Stadt und Pfarrklerus

Besonders interessant mit Blick auf die Kirchspiele ist in diesem Sinne ein Vorfall aus dem Jahr 1511, als dem Pfarrer von Klein St. Martin, Remigius Porta de Malmundario (Malmedy), von der Stadt Schutz und Schirm aufgekündigt (15. März) und er kurz darauf überfallen und ausgeraubt wurde.[1] Die tiefer liegenden Motive der Tat wirken auf den ersten Blick zwar unklar, da in den zeitgenössischen Quellen an einer Stelle auf seine Kritik an den vom Rat eingeführten Steuern, an anderer dagegen auf seine Widerspenstigkeit gegenüber den Parochianen und von ihm eingeführte ‚Neuerungen‘ verwiesen wird.[2] Tewes bemerkt in diesem Zusammenhang die thomistische Verortbarkeit des Montaners und dass der Anschlag im Amtsjahr des Bürgermeisters Gerhard (II) vom Wasserfass stattgefunden habe,[3] einer zentralen Figur innerhalb der albertistischen Netzwerke.[4] Dem ist die genauere Betrachtung der Situation in der Pfarrei ergänzend hinzuzufügen. Die Kirchmeister von 1498, die Malmedars Anstellung (28. Oktober bis 4. November) maßgeblich zu verantworten hatten,[5] schieden alle in den folgenden Jahren aus der städtischen Politik aus. Der Bürgermeister Johann Merle (1492–1498) ist bereits 1504 (14. Oktober) nicht mehr als Kirchmeister genannt,[6] Johann Straelen findet sich seit 1500 nicht mehr im Rat,[7] der Bürgermeister Heinrich Haich (1491, 1494) seit 1504.[8] Als Letzter aus dieser Generation verstarb im Jahr vor dem Anschlag der Bürgermeister Gerhard von Wesel (1494–1507).[9] Wer ihnen in dem Leitungsgremium folgte, ist zwar nicht sicher bekannt. Bereits in den Wahllisten von 1498 findet sich aber auch der Nachfolger Wesels im Bürgermeisteramt, Hermann von Kleve,[10] der seinerseits dem ‚Kränzchen‘ nahestand.[11] Und im Gegensatz zur Ansicht Ennens, der meinte, das Attentat sei dem Rat von seinen Feinden in die Schuhe geschoben worden,[12] muss nach der eingehenden Beschäftigung Eckertz’ mit den Verhörprotokollen als erwiesen gelten, dass dessen Mitglieder tatsächlich die Fäden im Hintergrund gezogen hatten. Namentlich wird vor allem der Bürgermeister Johann Oldendorp (1509, 1512/1513)[13] als treibende Kraft genannt.[14] Er findet sich ebenfalls in der Wahlliste von 1498 und wohnte nachweislich nicht nur in Klein St. Martin (im Filzengraben),[15] sondern wurde nach seiner Hinrichtung auch auf dem dortigen Kirchhof begraben.[16] Überdies fanden hier auch der direkte Auftraggeber des Überfalls selbst, der Ratsherr Bernhard Iß (1505–1511),[17] sowie der Ratsherr Frank von der Linden (1496–1511),[18] der nach eigenen Angaben ebenfalls einen Einbruch in das Pfarrhaus verübt hatte,[19] ihre letzte Ruhe.

Ob sie nun alle Kirchmeister waren oder nicht: Zumindest handelte es sich um exponierte Figuren der Pfarrei, deren politische Ränke sich wie in der benachbarten Pfarrei St. Brigida in der Laienpflegschaft niederschlugen –[20] hier: im Umgang mit dem Seelsorger. Erneut ist daher auf die untrennbare Verflechtung von speziell parochialen und gesamtstädtisch-politischen Implikationen einer Vielzahl der Auseinandersetzungen hinzuweisen, durch die sich auch die Angabe von vermeintlich unterschiedlichen Gründen als Ursache dieses Vorfalls erklärt. Nachdem das Verhältnis der Bürger zur Geistlichkeit stets mehrschichtig war – im Einzellfall wie allgemein –, treten damit doch (a) die spezielle Fragen der pfarrkirchlichen Verwaltung betreffenden Auseinandersetzungen spätestens im 16. Jahrhundert merklich in den Hintergrund. Und dies galt nicht nur für die Beziehungen zum Stiftsklerus, die in ihrem konfliktträchtigen Anteil (b) zunehmend von sozioökonomischen Aspekten getragen wurden und sich dabei (c) häufig auf einer gesamtstädtischen politischen Ebene unter Beteiligung des Rats abspielten – entweder als Moderator oder sogar als Opponent. Ganz ähnliche Tendenzen lassen sich auch für die Beziehung zur Pfarrgeistlichkeit herausarbeiten.

(a) Nach den Auseinandersetzungen mit den Stiften um die Mitbestimmung bei der Besetzung der Pfarrstellen ab etwa 1260/1270, in denen sich die schon vorher entwickelnde Eigenständigkeit manifestiert hatte, kann das 15. Jahrhundert – erweitert auf die Zeit zwischen dem Prozess um die Besetzung der Offermannstelle in St. Kolumba (1345) über das Privileg Bonifaz’ IX. (1394) bis zum Vertrag von St. Brigida (1505) – als Kernphase einer Binnendifferenzierung der pfarrkirchlichen Verwaltung zwischen weltlicher und geistlicher Leitung gelten. Danach lassen sich entsprechende Kompetenzstreitigkeiten kaum noch belegen. In St. Kolumba hatte der Pfarrer Sebastian Novimola (Niermoell) von Duisburg kurz nach seiner Einsetzung[21] durch List versucht, das Schulmeisterwahlrecht der Parochianen sowie einige andere Privilegien aufzuweichen.[22] Insgesamt war das Verhältnis zwischen weltlicher und geistlicher Leitung der Pfarrei in dieser Zeit zerrüttet, wie eine entsprechende Beschwerde der Kirchmeister und ‚Neun Männer‘ vom 3. Juni 1557 mit einer langen Auflistung persönlicher Verfehlungen bzw. Widersetzlichkeiten des Pfarrers aufzeigt.[23] In St. Kolumba markieren die 1550er-Jahre einen Generationenwechsel im Kirchmeistergremium,[24] worin zumindest die Ursache dafür gesehen werden kann, dass erstmals ein Montaner zum Pfarrer bestimmt wurde. In dessen Amtszeit funktionierte die bis dahin so erfolgreiche Kooperation der Kolumbagemeinde mit ihren (Laurentiana-)Seelsorgern etwas weniger gut –[25] zumal der Domkapitular Novimola,[26] eine ausgesprochen exponierte Persönlichkeit seiner Zeit,[27] auch sonst als streitbar gelten kann.[28] Die in der genannten Beschwerde ebenfalls thematisierte Konfrontation mit dem Schulmeister scheint allerdings einen persönlichen Hintergrund gehabt zu haben: Die Rede ist von einer Schlägerei. Vermutlich hat Novimola sein Ziel in dieser Auseinandersetzung sogar erreicht, denn nur zwei Tage später wurde ein neuer Schulmeister eingestellt, und Tewes hat darauf hingewiesen, dass dieser wie der Pfarrer von der Montanaburse stammte.[29] Formal blieben die Rechte der Kirchmeister aber unbeschädigt, da sie die Einstellung vornahmen.[30]

