Archiv für den Monat: Juni 2018

Zum Verhältnis von Bürgerschaft und Geistlichkeit

In dem Verhalten des Rats gegenüber den Zehntpflichtigen und Stiftsherren von St. Severin kommt allerdings nicht nur eine generelle Veränderung obrigkeitlichen Selbstverständnisses zum Ausdruck. Als Hintergrund muss auch der allgemeine Wandel in der Beziehung zwischen Stadt und Geistlichkeit kurz ausgeführt werden. Es vollzog sich nämlich eine Verschiebung im Verhältnis von Rat, Bevölkerung und Klerus; und diese Veränderung ist auch als genereller Hintergrund der pfarreiinternen Beziehungen nicht zu vernachlässigen.[2851] Die Verbindungslinien der im Kern ökonomischen Streitfragen reichen bis ins Mittelalter zurück.[2852] Erstmals berichtete der Große Schied 1258 von entsprechenden Konflikten, namentlich um den Weinausschank.[2853] Hauptproblem aus städtischer Sicht war dabei vor allem die Steuerfreiheit des Klerus. Für 1368/1369 ist der erste Versuch überliefert, dieselbe einzuschränken, der allerdings als gescheitert gelten muss.[2854] Erst 1390 wurden die Bedingungen des Weinzapfs zwischen Stadt und Geistlichkeit vertraglich festgelegt; es waren jedoch wieder keine Abgaben enthalten, sondern nur eine Beschränkung auf Weine aus Kölner Pfründen und den Ausschank in den Immunitäten.[2855] Weiterlesen

Pfarreien und Patronatsstifte

Eine eindeutige (rechtliche) Verschiebung der Beziehung von Patronatsstift und abhängiger Pfarrei gab es zunächst nur noch in St. Aposteln. Dort wurde 1555 die Inkorporation der Pfarrstelle beantragt, das heißt, fortan sollte sie von Dekan und Kapitel besetzt werden.[1] Dabei handelte es sich aber (a) in erster Linie um eine Reaktion auf die Schwierigkeiten, einen geeigneten Kandidaten zu finden. In der Praxis dürfte sich für die Parochianen wenig geändert haben,[2] deren Seelsorge bis hin zu Ditmar Reynen von Unna, dem am 16. August 1527 investierten Vorgänger Weidendorfs,[3] ohnehin meist von Kanonikern oder Vikaren des Patronatsstifts versehen worden war.[4] Eingesetzt hatte sie bis dahin eben nur der Thesaurar als offizieller Inhaber der Stelle, wenn er den Titel nicht sogar selbst führte wie Reynens Vorgänger Johann Spormecher, genannt Schotteler.[5] Insofern handelte es sich (b) vor allem um eine stiftsinterne Kompetenzverschiebung, namentlich die weitere Verdrängung der Präpositur. Dieser Prozess hatte 1254 mit der Gütertrennung seinen ersten Höhepunkt erreicht.[6] Er ging aber auch danach noch weiter,[7] gerade mit Blick auf die Besetzungsrechte, die vielen Stiftspröpsten verblieben waren.[8] In St. Aposteln wurden jedoch bereits seit 1471 (Thomas von Sechtem) die Pfarrer wie die Seelsorger der Innenstadt vom Dompropst investiert,[9] das heißt, die Bindung hatte sich schon damals weiter gelockert. Weiterlesen