Die letzte Erkenntnis mit Blick auf die Pfarrschulen leitet – besonders wegen deren eher geistlichen Natur – geradezu programmatisch über zu dem dritten und wichtigsten Feld eines potenziellen obrigkeitlichen Interesses an den Kirchspielen als Subsysteme der städtischen Gesellschaft in ihrer vordringlichster Eigenschaft: als Seelsorgebezirke. Mithin gelangen wir zur Frage nach einer möglichen kommunalen ‚Religionspolitik‘ im Zeitalter von Reformation und Konfessionalisierung. In diesem Zusammenhang lässt sich als Ausgangspunkt etwas überspitzt die These Rutz’ zu Köln (nach Wilfried Enderle zu Überlingen), dass die frühe Festlegung auf den katholischen Glauben bzw. eine unterstellte konfessionelle Stabilität eine diesbezügliche obrigkeitliche Schulpolitik unnötig gemacht habe,[2596] auf das Verhalten des Magistrats gegenüber der (Pfarr-)Seelsorge verlängern. Eine über Verbote protestantischer Predigten und gelegentliche Sanktionierungen einzelner dem zuwiderhandelnder Kleriker hinausgehende Politik, gar eine gezielte Nutzung der pfarrkirchlichen Infrastruktur zu diesem Zweck, ist zunächst kaum feststellbar – abgesehen von den späteren Qualifikationsattesten der Pfarrer, bei denen es sich aber um eine administrative und keine theologische Maßnahme handelte.[2597] Auch die Gesellschaft Jesu war ja nicht wirklich ausdrücklich in diesem Sinne von der Stadt zu einer Betätigung ‚eingeladen‘ worden – wenngleich sie später eine nicht unbedeutende Wirkung entfaltete.[2598] Mit Blick auf die Kirchspiele gilt dies vor allem durch ihre Aktivitäten ab den 1560er-Jahren in St. Maria Lyskirchen,[2599] wo protestantische Strömungen in der Bevölkerung als am ausgeprägtesten gelten können.[2600] 1557 predigte zudem vorübergehend der Jesuit Andreas Bocatius in St. Mauritius, nachdem ein dortiger Prediger wegen seiner an Luther orientierten Einlassungen abgesetzt worden war.[2601] Johannes Rethius selbst predigte im selben Jahr in St. Lupus, nachdem der dortige Pfarrer in höhere Funktionen berufen worden war.[2602] Weiterlesen
Archiv für den Monat: April 2018
Pfarrschulwesen
Die direkten Auswirkungen ratsherrlicher Vorgaben sind demnach selbst im Bereich der parochialen Armenpflege stark begrenzt bzw. nur auf Umwegen zu analysieren: als Professionalisierung der Administration infolge gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen – weniger im Sinne einer systematischen Disziplinierung, aber obrigkeitlich moderiert, zum Teil sogar initiiert.[1] So verstanden wird an dieser Stelle allerdings eine grundlegende Kategorisierung möglich für die nur fließend sich unterscheidenden Ausprägungsformen der Intensität in der Beziehung zwischen Stadtregiment und Pfarrgemeinden – von einer allgemeinen und kaum spezifischen Kontrolle bis hin zu einer obrigkeitlich beeinflussten Verwaltungsoptimierung. (a) Es gab Bereiche (gesamt-)städtischer Politik, von denen die Kirchspiele betroffen waren, die sich aber nicht direkt auf sie bezogen. Dazu müssen vor allem das Schreinswesen inklusive Bauaufsicht und Finanzwesen gezählt werden sowie außerdem das Gerichtswesen, also die Hauptstützpfeiler kommunaler Verwaltung durch den Magistrat im 15. und 16. Jahrhundert. Sie bildeten zusammen mit der personellen Verflechtung den wesentlichen Hintergrund in dem wechselseitigen Verhältnis. (b) Es existieren aber auch Bereiche der pfarrkirchlichen Verwaltung, von denen andersherum – und über die sozialorganisatorische Bedeutung der Kirchspiele hinaus –[2] die gesamtstädtische Politik stark betroffen war. Das war als Erstes die Sozialpolitik, wie sie hier vor allem am Beispiel der pfarrkirchlichen Armenpflege analysiert wurde. Diese war nicht nur durch ihre die räumliche Aufteilung der Stadt prägende systemhafte Verbreitung, sondern gerade durch die wohltätige Spenden fördernde geistliche Implikation der Fürsorgeorganisation als gesamtstädtische oder zumindest gesamtgesellschaftliche Aufgabe sehr naheliegend – auch abgesehen von der (daran anschließenden) umstrittenen Frage einer impliziten Disziplinierungsfunktion. Dem verwandt – und ebenfalls immer wieder in den Kontext obrigkeitlicher Disziplinierungsversuche gesetzt, zumal im Zeitalter von Reformation und Konfessionalisierung –[3] war das Schulwesen, mithin die ‚Bildungspolitik‘, als stark in den Kirchspielen mit ihren Pfarrschulen verankerte, ergo dezentral organisierte Aufgabe.[4] Auch für diesen Bereich ist aber erst jüngst von Andreas Rutz herausgearbeitet worden, dass von einer systematischen ‚(Schul-)Politik‘ des Rates nicht die Rede sein kann.[5] Die wenigen feststellbaren Ansätze beziehen sich einerseits auf die Übernahme der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Kuckanaburse, des späteren Gymnasium Tricoronatum, und ihre Übertragung auf den Jesuiten Johannes Rethius 1556. Dabei ist zu betonen, dass der Rat hier sehr zurückhaltend agierte.[6] Zweitens wird in der einschlägigen Forschung gern auf die Überwachung von Privatschulen und frei tätiger Lehrer auf protestantisches Gedankengut hin verwiesen.[7] Ein erstes Edikt, das die Haltung und den Besuch nicht konzessionierter Privatschulen untersagte, stammt von 1565 (7. Mai).[8] Seit 1575 findet sich diese Regelung regelmäßig in den jährlich verkündeten ‚Großen Morgensprachen‘.[9] Doch trotz der weiteren Beobachtung verdächtiger Schulmeister[10] mussten noch 1579 die in der Stadt anwesenden kaiserlichen Kommissare mit Nachdruck die Schließung der protestantischen Schulen verlangen.[11] Daraufhin veranlasste der Rat eine Visitation des Elementarschulwesens und machte dabei einige wenige unkatholische Lehrer aus,[12] die Unterrichtsverbot erhielten, aber anschließend noch drei Jahre in der Stadt geduldet und erst 1582 ausgewiesen wurden.[13] Weiterlesen