Archiv für den Monat: Oktober 2017

Stadtbezirk – Nachbarschaft – Pfarrgemeinde: Die Kirchspiele im 16. Jahrhundert

Frühestens in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts – so muss das Fazit des zurückliegenden Teils dieser Arbeit lauten – kann die praktische Etablierung eines zwar im Detail noch verschiedenen, im Wesentlichen aber einheitlichen Organisationsgrades der pfarrkirchlichen Verwaltung als in der Fläche weitgehend abgeschlossen gelten. Besonders vor dem Hintergrund einer sich damals intensivierenden Professionalisierung der kommunalen Verwaltung stieg damit die Relevanz der Kirchspiele als Subsystem der städtischen Gesellschaftsordnung weiter. Sie speiste sich aus sozialen, administrativen und genuin parochialen Implikationen, die im Folgenden eingehend untersucht werden sollen, Letztere noch einmal unterteilt in Aspekte der (rein weltlichen) Kirchenpflegschaft und der geistlichen Eigenschaften als religiöse Bezirke. Denn trotz aller engsten Verflechtung darf nicht übersehen werden, dass es sich im Kern um drei bzw. vier verschiedene benen handelt – zumal in ihrer jeweiligen Beziehung zum gesamtstädtischen Verfassungsaufbau. Weiterlesen

Sonderentwicklungen

Die Entwicklung der Stiftspfarreien verdeutlicht noch einmal zweierlei: (a) Allgemein gab es eine Tendenz hin zum Engagement der Bürger, einerseits in Form von steigenden materiellen Zuwendungen und andererseits im Sinne der Mitwirkung im Rahmen einer komplexer werdenden Verwaltung, die sich spätestens in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in der ganzen Stadt durchgesetzt hat. Dabei etablierten sich ähnliche Ausprägungsformen, allen voran das Institut der Kirchmeistergremien. (b) Im Detail verlief diese Entwicklung allerdings absolut unterschiedlich – und damit bei genauerem Hinsehen oft auch ihr Ergebnis, zum Beispiel hinsichtlich der Rechte der Kirchmeister nicht nur im Rahmen der Mitwirkung an der Besetzung der Pfarrstelle, sondern auch in Bezug auf die Aufsicht über den Offermann oder das Stiftungswesen etc. Damit kann jede Kategorisierung, ob nach Lage (Innenstadt, Vorstadt, zweiter Erweiterungsgürtel), nach der Art des Verhältnisses zum Stift (Dom- und Stiftspfarreien, inkorporierte Pfarreien, Klosterpfarreien) oder nach der Ausprägung des bürgerlichen Einflusses, von Hegel gemessen am Mitbestimmungrecht im Rahmen der Besetzung der Pfarrstellen (Bürgerpfarreien/gemischter Typ, geistliches Patronat, Stiftspfarreien),[1] nie ganz befriedigend sein und immer nur einen Teil der Verhältnisse hinreichend erfassen. Es wurden daher zunächst alle Kirchspiele einzeln beschrieben, um die verschiedenen Bedingungen (Rechtsverhältnis zum Stift, Sozialstruktur des Bezirks, Person des Pfarrers) in ihrer Besonderheit und ihrer jeweils unterschiedlichen Kombination differenziert aufzuzeigen sowie die sich darüber in dieser prägenden Phase zwischen der Mitte des 14. und der Mitte des 15. Jahrhunderts entwickelnden organisatorischen Strukturen herauszuarbeiten. Diese waren zwar mittelbar auch Folge einer sich dadurch ausprägenden allgemeinen Praxis, aber von Fall zu Fall meist das Ergebnis konkreter Entwicklungen. Nichtsdestotrotz wurden zur besseren Untergliederung Gruppierungen vorgenommen. Dass diese allerdings ebenfalls kaum zur Kategorisierung taugen, zeigt das zuletzt analysierte Kirchspiel St. Kunibert. Es war zwar der auf den ersten Blick vermeintlich konsistentesten Gruppe der Stiftspfarreien zugehörig. Angesichts der verhinderten Selbstständigkeit der Pfarrseelsorge hätte es aber im Grunde als Sonderentwicklung beschrieben werden müssen. Allerdings bleibt trotz der unterschiedlichen Lage – im äußersten Norden gegenüber dem äußersten Süden (St. Severin) und der Innenstadt (St. Aposteln) – die Charakterisierung ‚Stiftspfarrei‘ (in allen drei Fällen) die hervorstechende Eigenschaft im Hinblick auf die Entwicklung des Laienengagements. Nicht zuletzt musste dasselbe in allen drei Kirchspielen Umwege gehen, namentlich über die Bruderschaften. Weiterlesen