Allerdings soll auch weiterhin der Ansicht gefolgt werden, dass es sich nicht um einen systematischen Einsatz zugunsten der Kirchenpflegschaft handelte, sondern in erster Linie im jeweils konkreten Fall Netzwerke aktiviert wurden. Die Liste der Beispiele allein aus diesem Kapitel ist eindrucksvoll und wäre noch um ein Empfehlungsschreiben des Rats an Papst Paul III. (1534–1549) zugunsten des Pfarrers und der Parochianen von St. Alban von 1542 (22. März) zu erweitern, dessen Hintergründe allerdings nicht bekannt sind.[3158] Damit einher ging nicht nur, dass die Erfolgsaussichten der Bemühungen von dem sozialen Kapital der Beteiligten abhingen,[3159] also die großen Kirchspiele der Innenstadt oder ihre in herausgehobener Funktion an der Universität tätigen Pfarrer prinzipiell bessere Voraussetzungen hatten, Einfluss geltend zu machen. Entscheidend ist vielmehr, dass dieser fast immer von durchaus divergierenden Seiten her ausgeübt wurde, so vermutlich schon im Zusammenhang mit der Einigung zwischen den Parochianen von St. Brigida und ihrem Pfarrer, dem Bürgermeistersohn Hermann de Arcka 1415, die auf Vermittlung eines städtischen Obermanns hin zustandekam und die Interessen beider Parteien abwog.[3160] Besonders im 16. Jahrhundert, nachdem die auch aus städtischer Sicht und für das bürgerliche Selbstverständnis vor allem der Eliten in den Innenstadtkirchspielen wichtigen grundsätzlichen Fragen der pfarrkirchlichen Verwaltung weitgehend geklärt waren und der Rat indes eine allzuständige und stärker obrigkeitliche Position gegenüber der Bürgerschaft einnahm,[3161] erscheint er in diesem Sinne zunehmend als fast ‚neutrale‘ Instanz. Dies zeigt sich auch gegenüber Anliegen der Parochianen, so zum Beispiel allein schon der Form nach in der Stellungnahme zu der in einer Supplik vorgetragenen Bitte der Kirchmeister von St. Aposteln, sich beim Erzbischof für die Wiederbesetzung der Pfarrstelle durch das Kapitel einzusetzen,[3162] obwohl es dabei um die Verhandlung von wichtigen Rahmenbedingungen des kirchlichen Lebens in diesem Bezirk ging. Besonders ausdrücklich beschreibt Hermann Weinsberg in seiner Klage anlässlich des Urteils in der Auseinandersetzung der Kirchmeister von St. Jakob mit dem Stift St. Georg die Verhältnisse: So waren auch etliche von unsern herrn (ich sag nit, halbe paffenknecht) also zugetain und dem proibst, einem graven van Mansfelt, oft uber dischs, das man sei nit wol durft verzornen, wolten unser auch mechtich sin, hilten es mehe mit innen dan mit dem kirspel, dan das kirspel hat dasmail kein heubt, daruff sei durften bauwen.[3163]
Im Kern muss demnach auch in diesem Zusammenhang ‚Politik‘ weiterhin immer als Moderation von unterschiedlichen Einzel- bzw. Gruppeninteressen interpretiert werden – deren Rahmen im Idealfall das ‚gemeine Beste‘,[3164] etwas weniger pathetisch ausgedrückt realpolitische Erwägungen vorgaben. Zwar stieg der Einfluss des Magistrats auf alle Belange städtischen Lebens im 16. Jahrhundert sichtbar. Doch ist so verstanden die Annahme einer globalen Strategie ratsherrlichen Handelns – zum Beispiel mit Blick auf die Seelsorge – eine generell problematische Annahme oder zumindest eine umfassende Lösung höchst selten. Und wenn es sie dann doch einmal gab, sollten vor allem praktische Erwägungen als handlungsleitend vermutet werden – die im Ergebnis allerdings ein kohärentes Gesamtbild ergeben konnten oder eine bestehende Tendenz verstärkten. Denn nicht zuletzt wurden die Möglichkeiten des auf einen breiten Konsens abzielenden Durchsetzbaren, gepaart mit der Notwendigkeit vorhandenen politischen Willens, immer auch durch die komplexen zeitbedingten Rahmenbedingungen vorgegeben. Ein frühes Beispiel hierfür ist die Bulle Bonifaz’ IX. 1394 als markanter Ausdruck der damaligen Etablierung von rechtlich gesicherten Laienkompetenzen in der pfarrkirchlichen Verwaltung, die sich aber schon vorher zu entwickeln begonnen hatten und sich noch anschließend voll ausprägten.[3165] Anfang der 1580er-Jahre vervollständigte die Präbendierung der Pfarrstellen mit Kanonikaten der städtischen Stifte das Bild einer zunehmenden Umformung des Kölner Pfarrsystems im Sinne der nachtridentinischen Seelsorgekirche.[3166] Denn sie wertete die Seelsorge finanziell massiv auf. Und dies geschah nicht nur parallel zu sich verstärkenden reformkatholischen Bestrebungen seitens kirchlicher Funktionsträger und einer immer deutlicher konfessionell orientierten Politik des Rates, zum Beispiel in Form der Qualifikationsordnung.