(b) Von den Konflikten um Privilegien respektive der darauf gründenden Verschlechterung der Beziehung von Bürgerschaft und Stiftsgeistlichkeit war der Pfarrklerus zwar nicht in demselben Maße betroffen.[31] Die wenigen gegen ihn gerichteten Forderungen der Stadtgemeinde in der Artikelserie von 1525 waren allerdings ebenfalls fast ausschließlich finanzieller Natur, namentlich vor allem bezüglich der Gebühren für die Sakramente.[32] Dabei fällt auf, dass besonders in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts materielle Fragen immer häufiger zu Spannungen innerhalb der Kirchspiele führten. Inwieweit dies auch das Verhältnis zwischen den Parochianen und ihren Seelsorgern belastete bzw. sich zu Auseinandersetzungen innerhalb der pfarrkirchlichen Verwaltung auswachsen konnte, zeigt sich am Beispiel des Jakobspfarrers Lambert Weiler. Dessen Beziehung zu den Vertretern der Parochianen war zwar sicher auch durch deren Dauerkonflikt mit dem Georgstift beeinträchtigt,[33] dem er als Kanoniker angehörte.[34] Er machte sich aber besonders bei den Kirchmeistern auch durch unablässige finanzielle Forderungen unbeliebt. Bereits kurz nach seiner Einsetzung beanspruchte er die Einnahmen eines Offiziums (‚Pennincksmesse‘) zu seinem Unterhalt,[35] wurde jedoch trotz wiederholter Rücktrittsdrohungen abgewiesen.[36] Als dann 1577 die Annamesse, die in den Jahren zuvor mit der Kaplanei verbunden gewesen war,[37] durch Abdankung des Offizianten frei wurde,[38] versuchte er es erneut, wurde aber wieder abschlägig beschieden.[39] Auch gegenüber dem Georgstift machte er im Übrigen in dieser Zeit Forderungen auf finanzielle Entlastung geltend.[40] Dabei zeugen die Vorfälle am Ende der 1570er- bis in die 1580er-Jahre neben persönlichen Animositäten gar nicht mal unbedingt nur von einem vermeintlichen ‚Geiz‘ der beteiligten Akteure.[41] Vielmehr werden geradezu exemplarisch die Auswirkungen der wirtschaftlich angespannten Lage auf die Verwaltung der Kirchenfabriken sichtbar,[42] die hier zu Auseinandersetzungen der verantwortlichen weltlichen Leitung mit dem maßgeblichen geistlichen Funktionsträger führten – so schließlich auch um den Unterhalt für das Pfarrhaus.[43]

Bevor dieser Aspekt weiter vertieft wird,[44] soll im Anschluss an die Causa Malmedar noch ein eingehenderer Blick auf die Mechanismen der Kommunikation im inzwischen differenzierter umrissenen gesamtstädtischen Kontext geworfen werden, um aufzuzeigen, dass dabei über die beiden zuletzt genannten Fälle hinaus (c) eine grundsätzliche Aufwertung der Rolle des Rats zu bemerken ist. Dies entspricht nicht nur den Beobachtungen zum Stiftsklerus, sondern kann auch mit dem festgestellten Bedeutungsgewinn der Obrigkeit im Allgemeinen wie gegenüber den Kirchspielen zur Deckung gebracht werden. Das heißt, wenn schon nicht der Magistrat selbst die treibende Kraft hinter der Auseinandersetzung war – und sei es durch die Involvierung von Interessen ortsansässiger Ratsherren –, so wurde er doch fast immer durch seine Allzuständigkeit für städtische Belange mit einbezogen.[45] Wie kompliziert dabei die nur mittelbaren Kontrollmechanismen, also eine lediglich indirekte Konstruktion von Herrschaft in der Praxis funktionierte, zeigt sich besonders anhand des Pfarrklerus. Denn dieser unterstand im Gegensatz zu den zwar formal autonomen, aber dabei doch den Gesetzen der Stadt unterstellten Mitgliedern der laikalen pfarrkirchlichen Leitungsgremien de jure nicht einmal der Gerichtsbarkeit und Exekutivgewalt des Rats.[46] Und so zeigt sich, wie schon im Falle des Pfarrers Peter Sultz in St. Laurenz und ebenso gegenüber Matthias Küntgin in St. Maria Lyskirchen und Heinrich Berenbroch in St. Laurenz,[47] die schwierige Situation der Obrigkeit im Konflikt mit einzelnen Geistlichen auch bei Remigius Malmedar in Klein St. Martin. Nicht nur wurde die Pfarrkirche aufgrund des Attentats mit einem Interdikt belegt –[48] ein gern gewähltes Druckmittel des Klerus gegenüber der Bürgerschaft. So wie sich Sultz der Unterstützung an der Kurie versicherte, besaß auch Malmedar darüber hinaus den Rückhalt seines ehemaligen Schülers Eberhard von der Marck, des Fürstbischofs von Lüttich (1505–1538), der sich beim Rat für ihn einsetzte und dessen Neffe Johann, Herr zu Arenberg, die Stadt schließlich sogar pfänden ließ.[49] Erstens war der Rat also nicht nur ohnehin in die meisten Vorfälle verwickelt, er musste auch die Konsequenzen für das Verhalten seiner Bürger tragen, ob sie nun in seinem Auftrag handelten oder nicht.[50] So begründet sich im Übrigen auch die moderierende Haltung im Zehntstreit der Grundbesitzer mit den Stiftsherren von St. Severin, die in erster Linie auf die Abwendung von Schaden für die Stadt oder ihre Bürgerschaft abzielte. Zweitens wird in dem zuletzt aufgezeigten Kontext noch einmal deutlicher, dass der Rat Koalitionen allein deshalb eingehen musste, weil ihm im Zweifelsfall die entsprechenden Zwangsmittel fehlten. Denn seine exekutiven und jurisdiktionellen Befugnisse gegenüber der Geistlichkeit waren stark beschränkt und konnten lediglich auf Umwegen angebracht werden.[51] Nur so ließen sich eine wirksame Drohung gegenüber dem Kaplan Weber in St. Jakob vorbringen, der Pfarrer Küntgin zumindest phasenweise aus der Stadt vertreiben, Heinrich Berenbroch zum ‚Rücktritt‘ bewegen und Ludwig Boor in St. Aposteln des Amts entheben. Aktionen wie die gegen Malmedar, Potken oder das Kapitel von St. Aposteln erscheinen vor diesem Hintergrund als eine Art Ersatzhandlung mit den konkreten Nutzen, dass hier nicht nur Vergeltung geübt, sondern im Einzelfall auch Druck aufgebaut und im Allgemeinen ein Exempel statuiert wurden.[52] Auch Sultz musste um sein Leben fürchten. Bereits am 9. Oktober 1503 war dem Pfarrer von St. Maria Lyskirchen, Jakob von Alkmaar, Schutz und Schirm aufgekündigt worden, nachdem er sich in einer Auseinandersetzung der Stadt mit Erzbischof Hermann IV. von Hessen auf dessen Seite gestellt hatte.[53] Am 6. August 1540 wurde Sebastian Novimola in seiner Zeit als Pfarrer von St. Paul diese Sanktion zumindest angedroht, falls er den Bann nicht aufhebe, den er im Streit mit einem der Kirchmeister verhängt hatte.[54]

