Archiv für den Monat: März 2018

Parochiale Armenverwaltung

Auch als Untergliederung der Stadt gewannen die Kirchspiele in dieser Phase an Bedeutung weiter hinzu – gerade durch die flächendeckende Verbreitung zunächst der Institutionalisierung und dann der Professionalisierung als Voraussetzung einer dezentralen Organisation von Politik und Gesellschaft. Dies wird besonders deutlich sichtbar im Falle der Armenverwaltung.[1] Diese hatte ursprünglich zum Teil in der Verantwortung der Amtleute der Sondergemeinden gelegen, die als Provisoren die Hospitäler St. Martin-Brigida (Sondergemeinde St. Brigida), Heilig Kreuz und St. Johann Baptist auf der Breite Straße (Sondergemeinde St. Kolumba) sowie St. Agnes (Sondergemeinde St. Aposteln) leiteten.[2] Damit erweist sich die parochiale Untergliederung auch in dieser Hinsicht als wichtiger Stützpfeiler lokaler Verwaltung nach der zunehmenden Marginalisierung der Sondergemeinden seit dem 14. Jahrhundert.[3] Nicht zuletzt ging die Zuständigkeit später auf die Hauptleute in den Quartieren über, die also auch in diesem Bereich als kommunale Nachfolgeorganisation gelten können.[4] Vor allem aber zeigt sich anhand der parochialen Armenpflege, dass der Rat im 16. Jahrhundert nicht allein passiv als Appellationsinstanz mittelbar eine Weiterentwicklung bewirkte, sondern aktiv auf dieselbe hinsteuerte, wo es um wichtige gesellschaftliche Belange ging. Die meisten Verordnungen über die Rechnungsführung der Kirchspiele – vermutlich auch diejenige von 1603 – beziehen sich nämlich auf das Armenwesen, nicht direkt auf das Fabrikvermögen und die Kirchmeister. Bereits 1565 war den (Armen-)Provisoren angezeigt worden, dass sie jährlich Rechnung abzulegen hätten – und dieselbe dann dem Rat zu präsentieren.[5] In dieser Konsequenz wurde der Beschluss zwar nicht eingehalten – dies kommt auch in der Anweisung an die Fiskalrichter zum Ausdruck –,[6] doch galt einem ganz bestimmten Bereich des Pfarrsystems die verstärkte Aufmerksamkeit der gesamtstädtischen Administration. Mittelfristig wird sich die Vorschrift auch auf die allgemeine Finanzverwaltung ausgewirkt haben; zumindest ist sie ein gewichtiger Anhaltspunkt für die beschriebene Tendenz der Professionalisierung. Weiterlesen

Kirchenrechnungslegung

Als Ausgangspunkt soll dabei das pfarrkirchliche Rechnungswesen dienen, da es vor dem Hintergrund seiner sehr ausführlichen Erforschung durch Arnd Reitemeier eine ideale Folie bildet, um noch einmal dezidiert auf die Besonderheiten der pfarrkirchlichen Verwaltung in Köln bzw. ihr Verhältnis zur städtischen Politik hinzuweisen. In allen von ihm untersuchten Städten und Pfarreien wurde die Rechnungslegung vom Rat kontrolliert.[1] In den größeren Städten und besonders den Reichsstädten hat der Rat das Rechnungswesen sogar für sich allein beansprucht.[2] Konkret lief das Verfahren so ab, dass die Kirchmeister zunächst dem Rat ein Exemplar des Rechnungsbuches übergaben, der die Summe kontrollierte und schließlich die Kirchmeister entlastete; hatten sie einen Überschuss erwirtschaftet, mussten sie ihn – zum Beispiel in Bamberg, Koblenz, Rostock – an den Rat übergeben.[3] Da es sich nicht um ein offizielles städtisches Amt handelte, also um kein direktes Anstellungsverhältnis, muss dieser Akt allerdings eher als eine symbolische, wenn auch rechtlich bedeutende Kenntnisnahme begriffen werden, das heißt, es kam mehr auf ein ordnungsgemäßes Funktionieren als auf buchhalterische Richtigkeit an.[4]

In Köln ist ein vergleichbares Verfahren nirgendwo belegbar. Die Kirchmeister waren auch bzw. besonders in ihrem Finanzgebaren in erster Linie den Parochianen und/oder dem Pfarrer gegenüber verantwortlich – ein Zustand, wie ihn Reitemeier nur für Landstädte kennt.[5] Man mag darin eine stärkere Orientierung an den kirchenrechtlichen Vorgaben erkennen, die die Beteiligung des Pfarrers immer wieder verlangt hatten;[6] auf dem Basileum war der Zeitpunkt der Rechnungslegung zuletzt auf die Woche zwischen Ostern und Christi Himmelfahrt festgelegt worden.[7] Tatsächlich handelte es sich aber schlicht um eine uneinheitliche und kaum geregelte Praxis, die vor allem der Heterogenität des Systems bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts geschuldet war. Vor diesem Zeitpunkt kann für Köln nicht von einer systematischen Finanzbuchführung in den Pfarrgemeinden ausgegangen werden. Aus dem bzw. für das 14. und besonders 15. Jahrhundert sind zwar eine Reihe von schriftlichen Hilfsmitteln für die Verwaltung in den Pfarrarchiven überliefert, namentlich Stiftungs- und Rentenverzeichnisse sowie Kopienbücher –,[8] aber keine Rechnungsbücher.[9] Diese Tatsache kann bei potenziell 19 Pfarrarchiven nur zum Teil mit Aktenverlusten erklärt werden. Vielmehr wird es dem administrativen Eifer oder der Genauigkeit des einzelnen Kirchmeisters bzw. Kirchmeistergremiums überlassen gewesen sein, wie genau die Finanzverwaltung dokumentiert wurde.[10] In Ermangelung einer systematischen behördlichen Aufsicht ist nämlich ein Rechnungsbuch auch nur als Hilfsmittel und nicht als juristisch bedeutender Beleg zu verstehen. Dies wurde es gegebenenfalls erst im Streitfall. Selbst die Kontrolle der Parochianen war allerdings nicht übermäßig ausgeprägt bzw. beschränkte sich auf die Beteiligung der erweiterten Vorstandsgremien.[11] Und die ‚Aufsicht‘ durch den Pfarrer bzw. die Zusammenarbeit mit ihm (es handelte sich eher um eine gemeinsame Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben) variierte stark – im Anschluss an die unterschiedlichen Ausprägungsformen der Laienbeteiligung bzw. die Position der Geistlichen in der pfarrkirchlichen Verwaltung.[12]

Eine genauere und dichter belegte Beschreibung der Organisation des Rechnungswesens der Kölner Pfarreien ist aufgrund der nicht vorhandenen Quellen für das Spätmittelalter unmöglich bzw. muss sich auf Mutmaßungen beschränken, die keine generelle Gültigkeit beanspruchen können. Deshalb sollen an dieser Stelle die Angaben Hermann Weinsbergs einen vertieften Einblick gewähren – obwohl sie erst aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts stammen und nur begrenzt verallgemeinerbar sind. Doch veranschaulichen sie beispielhaft den noch damals informellen und kaum regulierten Charakter der Vorgänge. In St. Jakob trafen sich in der Regel jährlich, am zweiten Sonntag nach Mariae Assumptionis,[13] die vier Kirchmeister, die Achter, der Pfarrer, der Kaplan, der Offermann und der Schulmeister,[14] um ihre Einnahmen und Ausgaben zu besprechen, half uff der fabrik und half uff der armen kosten.[15] Weinsberg berichtet allerdings nie Nennenswertes über den genauen Inhalt oder den Ablauf der Treffen, sondern immer nur über den anschließenden inoffiziellen Teil, die ‚Kost‘, auf der gemeinsam gegessen und getrunken wurde.[16] Nur einmal gibt er zu Protokoll, dass bei dieser Gelegenheit ein neuer Armenprovisor gewählt wurde.[17] Hin und wieder – beispielsweise bei Empfang von Geld aus einer Stiftung oder Ähnlichem – bemerkt er, dass der Vorgang im kommenden August auf der Kirchenrechnung thematisiert werde.[18] Aus einer Eintragung im Memorialbuch von 1590 (26. August) wissen wir zudem, dass die Rechnung traditionell (‚ungefähr seit Menschengedenken‘) zunächst vom Offermann Johann Cortessum (1516–1562) vor den Kirchmeistern, Achtern und dem Pastor abgelegt worden war[19] und nach dessen Tod von je zwei derselben.[20] Dass jedoch keine schriftlichen Aufzeichnungen in Form von Rechnungen existieren,[21] und das ausgerechnet in dem Kirchspiel des so schreibwütigen Weinsberg, der seine eigenen Ausgaben und Einnahmen minutiös dokumentierte und auch in der Pfarrei eine Fülle von Verwaltungsschriftgut anregte,[22] deutet stark auf den vermuteten informellen Charakter der Treffen hin,[23] die zudem keinen festen Rahmen hatten. Zwar bemerkt Weinsberg mehrfach, wie wichtig eine regelmäßige gemeinsame Rechnung sei, doch lassen seine Aussagen annehmen, dass dies nicht immer beachtet wurde,[24] zumindest war es nicht vorgeschrieben. Auch die Teilnahme des Pfarrers war keineswegs Gesetz. Der seit 1573 amtierende Lambert Weiler – und mit ihm der Kaplan – erschien nicht auf der Rechnung selbst, sondern freiwillig immer erst zur Kost.[25] Dies darf als weiteres Zeichen dafür gewertet werden, dass der soziale Teil des Anlasses als weitaus interessanter empfunden wurde.[26] Die Kirchenrechnung war zudem nur eines von mehreren Treffen dieser Art, wenn auch dasjenige mit der größten Teilnehmerzahl von 16. Daneben gab es außerdem die Präsenzrechnung der vier Kirchmeister, auf der im kleinen Kreis die Übersicht über die Akten und Vorgänge der Pfarrei gewahrt wurde,[27] die Vesperrechnung der Kirchmeister mit den Offizianten[28] und die von Weinsberg 1551 eingeführten ‚Kränzchen‘ der Kirchmeister und Achten, bei denen aber ebenfalls der Faktor der Geselligkeit überwog.[29]

