Archiv für den Monat: Dezember 2017

Kirchenpflegschaft zwischen Pfarrgemeindevertretung und Ratsherrschaft

Auf den ersten Blick scheint es einfach, die Pfarreien nicht nur als räumliche Bezirke in den Zusammenhang der ausgeführten Entwicklungstendenzen kommunaler Administration zu setzen. Es finden sich eine Reihe von Belegen für direktere Inanspruchnahmen ihrer Ämter durch die gesamtstädtischen Behörden. So unterstützten die Kirchmeister und Offermänner bereits 1478 die Tirmmeister bei der Umlage der Aufwendungen zur lokalen Brandbekämpfung auf die Parochianen.[1] Überhaupt wurden sie vor allem zur Erhebung von Abgaben herangezogen –[2] aufgrund des Fehlens entsprechender Strukturen und Abläufe in Ermangelung regelmäßig eingezogener direkter Steuer.[3] Nachdem schon die Liste der Gläubiger des Rates 1418 nach Kirchspielen sortiert war,[4] deutet sich diese Entwicklung vor allem seit dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts an, also parallel zur damaligen Tendenz einer stärker räumlichen Strukturierung der städtischen Verwaltung.[5] Noch 1474 finden sich die Tirme als räumliche Einheiten, in denen die Bürger erfasst wurden, die den 10. Pfennig bezahlen sollten.[6] Die Hauszinsenverzeichnisse des Jahres 1487 und die Schornsteinsteuerlisten von 1492 wurden dagegen für die Kirchspiele angefertigt.[7] Die Planungen im Rahmen des ersten Versuchs der Einführung eines 100. Pfennigs 1513 sahen erneut die Offermänner vor,[8] die bereits bei der Anlage der Schornsteinlisten assistiert hatten und die mit den Tirmmeistern im 16. Jahrhundert auch die Almosen für die in Köln beherbergten ungarischen Pilger während deren alle sieben Jahre stattfindenden Heiltumsfahrt einsammelten.[9] In diesem Zusammenhang sind später sogar die parochialen Armenprovisoren als Kollektoren genannt,[10] die zudem 1595 um Spenden für die Kriegszüge gegen die Türken baten.[11] Auch die Kirchmeister werden wieder erwähnt, nachdem sie bereits im Rahmen der Türkensteuererhebungen der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts vom Rat hinzugezogen worden waren.[12] Weiterlesen

Die Kölner Pfarrgemeinden in der frühneuzeitlichen Stadtverfassung

Die Pfarreinteilung Kölns erweist sich auf Basis der Erkenntnisse des vorangegangenen Kapitels als Grundlage einer protokommunaladministrativen Substruktur der Stadt – und zwar in topographischer wie sozialorganisatorischer, allerdings nur sehr bedingt auch in institutioneller Hinsicht. Während der erste Aspekt kaum noch einer weiteren Erläuterung bedarf, beinhalten die anderen beiden Begriffe, bzw. ihr Verhältnis zueinander im Rahmen der frühneuzeitlichen Stadtverfassung, den Schlüssel zum Verständnis der Rolle der Kölner Kirchspiele im 16. Jahrhundert. Weiterlesen