Insofern ist es allerdings umso wichtiger, dass drittens die Kommunikation zwischen lokalem wie städtischem Bürgertum und der Geistlichkeit in der Regel funktionierte –[55] wir reden hier schließlich über die meist einfach nur besser belegten Ausnahmen. Dies wurde auch im 16. Jahrhundert zu einem bedeutenden Teil gewährleistet durch die nach wie vor ausgeprägte Vernetzung der Akteure. So fällt besonders hinsichtlich der konfessionell motivierten Auseinandersetzungen auf, dass es sich bei den meisten in entsprechende Vorfälle verwickelten Seelsorgern – zumindest Weber, Küntgin und Boor – im Vergleich zu vielen ihrer Amtsbrüder eher um ‚Außenseiter‘ gegenüber der eng verflochtenen (katholisch geprägten) geistlichen wie weltlichen Elite handelte; einzig Küntgin hatte immerhin in Köln studiert.[56] Erst mit Berenbroch trat ein Kuckanaregens und ehemaliger Quodliberatus sowie Dekan der Artistischen Fakultät auf den Plan,[57] der aber ebenfalls keine wirklich herausragende Persönlichkeit der universitären Zirkel war, nicht den nachdrücklichen Rückhalt führender Figuren im Kirchspiel oder der städtischen Gesellschaft besaß und vor allem bei der städtischen Geistlichkeit unbeliebt war.[58]

Eine solche Konstellation ergab sich erst 1583. Damals hielt mit dem Pfarrer von St. Maria Ablass, Stephan Isaak, eine ganz bedeutende akademische Gestalt seiner Zeit[59] unter großem Zulauf aus der ganzen Stadt eine Aufsehen erregende scharfe Predigt gegen die in Köln ausgeprägte Bilderverehrung (13. Oktober).[60] Isaak war dem Kölner Nuntius und den Jesuiten – wohl auch wegen seiner jüdischen Herkunft und seines ebenfalls der protestantischen Neigung bezichtigten Vaters –[61] schon länger verdächtig.[62] Als der neue Erzbischof Ernst von Bayern (1583–1612) beim Stift St. Ursula sowie bei der Stadt gegen ihn vorzugehen begann und ein Predigtverbot aussprach,[63] stellte sich der Rat auf seine Supplikation hin – und nach Verlesung seiner Worte – zunächst hinter ihn. Er erlaubte ihm die nächste Predigt (18. Oktober)[64] und wies die Forderung der erzbischöflichen Kommissare nach Auslieferung des Pfarrers auch in daraufhin anberaumten Verhandlungen in der Sakristei von St. Laurenz (19. Oktober) zurück.[65] Dabei wird eine Rolle gespielt haben, dass sich die Stadt gegenüber Eingriffen der erzbischöflichen Jurisdiktion in ihre Hoheitsrechte prinzipiell ablehnend verhielt.[66] Mitentscheidend war aber auch der persönliche Rückhalt des Pfarrers. Namentlich werden vor allem die Bürgermeister Gerhard Pilgrum (1571–1592) und Hildebrand Sudermann (1576–1600) als ihm gewogen genannt.[67] Schon seine Berufung nach Köln war 1565 auf ausdrückliches Betreiben des Magistrats hin erfolgt, der ihm damals die Universitätspfründe an St. Ursula verschafft hatte.[68] Dass er auch im Kapitel hohes Ansehen genoss, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass er 1572 die bestens dotierte Pfarrei erhielt – gegen den Widerstand eines Konkurrenten, der die Unterstützung des Domdekans besaß.[69] In den folgenden zehn Jahren hatte er sich als Judenbekehrer und Kontroversprediger gegen die Protestanten einen Namen gemacht und stadtweit eine große Anhängerschaft gewonnen.[70]

Angeblich sind ihm schon im Rahmen dieser Beschäftigung allmähliche Zweifel an der herrschenden Glaubenspraxis gekommen –[71] denn er durfte zu dem Zweck unter anderem auch als häretisch eingestufte Schriften einsehen.[72] Isaak selbst sah sich aber noch 1583 ausdrücklich im Einklang mit der katholischen Lehre.[73] Seine Hinwendung zum Protestantismus war demnach ein – sofern man das heute behaupten darf – innerer Prozess, zumindest eine individuelle Entscheidung, die er zum Zeitpunkt der Predigt noch nicht getroffen hatte und die vermutlich auch nicht unwesentlich als Konsequenz aus den Ereignissen resultierte.[74] Die Vorfälle sind daher zunächst nicht als klassischer ‚Reformationsversuch‘ zu kategorisieren. Auch Küntgin oder Berenbroch waren zwar vor ihrer Bestellung als Pfarrer nicht offensiv in Erscheinung getreten. Vielmehr bildeten in beiden Fällen die Ereignisse ebenfalls erst den Auftakt ihrer Karrieren als Reformatoren. Sie wurden aber durchaus auch wegen ihrer Ausrichtung von ‚außen‘ gegen das Establishment befördert – sei es durch den reformwilligen Erzbischof oder eine Gruppe von Pfarrgenossen innerhalb des Kirchspiels. Deshalb trafen sie bald nach ihrer Einsetzung oder bereits während des Auswahlverfahrens auf Widerstand. Isaaks Wirken findet sich dagegen nicht einmal in den Konsistorialprotokollen der heimlichen Kölner Gemeinden erwähnt.[75] Auch die Behauptung einer frühzeitigen Abstimmung mit dem vom Glauben abgefallenen Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg erwies sich als Diffamierung seiner Gegner.[76] Dennoch – oder gerade deswegen – bildet das Geschehen eine bemerkenswerte Ergänzung im Rahmen der herausgearbeiteten Kommunikationsmuster. Denn in der beschriebenen multipolaren Konstellation war es diesmal die Stadt, die als aktiver Posten im Sinne einer dezidiert antiprotestantischen Politik ausfiel. Zwar muss betont werden, dass sich der Rat im Grunde zunächst gar nicht anders verhielt als sonst – nämlich abwägend. Ein entscheidender Impuls aus dem ‚Inneren‘ der städtischen Eliten war diesmal aber kaum zu erwarten. Trotzdem wurde die Situation erneut im Sinne des Status quo – also einer beharrenden katholischen Position – beigelegt. Denn stattdessen ergriff der neue Erzbischof die Initiative. Sein nachdrückliches Auftreten in dieser Sache bewegte sowohl das Domkapitel nach anfänglich wenig geneigter Reaktion, Isaak vorzuladen (19. Oktober).[77] Und es veranlasste schließlich auch den Rat, nach weiteren Verhandlungen Isaak das Predigen am Vorabend des folgenden Sonntags doch noch zu untersagen.[78] Dieser ging daraufhin zwar in die Kirche, betrat aber nicht die Kanzel, sondern beruhigte das aufgebrachte Volk stattdessen vom Chor aus.[79] In den folgenden Tagen akzeptierte der Rat in Verhandlungen das erzbischöfliche Predigtverbot,[80] das in einem Edikt angeschlagen wurde (25. Oktober).[81] Am nächsten Sonntag (27. Oktober) erschienen die Gewaltrichter vor der Kirche und versperrten sie; sogar die Stadttore blieben an diesem Tag geschlossen.[82] Darüber hinaus waren auch das Kapitel von St. Ursula und die Universität mittlerweile auf eine streng gegen Isaak gerichtete Linie verpflichtet worden.[83]