Diese Ergebnisse lassen sich zumindest in der Uneinheitlichkeit, Formlosigkeit und fehlenden Systematik, die in ihnen zum Ausdruck kommen, auf die anderen Kirchspiele übertragen. Die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts einsetzenden Rechnungsbücher weisen eine ausgesprochene Heterogenität auf:

  • Gemeinsam ist ihnen allen, dass sie von den Kirchmeistern angelegt wurden oder diese zumindest die Führung durch den Offermann beaufsichtigten.[30] Letzterer ist fast überall ausdrücklich als aktiver Teilnehmer der Rechnungslegung erwähnt, da er in den meisten Fällen einen Großteil der Einnahmen beisteuerte, zum Beispiel in Form der Zahlungen für die Kirchenstühle und Gräber, so ausdrücklich in St. Brigida.[31] In St. Kolumba führte er zu diesem Zweck einen eigenen Computus.[32] In St. Johann Evangelist sind seine Ausgaben separat aufgeführt.[33] In St. Jakob hatte er sich jährlich für seine Einnahmen und Ausgaben gegenüber den Kirchmeistern zu verantworten.[34] In St. Paul ist ebenfalls eine eigene Rechnungslegung des Offermanns überliefert – allerdings erst ab 1607.[35] In St. Alban dokumentierte er die Rechnungslegung.[36] Auch das Rechnungsbuch von St. Jakob wurde ab 1592 vom Offermann geführt, die jährlichen Rechnungen nur von je zwei Kirchmeistern unterschrieben.[37] Ebenso wurde es in St. Laurenz gehandhabt.[38] In St. Kunibert führte er bis 1558 die Rechnung und legte sie nur einmal jährlich den Kirchmeistern zur Prüfung vor.[39]
  • Der Pfarrer ist dagegen nur selten als anwesend vermerkt, so gelegentlich in St. Christoph.[40] Schon von um 1400 ist hier ein Redditus plebani s. Christophori erhalten,[41] und noch von 1602 an existieren ein eigenes Cartular und eine Rechnungslegung des Pfarrers.[42] Dieser hatte hier also seit jeher eine starke Stellung im Rechnungswesen. Allerdings finden sich auch in anderen Kirchspielen eigene Rechnungslegungen des Pfarrers, die als unabhängig von der Fabrikrechnung der Kirchmeister gelten müssen, meist in Bezug auf spezielle Einkommen, so in St. Paul über einen Konvent (zur kleinen Rose auf der Burgmauer, 1604–1613),[43] in St. Peter über empfangene Gebühren für gottesdienstliche Verpflichtungen[44] und in St. Laurenz über die Oblationen (1518–1524).[45] Der Pfarrer von St. Maria Ablass war allein für die Verwaltung des Ossendorfer Zehnten verantwortlich.[46] Dass dem Rechnungsbuch – wie in St. Maria im Pesch – sogar die Genehmigung des Pastors (und des Dekans und Kapitels) schriftlich dokumentiert vorangestellt wurde, muss dagegen als absolute Ausnahme angesehen werden und erklärt sich aus der besonderen Stellung dieses Kirchspiels.[47] In der Regel handelte es sich nur noch um eine traditionelle, in den Synodalstatuten angeordnete, aber praktisch bereits obsolete Aufsicht, die je nach Interesse ausgeübt wurde, wie das Beispiel St. Jakob zeigt. Hier unterschrieb der Pfarrer lediglich die fertige Rechnung.[48] In St. Laurenz findet sich sogar nur einmal, 1593, die Unterschrift des Pastors Riphan neben denen der Kirchmeister, die die Rechnungslegung des Offermanns prüften.[49] In St. Maria Ablass scheint dies dagegen häufiger der Fall gewesen zu sein,[50] ebenso in St. Kunibert.[51] Dabei handelte es sich aber – wenn überhaupt – eher um eine gemeinsame Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben, wobei die Pfarrer im 15. und 16. Jahrhundert mit denen der Fabrik ohnehin kaum noch etwas zu tun gehabt haben dürften,[52] wodurch sich im Übrigen das Desinteresse Lambert Weilers in St. Jakob erklärt.
  • Auch die Parochianen sind kaum einmal mehr als passiv erwähnt. In St. Christoph hören wir von der Anwesenheit zweier ‚Beisitzer‘,[53] ebenso in St. Maria Ablass (4),[54] in St. Laurenz sogar bereits im 15. Jahrhundert (4).[55] In St. Paul waren, wie in St. Jakob die Achter, die Zwölfer beteiligt –[56] allerdings alle jeweils nicht aktiv, sondern nur in Aufsichtsfunktion.
  • Ein fester Termin, wie ihn Ennen mit St. Petri Stuhlfeier und St. Margarethentag behauptet hat,[57] ist auszuschließen.[58] Es kann nicht einmal von jährlichen Treffen ausgegangen werden. In den meisten Pfarreien beinhalteten die Rechnungen zunächst mehrere Jahre.[59] Erst am Ende des 16. und im 17. Jahrhundert nahm die Häufigkeit zu. Fast immer handelte es sich aber um einmalige Anlässe, auf denen für einen zurückliegenden Zeitpunkt die Einnahmen und Ausgaben fixiert wurden, das heißt, eine fortlaufende Rechnungsführung findet sich kaum.[60]

Insgesamt muss damit die Rechnungslegung nicht nur als uneinheitlich, sondern als stark fragmentierter Vorgang zusammengefasst werden. Die jeweils Anwesenden – meist die Kirchmeister samt Beirat und der Offermann sowie gelegentlich der Pastor und die Kapläne, teilweise auch Offizianten – gaben ihre für die Fabrik relevanten Einnahmen und Ausgaben zu Protokoll. Jeder trug einen eigenen Teil bei, der Offermann zum Beispiel die Stuhl- und Gräberpachten, die Kirchmeister einzelne Stiftungseinnahmen, die aber meist ohnehin zweckgebunden waren. Auf dieser Grundlage kam man zu einem Rechnungsabschluss.[61] Dabei können die Hilfsmittel und gelegentlich dokumentierte Einzelabrechnungen als Vorläufer eines sich erst seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts professionalisierenden Rechnungswesens in den Kölner Pfarrgemeinden gelten.[62] In St. Maria Ablass sind sie für einzelne Jahre seit dem Ende des 14. Jahrhunderts in einem Sammelband (nachträglich) zusammengefasst, der aber nicht als konsistentes Rechnungsbuch begriffen werden kann.[63]

Besonders deutlich veranschaulicht die behauptete Fragmentierung ein Anfang des 16. Jahrhunderts begonnenes Einkünfteregister der Pfarre St. Alban, das sorgsam voneinander getrennt die verschiedenen der Kirchenfabrik offiziell nicht direkt zugehörigen, aber administrativ angegliederten Teilbereiche der Finanzverwaltung auflistet: die Kapellen St. Michael und St. Salvator, die Altäre St. Maria, St. Vinzent und St. Anton sowie die Memorie des Johann Edelkindt.[64] Von der Existenz einer einheitlichen Kirchenkasse ist auf Basis eines solchen Vorgehens nicht auszugehen.[65] Es muss schon als Weiterentwicklung begriffen werden, wenn wesentliche Teile der Ein- und Ausgaben zumindest nominell in der Hand einer Person gebündelt wurden, die für einen bestimmten Zeitraum einen ungefähren Überblick über die Finanzlage behielt, sei es der Offermann oder ein Kirchmeister. Diese Entwicklung verbreiterte sich allerdings in der Mitte des 16. Jahrhunderts von gelegentlich nachweisbaren Einzelfällen wie dem Hermann Scherfgins zu einer generellen Praxis. Wirklich bemerkenswert ist dabei, dass die damit einhergehende halbwegs regelmäßige schriftliche Dokumentation, aus der das hervorgeht, innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums ab den 1540er-Jahren fast flächendeckend einsetzte, auch wenn sie angesichts der aufgezählten Merkmale nach wie vor kaum als mehr denn der Anfang einer systematischen Rechnungsführung bezeichnet werden kann. Entsprechende Belege finden sich 1544 in St. Alban,[66] 1545 in St. Christoph,[67] 1545 auch wieder in St. Laurenz,[68] 1549 bzw. 1557 in St. Kolumba,[69] 1552 in St. Maria Lyskirchen,[70] 1552 in St. Peter (für die Hausarmen),[71] 1558 in St. Kunibert,[72] 1559 bzw. 1580 in St. Maria im Pesch,[73] 1563 in St. Brigida,[74] 1564 in Klein St. Martin,[75] 1566 in St. Aposteln,[76] 1574 in St. Paul,[77] 1577 in St. Maria Ablass,[78] 1579 in St. Johann Evangelist,[79] 1580 in St. Johann Baptist[80] und 1592 in St. Jakob.[81]