[3167] Fast zeitgleich wurde auch die Wehrreform von 1583 umgesetzt, die die Kirchspiele mittelfristig von den zuvor in ihrem Rahmen ausgeführten kommunalen Aufgaben entband,[3168] sie also wieder stärker zu ihrer ‚Kernkompetenz‘ als Pfarrgemeinden zurückführte. Wiederum sollte aber trotz gegenteiliger Argumentation im Rahmen der entsprechenden Bemühungen gegenüber der Kurie[3169] nicht davon ausgegangen werden, dass der Rat als aktiv treibende Kraft die katholische Reform befördern wollte.[3170] Auf die zurückhaltende Reaktion gegenüber der Etablierung der Jesuiten wurde bereits hingewiesen.[3171] Dabei spielte die Sorge über die Einschränkung ihrer jurisdiktionellen und exekutiven Befugnisse ebenso eine Rolle wie 1589, als aus diesem Grund gegen die Publikation der Konzilsdekrete interveniert wurde,[3172] oder 1595 im Zusammenhang mit der Einrichtung der Koadjutorie Ferdinands von Bayern, die als Ausweitung der erzbischöflichen Befugnisse befürchtet wurde.[3173] Auch gegen die Gründung des Kirchenrates sprach sich der Rat 1603 schließlich aus diesem Grund aus.[3174]
Dennoch schuf er mit Blick auf die pfarrkirchliche Seelsorge 1580 einen wichtigen Teil der Rahmenbedingungen der folgenden Entwicklungen. Der Hintergrund der politischen Bemühungen könnte aber kaum offensichtlicher von materieller Natur sein. Denn ausgerechnet in mehreren der großen Innenstadtkirchspiele war es fast gleichzeitig zu zum Teil erheblichen Problemen mit der Wiederbesetzung vakanter Pfarrstellen gekommen, allen voran in St. Laurenz schon seit der Resignation Adam Ferbers 1575 (14. Juli) aus gesundheitlichen Gründen.[3175] In St. Kolumba starb Sebastian Novimola 1579 (8. Juli), und es wurde ebenfalls zunächst kein Nachfolger gefunden.[3176] 1580 (28. Januar) nominierten die Pfarrgenossen den damaligen Dekan von Kaiserswerth, Johann (II) Nopel (in Abwesenheit),[3177] der die Stelle aber erst 1583 antrat, nachdem sie mit einem Kanonikat verbunden worden war.[3178] Auch Jakob Hutter erklärte sich nur unter der Bedingung bereit, Pfarrer von St. Peter zu werden, wenn ihm die Kirchmeister die durch den Tod seines Vorgängers Rainer Hellermann (2. September 1579) frei gewordene (Univeritäts-)Präbende an St. Cäcilien verschafften.[3179] Lediglich in St. Johann Baptist kam es in dieser Zeit zu einer reibungslosen Anstellung des Jodokus Knipper bereits fünf Tage nach dem Tod von Arnd Daert 1577 (15. November); Knipper hatte aber auch bereits ein Kanonikat am Patronatsstift inne.[3180]
Die sich hier abzeichnende Notlage muss einerseits auch als eine Folge der herausgearbeiteten Professionalisierungstendenzen verstanden werden. Die Ansprüche gerade der Parochianen in der Innenstadt dürften sehr hoch gewesen sein, sowohl was die Qualifikation der Kandidaten angeht als auch bezüglich der im Vergleich beispielsweise zu Stiftspfründen umfangreichen Pflichten des Amtes (und demgegenüber begrenzten Rechten),[3181] die im 16. Jahrhundert so weitgehend durchgesetzt waren, dass es kaum noch eine Möglichkeit der Umgehung gab. Fälle wie St. Maria Ablass oder St. Paul bilden im 16. Jahrhundert die Ausnahme und dürften zumindest in der Innenstadt angesichts der starken rechtlichen und politischen Stellung der Laienvertretung nahezu ausgeschlossen gewesen sein. Hier hören wir 1572, dass Wendelin Stolz von Lahnstein sich in den 42 Jahren seiner Amtszeit nicht um die Pfarrei gekümmert und sie durch unfähige Stellvertreter habe versehen lassen;[3182] dort kann ein ähnlicher Zustand – wenngleich er nicht so explizit belegt ist – während der Amtszeit Johann Boumanns vermutet werden.[3183]
Andererseits hatte sich die wirtschaftliche Lage spätestens in den 1570er-Jahren deutlich verschlechtert, nicht zuletzt infolge des Spanisch-Niederländischen Krieges.[3184] Zudem waren Zahlungen für kirchliche Dienste und Oblationen während der Reformationszeit stark in die Kritik geraten und deshalb zurückgegangen.[3185] Die Auswirkungen sind allenthalben zu verspüren. Außer den entsprechenden Beschwerden des Pfarrers von St. Jakob bei den Kirchmeistern[3186] ist für 1578 auch aus St. Maria Ablass ein Vertrag der Kirchmeister mit dem Pfarrer über dessen Besoldung überliefert, der auf vergleichbare Probleme hindeutet.[3187] Die Kirchmeister von St. Maria Lyskirchen beschwerten sich bereits zu Beginn des Jahrzehnts über das dürftige Einkommen ihres Pfarrers beim Rat, der die Klage an Papst Pius V. (1566–1572) weiterleitete.[3188]
[3158] Vgl. Groten/Huiskes, Beschlüsse V, S. 69, Nr. 143.