Trotz dieser letztlichen Konsequenz handelt es sich im Ergebnis wieder um einen konsensorientierten Abstimmungsprozess. Es dürften keineswegs einfach die Gegner Isaaks – wie er selbst behauptete – im Rat (durch List) die Oberhand gewonnen haben.[84] Vielmehr hat sich die städtische Führung den realpolitischen Notwendigkeiten gefügt. Denn vor dem Hintergrund der Wirren des Kölnischen Krieges wäre es kaum opportun gewesen, einen als Anhänger des abgesetzten Erzbischofs bezichtigten Kleriker offensiv gegen dessen in dieser Sache massiv auftretenden Widersacher zu unterstützen.[85] Zudem wurde das Verhältnis zum 1573 von Rom beschickten Nuntius bzw. seit 1584 zur ständigen Nuntiatur bewusst positiv gestaltet.[86] Nicht zuletzt wird die Obrigkeit auch in diesem Fall besorgt um die öffentliche Ordnung gewesen sein,[87] die bei fortgesetzter Tätigkeit Isaaks angesichts seiner großen Anhängerschaft – zumal in solch unruhigen Zeiten – und der nachdrücklichen Opposition der kirchlichen Behörden hätte empfindlich gestört werden können. Allerdings wurde er immer noch nicht an den Erzbischof ausgeliefert, wie es dieser gefordert hatte – und damit lässt sich schließlich doch erneut die viel beschworene moderierende und alle Interessen möglichst integrierende Haltung attestieren.[88] Stattdessen wurde das Domkapitel dazu verpflichtet, gegen ihn innerhalb der Stadt einen Prozess zu führen.[89] Hätte sich Isaak hier nachgiebig gezeigt, wäre die weitere Verfolgung womöglich im Sande verlaufen.[90] Er verließ jedoch im März des folgenden Jahres die Stadt,[91] ging nach Heidelberg, wo er bis 1591 reformierter Pfarrer von St. Peter war, und kann anschließend bis zu seinem Tod 1598 als Superindendent zu Bensheim an der Bergstraße belegt werden.[92]

[1]  Vgl. dazu Eckertz, Revolution, S. 209, 241, 248 (Beilage II), 259 (Beilage VII); Ennen, Geschichte III, S. 665 f.; Gechter, Kirche, S. 39; Tewes, Bursen, S. 462 ff.; der Ratsbeschluss bei Groten/Huiskes, Beschlüsse I, S. 894, Nr. 2; Keussen, Regesten, S. 433 f., Nr. 2586. S. auch Kap. 2.2.5. Zur Person Tewes, Bursen, S. 38; Keussen, Matrikel, Rekt. 332,54; Ders., Universität, S. 394, Nr. 439/40, S. 494, Nr. 151, S. 495, Nr. 168, 177. Demnach 1471 immatrikuliert, 1472 Bacc., 1474 Mag. art., 1480 Bacc., 1484 Lic., 1499 Dr. theol., 1480/1481, 1488/1489, 1492/1493 Dekan der Artistischen Fakultät, 1498 Universitätsrektor.

[2]  Vgl. Eckertz, Revolution, S. 248 (Beilage II), S. 259 (Beilage VII).

[3]  Vgl. Herborn, Rekonstruktion, S. 131.

[4]  Vgl. Tewes, Bursen, S. 462 ff.

[5]  S. dazu Kap. 2.2.5, bes. die schon dort analysierte Liste der Wahlmänner unter AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 21 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 34. Malmedar war seit den 1470er-Jahren an der Universität und schon damals Gesandter der Stadt bei Kaiser und Papst (s. Anm. 1273), dürfte also über beste Verbindungen in die Führungsschicht verfügt haben.

[6]  Vgl. HAStK, Zunft Depositum U 2/19b. Zu ihm Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 423, Nr. 2684; Herborn, Rekonstruktion, S. 130.

[7]  Vgl. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 525, Nr. 3439. Allerdings am 14. Oktober 1510 noch Kirchmeister; vgl. HAStK, Zunft Depositum U 2/19b.

[8]  Vgl. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 249, Nr. 1526; Herborn, Rekonstruktion, S. 130.

[9]  Vgl. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 581, Nr. 3830 (23. November); Groten, Wasservas, S. 120 (4. September).

[10] Vgl. AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 21 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 34. Zu ihm Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 348, Nr. 2144; Herborn, Rekonstruktion, S. 131, mit Anm. 110. Er war Ersatzmann des ursprünglich gewählten, aber bereits am 25. Oktober verstorbenen Gerhard von Grefrath; s. zu demselben Kap. 3.4.1.

[11] Vgl. Groten, Wasservas, S. 120. Er findet sich nach 1512 nicht mehr im Rat, war aber vmtl. zur Zeit des Aufstandes bereits verstorben, denn er wird im Rahmen der anschließenden Untersuchung nicht erwähnt.

[12] Vgl. Ennen, Geschichte III, S. 665.

[13] Vgl. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 462, Nr. 2968; Herborn, Rekonstruktion, S. 131.

[14] Nach Aussage von Dietrich Spitz auch des Überfalls (vgl. Eckertz, Revolution, S. 210), nach eigenen Angaben nur des Schutzentzugs (vgl. ebd., S. 223).

[15] Vgl. Eckertz, Revolution, S. 222.

[16] Vgl. Eckertz, Revolution, S. 224.

[17] Vgl. Eckertz, Revolution, S. 230. Zu ihm auch Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 309, Nr. 1907. Iß selbst gab im Verhör zu, Clas Barth die Tat befohlen zu haben (vgl. Eckertz, Revolution, S. 229); so auch der ebenfalls beteiligte Stadtdiener Eberhard Hond, aus dessen Befragung (vgl. ebd., S. 235 f.) sich zusammen mit dem Verhör des Gewaltrichterdieners Adam von Nürnberg, gen. Bubenkönig (vgl. ebd., S. 232 f.), der genaue Hergang des Einbruchs ergibt.

[18] Vgl. Eckertz, Revolution, S. 230. Zu ihm auch Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 390, Nr. 2448.

[19] Vgl. Eckertz, Revolution, S. 227. Ob es sich um einen gesonderten Vorfall handelte oder er nur die Eingangstür zerstörte, durch die Barth, Hond, Nürnberg und ihre Komplizen dann später eindrangen, wird nicht ersichtlich.

[20] S. zu den Aktivitäten des ‚Kränzchens‘ in St. Brigida Kap. 2.3.3 und 3.2.2.

[21] Sein Vorgänger Hermann Blankfort aus Münster (1542–1554) war am 12. Oktober 1554 gestorben; vgl. Ferrier, St. Kolumba-Pfarre. Demnach sei er noch im selben Jahr zum Pfarrer bestimmt worden; vgl. auch Hartzheim, Bibliotheca, S. 295a; KDM Köln 1.IV, S. 228. Sein erster Beleg in den Quellen datiert vom 6. Mai 1555; vgl. AEK, PfA St. Kolumba A II 5 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, B 1 II.1. Vorher war er Pfarrer von St. Paul; s. Anm. 2823 und 3058.

[22] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 263 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 263. Nach der Anstellung durch die Kirchmeister übergab er dem Schulmeister die Schlüssel zur Schule, wies ihn an, dieselbe zu führen, und drängte ihn, vor einem Notar festzuhalten, dass er ihn angestellt habe.

[23] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 263 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 263.

[24] Von den noch in den 1540er-Jahren belegten Alexander von der Eren [308], Friedrich Backhofen von Echt [50], Jaspar Eicheister [280] und dem Bürgermeister Peter Heimbach [459], die gemeinsam auch Novimolas Vorgänger eingestellt hatten (vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 234 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 234, zum 30. August 1542), nahm vmtl. nur Letzterer an dem Besetzungsverfahren teil – und mit ihm Johann (I) Peil, gen. Scharpenstein [872], Melchior Rolinxwerde [968] sowie der spätere Bürgermeister Brun Angelmecher [32], die die pfarrkirchliche Verwaltung bis Ende der 1560er-Jahre verantworteten.