Nur für St. Lupus, St. Mauritius und St. Severin sind damit aus dieser Zeit keine Rechnungsbücher erhalten.[82] Die Reihenfolge steht wohlgemerkt in keinem Zusammenhang mit dem Entwicklungsgrad, denn es handelt sich nicht um den Beginn der Rechnungslegung, sondern nur ihrer systematischen Dokumentation. Dennoch fällt unter Rückgriff auf die These von der „Gegenreform als Modernisierung“ und der Beobachtung einer zunehmenden Professionalisierung der weltlichen und auch geistlichen Führung der Pfarreien seit der Mitte des 16. Jahrhunderts[83] die Nähe zum Konzil von Trient (1545–1563) auf,[84] das immerhin im Kölner Provinzialkonzil von 1536 einen bedeutenden Vorläufer gehabt hatte.[85] Letzteres blieb allerdings weitgehend ohne greifbare Ergebnisse für die Seelsorge im Erzbistum bzw. die stadtkölnische Pfarrorganisation im Besonderen.[86] Auch das Tridentinum selbst beschäftigte sich im Gegensatz zu den Synoden und Konzilien des 14./15. Jahrhunderts kaum explizit mit der Laienverwaltung, wenngleich die Bestimmungen zur Qualifikation und zur Residenz der Geistlichen langfristig eine Verbesserung der Lage der Seelsorge und damit auch für das Pfarrwesen bedeuteten.[87] Diese Entwicklung muss allerdings im Wesentlichen außerhalb des Untersuchungszeitraums eingeordnet werden.[88] In Köln fand das Konzil außerdem zunächst kaum Widerhall.[89] Hier soll daher weiter die Frage im Vordergrund stehen, ob die etwa zur selben Zeit stattfindende Professionalisierung des Rechnungswesens einen innerstädtischen Hintergrund hatte – ob also vom Rat darauf hingewirkt worden ist. Die Antwort findet sich nicht in Form einer direkten Verordnung. Die Entwicklung passt aber gut in die Tendenzen der Zeit. Zum einen kam es zu einer allgemeinen Professionalisierung der städtischen Verwaltung schon seit dem 15. Jahrhundert. Zweitens ist eine immer wieder aufwallende Unzufriedenheit innerhalb der (Stadt-)Gemeinde unter anderem über mangelnde Transparenz festzustellen.[90] Im Kirchspiel St. Maria Ablass kann in dieser Hinsicht ein recht direkter Zusammenhang hergestellt werden zwischen Auseinandersetzungen innerhalb der Pfarrei, ratsherrlicher Aufsicht und Professionalisierung. Hier beschwerten sich der Pastor und die Beisitzer qua Supplik 1578 beim Rat über das unsaubere Wirtschaften der beiden Kirchmeister Johann Broelmann [172] und Hermann auf der Burg (von Pulheim) [94], denen vorgeworfen wurde, Gelder für sich einbehalten zu haben.[91] Der Rat wies sie zunächst an, die Rechnung in Ordnung zu bringen (12. Mai),[92] und entschied, nachdem Vermittlungsversuche zwischen den Parteien gescheitert waren,[93] dass zwei weitere Kirchmeister hinzugewählt werden sollten, um die interne Kontrolle zu verbessern (16. Juni).[94] Die Wahl erfolgte unter Aufsicht dreier Ratsverordneter (1. Juli), einer davon war Hermann Weinsberg.[95] Pulheim und Broelmann wurden gebeten, ihre Ämter ruhen zu lassen, bis die Vorgänge geklärt wären.[96]

Es handelte sich hierbei um ein geschicktes Vorgehen des Rates, der die langjährigen Kirchmeister nicht direkt absetzen konnte oder zumindest nicht wollte[97] und deshalb in der Aufstockung auf die übliche Zahl von vier einen Weg fand, sie für eine Übergangszeit auszutauschen.[98] Dennoch ist es ein bemerkenswert direkter Eingriff in die Verwaltung der Kirchspiele, der zeigt, dass die Obrigkeit durchaus willens und in der Lage war, auf dieselben einzuwirken, wenn auch längst nicht so unmittelbar wie in den von Reitemeier beschriebenen Beispielen, also in Form einer ausdrücklichen Unterordnung. Eine solche war im Grunde gar nicht nötig angesichts der Anerkennung des Rats als Kontroll- und Vermittlungsinstanz.[99] Dass dabei die Kommunikation zwischen den Parochianen, der pfarrkirchlichen Leitung in Person der Kirchmeister, der Beisitzer und des Pfarrers sowie dem Magistrat auch ohne formale institutionelle oder verfassungsrechtliche Verbindung funktionierte, hat unter anderem mit der starken Vernetzung der beteiligten Personen bzw. ihrer gemeinsamen Zugehörigkeit zur städtischen Elite zu tun. Der damalige Pfarrer Stefan Isaak war ein Universitätspräbendar (St. Ursula).[100] Johann Broelmann saß gerade zu dieser Zeit (Juni 1577 bis Juni 1578) für die Goldschmiede im Rat.[101] Auch sein Nachfolger Kaspar Andree Sittart [1043] stammte aus einer angesehenen Ratsfamilie und war selbst Schöffe am Hochgericht.[102] Bei ihm und dem anderen neuen Kirchmeister Johann Freckenhorst [1148] handelte es sich zudem um die ehemaligen Beisitzer der Rechnungslegung.[103]

Durch die aufgezeigten Mechanismen wurde das von Reitemeier als Ziel der direkteren Kontrolle herausgearbeitete ‚ordnungsgemäße Funktionieren‘ (und weniger die buchhalterische Richtigkeit) demnach auch so sichergestellt. Und wie gesehen beginnt in St. Maria Ablass zu genau diesem Zeitpunkt die systematisch dokumentierte Rechnungslegung.[104] Eine obrigkeitliche Verordnung bezüglich einer regelmäßigeren und transparenter durchgeführten Rechnungslegung war also gar nicht notwendig angesichts eines verbreiteten Konsenses der Führungsschicht zumindest über die wesentlichen Grundzüge der pfarrkirchlichen Verwaltung, die in der Praxis aber nach wie vor vielfältige Ausprägungsformen erkennen ließ. Die Einrichtung eines fiskalischen Gerichts im Jahr 1584, das ausdrücklich auch die Rechtsprechung über die Rechnungsführungen der Kirchmeister zum Gegenstand hatte,[105] ist in diesem Sinne nur als Institutionalisierung der sich in dem Gesagten abzeichnenden Kontrolle zu verstehen. Es muss auch als Reaktion auf die zu Nachlässigkeiten verleitende uneinheitliche Praxis und speziell Fälle wie die Auseinandersetzungen in St. Maria Ablass verstanden werden.[106] Ziel dieser Maßnahmen bzw. des dahinterstehenden Wunsches nach Transparenz – zumindest das Mittel zum Zweck auf dem Weg dahin – war allerdings tatsächlich die Standardisierung der pfarrkirchlichen Verwaltung im Sinne einer verbesserten Kontrolle. Und so wurden die Fiskalrichter 1603 schließlich angewiesen, dem Rat darüber Bericht zu erstatten, dass in einigen Pfarrkirchen etliche Provisoren nur unbeständig Rechnung geführt hätten.[107]

In der Gesamtschau ergibt sich für das Verhältnis der Pfarrgemeinden zur ratsherrlichen Obrigkeit keine klare Ein- oder Unterordnung in die städtische Verwaltung und Politik, aber ein im 16. Jahrhundert zunehmend deutlicher hervortretendes Wechselverhältnis im Sinne einer Professionalisierung durch Kontrolle. Dabei ging es in erster Linie um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, gegebenenfalls auch des obrigkeitlichen Herrschaftsanspruchs. Dieser wurde aber nicht offensiv an die Pfarreien herangetragen, sondern eher auf Anrufung ausgeübt und sonst allgemein akzeptiert, wirkte also unterschwellig – nicht zuletzt durch die aufgezeigte starke Verflechtung der Beteiligten. Zu den neben anderen Gründen noch für das 14. und 15. Jahrhundert in den Vordergrund gestellten gestiegenen Anforderungen hinsichtlich der Komplexität der pfarrkirchlichen Verwaltung als Tiebfeder einer Modernisierung und Institutionalisierung derselben, die natürlich weiter bestanden, kamen nun also zu den aufgezeigten prosopographischen immer mehr administrative Berührungspunkte mit einer ihre Kompetenzen erweiternden kommunalen Verwaltung.

Auf die Konsolidierung der Kirchenpflegschaft, die ihre Rechte bis in die zweite Hälfte des 15. Jahrhunderts weitgehend gefestigt hatte, folgte damit eine nächste Entwicklungsphase, die vor allem durch die Optimierung und Differenzierung der Binnenorganisation gekennzeichnet ist. Sie findet einen besonderen Ausdruck im Amt der Offermänner, die im 16. Jahrhundert in nahezu allen Bereichen der modernen pfarrkirchlichen Verwaltung präsent sind – und zwar immer deutlicher an der Seite der Kirchmeister als deren Assistenten und mit ihnen zusammen als maßgebliche exekutive Figuren.[108] Sie hatten daher ein immer anspruchsvolleres Anforderungsprofil zu erfüllen;[109] nicht zuletzt waren sie maßgebliche (Mit-)Träger der aufgezeigten schriftlichen Modernisierung. Allerdings ergaben sich auch ihre Berührungspunkte mit der städtischen Verwaltung vor allem angesichts der Zuständigkeiten für die Pflege der Gebäude und des Kirchenschatzes und sind also in den oben erläuterten Kontext einzuordnen.[110]

[1]  Vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 60, 63. Vgl. auch Baumgärtel-Fleischmann, Goldschmied, S. 175, mit Anm. 62, und Schnapp, Stadtgemeinde, S. 66, 68, zu Bamberg; Steffen-Zehnder, Verhältnis, S. 51 f., zu Zürich. Als weitere Beispiele neben diesen nennt Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 62 ff., auf der Basis der eingesehenen Rechnungsbücher Koblenz, Rothenburg, Rostock, Coburg, Schmallenberg, Siegen, Windsheim, Bayreuth, Braunschweig, Ulm, Nürnberg, Schlettstadt und Görlitz.

[2]  Vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 61.

[3]  Vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 63 f.

[4]  Vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 86; auch Fouquet, Zahlen, S. 105.

[5]  Vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 60 f. Es ist allerdings davon auszugehen, dass er seiner Untersuchung dezidiert Städte zugrunde gelegt hat, die einem bestimmten Muster entsprechen, namentlich solche mit einer ausführlich dokumentierten Rechnungslegung, die seine Hauptquelle darstellt; s. dazu bereits Anm. 2157.

[6]  S. bes. Kap. 2.3.2.