[3159] Vgl. zum ‚symbolischen Kapital der Ehre‘ vor allem Bourdieu, Kapital; in die frühneuzeitliche Stadtgeschichte eingeführt von Dinges, Ehre; für Köln als ‚Sozialkapital‘ zuletzt Schwerhoff, Köln, bes. S. 171, 314. Allgemein auch Schreiner/Schwerhoff, Ehre. Grundlegend für die historische Forschung Backmann/Künast/Ullmann/Tlusty, Ehrkonzepte.
[3160] S. Kap. 2.3.2; vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 1. Vgl. auch Opladen, Groß St. Martin, S. 209.
[3161] S. dazu auch Kap. 3.3.1.
[3162] S. Kap. 3.4.1 f.; vgl. HAStK, Kirchensachen 3-10 (St. Aposteln).
[3163] li, f. 268r = BW II, S. 18; s. auch Kap. 3.4.2.
[3164] Vgl. dazu zuletzt Groten, Recht; allgemein auch Meier/Schreiner, Spannungsverhältnis. Grundlegend Rublack, Grundwerte; Schulze, Gemeinnutz; zu Köln vor allem Militzer, Entwicklung.
[3165] S. Kap. 2.1.2, bes. Anm. 825.
[3166] Der Vorgang ist trotz guter Quellenlage kaum ausführlich thematisiert, wenn auch immer wieder erwähnt; vgl. Bosbach, Reform, S. 138 f.; Deeters, Ausschluss, S. 195 f.; Ennen, Geschichte V, S. 343 ff.; Ders., Gemeinde, S. 413 ff.; Ders., Pfarrsystem, S. 29 ff. Außerdem z. T. kurz in den einschlägigen Pfarrgeschichten. Besonders ausführlich ist eine Dokumentation der Vorgänge samt Abschriften aller für ihn verfügbaren Dokumente durch den Laurenzpfarrer Anton Wormbs im 17. Jahrhundert; vgl. HAStK, Kirchensachen 25-1.
[3167] S. dazu Kap. 3.2.2; vgl. auch Herborn, Ratsherr, S. 346 f., und Ders., Protestanten, S. 146 ff., zur zunehmend strikter durchgesetzten, obwohl schon seit 1562 geltenden Ausschließlichkeitsvoraussetzung der katholischen Konfession im Rahmen der passiven Ratswahl.
[3168] S. Kap. 3.1.2 f.
[3169] Vgl. Ennen, Gemeinde, S. 413, der aus einem Schreiben der Stadt an Papst Sixtus IV. (7. Dezember 1479) zitiert.
[3170] Vgl. dazu allgemein Bosbach, Reform, S. 124 ff., der ebd., S. 131 f., zusammenfasst, dass die städtische Politik günstige Rahmenbedingungen für die Reform schuf – die aber in erster Linie in ihrem eigenen Interesse gelegen hatten.
[3171] S. dazu bes. Kap. 3.3.4. 1589 wurde den Jesuiten sogar kurzzeitig verboten, öffentlich Katechese zu betreiben, da sie anschließend Armenspeisungen durchgeführt und damit diese städtische Zuständigkeit unterlaufen hatten; vgl. Ehses, Nuntiaturberichte II.1, S. 236 ff., Nr. 200.
[3172] Vgl. Ehses, Nuntiaturberichte II.1, S. 237 ff., Nr. 200; Roberg, Nuntiaturberichte II.2, S. 31 ff., Nr. 22; auch Reinhard, Reform, S. 33; Bosbach, Köln, S. 74.
[3173] Vgl. Unkel, Coadjutorie, bes. S. 261.