[25] In der o. g. Beschwerde ist ausdrücklich Novimolas ‚unfreundliche Behandlung‘ der Kirchmeister beklagt. Als einer der wenigen Amtsinhaber wurde er nicht in der Pfarrkirche begraben, sondern in der Dreikönigskapelle im Dom; vgl. von Bianco, Universität II, S. 650, Nr. 147. Dass seine Nachfolger wieder von der Laurentianaburse stammten, sollte allerdings nicht nur mit dieser schlechten Erfahrung mit einem Montaner erklärt werden, sondern vor allem dadurch, dass das Gewicht der der Burse verbundenen Familien in den Leitungsgremien der Pfarrei wieder stieg, namentlich in Person von Gottfried Blitterswich [114], Barthold (III) Questenberg [911] und Jaspar Kannegießer [548], der nächsten Kirchmeistergeneration, die Novimolas Nachfolger, den späteren Weihbischof Johann (II) Nopel von Lippe, kürten; vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 307 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 307.

[26] Nach Hegel, St. Kolumba, S. 301, und Roth, Domkapitel, S. 290, seit 1547 Priesterkanoniker. 1568–1579 auch Kanoniker von St. Maria im Kapitol; vgl. Oepen, Totenbücher, S. 425 f.

[27] Als Senior des Domkapitels sprach er sich schon 1577 gegen die Wahl Ernst von Bayerns in das Kapitel aus (vgl. Lossen, Krieg I, S. S. 486, 491) und stimmte auch am 5. Dezember für dessen Gegner Gebhard Truchseß von Waldburg (1577–1583); vgl. ebd., S. 533, 535, 557, 570, 573. Er starb jedoch nur kurze Zeit später, am 8. Juli 1579 (vgl. ls, f. 133r), also noch vor dem Ausbruch des Krieges. Vgl. zu seiner akademischen Karriere Tewes, Bursen, S. 45; Keussen, Matrikel, Rekt. 562,7; Ders., Universität, S. 399 f., Nr. 645/49, 687, S. 497, Nr. 268. Demnach 1529 immatrikuliert, 1530 Bacc. art., 1532 Mag. art., 1537 Bacc. bibl. theol., 1545 Lic. theol., 1562 Dr. theol., 1540/1541 Dekan der Artistischen Fakultät, 1549/1551 und 1564/1565 Universitätsrektor.

[28] Bereits als Pfarrer von St. Paul war er im Juli/August 1540 mit den laikalen Vertretern der Pfarrei in Konflikt geraten; vgl. Groten/Huiskes, Beschlüsse IV, S. 685, Nr. 257, S. 688, Nr. 279, S. 690, Nr. 293; s. auch unten. Als Domkapitular führte er neben seiner o. g. Rolle bei der Wahl Gebhards u. a. schon mehrfach Auseinandersetzungen mit Erzbischof Salentin von Isenburg (1567–1577); vgl. Lossen, Krieg I, S. 188, 416. Weinsberg, dem er 1539 bei der Wahl um die Regentie der Kronenburse unterlag, attestiert ihm allerdings, er sei ein gutter man von naturen; ls, f. 133r = BW III, S. 45.

[29] Vgl. Tewes, Bursen, S. 451 f. Der ebenfalls in der Beschwerde genannte Konflikt Novimolas mit Nikolaus Grefrath dürfte allerdings weniger damit zu tun gehabt haben, dass dieser ein ehemaliger Laurentianaschüler war, sondern eher dessen Eigenschaft als Testamentsexekutor der beiden Amtsvorgänger des Pfarrers zum Hintergrund gehabt haben; vgl. dazu auch AEK, PfA St. Kolumba A I 232, 261, 280, 285 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 232, 261, 280, 285.

[30] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 264 (Original nicht erhalten).

[31] So auch Gechter, Kirche, S. 43. Dies entspricht der oben vertretenen Annahme, dass es weniger um geistlichen Besitz als um wirtschaftliche Vorrechte ging. Eine gewerbliche Betätigung des Pfarrklerus (in dieser Funktion) ist nicht nachweisbar – und auch nicht im Weinhandel, mit Ausnahme einzelner Pfarrer; vgl. dazu ebd., S. 358, Tab. 9, S. 373, Tab. 25; auch Groten/Huiskes, Beschlüsse IV, S. 699, Nr. 365, zu einer Einfuhrgenehmigung des Rates für den Pfarrer von St. Maria im Pesch (1. Oktober 1540).

[32] Vgl. Looz-Corswarem, Artikelserie, S. 96; auch ebd., S. 128 ff., 138, 148, zu Art. 35 (kostenlose Spendung der Sakramente durch jährliche Pauschale von der Kirchenfabrik), Art. 36 (Reste der Kreuze und Kerzen bei Beerdigungen sollen den Verwandten und nicht dem Pfarrer zufallen), Art. 37 (Preis von Kreuzen und Kerzen bei Beerdigungen), Art. 38 (Taufe unehelicher Kinder), Art. 39 (Zwang zu bestimmten Gottesdiensten mit kostspieligen Opfergaben), Art. 40 (besondere Abgaben der Braut bei der Eheschließung), Art. 41 (Erlaubnis von Eheschließungen im gesamten Jahr, um die außerhalb der Hochzeiten anfallenden Dispense zu verhindern), Art. 46 (Offizialatsgebühren bei Eheschließungen), Art. 106 (Stuhlmieten) und Art. 162 (wie Art. 36).

[33] S. dazu vor allem Kap. 3.3.4 (Besetzung der Schulmeisterstelle) und 3.4.2 (Erweiterungsbau).

[34] Schon viele Jahre vor seiner Einsetzung als Pfarrer; vgl. Corsten, Studien, S. 21.

[35] Weinsberg berichtet darüber am 2. Juni 1574, als der Streit bereits eskaliert war; vgl. li, f. 676r f. = BW II, S. 281 f.; auch AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 28r f. Weiler hatte den Weingarten im Pastorat geschlossen. Die Kirchmeister ließen ihn wieder öffnen und übertrugen dem Schulmeister die Nutzung oder Pflege. Daraufhin brachte der Pfarrer den Offermann auf seine Seite, indem er ihm den Weingarten versprach.

[36] Seine Predigten waren beim Volk beliebt; vgl. li, f. 676r f. = BW II, S. 281 f. Daher gelang es ihm durch diese Drohung, auch die Achter und einige Kirchmeister auf seine Seite zu ziehen; vgl. li, f. 682r, zum 21. September 1574. Weinsberg und Martin Kruderner blieben aber unnachgiebig – auch in Verhandlungen vor dem Propst von St. Georg; vgl. li, f. 685r = BW II, S. 287, und AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 30r ff., zum 6. November 1574; li, f. 687r, zum 11. Dezember; ebd., f. 690v, zum 8. Januar 1575. Daraufhin drohte Weiler erneut, die Pfarrei zu verlassen; vgl. ebd., f. 697v f., zum 29. Mai; auch AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 32v f. Weinsberg machte ihm darauf endgültig klar, dass er die Messe nicht erhalten werde. Weiler blieb dennoch.

[37] Die Messe wurde erstmals am 11. April 1570 dem damaligen Kaplan Michael Neobarius von Viersen (seit 1557; vgl. li, f. 673v) angedient; vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 20v. Nach seinem Tod ging sie dann am 12. August 1574 auf seinen Nachfolger über; vgl. li, f. 679v = BW II, S. 284; auch AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 29v. Ebenso am 2. Januar 1575 an Paul von Bocholt; vgl. ebd., f. 31v.

[38] Vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 37v (7. Juli).