[7]  Vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 62; Götz, Pfarrbuch, S. 81, mit Anm. 5.

[8]  Vgl. zu St. Alban AEK, PfA St. Alban A II 6 (Renten- bzw. Stiftungsverzeichnis, um 1400; gedr. bei Löcherbach, Geschichte, S. 71); AEK, PfA St. Alban A II 7 (Rentenverzeichnis, Anfang 16. Jahrhundert). Zu St. Jakob AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 1 = Louis, Archivalien, I B 17 (Memorialbuch, angelegt 1398; vgl. auch von den Brincken, Stift St. Georg, S. 297; ld, f. 132v = BW V, S. 328 f.). Zu St. Johann Evangelist HAStK, GA 129; EDDBK, Cod. 1248 = Gattermann/Finger, Handschriftencensus I, S. 767, Nr. 1299; AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Johannes Evangelist C II 1; AEK, PfA St. Johann Evangelist A II 1 (Memorienbücher mit weitgehend identischen Stiftungen des 15. und 16. Jahrhunderts, wohl Anfang bis Mitte des 16. Jahrhunderts entstanden). Zu St. Johann Baptist Esser, Geschichte, S. 117 (von den Kirchmeistern angelegtes Rentenverzeichnis, 1406; Original nicht erhalten; vgl. auch Bock, Köln, St. Johann, S. 13). Zu St. Laurenz AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D 1335 (Fragment eines Rentenregisters, 1450). Zu St. Peter AEK, PfA St. Peter, Best. Pfarrei St. Peter B I 1 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Peter, B 1 (Register der Renten für die Beleuchtung, wohl kurz nach 1300); ebd., B 2 (Original nicht erhalten) (Memorien- und Anniversarienverzeichnis, 1378–1650, begonnen von Pfarrer Overstolz). Es überwiegen allerdings die Akten jüngeren Datums mit Abschriften aus dieser Zeit; vgl. aus dem 16. oder frühen 17. Jahrhundert z. B. AEK, PfA St. Alban A II 28 (Stiftungsverzeichnis von St. Alban, 15.–19. Jahrhundert); AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 6 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C II 23 (Rent- und Kopienbuch von St. Brigida, 1491–1764); AEK, PfA St. Johann Evangelist A II 1a (Inventar der Briefe, Fundationen etc. von St. Johann Evangelist); Esser, Geschichte, S. 58 (Hauptkopienbuch: Verzeichnis der Renten und Stiftungen von St. Johann Baptist, 1306–1574; Original nicht erhalten); AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 223 (Kopienbuch von St. Laurenz, 1306–17. Jahrhundert); HAStK, GA 155 (Stiftungskopiar von St. Laurenz, 14.–17. Jahrhundert); AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 29 (Memorienbuch von St. Laurenz, angelegt um 1600). Vgl. zum kirchlichen Verwaltungsschriftgut allgemein auch den Abschnitt bei Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 53.

[9]  Einzig für St. Laurenz existiert ein überaus reichhaltiger Fundus von Rechnungsbüchern schon aus dem 15. Jahrhundert, die im Rahmen der umfangreichen Bauarbeiten der 1430er- und 1440er-Jahre nötig wurden; vgl. vor allem HAStK, GA 153 (1434–1447); AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 201, f. 1r–16r (1441–1444), f. 19r–22v (1449); auch ebd. D II 5, f. 1r ff. (1449). Sie enthalten nur die Buchführung über Einnahmen und Ausgaben zum Bau. Die ersten umfassenden Jahresrechnungen dann unter ebd. D II 201, f. 24v ff., für die Jahre 1447–1449; auch ebd. D II 171. Diese Rechnungsführung (auch für den Bau) geht überwiegend zurück auf die Initiative des schon in Kap. 2.2.4 hervorgehobenen Kirchmeisters Hermann Scherfgin und ebbt nach seinem Ausscheiden aus dem Amt ab (er ist nach 1449 nicht mehr zu belegen). Erst für die Jahre 1481–1486 existieren wieder Jahresrechnungen durch Peter Benzelraede; vgl. ebd. D II 174.

[10] So auch in St. Laurenz, wie das Beispiel Scherfgin anschaulich verdeutlicht; s. Anm. 2377.

[11] S. dazu ausführlich Kap. 3.2.2.

[12] S. bes. Kap. 2.4.

[13] Vgl. ls, f. 233v; ld, f. 375r.

[14] Vgl. li, f. 741r = BW II, S. 353; ld, f. 67r, 138r, 230v, 280v, 375r.

[15] li, f. 622r = BW V, S. 86.

[16] Zunächst wurden die Treffen privat bei einem der Beteiligten abgehalten, 1567 erstmals im Versammlungshaus der Kirchmeister, seit 1572 fand dort der offizielle Teil statt und die Kost in der Pfarrschule; vgl. dazu li, f. 622r = BW V, S. 86. Das sog. Sprechhaus war am 27. November 1551 errichtet worden; vgl. li, f. 256r = BW I, S. 367. Später gibt Weinsberg die Auseinandersetzungen mit dem Kapitel von St. Georg als Grund dafür an, da man sich in dieser Zeit regelmäßig habe treffen müssen; vgl. ls, f. 23r.

[17] Vgl. ld, f. 375r.

[18] Vgl. ld, f. 197r, 290r, 313r.

[19] Einen eigenen Schulmeister gab es in St. Jakob erst ab 1569 (s. Kap. 3.3.4), und der Kaplan wurde vom Pfarrer mitgebracht.

[20] Vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 85r.

[21] Ein quintancien boich, von dem Weinsberg am 21. November 1562 berichtet, ist nicht überliefert, enthielt aber lediglich Belege; vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 7v. Erst am 8. November 1592, als es bereits ein Rechnungsbuch gab, das im selben Jahr angelegt worden war, verweist er erstmals darauf, dass sich ein bestimmter Vorgang auch in der Kirchenrechnung finden lasse; vgl. ld, f. 290r.

[22] Noch unter seinem Vater war 1548 das Erste Kopienbuch begonnen worden, in dem schon zahlreiche Randbemerkungen Hermanns zu finden sind und dessen Ende vollständig von ihm geschrieben wurde; vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 5 = Louis, Archivalien, II B 18. Er selbst begann mit einem Memorialbuch; vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 = Louis, Archivalien, II B 19 (derzeit ediert von Joachim Oepen am Historischen Archiv des Erzbistums Köln; vgl. Oepen, Aufzeichnungen; auch Paas, Buch). Außerdem ist das Zweite Kopienbuch über die Jahre 1568–1588 von ihm angelegt worden; vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 10 = Louis, Archivalien, II B 20. Ein drittes Kopienbuch, das 1589, also im Anschluss an das zweite begonnen wurde, ist nicht mehr erhalten; vgl. dazu AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 82r; ld, f. 118r. Ebenso ein Eidbuch der Pfarrei; vgl. das Regest bei Louis, Archivalien, II B 21. Auch das Präsenzbuch der Kirchmeister ist heute nicht vorhanden; vgl. dazu AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 17v. Vgl. ferner ebd. B II 11 (Quitancienboich der Prouisoren der XXIIII Haußarmen zu Sant Jacob in Coln, 1578–1636); HAStK, AV B 1104 (Jakob) (Das Prouisoren Boich der haußarmen Sanct Jacob (1573–1680; dazu auch Jütte, Parochialverbände). Eine Übersicht bei Wulf, Bestandsaufnahme, S. 39 f.

[23] Wie wenig ausgeprägt die schriftliche Organisation der pfarrkirchlichen Verwaltung war, zeigt das Beispiel des Armenwesens: Anno 1579 den 23 augusti uff der kirchen und armen regnong, alß die im Sprechauß und die kost uff der schoelen gehalten wie breuchlich, hat sich fast irrongen bei den provisorn der armen befonden, dan wie man alle jar einen newen vor zwei jar erwelt und auch wol etliche spenden bestift sin, da sich die stifter die leifzucht vorbehalten und glichewol viß unwissenheit nuhe und dan geschein und sich nit wol drauß reissen kan, hab ich vorgesclagen, man sult alle jar ein kalender uffrichten, dar in van tag zu tag zeichnen, waß jeder tag jeden gegeben und gethain sult werden und laissen die spenden drauß die nit im brauch sint, biß die leibzuchter abgingen. So durften die provisoren nit dan in daß kalender setzen und dar viß leren, waß sie thoin und laissen sullen. Und alle jar sult man ein neuweß machen und dan auch dar in schriben, waß in dem jar geschein sulte; ls, f. 145r. Weinsbergs Einlassungen in AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 85r, deuten zwar darauf hin, dass die Rechnungslegung schriftlich dokumentiert wurde, aber dies ohne feste Form, also – wenn überhaupt – auf losen Zetteln oder Blattbögen, deren Überlieferungschance gering war. Dies würde die sehr lückenhafte Quellenlage mit einzelnen, in Ausführung und Umfang sehr unterschiedlich abgefertigten Rechnungen in den anderen Kirchspielen erklären. Nach HAStK, AV B 1104 (Jakob), f. 10v, führte der Achter Johann Reimbach bis Anfang des 16. Jahrhunderts die Rechnung schriftlich, die aber nicht mehr erhalten ist, danach existierte schon zur Zeit Weinsbergs eine Überlieferungslücke.

