Archiv für den Monat: Mai 2018

Parochiale Reformationsversuche und ihre Hintergründe: Rat, lokale Eliten und die Besetzung der Pfarrstellen (2)

In der Affäre Sultz zeigt sich überdeutlich die schwierige Position des Rats in der Auseinandersetzung mit einem Geistlichen, die nicht nur tief verwoben war mit der städtischen Politik, sondern bis an die Kurie und den kaiserlichen Hof reichte. Erst dadurch und besonders vor dem Hintergrund einer in St. Laurenz bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts nie unumstrittenen Besetzung der Pfarrstelle kann das folgende, bis dato skandalträchtigste Nominierungsverfahren in Köln 1554/1555 richtig eingeordnet werden, bei dem nun auch noch konfessionelle Aspekte hinzukamen.[1] Die Parochianen wählten nach dem Tod Kannegießers (vor dem 26. September 1553)[2] erst Anfang 1554 (5. Januar) Heinrich Berenbroch von Kempen.[3] Wer dem Kuratorium angehörte, wissen wir nicht genau, es waren aber, wie im weiteren Verlauf mehrfach erwähnt wird, 24 Wahlmänner: die vier Kirchmeister, die Zwölfer und acht Beigeordnete (eigentlich neun!). Berenbroch war ein Kuckanaregens (1551)[4] und 1550 Dekan der Artistischen Fakultät,[5] der, so wird betont, schon viele Jahre in Köln gepredigt hatte, zuletzt als Rektor der Servatiuskapelle im Kirchspiel St. Kunibert.[6] Er stand jedoch unter Verdacht, dem alten Glauben kritisch gegenüberzustehen.[7] Tatsächlich gab es damals in der Pfarrei entsprechende Strömungen.[8] Und so kam es, nachdem der Dompropst noch mit der Investitur zögerte, erstmals im Mai zur offenen Auflehnung einiger Parochianen, hauptsächlich Harnischmacher und Schwertfeger,[9] die ihr Recht auf Einsetzung des nominierten Pfarrers unter Umgehung nicht nur des Patrons, sondern auch des Rats und der Kirchmeister verlangten.[10] Weiterlesen

Parochiale Reformationsversuche und ihre Hintergründe: Rat, lokale Eliten und die Besetzung der Pfarrstellen (1)

Bereits in den 1520er-Jahren positionierte sich der Rat an der Seite der Theologischen Fakultät der Universität, die 1519 die erste wissenschaftliche Verurteilung Luthers formuliert hatte, immer deutlicher gegen die neue Konfession bzw. er begann, gegen sie vorzugehen.[1] Ein erster Eingriff in die Belange der Pfarrgemeinden ist für 1529 (30. Juni) zu belegen, also im unmittelbaren Vorfeld der Hinrichtung Adolf Clarenbachs und Peter Fliestedens (28. September).[2] Damals wurde dem Kaplan von St. Jakob, Johann Weber (von Schmalenberg), nach einem Hinweis durch die Kirchmeister (!) ob seiner lutherischen Predigten, die viel Volk anzogen, von den Stimmmeistern im Beisein von Vertretern des Kirchspiels, des Pfarrers und des Stiftsdekans von St. Georg das weitere Predigen in Köln ohne Erlaubnis des Rates verboten.[3] Ähnlich erging es einige Jahre später (18. und 23. November 1534) einem Kaplan von St. Peter,[4] wo es bereits zuvor zu mehreren Zwischenfällen gekommen war.[5] Solche Maßnahmen fanden ihre Fortsetzung vor allem im Umfeld des Reformationsversuchs durch Erzbischof Hermann V. von Wied (1515–1546) in den 1540er-Jahren.[6] Das bekannteste Beispiel ist der Pfarrer Matthias Küntgin aus Gladbach, der in St. Maria Lyskirchen protestantisch predigte.[7] Wie zur selben Zeit der Minorit Johann Meinertshagen und der Jurist Johann Oldendorp machte er zudem von der Erlaubnis des Erzbischofs Gebrauch, die Kommunion in beiderlei Gestalt zu erteilen bzw. setzte sich für diese Praxis ein.[8] In dieser Situation verhielt sich der Rat zunächst scheinbar zögerlich. Erst auf Beschwerde der Kölner Pfarrer hin (4. April 1543) berief er eine Kommission, die beschloss, die bisherige Disziplin für alle Kirchen zur Pflicht zu machen (16. April).[9] Schon einen Monat zuvor (21. März), damit aber mehr als drei Jahre nach seiner ersten Erwähnung in den Ratsprotokollen,[10] war Küntgin das Predigen untersagt worden.[11] Er verließ zunächst die Stadt, um in die Dienste des Grafen Johann IX. von Salm-Reifferscheid-Dyck (1537–1559) in Bedburdyck zu treten.[12] 1544 kehrte er zurück und wurde nach erneuter Rückfrage beim Offizial mit der Begründung seiner nun endgültig erwiesenen Tätigkeit als Schismatiker aus der Stadt verbannt.[13] Er ging an den erzbischöflichen Hof nach Bonn,[14] hielt sich aber noch Ende 1545 erneut in Köln auf.[15] Weiterlesen