[39] Vgl. ls, f. 101r; AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 41v f., 43r f. Hintergrund war dabei auch die Sparsamkeit der Kirchmeister: Sie ließen die drei enthaltenen Lesemessen fortan zugunsten der Fabrik lieber ungehalten und nur die Dienstagssingmesse durch den neuen Kaplan versehen, dem am 27. September 1584 zudem die Sakraments-/Kreuzmesse übertragen wurde; vgl. li, f. 738r = BW II, S. 349; ls, f. 233v; AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 37v, 41r. Darüber beschwerte sich Weiler am 9. November 1581 beim Siegler; vgl. ls, f. 317v.

[40] Er brach mit der Tradition, Pfingstmontag und am Jakobsabend das Kapitel St. Georg zu verköstigen, und verzichtete dafür auf die Einkünfte aus Lensdorf, außerdem wurden ihm eine von zwei Wochenmessen am Stift erlassen; vgl. ls, f. 86v (27. August 1578); auch AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 41r f. Auch hier hatte er gedroht, zurückzutreten. Da nach Weinsbergs Aussage die anderen Kanoniker keine Lust hatten, das Pfarramt von St. Jakob auszuüben, konnte er sich damit durchsetzen. Zudem habe er sich mit dem Dekan gut verstanden.

[41] Vgl. auch ld, f. 192v f. (23. September 1590), mit der Klage Weinsbergs über den schlechten Zustand des Jakobskonvents, der in die Zuständigkeit des Pastors fiel, welcher sich aber nicht darum kümmerte. Er hatte – wie eine Rechnungsprüfung der Kirchmeister am 21. September 1591 ergab – neun Gulden von seinem Vorgänger erhalten und darüber weiteres Geld von den Frauen eingenommen, aber nichts davon reinvestiert; ld, f. 233r; AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 89-Ir f.

[42] Vgl. dazu allgemein Ebeling, Versorgungskrisen. Vgl. auch ld, f. 419r f., über die Beschwerde des Pastors am 15. Januar 1595, Wein und Wachs seien zu teuer geworden, er verlange daher einen finanziellen Ausgleich – der (natürlich) abgelehnt wurde.

[43] Daran sieht man, dass die Streitigkeiten nicht allein an Weiler lagen, sondern – sicher auch durch seine Person – nur zugespitzt wurden. Vielmehr schwelte der Konflikt um die Pflege des Pastorats schon seit der Mitte des 16. Jahrhunderts: Bereits am 19. Mai 1555 beschwerte sich Weinsberg über dessen unhaltbaren Zustand (vgl. li, f. 328v = BW II, S. 75), der daher rührte, dass die Pfarrer als Kanoniker des benachbarten Georgstifts ihre Wohnung lieber in der Immunität bezogen, was ihnen regelmäßig von den Kirchmeistern gewährt wurde, auch am 15. August 1555 wieder; vgl. li, f. 331v. Weiler forderte allerdings darüber hinaus ihre Pflicht zum Erhalt ein, so u. a. in der o. g. Beschwerde beim Siegler; vgl. ls, f. 317v (9. November 1581). Anstatt es aber selbst zu nutzen, vermietete er es lieber; vgl. ld, f. 192v f. Vgl. zum weiteren Fortgang der Auseinandersetzungen auch AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 55v ff. (Schreiben der Kirchmeister an Weiler, 8. Mai 1583); ebd., f. 59 (Eingabe Weilers an den Bürgermeister Krudener, 5. Februar 1584). Sämtliche Konflikte dieser Zeit kulminierten schließlich in einem Beschwerdebrief Weilers an die Kirchmeister (27. November 1588), der in acht Artikeln alle laufenden Streitsachen noch einmal zusammenfasste, darunter neben dem Pastorat auch die Einnahmen aus Lensdorf, der weiter aufrechterhaltene Anspruch auf ein eigenes Offizium, die ungehaltenen Lesemessen und der Streit der Parochianen mit dem Stift, außerdem die Forderung, ein cronement auf dem Preditgstuhl zu errichten, sowie einleitend der allgemeine Wunsch nach Beistand; vgl. ld, f. 88v; AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 76v ff.; s. zu der in Art. 4 angesprochenen Messe St. Nikolai in St. Maria im Kapitol auch Kap. 3.4.6. Zu einer Einigung kam es allerdings vorläufig nicht; vgl. ld, f. 104r f., mit der Antwort der Kirchmeister; auch AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 77v ff. Immerhin vereinbarte man mit Weiler am 23. April 1589, dass er eine neue Wohnung in der Stiftsimmunität nahe der Dekanei beziehen dürfe; vgl. ld, f. 118v. Doch kurz darauf forderte die Vernachlässigung der letzten Jahrzehnte ihren Preis: Das alte Pastorat stürzte am 23. September 1590 ein, woraufhin es zu weiteren Auseinandersetzungen um die Reparaturen kam; vgl. ld, f. 192v f., 197r; AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 86r f.

[44] S. Kap. 3.4.6 zu den nahezu stadtweiten Problemen mit der Besoldung der Pfarrer in den 1570er-Jahren.

[45] Vgl. auch Groten/Huiskes, Beschlüsse I, S. 448, Nr. 42, S. 455, Nr. 78, zum 5. April und 24. Juni 1471 (der Rat behandelte eine Beschwerde des Hermann von Affeln über den Pfarrer von St. Brigida); ebd. III, S. 626, Nr. 433, zum 18. Juni 1529 (Supplik der Ehefrau von Peter Grefrath wegen des Pfarrers von St. Kolumba); ebd. V, S. 272, Nr. 67, zum 2. Februar 1545 (Supplik der Angehörigen des verstorbenen Johann Stefan gegen den Pfarrer von St. Kolumba); ebd., S. 378, Nr. 141, zu März 1546 (Supplik zugunsten der Frau des Söldners Gummar gegen den Pfarrer von St. Paul).

[46] Vgl. zur freiwilligen Gerichtsbarkeit des Offizials Gescher, Offizialat; Foerster, Organisation. Entsprechende Fälle, die vor diese Instanz gelangten, sind auch in dieser Arbeit bereits thematisiert worden. Wie gesehen wurden im weiteren Verlauf der Auseinandersetzungen oft deputierte Richter von der Kurie bestellt; vgl. auch HAStK, HUANA 1/58 = von den Brincken, Haupturkundenarchiv, S. 17 (6. November 1431). Ebenfalls jurisdiktionell bzw. disziplinarisch tätig wurde zudem gelegentlich der erzbischöfliche Siegler; vgl. für die Pfarrer Groten/Huiskes, Beschlüsse I, S. 209, Nr. 9, zur Verdächtigung des Pfarrers von St. Brigida, etwas mit dem Verschwinden der Kleinodien zu tun zu haben (3. April 1446). Dass ein Pfarrer vor den Rat geladen oder von ihm zur Rechenschaft gezogen wurde, findet sich eher selten; vgl. ebd., S. 163, Nr. 27 (10. Juli 1435, Hintergrund unbekannt); s. auch Kap. 3.4.6, zu einigen Beispielen aus dem 16. Jahrhundert bzgl. der Lebensweise.

[47] S. Kap. 3.4.1.

[48] Nach Eckertz, Revolution, S. 223, lastete es ein Jahr auf Klein St. Martin. Tatsächlich wurde es aber erst am 12. Januar 1513 vom Domdekan aufgehoben; vgl. Groten/Huiskes, Beschlüsse II, S. 2 f., Nr. 8, 12.

[49] Vgl. Keussen, Regesten, S. 345 ff., Nr. 2597 ff., 2603 ff., 2617, 2621 f., 2625 (11. August bis 17. Dezember 1511). Johann von der Marck hatte sich eingeschaltet, weil Malmedars Neffe Jaspar, sein Diener, ebenfalls bei dem Einbruch geschädigt worden war.