[24] Vgl. li, f. 622r = BW V, S. 86; ld, f. 375r; AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 85r. Zwischen 1550 und 1595 berichtet Weinsberg von 33 Kirchenrechnungen; vgl. li, f. 239v = BW I, S. 347 (23. August 1550); li, f. 251v = BW I, S. 362 (30. August 1551); li, f. 292v (30. August 1553); ebd., f. 332r (25. August 1555); ebd., f. 353v (30. August 1556); ebd., f. 365r (29. August 1557); ebd., f. 376v (28. August 1558); ebd., f. 391v (27. August 1559); ebd., f. 404v (25. August 1560); ebd., f. 416v (31. August 1561); ebd., f. 441v (30. August 1562); ebd., f. 459v (29. August 1563); ebd., f. 474r (27. August 1564); ebd., f. 497v (14. Oktober 1565); ebd., f. 518r (25. August 1566); ebd., f. 542r (24. August 1567); ebd., f. 558v (29. August 1568); ebd., f. 574r (15. August 1569); ebd., f. 622r = BW V, S. 86 (31. August 1572); li, f. 649r (23. August 1573); ebd., f. 705r (28. August 1575); ebd., f. 741r = BW II, S. 353 (25. August 1577); ls, f. 86v (25. August 1578); ebd., f. 145r (23. August 1579); ebd., f. 233v (28. August 1580); ebd., f. 303v (27. August 1581); ebd., f. 467v (26. August 1584); ld, f. 67r (29. August 1588); ebd., f. 138r (27. August 1589); ebd., f. 230v (25. August 1591); ebd., f. 280v (23. August 1592); ebd., f. 375r (28. August 1594); ebd., f. 476r (27. August 1595). Im Memorialbuch finden sich bemerkenswerterweise außer unter AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 85r, keine Erwähnungen der Treffen.

[25] Vgl. ld, f. 138r, 375r; ausdrücklich auch AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 85r (dort: er rechne auch nicht selbst). Dass seine Vorgänger teilgenommen hatten, lässt sich an der Tatsache ersehen, dass die Treffen am 30. August 1556 und am 31. August 1561 in der Pfarrerwohnung stattgefunden hatten; vgl. li, f. 353v, 416v. Für den 23. August 1550, den 30. August 1553, den 29. August 1557, den 28. August 1558 und den 30. August 1562 ist die Anwesenheit vermerkt; vgl. ebd., f. 239v = BW I, S. 347; li, f. 292v, 365r, 376v, 441v.

[26] So Weiler ausdrücklich in ld, f. 375r. Die ausführlichste Schilderung einer ‚Kost‘ ebd., f. 138r f. (28. August 1589).

[27] Dazu Weinsberg am 6. Dezember 1591: diß rechnong hat ich vor 22 jaren angericht und ein ordnong da von der inkompst und zweilff presentz tagenn inhalt deß smalen bredern boichlin da von vermeldende. Und wart folgenß ein register gemacht von allen copienboichern rechenßboichern, achten, sceduln, quitanczboichern boichern von vß der kisten genomen breff und siegel und ander dingen da der kirchen, armen, conuent angelegen war, sulche wart uffgelesn und jarligs gelesen und gevroicht war eß were, bei wem man eß gesinnen und fordern sulte, diß war daß principal wirck da von man gespreich hette und die gedechtniße verfrischte, dan vorzeiten ist deß vil verkomen und verleussich worden daß vil geschat; ld, f. 244r. Sie wurde jährlich am St. Nikolaustag abgehalten, zunächst im Sprechhaus, seit 1589 privat. Seitdem beginnt Weinsberg, regelmäßig darüber zu berichten; vgl. auch ls, f. 434r (1583); ld, f. 89v (1588); ebd., f. 156v (1589); ebd., f. 199r (1590); ebd., f. 293r (1592); ebd., f. 336r (1593); ebd., f. 498v; AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 101v (1595); ld, f. 498v; AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 104v (1596).

[28] Eine Vesper gab es erst seit 1557, sie wurde im Testament des Pastors Gerhard Quade Litt von Deventer für alle Sonn- und Feiertage gestiftet; vgl. li, f. 337v = BW V, S. 16 (erste Vesperrechnung vom 11. April 1557). Vgl. auch ls, f. 278r (19. März 1581); ld, f. 212v (7. April 1591); ebd., f. 354v (3. April 1594); ebd., f. 436v (19. März 1595).

[29] S. zu den ‚Kränzchen‘ ausführlich bereits Kap. 3.2.2.

[30] Vgl. AEK, PfA St. Alban A II 8–10, 12 (Regest zu ebd. A II 9 bei Schäfer, Pfarrarchiv S. Alban, II A 3), zu St. Alban; Ders., Pfarrarchiv S. Aposteln, B 4.2 (Original nicht erhalten), zu St. Aposteln; Ditges, Gerkammer, S. 133 ff. (Original nicht erhalten), zu St. Brigida; AEK, PfA St. Gereon, Best. Pfarrei St. Christoph B II 2 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Gereon, B II 4.1, zu St. Christoph; Esser, Geschichte, S. 58 (Original nicht erhalten), zu St. Johann Baptist; AEK, PfA St. Johann Evangelist A II 1a, f. 2r (Foliierung beginnt erst mit dem Inhalt), zu St. Johann Evangelist; Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, B 1 IV.3 f. (Originale nicht erhalten), zu St. Kolumba; AEK, PfA St. Kunibert A II 2 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kunibert, II 8, und ebd., II 11 (Original nicht erhalten), zu St. Kunibert; AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 176, 177, 177a, 177b, 178, zu St. Laurenz; AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 14 f., und ebd. B II 5 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 2 14, zu St. Maria Ablass; AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B II 37, zu St. Maria im Pesch; Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria in Lyskirchen, B II.1–6 (Originale nicht erhalten), zu St. Maria Lyskirchen; AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B II 4 f. = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 2 10 f., zu Klein St. Martin; AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 17, f. 1v, zu St. Paul (die Angaben z. T. auch im Regest bei Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 2 IV.1); Ders., Pfarrarchiv S. Peter, B 6 (Original nicht erhalten), zu St. Peter.

[31] Vgl. Ditges, Gerkammer, S. 134.

[32] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, B 1 IV.3 (Original nicht erhalten).

[33] Vgl. AEK, PfA St. Johann Evangelist A II 1a, f. 71v f.

[34] Vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 5, f. 9r ff., mit dem Eid des Offermanns aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts im Ersten Kopienbuch (von Hermann Weinsbergs Hand).

[35] Vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 22 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 2 IV.6. Vgl. auch Ders., Pfarrarchiv Groß S. Martin, C II 64 (Original nicht erhalten), zu St. Brigida (17. und 18. Jahrhundert).

[36] Vgl. AEK, PfA St. Alban A II 8–10, 12 (Regest zu ebd. II 9 bei Schäfer, Pfarrarchiv S. Alban, II A 3).

[37] Vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 12 = Louis, Archivalien, II B 25. Nach Aussage von Weinsberg in AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 85r, hatte in früheren Zeiten der Offermann Johann Cortessum (1516–1562) alljährlich die Rechnung gelegt, danach die Kirchmeister, Achter und der Pastor selbst.

[38] Zumindest die späteren Rechnungen ab den 1580er-Jahren sind nur von den Kirchmeistern unterschrieben; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 177a, 177b, 178.

[39] Vgl. AEK, PfA St. Kunibert A II 2 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kunibert, II 8.

[40] Vgl. AEK, PfA St. Gereon, Best. Pfarrei St. Christoph B II 2, f. 16r, 17r, 22r, 26r.

[41] Vgl. AEK, PfA St. Gereon, Best. Stift St. Gereon A II 1, f. 46r f. = Schäfer, Pfarrarchiv S. Gereon, B I 7.2.

[42] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Gereon, B II 1.1 (Original nicht erhalten).

[43] Vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 20 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 2 IV.4.

[44] Undatiertes Fragment eines Quittungsbuches aus dem 16. Jahrhundert; vgl. AEK, PfA St. Peter, Best. Pfarrei St. Peter B I 4 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Peter, B 8.

[45] Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 158a. Ob das Verzeichnis von dem damals amtierenden Pfarrer Peter Sultz angelegt wurde, ist allerdings fraglich; s. Kap. 3.4.1.

[46] Vgl. HAStK, GA 163 (Register über Zehntrückstände, begonnen Ende des 14. Jahrhunderts). S. zum Ossendorfer Zehnten auch Kap. 1.2.2 und 2.4.2.

[47] Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B II 37, f. 1r. S. zu St. Maria im Pesch ausführlich Kap. 1.1 und 2.4.4.

[48] Vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 85r.

[49] Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 177a, f. 86v.

[50] S. die Beschreibung der Vorfälle von 1578 unten.

[51] Mitte des 17. Jahrhunderts berichtet Pfarrer Polch, abwechselnd (nach Dienstalter) sammele immer einer der vier Kirchmeister je zwei Jahre die Kirchenbeiträge ein und lege seinen Mitkirchmeistern und dem Pfarrer anschließend eine Abrechnung vor; vgl. AEK, PfA St. Kunibert A II 13, Nr. 1 (es handelt sich um einen kurzen Auszug aus dem heute nicht erhaltenen Handbuch, das Schäfer, Pfarrarchiv S. Kunibert, II 10, noch kannte). Diese Nachricht sollte allerdings in ihrer Verallgemeinerungsfähigkeit für das 16. Jahrhundert vorsichtig behandelt werden, wenngleich St. Kunibert eines der Kirchspiele mit der am wenigsten ausgeprägten eigenständigen pfarrkirchlichen Verwaltung war.

[52] In St. Brigida hören wir 1568 von der Teilnahme des Kaplans; vgl. Ditges, Gerkammer, S. 134.

[53] Vgl. AEK, PfA St. Gereon, Best. Pfarrei St. Christoph B II 2, f. 5r, 16r, 17r, 22r.

[54] Vgl. ausdrücklich HAStK, Rpr. 22, f. 36v (15. Juni 1565), und die Angaben unten, im Rechnungsstreit. Bei den Beisitzern handelte es sich vmtl. um die vier ‚Assessoren‘, die nach Meinung des späteren Pfarrers Franken 1532 eingeführt worden sein sollen; vgl. Stein, Pfarre, S. 32 f.

[55] Sie beauftragten den Kirchmeister Hermann Scherfgin mit der Rechnungsführung; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 201, f. 24v.

