Parallel zu und im engen Zusammenhang mit der Institutionalisierung der Kirchenpflegschaft zeichnet sich eine zunehmende Konsolidierung der Rechte in der pfarrkirchlichen Verwaltung ab, zunächst in der Innenstadt, in der Folge aber auch in den restlichen Kirchspielen Kölns.[1349] Zum Teil war sie jedoch verschieden ausbalanciert und noch keineswegs gegen weitere Verschiebungen geschützt. Zwar waren die Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Geistlichkeit im Verlauf des 15. Jahrhunderts nicht mehr von der grundsätzlichen Natur vor allem des 13. Jahrhunderts. Doch ist noch bis zum Jahrhundertende in keiner der Dom- und Rheinvorstadtpfarreien eine unumstrittene Einsetzung eines Pfarrers überliefert. Im Gegensatz zum 13. und 14. Jahrhundert konnten sich die Parochianen mit ihren Ansprüchen auf der Grundlage der erlassenen Papstbullen aber nun weitgehend durchsetzen. Darüber kam es bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts zum vorläufigen Abschluss der Neuverfassung der Kirchenpflegschaft in der Innenstadt in den hier thematisierten Bereichen. Weiterlesen
Das Verhältnis zu den geistlichen Gewalten
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