Archiv für den Monat: März 2017

Die Rolle der (Pfarr-)Geistlichkeit im 15. Jahrhundert

Die Veränderung der Organisationsstruktur der laikalen pfarrkirchlichen Verwaltung schlug sich auch auf die interne Aufgabenverteilung nieder, namentlich auf das Verhältnis zur Geistlichkeit. Besonders die Funktion und die Besetzung der Pfarrstellen waren betroffen, die zweite wichtige Institution der Pfarrei, zumal diese spätestens seit der Mitte des 14. Jahrhunderts, so wie die laikale Führung durch die inneren Konflikte, äußeren Einflüssen ausgesetzt waren, die einen Wandel unausweichlich machten. Erst beides zusammen lässt die Verfassung des Pfarrsystems am Ende des Säkulums als weitgehend verändert erscheinen. Weiterlesen

Die Auswirkungen des Umformierungsprozesses der Führungsschicht auf die Verfassung der Pfarrgemeinden

Als ein Grund für die wiederholten Auseinandersetzungen in Klein St. Martin muss neben anderen die seit dem 13. Jahrhundert weitgehend unveränderte Wahlverordnung angenommen werden. Diese sah nach wie vor nur 15 bis 25 Wahlmänner vor. Es wählten aber auch 1472 31 Personen (von denen 29 teilnahmen). In dem Rheinvorstadtkirchspiel kam damit eine in ihrer Breite und Ausgeglichenheit stadtweit beispiellosen Dichte an Mitgliedern der Führungsschicht mit einem nur undeutlich geregelten Herkommen zusammen.[1160] Demgegenüber fällt im Vergleich mit dem wesentlich bevölkerungsreicheren Kirchspiel St. Kolumba auf, dass dort die laikale Verwaltung der Pfarrei weitaus klarer von einem im Verhältnis dazu begrenzteren Kreis prominenter Familien dominiert wurde, die ihren Einfluss über das Kirchmeistergremium sicherten – auch bzw. gerade im Rahmen der Mitwirkung an der Besetzung der Pfarrstelle. Denn der neue Wahlmodus vom Anfang des 15. Jahrhunderts stellte ihnen nur jeweils sogenannte ‚Neun Männer‘ (Novemvirn) zur Seite, eine Art Beirat und Vorstufe zur Kirchmeisterei.[1161] Die Majorität konnte so von einem inneren Zirkel wesentlich leichter sichergestellt werden, was sich auch an den beiden erhaltenen Wahllisten zeigt.[1162] 1440 wählten neben den vier Kirchmeistern Dasse [225], Canhus [210], Engelbrecht [304] und Kaldenberg [532] der 13-malige Dekan der Juristischen Fakultät (1441–1499) Dr. leg. Fastard Baryt von dem Busche (de Busco) [197],[1163] der fünfmalige Bürgermeister (1436–1450) und achtmalige Ratsherr (1428–1450) Dr. leg. Hermann (I) de Glesch [383],[1164] die drei späteren Kirchmeister Johann vom Hirtz [476], auch er fünfmal Bürgermeister (1443–1468) und zehnmal im Rat (1440–1474),[1165] Johann (I) Rinck [947] (achtmal Ratsherr 1439–1460)[1166] und Johann Muisgin [769] (neunmal 1426–1450)[1167] sowie die Ratsmitglieder Matthias Elsich [297] (1417–1433),[1168] Johann von Tegelen [1113] (1420–1445),[1169] Peter Essig [323] (1418–1443)[1170] und Matthias de Kerpen [567] (1411–1438).[1171] 1503 sticht dann die familiäre Tradition noch deutlicher ins Auge. Nicht nur die vier Kirchmeister, der Bürgermeister (1495–1520) Gerhard (II) vom Wasserfass [1160][1172] und sein Amtskollege des Revolutionsjahres 1513, Johann (II) Rinck [948],[1173] sowie die Ratsherren Matthias Blitterswich [115] (1499–1508)[1174] und Johann Questenberg [914] (1504–1517)[1175] stammten aus den vier Familien, die im 15./16. Jahrhundert insgesamt 15 Kirchmeister stellten.[1176] Auch die ‚Neun Männer‘ können zu einem großen Teil Familien zugerechnet werden, die nicht erst in der ersten Generation zur Führungsschicht gehörten, namentlich Johann Elsich [296] (Ratsherr 1471–1503)[1177] und der Schöffe (1483/1493) und Greve des Hohen Gerichts (1495/1509) Hermann (II) Glesch [384],[1178] die beide Nachfahren der gleichnamigen Wahlmänner von 1440 waren, außerdem der Ratsherr (1491) und Schöffe (1493/1524) Gottfried Eicheister [279],[1179] ein Sohn des Ratsherrn Johann (1470–1485)[1180] und Vater des Kirchmeisters Kaspar [280]. Dazu trat mit Arnold Westerburg [1200] (Ratsherr 1471–1503),[1181] Johann Broich [164] (1496–1508),[1182] Johann von Trier [1124] (1490–1516),[1183] Peter von Jülich [530] (1506–1509)[1184] und Bernhard Klipping [595] (1514)[1185] eine Minderheit von mehr oder weniger ‚einfachen‘ Ratsherren sowie mit Goswin Rodenkirchen [955] ein Wahlmann, der nicht im Rat vertreten war. Eine ähnliche Tendenz lässt sich im Ansatz bereits 1456 auch in St. Laurenz beochachten, wo die vier Kirchmeister, die Bürgermeister Johann Penninck (1440–1458) [874] und Eberhard vom Hirtz (1454–1472) [477], der Ratsherr Judocus Lederbach (von Frankfurt) (1433–1463) [657] und Ulrich von Buchheim [186], fünf Wahlmänner kooptierten, von denen drei vermutlich familiäre Verbindungen in die parochiale Führungsschicht aufwiesen.[1186] Weiterlesen