[56] Vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 17, f. 1v. Vgl. zur Beteiligung der Achter von St. Jakob an der Rechnungslegung auch ihren Eid unter AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 5 (Erstes Kopienbuch), f. 8v. S. zur unterschiedlichen Organisation der Beteiligung der Parochianen allgemein Kap. 3.2.2.

[57] Vgl. Ennen, Geschichte III, S. 800.

[58] Neben dem zweiten Sonntag nach St. Mariae Assumptionis in St. Jakob kann nur noch der St. Sebastianstag in St. Christoph als fester Termin belegt werden; vgl. AEK, PfA St. Gereon, Best. Pfarrei St. Christoph B II 2, f. 2r, 5r, 9r, 16r, 17r, 22r, 26r. In den Rechnungen von St. Laurenz aus den 1540er- und 1550er-Jahren handelt es sich regelmäßig um St. Johann Baptist; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 176, 177. In den Rechnungen ab den 1580er-Jahren ist kein einheitlicher Zeitpunkt mehr auszumachen; vgl. ebd. D II 177a, 177b, 178.

[59] So in St. Alban, St. Maria Ablass, Klein St. Martin und St. Paul mit unregelmäßigen Zeiträumen; vgl. AEK, PfA St. Alban A II 8–10, 12 (Regest zu ebd. A II 9 bei Schäfer, Pfarrarchiv S. Alban, II A 3); AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 5 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 2 14; AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B II 4 f. = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 2 10; AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 17, f. 1v (die Angaben z. T. auch im Regest bei Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 2 IV.1). Es findet sich keine Pfarrei, in der von Anfang an regelmäßig Jahresrechnungen dokumentiert sind. Nur in St. Laurenz sind die Rechnungen der 1540er- und 1550er-Jahre Jahresrechnungen; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 176, 177. Ab den 1580er-Jahren handelt es sich aber auch hier um längere Zeiträume; vgl. ebd. D II 177a, 177b, 178.

[60] Einzig in Klein St. Martin wurde die erste dokumentierte Rechnungslegung vom 10. Juli 1564 bis zum 10. Juli 1573 fortlaufend geführt und dann abgeschlossen; vgl. AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B II 4, f. 1r ff.; ebd. B II 5, f. 1r ff. In St. Laurenz wurde 1583 eine fortlaufende Rechnung begonnen, die aber nur für ein paar Seiten geführt ist, dann folgt eine Lücke und anschließend eine zusammenfassende Rechnungslegung für die Jahre 1582–1586; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 177a, f. 1r ff.

[61] Beispiele bei Weinsberg zeigen, dass die Kirchmeister zwischen den Rechnungsterminen eigenständig mit dem Geld der Fabrik oder aus Stiftungen umgingen und ihr Vorgehen hinterher lediglich zu Protokoll gaben; vgl. ld, f. 379v, 452r, 540v. Darauf deuten auch die Eintragungen in den anderen genannten Rechnungsbüchern hin.

[62] Auch die nur phasenweise schriftlich dokumentierte Rechnungslegung von St. Laurenz lässt eine solche Interpretation zu; s. die in Anm. 2377 genannten Kirchenrechnungen für die Jahre 1447–1449 durch Hermann Scherfgin und 1481–1486 durch Peter Benzelrath; außerdem existieren hier eine Jahresabrechnung der Ein- und Ausgaben für 1502/1503 (vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 157), Notizen zur Jahresrechnung des Jahres 1522 (vgl. ebd. D 1504) und Belege für die Jahresrechnung 1524 (vgl. ebd. D 1514). Auch in St. Brigida finden sich in allen Archivteilen, vor allem in den zahlreichen und umfangreichen Sammelbänden des 17. und 18. Jahrhunderts, z. T. nur in Abschriften, einzelne Rechnungsvorgänge auch des 15. und 16. Jahrhunderts zu den verschiedensten Aspekten der pfarrkirchlichen Verwaltung, von Memorialstiftungen, die die Kirchmeister als Testamentsexekutoren betreuten, über Einkünfteregister von Kapellen durch den jeweiligen Offizianten bis hin zu Rechnungen über Reparaturen am Bau durch die Kirchmeister oder den Offermann.

[63] Vgl. AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 14. Es handelt sich nur um sehr lückenhafte Einzelrechnungen, die ersten von 1384 und 1421. Für 1431 ist eine etwas ausführlichere Auflistung der Einnahmen und Ausgaben eingeheftet, anschließend aber wieder nur Rechnungsfragmente von 1447, 1464, 1468, 1469 und 1488, die Rechnung von 1489 erneut ausführlicher. Von 1491 stammt die erste richtige Rechnungslegung, anschließend auch für 1493 und 1498, dann aber erst wieder für 1571, während die Rechnungen von 1505, 1511, 1519, 1526, 1532 und 1535 keine vollständigen Rechnungslegungen enthalten. Der Band wird dann erst 1641 fortgeführt, doch existiert ab 1577 auch ein eigenes Rechnungsbuch (s. Anm. 2446).

[64] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Alban, II A 2 (Original nicht erhalten). Ähnlich für St. Laurenz; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 38 f. (getrennt aufgeführte Einkünfte der Stiftungen, 1592–1600); auch ebd. D 1023 (Notizen dazu). In diesem Sinne sind für Köln Zweifel an einer strikten Trennung zwischen den verschiedenen Vermögensteilen, der Fabrik, den Stiftungen, den Benefizien und Pfründen noch bis weit ins 16. Jahrhundert hinein angebracht.

[65] Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 54, kennt ebenfalls keine Kirchenkassen, meint aber, sie habe es aus mangelndem Vertrauen der Obrigkeit sowie aus Gründen der Haftung nicht gegeben. In dem noch zu schildernden Fall des Kirchspiels St. Maria Ablass behielt der rechnungslegende Kirchmeister die Überschüsse für sich ein und verrechnete sie beim nächsten Termin.

[66] Vgl. AEK, PfA St. Alban A II 8–10, 12 (Regest zu ebd. A II 9 bei Schäfer, Pfarrarchiv S. Alban, II A 3). Es handelt sich um vier sich zeitlich überschneidende Sammelbände mit Rechnungslegungen auf einzelnen Blattbögen für zunächst noch lückenhafte Zeiträume in z. T. mehrfacher Ausführung, die früheste für die Jahre 1544–1547, 1547–1548 und jährlich für 1550–1564 in AEK, PfA St. Alban AII 8.

[67] Vgl. AEK, PfA St. Gereon, Best. Pfarrei St. Christoph B II 2 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Gereon, B II 4.1, mit Jahresrechnungen durch die Kirchmeister, z. T. im Beisein der Beisitzer und des Pastors, lückenhaft ab 1545 bis 1569.

[68] Nach den phasenweisen Rechnungslegungen der Jahre 1447–1449 und 1481–1486 (s. Anm. 2377) und den Rechnungsfragmenten von 1502/1503, 1522 und 1524 existiert hier erst ab 1545 – zunächst in einem Blattbogen nur für dieses Jahr (vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 176), dann zusammengefasst zu Jahresrechnungen bis 1555 (vgl. ebd. D II 177) – wieder eine regelmäßige Rechnungslegung, die danach allerdings erst ab 1582 in drei wirklichen Rechnungsbüchern für jeweils mehrjährige Zeiträume fortgeführt wurde; vgl. ebd. D II 177a (1582–1598); ebd. D II 177b (1583–1604); ebd. D II 178 (1598–1604).

[69] 1549–1555 Computus des Offermanns über seine Ausgaben; vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, B 1 IV.3 (Original nicht erhalten). 1557–1591 Kirchmeisterrechnungen; vgl. ebd., B 1 IV.3 (Original nicht erhalten).

[70] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria in Lyskirchen, B II.1–6 (Originale nicht erhalten): Einzelne Kirchenrechnungen durch die Kirchmeister liegen vor für die Jahre 1552–1556, 1563 und 1567, 1567–1571, 1572–1573, 1574, 1590–1592 (weitere folgen).

[71] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Peter, B 6 (Original nicht erhalten): Rechnungslegung in genau verzeichneten Einnahmen und Ausgaben durch je einen Kirchmeister. Weitere einzelne Rechnungen (überwiegend Anfang 17. Jahrhundert) auch unter HAStK, Kirchensachen 24-1 (St. Peter).

[72] Das irste boech der kirspelskirchen s. Cunibert mit jährlichen Einnahmen- und Ausgabenverzeichnissen wurde 1558 von den Kirchmeistern begonnen und enthält auch Urkundenabschriften und allgemeine Nozitzen. Bis dahin hatte der Offermann die Rechnung geführt; vgl. AEK, PfA St. Kunibert A II 2 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kunibert, II 8. Es reicht bis 1580, und in diesem Jahr beginnt ein es dem Titel nach fortsetzendes zweites Kirchmeisterbuch, das aber nicht mehr erhalten ist; vgl. das Regest ebd., II 11. Für 1602 bis 1611 folgt dann das ‚dritte Rechnungsbuch‘ der Kirchspielskirche; vgl. AEK, PfA St. Kunibert A II 10.

[73] Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B II 37, mit Einnahmen- und Ausgabenrechnungen der Kirchmeister, begonnen 1550, die erste Rechnung für die Jahre 1559–1562 ist vorgeheftet, das Buch selbst wurde 1580–1606 geführt.

[74] Ditges, Gerkammer, S. 133 ff., kennt Rechnungen der Jahre 1563–1588, aus denen er aber nur einige sehr kurze Auszüge wiedergibt. Die entsprechenden Akten sind heute nicht mehr erhalten, ebenso die angeblichen „Kirchenrechnungen und Quittungen betr. Fabrik, Stiftungen, Miteinkünfte etc., 1500–1565, 17. und 18. Jahrh.“, die bei Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C II 59, regestiert sind. Dabei dürfte es sich den um einen Sammelband mit Einzelvorgängen aus dem 17. und 18. Jahrhundert gehandelt haben, der z. T. auf ältere Akten (in Abschriften?) zurückgriff.