[50] Er konnte sich natürlich an den Verantwortlichen schadlos halten – wie es in diesem Falle auch geschah: So sollten von Iß’ Witwe die 100 Hornschen Gulden eingefordert werden, die am 8. bzw. 10. Juni 1513 an Jaspar Malmedar zum Ausgleich für den im Haus des Pfarrers erlittenen Schaden gezahlt worden waren; vgl. Groten/Huiskes, Beschlüsse II, S. 72, Nr. 578, S. 76, Nr. 612. Ob es darüber hinaus auch zu einer Einigung mit Remigius kam, ist unklar. Zumindest hatte er bereits am 4. Dezember 1511 Schutz und Schirm zurückerhalten; vgl. Keussen, Regesten, S. 348, Nr. 2626 ff. Er taucht nach dem 1. Oktober 1513 (vgl. ebd., S. 155 f., Nr. 2680) nicht mehr als Pfarrer von Klein St. Martin in den Quellen auf, nur am 7. Juni 1512 überhaupt noch einmal gegenüber der Stadt (vgl. ebd., S. 350, Nr. 2643), und ist am 20. Februar 1514 letztmals an der Universität genannt (vgl. ebd., S. 356 f., Nr. 2687), nachdem er zwischen 1481 und 1499 bei nahezu allen Prüfungen anwesend gewesen war; vgl. Tewes, Bursen, S. 38. Stattdessen wird er am 1. Oktober 1513 auch als Rektor der Pfarrkirche in Büllingen genannt; vgl. Keussen, Regesten, S. 355 f., Nr. 2680. Außerdem kann er als Kanoniker und Kantor von St. Dionysus belegt werden; vgl. KDM Köln 2.I, S. 274; Keussen, Matrikel, Rekt. 332,54. Das Pfarramt in Köln behielt er aber offiziell inne, denn ein Nachfolger ist erst nach seinem Tod (1. März 1522; vgl. KDM Köln 2.I, S. 274, nach der Inschrift seines Bildes in der Kirche) nachweisbar; vgl. Keussen, Universität, S. 43 f., zu 1523–1530 (Johann von Düsseldorf, alias Sternberg); HAStK, HUA S/16283 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VIII, S. 103, zum 2. September 1524.

[51] Vgl. dazu auch Gechter, Kirche, S. 41. Eine solche im ersten Viertel des 16. Jahrhunderts gern praktizierte indirekte Sanktionierung von Geistlichen, denen irgendetwas vorgeworfen wurde, die aber nicht unmittelbar bestraft werden konnten, war ihr Ausschluss von städtischen Einrichtungen, auf die sie angewiesen waren, vor allem von den Rheinmühlen und der Malzmühle.

[52] Die ‚exemplarische‘ Sanktionierung betont schon Schwerhoff, Köln, S. 61, 166 ff., 377.

[53] Vgl. Groten/Huiskes, Beschlüsse I, S. 837, Nr. 21. Er hatte sich demnach oftmals dem Rat widersetzt, ihm bei einem Zeugenverhör in Koblenz öffentlich unterstellt, sich gefälschter Urkunden mit angeblichem Königssiegel bedient zu haben, den Rat später als verlogen angeschwärzt, unter den übrigen Pastoren einen großen Aufruhr wegen der Absage der Prozession verursacht und manche andere Ungebührlichkeit begangen; vgl. auch Paas, Pfarre, S. 46; Ennen, Geschichte III, S. 648.

[54] Vgl. Groten/Huiskes, Beschlüsse IV, S. 685, Nr. 257, S. 688, Nr. 279, S. 690, Nr. 293.

[55] Vgl. allgemein Schmieder, Bürger, S. 126 ff. Auch Weinsberg differenziert sehr ausdrücklich selbst in Bezug auf das Kapitel von St. Georg, als das Kirchspiel mit demselben im Streit lag: Zu einzelnen Kanonikern war das Verhältnis bestens, persönlich (er setzte einige als Exekutoren seines Testaments ein) und auch seitens der Leitungsgremien der Pfarrei; vgl. z. B. li, f. 251v = BW I, S. 362.

[56] Vgl. Keussen, Matrikel, Rekt. 599,44 (1538 immatrikuliert).

[57] Vgl. Keussen, Universität, S. 498, Nr. 278 (1550 Dekan); ebd., S. 556, Nr. 97 (1547–1554 Regens); ebd., S. 580, Nr. 80 (1550 Quodliberatus); auch Tewes, Bursen, S. 105.

[58] S. dazu Kap. 3.4.1, bes. das in Anm. 2686 wiedergegebene Zitat Weinsbergs; vgl. li, f. 317v = BW 2, S. 68.

[59] Vgl. zu ihm ausführlich Rothscheidt, Stephan Jsaak, mit Abdruck der von Isaak 1586 veröffentlichten Autobiographie Wahre und einfältige Historia Stephani Jsaaci; überwiegend darauf beruhen auch die Angaben bei Michael Tilly, Art. ‚Isaak, Stephan‘, in: BBK II, Sp. 1344 f.; Max Lossen, Art. ‚Jsaac, Stephan‘, in: ADB XIV, S. 609 f.; Gerhard Müller, Art. ‚Isaak, Stephan‘, in: NDB X, S. 185; Veronika Albrecht-Birkner, Art. ‚Isaak, Stephan‘, in: RGG IV4, Sp. 242; Joseph Jacobs, Art. ‚Isaac, Johann Levita‘, in: JewEnc VI, S. 623; Hermann Streber, Art. ‚Jsaak, Stephan‘, in: Wetzer-Welte VI, Sp. 938 f.; Hartzheim, Bibliotheca, S. 298a ff. Isaak war 1559 immatrikuliert worden (vgl. Keussen, Matrikel, Rekt. 682,43), wurde 1561 an der Montanaburse zum Mag. art. promoviert, begann anschließend zunächst ein Medizinstudium, wechselte aber dann nach Löwen als Stellvertreter für den erkrankten Professor für hebräische Sprache und alsbald auf eine ordentliche Professur an die neu gegründete Universität Douay. Ab 1565 war er wieder in Köln, wo er sich wegen der ihm angetragenen Universitätspräbende zum Priester weihen ließ und zudem den theologischen Lizenziatengrad erwarb. Vgl. auch Stein, Pfarre, S. 92 ff.; Ennen, Geschichte V, S. 421 ff.

[60] Vgl. ls, f. 426r = BW III, S. 213 f., mit der Schilderung der Ereignisse durch Weinsberg; auch Lossen, Krieg II, S. 428 f.; Ennen, Geschichte V, S. 430 ff.; Stein, Pfarre, S. 92 ff. Die Predigt ist abgedruckt bei Rothscheid, Stephan Jsaak, S. 25 ff.

[61] Sein Vater war der konvertierte Jude und Professor für hebräische und orientalische Sprache Johann Isaak aus Wetzlar († 1577). Gemeinsam mit ihm wurde er im Alter von vier Jahren 1546 durch den lutherischen Pfarrer von Marburg, Johannes Draconites, getauft, 1548 trat die Familie in Löwen zum katholischen Glauben über, 1551/1552 kam sie nach Köln; s. die in Anm. 2942 genannte Literatur zur Biographie; auch ls, f. 426r = BW III, S. 213 f.; Hansen, Akten, S. 209, mit Anm. 3; Keussen, Matrikel, Rekt. 654,101 (am 16. Juli 1552 immatrikuliert); Ennen, Geschichte IV, S. 685; ebd. V, S. 421.

