Der weitaus größte Teil an Berührungspunkten betraf materielle oder finanzielle Fragen. Es darf jedoch nicht von einer direkten Unterstützung der Pfarrkirchen durch die Stadtkasse in dieser Hinsicht ausgegangen werden, wie sie Leonard Ennen fälschlich für das Messwesen vermutet[1] und wie sie Reitemeier für bestimmte Bereiche des Baus kennt, die die städtische Politik und Verwaltung betrafen, namentlich den Kirchturm samt Uhr und Glocken.[2] Erst 1606 ist ein Fall bekannt, in dem die Kirchmeister von St. Maria Lyskirchen dem Rat von Sturmschäden an ihrer Kirche berichteten, der daraufhin den Rentmeistern den Auftrag gab, dieselbe zu inspizieren und gegebenenfalls einen Zuschuss zu bewilligen.[3] Allerdings war die Kirche bereits seit dem 14. Jahrhundert baulich in die Wehrorganisation der Stadt eingebunden.[4] Ebenso wurde 1500 der neue Christophel am Kunibertsturm zwar von der Stadt finanziert.[5] Doch dürfte damit die Stadtbefestigung und nicht der Kirchturm gemeint sein. Dass der Rat 1506 acht Mark zu einer neuen Orgel in St. Brigida stiftete,[6] war die absolute Ausnahme.[7] Vielmehr war auch in diesem Bereich die Unterstützung eher indirekt, zum Beispiel in Form einer Bitte um Schutz für ihren Bürger, den Orgelbauer Hans Snetz, der im Auftrag von St. Kunibert beruflich nach Straßburg reiste.[8] Weiterlesen
Archiv für den Monat: Februar 2018
Professionalisierung und obrigkeitliche Kontrolle
In den geschilderten Verhältnissen deutet sich über die zuletzt im Vordergrund stehende, zunächst rein personell aufgefasste Manifestation städtischer Politik in den Kirchspielen hinaus der Ansatz für eine Untersuchung auch der mittelbaren Auswirkungen auf deren Verwaltung an. Zuvor ist jedoch erneut darauf hinzuweisen, dass im Ergebnis auch der letzten Analysen trotz der prinzipiellen Selbstständigkeit der Pfarreien nicht nur keine systematisch delegierte Kontrolle ‚von oben‘ erfolgte, sondern zumindest im Rahmen der pfarrkirchlichen Verwaltung durch Laien auch keine Sozialordnung ‚von unten‘ konstituiert wurde. Dies hätte nach der sich andernfalls anbietenden Kommunalismustheorie Peter Blickles modellhaft der Fall sein müssen, die allerdings auch unter völlig verschiedenen Voraussetzungen für den ländlichen Raum in Südwestdeutschland und der Schweiz entworfen wurde.[1] Daher ist dieser Ansatz selbst für den vorkonstitutionellen Raum der Nachbarschaft nur sehr eingeschränkt bedenkenswert (der allerdings nicht institutionalisiert war). Die Kirchspiele erweisen sich dagegen erneut vielmehr als ein organisierender Rahmen der lokalen politischen Öffentlichkeiten in kaum trennbarer Verschachtelung mit der gesamtstädtischen Ebene – und auch mit vielen weiteren gesellschaftlichen Teilbereichen wie zum Beispiel den Bruderschaften. Indem dabei die Beziehungen zwischen Rat, Kirchmeistern und Pfarrgenossen als vielfältig abgestuftes Netzwerk interpretiert wurde, erhellt sich auch die Frage nach dem Verhältnis von parochialer Verwaltung und kommunaler Administration, von Pfarrei und Stadt. Denn es wird deutlich, dass beide trotz der nachdrücklich betonten grundsätzlichen Eigenständigkeit der Kirchspiele in einem engstens verflochtenen Wechselverhältnis miteinander standen – und zwar nicht nur personell: Vor allem waren die Pfarreien auch Teil der Stadtgemeinde, ihrer Gesellschaft, Verwaltung und Politik. Ihre Mitglieder waren Bürger derselben, ihre Leitung Angehörige der politischen Führung und ihre Verwaltung nur im Rahmen der städtischen Gesetze möglich. Daraus erwuchs ein Prinzip der Selbstregulierung, das einen direkteren obrigkeitlichen Einfluss weitgehend unnötig machte.[2] Insofern spiegelt sich auch die Oligarchisierung wenngleich nuanciert genauso wie der gesellschaftliche Wandel des 14./15. Jahrhunderts in den Pfarrgemeinden wider. Und zunächst nur insofern lässt sich im 16. Jahrhundert auch eine Veränderung in dieser Beziehung feststellen. Denn natürlich hatten die Professionalisierungstendenzen der städtischen Verwaltung und die sich ausprägende obrigkeitliche Kontrolle vieler gesellschaftlicher Bereiche in dieser Hinsicht auch Auswirkungen auf die Kirchspiele – wenngleich eben nur mittelbar. Weiterlesen