[75] Vgl. AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B II 4 f. = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 2 10 f., mit separatem Einnahmen- und Ausgabenregister, 1564–1573 fortlaufend, anschließend für je mehrjährige Zeitabschnitte bis 1689 von den Kirchmeistern geführt.

[76] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Aposteln, B 4.2 (Original nicht erhalten), zu einem Rechnungsbuch der für die pfarrkirchliche Verwaltung zuständigen Sakramentsbruderschaft (s. dazu Kap. 2.4.3) und der Kirchmeister. Die für die Seelsorge verantwortliche Katharinenbruderschaft hatte bereits 1515 ein zweites Rechnungsbuch begonnen (vgl. AEK, PfA St. Aposteln, Best. Stift St. Aposteln B 43), das aber ebenfalls verschollen ist; vgl. das Regest bei Schäfer, Pfarrarchiv S. Aposteln, 4.1; auch Militzer, Quellen I, S. 112, Nr. 12.2.

[77] Vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 17, f. 1v, mit Computationen der Kirchmeister (Regest bei Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 2 IV.1), die erste Rechenschaft 1574–1571, dann fortlaufend bis 1582.

[78] Das erste ‚Rechnungsbuch‘ von St. Maria Ablass für die Jahre 1384–1682 enthält fast nur lose Einzelbelege, darunter sehr wenige etwas ausführlichere Auflistungen der Einnahmen und Ausgaben und für 1491 eine einzelne Rechnungslegung, die nächste allerdings erst für 1571 mit einer anschließenden siebzigjährigen Lücke; vgl. AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 14; s. auch Anm. 2431. 1577 beginnt dann ein regelmäßig für mehrjährige Zeitabschnitte geführtes Rechnungsbuch, die zweite Rechnungsperiode allerdings erst ab 1584 (bis 1640); vgl. ebd. B II 5 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 2 14.

[79] Zu St. Johann Evangelist existiert aus dem Jahr 1579 ein umfangreiches Inventar u. a. mit einer ausführlichen Auflistung der Einnahmen und Ausgaben, sowohl der Kirche und Armen als auch des Offermanns, des Pastors, der Altäre etc.; vgl. AEK, PfA St. Johann Evangelist A II 1a. Es handelt sich allerdings nicht um eine regelmäßige Rechnungslegung. Auch in EDDBK, Cod. 1248, f. 6r ff., findet sich eine einzelne Jahresrechnung, vmtl. ebenfalls aus dem dritten Viertel des 16. Jahrhunderts. Für 1614/1615 ist eine Jahresrechnung durch die Witwe des verstorbenen Kirchmeisters Gerhard Platt überliefert; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D 1191.

[80] Vgl. Esser, Geschichte, S. 58, zu einem ‚Zweiten Kopienbuch‘ mit Erbrenten, Jahrzinsen, Einkünften der Pfarrkirche, angefangen durch die Kirchmeister 1580. Es ist im Original nicht erhalten, daher muss offen bleiben, ob es zumindest in Teilen als Rechnungsbuch bezeichnet werden kann. Das erste (Haupt-) Kopienbuch wurde Mitte des 16. Jahrhunderts durch Pfarrer Immendorf angefangen und ist ebenfalls nicht überliefert; vgl. ebd.

[81] Vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 12 = Louis, Archivalien, II B 25, mit einem Rechnungsbuch der Kirchmeister 1592–1646.

[82] Zu St. Lupus existiert kein eigener Bestand im Historischen Archiv des Erzbistums Köln; s. Kap. 1.1, bes. Anm. 208. Für St. Mauritius existieren Abrechnungen der Kirchmeister und Rechnungsbücher erst aus dem 18. Jahrhundert; vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Mauritius, II 3, 5 (Originale nicht erhalten). Die Rechnungen für St. Severin unter HAStK, GA 216b, stammen vom Stift.

[83] So der (fragende) Titel eines programmatischen Beitrags von Reinhard, Gegenreformation. Jetzt auch noch einmal zusammenfassend Ders., Konzil.

[84] Dazu immer noch grundlegend Jedin, Geschichte. Zuletzt Prodi/Reinhard, Konzil. Die Edition der Dekrete bei Wohlmuth, Dekrete III, S. 657–799.

[85] Vgl. dazu Franzen, Provinzialkonzil, der die Vorläuferfunktion ebd., S. 95, betont. Mit Blick auf das Enchiridon Groppers für Köln auch Ennen, Geschichte IV, S. 390. Allgemein auch die ältere Literatur; vgl. Boxberg, Provinzialkonzil, und Oebels, Gropper, die aber als unzulänglich gelten müssen. Neuer Chaix, cité, S. 834 ff. Eine umfassende Edition der Quellen zum Kölner Privinzialkonzil bei Pfeilschifter, Acta II, S. 122 ff., Nr. 42 ff.; die Statuten auch bei Schannat/Hartzheim, Concilia VI, S. 235. S. zur konfessionellen Lage in dieser Zeit Kap. 3.4.

[86] Vgl. Chaix, cité, S. 834 ff. Zur Nachgeschichte des Provinzialkonzils Franzen, Provinzialkonzil, S. 107 ff.

[87] Vgl. bes. Wohlmuth, Dekrete III, S. 769 ff. Dazu auch Châtellier, Erneuerung.

[88] S. zu den Pfarrern Kap. 3.4.5.

[89] Vgl. zur Rezeption vor allem Franzen, Durchführung; grundlegend zur katholischen Reform in Köln Bosbach, Reform; s. auch Kap. 3.4.6.

[90] Vgl. Looz-Corswarem, Unruhen, S. 63 ff.; auch Ennen, Geschichte III, S. 586 ff., 672 ff.; Holtschmidt, Ratsverfassung, S. 50 ff.; Diederich, Revolutionen, S. 41 ff.; Irsigler, Wirtschaft, S. 224 f.; Brunner, Souveränitätsproblem, S. 331 f.; Maschke, Verfassung, S. 293 ff.; Stehkämper, Gemeinde, S. 1087. Zu 1513 bes. Eckertz, Revolution. Zu 1525 Looz-Corswarem, Artikelserie; Höhlbaum, Aussagen. Allgemein auch Ehbrecht, Köln.

[91] Der Vorgang ist ausführlich dokumentiert von Weinsberg in ls, f. 76v f. = BW III, S. 12 (auch Ennen, Gedenkbuch, S. 736), und auf einem Blattbogen mit Abschriften von Ratsprotokolleinträgen unter HAStK, Kirchensachen 17-4 (St. Maria Ablass). Vgl. auch HAStK, Rpr. 29, f. 351r, 358r, 411r f., 420v, 421v; ebd. 30, f. 2r f., 7r, 52r. Die Rechnung selbst ist nicht erhalten, nur die aus dem Jahr davor (10. Januar 1577); vgl. AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 14; als Reinschrift auch in ebd. B II 5. Daraus wird ersichtlich, dass Broelmann Rechnung legte und auch die Restanten der zurückliegenden Jahre an sich genommen hatte, aus denen er ggf. einen negativen Saldo ausglich. Überprüft wurde die Rechnungslegung von Pulheim, Isaak und den vier Beisitzern, unter denen sich 1577 bereits die späteren Nachfolger Freckenhorst und Sittart befanden.

[92] Vgl. HAStK, Kirchensachen 17-4 (St. Maria Ablass), mit Abschrift von HAStK, Rpr. 29, f. 411r f. Eine erste Klage der ‚Nachbarn‘ (also der Pfarrgenossen) datiert bereits vom Anfang des Jahres; vgl. ebd., f. 351r, 358r.

[93] Vgl. ls, f. 76v f. = BW III, S. 12.

[94] Vgl. HAStK, Kirchensachen 17-4 (St. Maria Ablass), mit Abschrift von HAStK, Rpr. 29, f. 420r. Dazu Weinsberg: dan vil augen sehen beß dan wenich; ls, f. 76v = BW III, S. 12.

[95] Vgl. ls, f. 76v f. = BW III, S. 12; HAStK, Kirchensachen 17-4 (St. Maria Ablass), mit Abschrift von HAStK, Rpr. 30, f. 7r. Noch am 25. Juni 1578 urkundeten die beiden Kirchmeister und die drei Beisitzer gemeinsam; vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 62 (Original nicht erhalten, aber Schäfer wohl irrig: Unterschriften der fünf Kirchmeister).

[96] Dies geschah nicht: Noch am 19. September erging die erneute eindringliche Mahnung an Broelmann, die Rechnung richtig zu stellen; vgl. HAStK, Kirchensachen 17-4 (St. Maria Ablass), mit Abschrift von HAStK, Rpr. 30, f. 52r. Weinsberg lieferte die Kirchenschlüssel, die er als Ratsverordneter von den beiden alten Kirchmeistern bei der Wahl an sich genommen hatte, am 20. August 1580 schließlich nicht wieder in deren Hände, sondern hinterlegte sie in der Stadtkanzlei, da sich der Rat immer noch im Streit mit Pulheim befand; vgl. ls, f. 232r. Vom 21. September 1578 datiert aber bereits ein urkundlicher Vorgang der Kirchmeister und Beisitzer, sodass die Funktionsfähigkeit des Gremiums gewährleistet war; vgl. AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 1 (liber pastoris, 1654), S. 351 f. (Abschrift) = Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 63. Die Namen der Beteiligten sind allerdings nicht genannt. Bereits am 25. Juni taucht Broelmann jedoch nicht mehr in dem Fünfergremium (ohne Differenzierung in Beisitzer und Kirchmeister) auf, wohl aber Pulheim und ebenso Sittard und Freckenhorst (vmtl. noch als Beisitzer); vgl. AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 1 (liber pastoris, 1654), S. 413r.

[97] Broelmann ist seit 1560, Pulheim seit 1567 in dem Amt zu belegen; vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 59 (Original nicht erhalten); Stein, Pfarre, S. 31; HAStK, HUA 2/17916 GB = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. X, S. 6.

