Pfarrgemeindeverfassung und gesellschaftlicher Wandel
Die geschilderte Entwicklung lässt sich in Klein St. Martin besonders anschaulich verdeutlichen: Hier legte der Pfarrer noch 1409 den oben genannten Amtseid vor den ‚Amtleuten und Parochianen‘ ab,[163] die auch bei den im Amtleutehaus abgehaltenen Wahlen von 1426 und 1431 die Pfarrgemeinde weiterhin nominell repräsentierten.[164] Von ‚Kirchmeistern und Pfarreingesessenen‘ spricht erst die Wahlkapitulation des Jahres 1472,[165] und die Laienverwalter selbst werden 1409 nur passiv, als Gegenstand des Eides erwähnt,[166] erst 1426 und 1431 leiteten sie die Wahlen auch ausdrücklich. Dass es sich dabei nicht allein um eine überkommene Tradition infolge der Kontinuität des Wahlmodus’ handelte, der das Verfahren ebenso seit 1230 vorsah, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass acht der zehn Kirchmeister in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts noch in der Amtleutegenossenschaft vertreten waren.[167] Erst anschließend schlug sich deren oben bereits angedeutete Marginalisierung auch hier endgültig im pfarrkirchlichen Bereich nieder, wenn nurmehr einer der acht nachweisbaren Kirchmeister der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts als Amtmann belegt werden kann.[168] Und so offenbart sich im Rahmen einer genaueren prosopographischen Analyse die Veränderung der Pfarrgemeindeverfassung in Klein St. Martin deutlicher als im Rest der Stadt als ein auch lokalpolitischer Übergangsprozess, dessen Hintergrund die Verschiebungen in der gesellschaftlichen Struktur des Kirchspiels darstellten. Denn während besonders in der Altstadt die nachrückenden Familien ihren Einfluss bereits in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts über die neu gegründeten Kirchmeistergremien geltend machten,[169] betrug in Klein St. Martin der Anteil der alten Geschlechter in den Amtleutelisten schon zwischen 1360 und 1375 nur noch 56,5 Prozent.[170] Diese Tendenz zeichnet sich auch in dem Pfarrerwahlgremium von 1359 ab, in dem Mitglieder des Patriziats zwar noch über eine deutliche, aber im Vergleich zu 1317 bereits schwindende Mehrheit verfügten (9/13)[171] und immerhin drei Personen Familien des weiten Rats zugeordnet werden können.[172] Die zum Zwecke der Präsentation des Kandidaten zur Äbtissin entsandte Delegation bestand wiederum paritätisch aus einem Mitglied der Geschlechter (Herman Hirzelin), einem Nicht-Patrizier (Johan Kaufmann) und dem Advokaten der Gemeinde Rutger Hillesheim.[173] Weiterlesen