Die eigentlichen Bezirksverwalter waren die Tirmmeister,[1] deren Ursprünge im Brandwesen liegen. Ihre erste nachweisbare Erwähnung 1360 – bezeichnenderweise zu einem Zeitpunkt, für den eine mögliche ‚Entmachtung‘ der Sondergemeinden vermutet wurde –[2] ist allerdings aus den Passagen, in denen es darum geht, die öffentliche Ordnung bei einem Brand aufrechtzuerhalten, nachträglich gestrichen.[3] Erst nach der Revolution tauchen sie wieder auf, zunächst in einer Morgensprache über Angelegenheiten des Wacht-, Wehr- und Brandwesens von 1397, in der ihre Zuständigkeit für die Sicherstellung des Wasservorrates im Falle eines Brandes geregelt wurde.[4] Bereits diese Anfänge des Amts weisen auf den engen Zusammenhang zwischen einer beginnenden Konsolidierung der Stadtverwaltung nach der Etablierung der neuen Ratsherrschaft und dem Aufbau von obrigkeitlich delegierten lokalen Substrukturen hin.[5] Vor allem im Rahmen der Reformbestrebungen in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts intensivierte sich sowohl die Bedeutung als auch die konkrete Ausformung der kommunalen Ämter merklich, zunächst als Bestandteil der einschlägigen Bestimmungen über das Brandwesen, die als Ausgangspunkt stärker räumlich orientierter Organisationsformen gelten können.[6] Auf dieser Grundlage wurden die Tirmmeister am 29. Mai 1474 erstmals beauftragt, in ihren Bezirken die Brunnen zu überprüfen bzw. zu inventarisieren, damit man neue bauen könne, falls es zu wenige gäbe.[7] Außerdem hatten sie – neben ihren Funktionen im Wachtwesen, namentlich der Erhebung des Tirmgeldes und der Zuständigkeit für die Ketten –[8] schon früh regelmäßige Kontrollgänge durchzuführen und nach verdächtigen Personen, besonders Fremden, Ausschau zu halten.[9] 1475 hatten sie zusammen mit den Turmmeistern anlässlich der Entsendung von Kriegsvolk die Fußknechte, die sich noch in der Stadt aufhielten, hinauszutreiben.[10] Im selben Jahr wurden sie zur Schließung der Hausmühlen herangezogen.[11] Später waren sie an einer stadtweiten Eichung der Wein- und Biergefäße beteiligt.[12] In einer Morgensprache ist zudem bemerkt, […] dat mallich die straissen vur sijnre dur doe reynigen up die boisse, as dat den tirmeisteren bevoylen is.[13] Weiterlesen
Archiv für den Monat: November 2017
Kirchspiele und Wehrverfassung: Kommunale Organisation im Wacht-, Brand- und Alarmwesen
Geradezu exemplarisch lässt sich dieses Muster in der städtischen Politik im Wehrwesen erkennen.[1] Bis zum Verbundbrief war es auf der Grundlage der Sondergemeinden geregelt gewesen.[2] Seit 1396 waren die Gaffeln offizielle Träger der militärischen Organisation. Hier wurden alle wesentlichen Bestimmungen bekannt gegeben.[3] Außerdem erfolgte, da mit dem Bürgerrecht militärische Pflichten verbunden waren, die Erfassung als Wehrfähiger über die Einschreibung als Mitglied.[4] Damit bildeten die Gaffeln die Grundordnung des Wehrwesens. Allerdings war dieselbe für den (im Grunde nicht vorkommenden) Verteidigungsfall und für planbare militärische Aktionen vorgesehen, die in der Praxis von Söldnern ausgeführt wurden.[5] Sie hatte also kaum eine reelle, sondern mehr eine symbolische Bedeutung.[6] Die den Alltag der Bürger direkt betreffenden Bereiche liefen dagegen ohne große Beteiligung der Gaffeln ab, vor allem die seit den 1460er-Jahren auftauchende Wachtpflicht.[7] Besetzt wurden bestimmte Mauerabschnitte der Stadtbefestigung – zunächst sieben, später acht – und drei bzw. vier ‚Warden‘.[8] Bei der in diesem Zusammenhang gern präsentierten Karte für das Jahr 1568, nach der einzelne Mauerabschnitte bestimmten Gaffeln zugeteilt waren,[9] und einer ähnlichen Bestimmung von 1496, die als früher Beleg dieser Aufstellung interpretiert worden ist,[10] handelte es sich demnach gar nicht um „Wacht-“,[11] sondern um Verteidigungsordnungen.[12] Dafür spricht allein die Praxis, wie sie sich noch bzw. besonders in den 1570er-Jahren anhand von Wachtlisten ablesen lässt. Jeden Abend taten jeweils zwei Bürger auf meistens acht porzen ihre Wache.[13] Nichts deutet auf eine Besetzung der Mauerabschnitte nach Gaffeln hin. Dies wäre auch viel zu aufwendig gewesen, denn die Wache diente vordringlich nicht der Verteidigung, sondern vor allem der rechtzeitigen Entdeckung von Gefahr. Noch in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts beruhte die Handhabung im Wesentlichen auf der Grundlage der Bestimmungen der 1460er-Jahre.[14] Hauptverantwortlich für die Stadttore waren die Burggrafen,[15] auf der restlichen Mauer taten Kurwächter ihren Dienst, und in der Stadt bzw. hinter der Mauer ritten (bezahlte) Nachtwächter umher. Weiterlesen