Mit der bisherigen Darstellung sollten einführend eine räumliche Orientierung geschaffen und die pfarrgeschichtlichen Grundlagen des Stadtgebietes für das Mittelalter gelegt werden. Dabei entsteht leicht der Eindruck oft anonymer Triebkräfte; hin und wieder werden der Papst oder der Erzbischof als Akteure sichtbar. Dies ist den Schwerpunkten insbesondere in der älteren Forschung geschuldet, aber auch der früh- bzw. hochmittelalterlichen Quellenlage, auf die sie sich beziehen konnte. In den folgenden Kapiteln werden daher in Ergänzung zu diesem Bild die wesentlichen Handlungsträger der weiteren Entwicklung herausgearbeitet: die städtische Bürgerschaft und der Klerus, die seit dem Ende des 12. Jahrhunderts zunehmend erkennbar werden. Sie wurden im vorausgegangenen Punkt immer dann schemenhaft sichtbar, wenn – ganz allgemein gesprochen – von veränderten Bedürfnissen der Pfarrseelsorge die Rede war, die infolge des Bevölkerungswachstums bzw. einer verdichteten Besiedlung aufkamen. Diese konnten zunächst von der Bischofskirche im Umland sowie später in der Innenstadt und dann auch von den anschließend zuständigen Stiften nicht mehr hinreichend befriedigt werden. Daraufhin entstand die Notwendigkeit von Pfarrkirchen- bzw. Kapellengründungen, oder diese wurden, sofern sie bereits existierten, mit immer umfassenderen Rechten und Pflichten ausgestattet. Besonders in der Innenstadt ist dabei zu beobachten, dass eine politisch zunehmend selbstbewusste Bürgerschaft über die Verwendung ihrer Abgaben und die administrativen Rahmenbedingungen ihres im Falle der Kirchengemeinden unmittelbaren gesellschaftlichen Umfeldes mitbestimmte. Die dritte Entwicklungsphase des Kölner Pfarrsystems erzeugte so durch die völlig unterschiedlichen topographischen, sozialen und kirchenrechtlichen Voraussetzungen in den einzelnen Pfarreien eine große Heterogenität der Verhältnisse. Die Entwicklung lässt sich schon im Mittelalter kaum mehr als stringente Linie beschreiben. Vielmehr kann eine ausgesprochene Ungleichzeitigkeit festgestellt werden, die bis ins 16. Jahrhundert virulent blieb und ein wesentliches Charakteristikum des analysierten ‚Systems‘ war. Zusammenfassend lässt sich aber für das 12. Jahrhundert zunächst eine Konsolidierung der Pfarrrechte im Anschluss an den massiven Entwicklungsschub durch die Stadterweiterungen feststellen, die in den meisten Fällen – mit Ausnahme der beiden Pfarreien des Doms – spätestens in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts zum Abschluss kam.[271] Weiterlesen
Bürger – Stifte – Geistlichkeit: Zur Aufwertung der Rolle der Pfarrgenossen im 13. Jahrhundert
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