[3174] Vgl. Herkenrath, Reformbehörde, bes. S. 72 f.
[3175] Vgl. series pastorum (Beilage zu AEK, Slg. Roth 27), f. 11r. Er verstarb kurz darauf; vgl. ls, f. 253r. In seinem Bericht über die Erlangung der Bulle (23. Dezember 1580) nennt Weinsberg die lange Vakanz der Pfarrstelle von St. Laurenz ausdrücklich als den ersten Auslöser der Bemühungen; vgl. ebd., f. 260r. Vgl. auch ebd., f. 133r = BW III, S. 45; ls, f. 275r. Noch am 23. November 1580 verlief ein erneutes Besetzungsverfahren ergebnislos; vgl. ebd., f. 253r.
[3176] Vgl. ls, f. 133r f. = BW III, S. 45 f.
[3177] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba AI 307 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 307.
[3178] Vgl. Hegel, St. Kolumba, S. 301.
[3179] Vgl. ls, f. 146v.
[3180] Er findet sich zwar nicht bei Schmidt-Bleibtreu, Stift, indirekt deutet ls, f. 327r, aber an, dass er schon vor der Bepfründung ein Kanonikat innegehabt haben muss.
[3181] Vgl. dazu auch ls, f. 133r f. = BW III, S. 45 f.
[3182] Vgl. Ennen, Geschichte V, S. 423; Stein, Pfarre, S. 91 f.
[3183] Boumanns selbst ist nicht aktiv zu belegen, sondern nur Statthalter, die in seinem Auftrag handelten; vgl. AEK, PfA St. Andreas, Springnummern St. Paul, Nr. 46, Akte 2 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 112, zum 16. März 1502 (Kaplan); auch Militzer, Quellen III, S. 267 f., Nr. 110*.1a; Keussen, Regesten, S. 314, Nr. 2372, zum 18. Juli 1502 (Kaplan); Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 118 (Original nicht erhalten), zum 20. Oktober 1503 (statthelder ind verwarer); Keussen, Regesten, S. 322 f., Nr. 2408, zum 25. November 1503 (Kaplan); AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 1, f. 136v = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 119, zum 10. November 1504 (statthelder ind verwarer); AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B I 120 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 120, zum 12. September 1506 (Vizepastor); HAStK, HUA 2/15322 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VIII, S. 10 f., zum 27. November 1506 (vicecuratus sive viceplebanus); HAStK, HUA 1/15359 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VIII, S. 14, zum 14. Mai 1507 (Pastor, wohl irrig); HAStK, HUA 2/15645 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VIII, S. 39, zum 1. September 1511 (Pastor, wohl irrig); Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 121 (Original nicht erhalten), zum 16. August 1512 (Vizekurat); ebd., B 1 122 (Original nicht erhalten), zum 28. August 1514 (Statthalter); ebd., B 1 124 (Original nicht erhalten), zum 19. November 1516 (Statthalter); AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B I 127 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 127, zum 4. Juli 1530 (Altarist); AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 3, f. 44v = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 128, zum 16. Juni 1531 (Offiziant, Momber und Prokurator des Pastors). Bemerkenswert ist dabei die zumindest nominelle Qualität der Hilfsgeistlichen: Es handelte sich um den späteren Pfarrer von St. Johann Baptist Hoelem (1502), Arnold Dronkeler von Arnheim (1503–1507), Joh. Busche (Busco) (1511, 1514, 1516, 1530, 1531) und Simon von Xanten (1512); vgl. zu ihnen auch Tewes, Bursen, S. 458. Als Altaris kann damals im Übrigen auch der Kolumbapfarrer Dammone nachgewiesen werden; vgl. Keussen, Regesten, S. 320, Nr. 2394, zum 26. Juni und 4. August 1503.
[3184] Vgl. dazu allgemein Ebeling, Versorgungskrisen.
[3185] Vgl. Hegel, St. Kolumba, S. 177.
[3186] S. Kap. 3.4.4.
[3187] Vgl. AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 1 (liber pastoris, 1654), S. 413r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 63. Vgl. auch die vmtl. in diesem Zusammenhang stehende Übertragung eines Hauses an den Offermann zur Wohnung durch den Pfarrer auf Bitten der Kirchmeister am 21. September 1578 ebd., B 1 62 (Original nicht erhalten).
[3188] Vgl. HAStK, Brb. 89, f. 152v f. (24. November 1570). Vgl. auch Ennen, Geschichte IV, S. 760; Paas, Pfarre, S. 52.
Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug meiner Dissertation Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln. Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 42), Siegburg 2012, die ich an dieser Stelle sukzessive online zur Verfügung stelle.
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Tobias Wulf (15. Oktober 2018). Rat und Seelsorge (2). Colonia Praemoderna. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/mb4j