[98] Vgl. eine entsprechende Versicherung vom 27. Juni unter HAStK, Kirchensachen 17-4 (St. Maria Ablass). Die beiden ehemaligen Kirchmeister sind anschließend nicht wieder in ihr Amt gelangt.

[99] S. Kap. 3.4.1.

[100]  S. zu ihm ausführlich Kap. 3.4.4.

[101]  Vgl. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 112, Nr. 572. Er soll nach dem Regest einer im Original nicht mehr erhaltenen Urkunde aus dem Pfarrarchiv (vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 59) angeblich schon am 5. Januar 1560 als Ratsherr bezeichnet worden sein, findet sich aber nicht in den Ratslisten. Auch eine entsprechende Angabe bei Fahne, Geschichte I, S. 54, für 1552 ist wohl irrig. Broelmann muss aber bereits vor 1577 im Rat gesessen haben, da er sich auch in seinem Testament vom 20. Januar 1575 als Ratsverwandter bezeichnet; vgl. HAStK, Test. B 3/963. Dazu würde passen, dass die Ratsliste von 1574 (Johannis) verloren ist. Er stammte aus einem angesehenen Kölner Geschlecht, war ein Enkel des früheren Bürgermeisters (1488–1491) Johann Broelmann, ein Bruder des Goldschmieds, Ratsherrn (1552–1576) und Kirchmeisters von St. Kunibert Christian Broelmann [170] sowie des Ratsherrn (1565–1581) und Kirchmeisters von Klein St. Martin Peter Broelmann [173] und damit Onkel des berühmten Stephan Broelmann sowie des Ratsherrn (1600–1639) und Kirchmeisters von St. Severin Reinhard Broelmann [174], des Ratsherrn (1589–1592) Christian Broelmann und des späteren Dekans von St. Aposteln Johann Broelmann. Über seine vier Frauen war er verschwägert mit den Familien Duisberg, Bolant, Königswinter und Bongard, seine Mutter war eine Braitfisch; vgl. die Angaben bei Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 112, Nr. 569 ff.; Scheffler, Goldschmiede I, S. 449, Nr. 830; HAStK, Kirchensachen 19-3 (Klein St. Martin); ls, f. 467r; Heß, Urkunden, S. 319, Nr. 239 f.; AEK, PfA St. Kunibert A II 2, f. 1r, 2v. Berg von Pulheims Familie (ausführliche Angaben in seinem Testament; vgl. HAStK, Test. B 3/338) war nicht so prominent: Nur sein Neffe Martin kam in den Rat und war Bannerherr der Brauer; vgl. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 118, Nr. 623; ld, f. 209r.

[102]  Vgl. ls, f. 76v f. = BW III, S. 12; nach HAStK, Schrb. 488, f. 115v, schon am 5. Januar 1555; vgl. auch HAStK, Test. S S/842, zu 1567; HAStK, Schrb. 498, f. 22v, zum 3. April 1607. Vgl. auch Herborn/Heuser, Geburtsstand, S. 132, Nr. 65. Er stammte aus einer Medizinerfamilie: Zu seinen Vorfahren zählten die Apotheker Arnold und Andreas Sittart, sein Vater war der Universitätsprofessor Dr. med. Heinrich Sittart; vgl. Keussen, Universität, S. 482, Nr. 82; Tewes, Bursen, S. 88. Sein Bruder Melchior (1566) und sein Neffe Heinrich (1588–1608) saßen im Rat. Letzterer folgte ihm auch im Kirchmeisteramt; vgl. AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 5 (unfoliiert, Rechnung des Jahres 1589); auch Stein, Pfarre, S. 31; s. Anhang, Nr. 1042. Über seine Mutter Odilia von Neuss war er mit der Familie Beiweg verschwägert; vgl. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 508 f., Nr. 3302, 3305.

[103]  Vgl. AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 14; ebd. B II 5, zu 1577. Stein, Pfarre, S. 31, irrig: Breckenhorst. Der richtige Nachname aber bei Weinberg; vgl. ls, f. 76v f. = BW III, S. 12. Über ihn sind keine weiteren Angaben zu ermitteln.

[104]  S. bes. Anm. 2446; regelmäßig allerdings erst ab 1584.

[105]  Vgl. HAStK, VuV G 171, f. 2r.

[106]  Vgl. auch HAStK, Rpr. 54, f. 45v, mit einem Streitfall unter den Kirchmeistern von St. Laurenz über die Rechnungsführung aus dem Jahr 1604.

[107]  Vgl. HAStK, Rpr. 53, f. 152r (26. September). Dieser Beleg muss im Übrigen ausdrücklich auch als weiteres Zeichen für die behauptete Unregelmäßigkeit und Formlosigkeit der Rechnungslegung in der Praxis noch bis weit ins 16. Jahrhundert hinein angesehen werden.

[108]  Vgl. dazu den ausführlich von Weinsberg niedergeschriebenen Eid des Offermanns von St. Jakob im Ersten Kopienbuch der Pfarrei (AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 5, f. 9r); vmtl. identisch mit dem Eid im verlorenen Eidbuch von 1578 (vgl. das Regest bei Louis, Archivalien, II B 21). Aus dem 16. Jahrhundert existiert sonst nur der Eid des Küsters von St. Peter; vgl. AEK, PfA St. Peter, Best. Stift St. Cäcilia A I 102 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Peter, A 102. Neben den schon in Kap. 2.1.2 genannten Aufgabenbereichen – Assistenz bei gottesdienstlichen Handlungen, Aufbewahrung des Kirchenschatzes, Pflege des Gebäudes inklusive Läuten der Glocken und Stellen der Uhr sowie Einzug der Gebühren für Gräber und Kirchenstühle – sind außerdem ausdrücklich Schreibdienste, notarielle Aufgaben, Buch- und Rechnungsführung, das Stiftungswesen und die Armenfürsorge genannt. In der Praxis begegnet der Offermann zudem als Gehilfe bei den ‚Kränzchen‘ der Kirchmeister, bei den Auswahlverfahren zur Besetzung der Pfarrstelle, und er erhielt auch bei Kirchmeister- und Achterwahlen eine Art Präsenzgeld; vgl. li, f. 325v = BW II, S. 72; li, f. 612v; ebd., f. 660v = BW V, S. 95; li, f. 754r = BW II, S. 368; ls, f. 195v, 216v, 355r; ld, f. 138r, 156v, 230v, 272r, 293r, 375r, 498v; AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 24v f., 39r f., 45r, 90v. Schon als 1548 die Anlage des Ersten Kopienbuches beschlossen wurde, gehörte er (mit den Kirchmeistern und Achtern, aber ohne den Pastor) zu den als beschlussfassend genannten Personen; vgl. ebd. B II 5 (Erstes Kopienbuch), f. 0v. Wie sehr vor allem der langjährige Offermann Johann Cortessum in die innersten Zirkel der Pfarrei integriert war, zeigt sich auch in der Tatsache, dass Weinsberg ihn neben sich selbst und einigen Familienmitgliedern, seinen beiden Mitkirchmeistern Peter Nuwenahr und Heinrich Kruft sowie dem Pastor in den Gestalten der Heiligen eines Stifterbildes malen ließ; vgl. li, f. 361v; ls, f. 24v. Wie sonst nur die exponierten Mitglieder der Pfarrei wurde er in der Kirche begraben; vgl. li, f. 422r = BW V, S. 33.

[109]  Neben grundsätzlich nützlichen handwerklichen Fähigkeiten forderte der genannte Eid von St. Jakob, nicht nur die deutsche Sprache lesen und schreiben zu können, sondern auch die lateinische und spätestens ein Jahr nach der Anstellung Notar geworden zu sein; vgl. dazu auch AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 84r. Zur Qualifikation der Küster auch Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 534 f. Besonders sinnfällig kommt die Parallelität städtischer und parochialer Verwaltungsorganisation darin zum Ausdruck, dass die Kirchmeister von St. Kolumba am 20. August 1562 einen ‚Syndikus‘ bevollmächtigten; vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 277 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 277. Dieses Amt wurde zur selben Zeit auch für den Magistrat immer wichtiger; vgl. dazu jetzt Takatsu, Syndici; älter Beemelmans, Stadtsyndikus; kurz auch Deeters, Köln, S. 113 f., 122; weitere Hinweise bei Heuser, Weinsberg, S. 384, mit Anm. 51; Ders., Prosopographie I, S. 266; Herborn/Heuser, Geburtsstand, S. 78, Anm. 58, S. 107, mit Anm. 210; Herborn, Entwicklung, S. 41 ff.; Ders., Ratsherr, S. 341 f., 369 f.

[110]  S. dazu Kap. 2.1.2. Die Durchführung alltäglicher Geschäftsabläufe wird vielfach der Offermann übernommen haben – auch wenn die letzte Verantwortung immer bei den Kirchmeistern lag. Dass es sich bei der 1394 erwirkten Bulle Bonifaz’ IX. über die Gebühren für Begräbnisse und Kirchenstühle um ein städtisches Privileg handelte, führte zudem dazu, dass sich eine Art Ordnung für das Amt auch in einer städtischen Begräbnisordnung findet und der Eid des Küsters von St. Paul 1454 – mit Blick auf diese Bereiche – sogar in den Ratsprotokollen wiedergegeben wird; vgl. Stein, Akten II, S. 4; Ennen/Eckertz, Quellen IV, S. 231 f., Nr. 212; Groten/Huiskes, Beschlüsse I, S. 255, Nr. 4. S. zur Bulle Bonifaz’ IX. Kap. 2.1.2, bes. Anm. 825. Wohl deshalb war in den Eiden der Offermänner – im Gegensatz zu denen der Kirchmeister (s. Kap. 3.2.2) – auch ein Bezug auf die Statuten des Rats enthalten; vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 5 (Erstes Kopienbuch), f. 9r ff.

 

Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug meiner Dissertation Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln. Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 42), Siegburg 2012, die ich an dieser Stelle sukzessive online zur Verfügung stelle.

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