[62] Vgl. Lossen, Krieg II, S. 427 f., Anm. 2, unter Verweis auf einige Notizen Minuccis von Ende Juli bei Hansen, Nuntiaturberichte I, S. 645 f., Nr. 379; auch Ennen, Geschichte V, S. 427 ff. Zu den Bedenken gegen Johann Isaak HAStK, Rpr. 25, f. 317v (25. September 1570). Auch Isaak selbst berichtet in seiner Autobiographie davon; vgl. Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 13, 23 f.

[63] Abgedruckt bei von Mering/Reischert, Geschichte III, S. 249. Isaak betont, er habe eine weit drastischere Predigt schon früher gehalten, unter Erzbischof Gebhard Truchseß von Waldburg sei dies aber folgenlos geblieben; vgl. Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 25.

[64] Vgl. HAStK, Rpr. 34, f. 231r.

[65] Vgl. HAStK, Rpr. 34, f. 232r.

[66] S. dazu Kap. 3.3.1.

[67] Vgl. ls, f. 426r = BW III, S. 213 f.; Lossen, Krieg II, S. 429. Zu ihnen Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 74, Nr. 316, S. 528, Nr. 3463; Herborn, Rekonstruktion, S. 135 f. Der in dem Jahr amtierende Pilgrum soll bei der besagten Predigt sogar anwesend gewesen sein; vgl. einen bei Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 142 f., abgedruckten Bericht vom 18. Oktober 1583, der über den Administrator des Bistums Bremen (Heinrich von Sachsen-Lauenburg, 1567–1585) an Kurfürst August von Sachsen (1553–1586) gelangte.

[68] Vgl. Winterfeld, Empfehlungsschreiben, S. 365 f., mit dem Abdruck eines Briefes des Bischofs von Arras François Richardot (1561–1574), der beim Kölner Rat trotz des Angebots einen um zwei Jahre verlängerten Aufenthalt Isaaks in Douay zu erwirken versuchte; auch Ennen, Geschichte V, S. 422; Stein, Pfarre, S. 93. Als Kanoniker bei Wegener, Geschichte, S. 201. Schon der Vater war in den 1550er-Jahren als Professor vom Rat unterstützt worden, da seine finanziellen Verhältnisse unzureichend waren; vgl. HAStK, Rpr. 17, f. 46v (24. Oktober 1552); ebd., f. 52r (7. November); ebd., f. 54v (14. November); ebd., f. 99v (17. März 1553); ebd., f. 159v (4. Oktober); ebd., f. 171v (22. November); ebd., f. 295r (12. November 1554). Seine Briefwechsel mit dem Rat – besonders mit Johann Lyskirchen – sind abgedruckt bei Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 160 ff.

[69] S. dazu Kap. 3.4.2. Auch in diesem Zusammenhang setzte sich der Rat (in Rom) für ihn ein; vgl. HAStK, Brb. 91, f. 119r ff., 124v ff. (13. und 18. August 1572); auch HAStK, Rpr. 28, f. 34r f. (3. und 5. März 1574), zu seiner Einführung. Zudem verkehrte Isaak in dieser Zeit regelmäßig schriftlich mit Johannes Rethius, der damals in Rom weilte und sich ebenfalls für ihn bemühte; vgl. Hansen, Akten, S. 639, Anm. 2, S. 659, Anm. 2; ausführlicher Abdruck der Briefwechsel bei Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 120 ff. Vgl. auch die Darstellung bei Ennen, Geschichte V, S. 423 ff.

[70] Vgl. Veronika Albrecht-Birkner, Art. ‚Isaak, Stephan‘, in: RGG IV4, Sp. 242; Max Lossen, Art. ‚Jsaac, Stephan‘, in: ADB XIV, S. 609. Die Jesuiten veranlassten ihn auch zu Disputationen mit einzelnen der Häresie verdächtigen Domherren.

[71] Vgl. Gerhard Müller, Art. ‚Isaak, Stephan‘, in: NDB X, S. 185; Max Lossen, Art. ‚Jsaac, Stephan‘, in: ADB XIV, S. 609 f.

[72] Vgl. Ennen, Geschichte V, S. 425.

[73] Vgl. Rothscheid, Stephan Jsaak, S. 29.

[74] Vgl. Ennen, Geschichte V, S. 439 f.; Lossen, Krieg II, S. 430 f.; Ders., Art. ‚Jsaac, Stephan‘, in: ADB XIV, S. 609 f.

[75] Er wird erst am 17. Mai 1591 genannt, als er schon lange die Stadt verlassen hatte; vgl. Simons, Konsistorialbeschlüsse, S. 377, mit Anm. 1. Sehr euphorisch dagegen der in Anm. 2950 genannte Bericht an den Administrator des Bistums Bremen; vgl. Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 142 f.

[76] Vgl. Lossen, Krieg II, S. 428. Vgl. zu Gebhard jetzt auch Klüthing, Freistellung.

[77] Vgl. HAStK, Domstift A 159 (Kapitularprotokolle), f. 371v (auch 24. Oktober 1583). Isaak war nicht nur Inhaber einer Domvikarie, die mit der Universitätspfründe verbunden war, der Domdekan hatte zudem das Kollationsrecht für die Pfarre St. Maria Ablass inne; s. Kap. 1.1. Es handelte sich aber um eine Falle: Er sollte von dort aus mit Gewalt nach Brühl gebracht werden; vgl. Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 32 f., 37 ff.; Ennen, Geschichte V, S. 432 f., 438.

[78] Isaak meint, die Vertreter des Rats seien nach den gescheiterten Verhandlungen vom 19. Oktober von erzbischöflichen Gesandten massiv persönlich unter Druck gesetzt worden; vgl. Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 34.

[79] Vgl. HAStK, Rpr. 34, f. 232r (21. Oktober); ls, f. 426r = BW III, S. 426; zusammenfassend auch unter HAStK, Brb. 103, f. 124r ff., in einem Schreiben vom 14. November an Herzog Wilhelm V. von Jülich-Kleve-Berg (1539–1592).

[80] Vgl. HAStK, Rpr. 34, f. 235r.

[81] Vgl. HAStK, Reformation 5, f. 119r.

[82] Vgl. HAStK, Rpr. 34, f. 235r; ls, f. 426r = BW III, S. 213 f.; auch Lossen, Krieg II, S. 430.

[83] Vgl. Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 36 f.

[84] Seine Unterstützer seien am Tag der Abstimmung unter einem Vorwand aus der Stadt gelockt worden; vgl. Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 36; auch Ennen, Geschichte V, S. 436.

[85] Vgl. grundlegend immer noch Lossen, Krieg; auch von Lojewski, Weg; Sikora, Krieg; Gotthard, Überlegungen. Zusammenfassend Bosbach, Köln, S. 74 ff. Jetzt auch Schnurr, Religionskonflikt.

[86] Vgl. Bosbach, Reform, S. 132 f. Allgemein dazu Hansen, Nuntiaturberichte I; Ehses/Meister, Nuntiaturberichte I; Unkel, Errichtung.

[87] So ausdrücklich die Begründung des Rats; vgl. HAStK, Brb. 103, f. 124r ff.

[88] Vgl. zum Sanktionsverzicht zur Reintegration in die städtische Gesellschaft ausführlich Ruthmann, Protestanten, S. 61, 67 f.

[89] Vgl. HAStK, Rpr. 34, f. 235r; Rothscheidt, Stephan Jsaak, S. 40; HAStK, Domstift A 159 (Kapitularprotokolle), f. 373r f. (21. November 1583); ebd., f. 374r (25. November); ebd., f. 375r f. (10. Dezember); ebd., f. 378v f. (7. Januar 1584); ebd., f. 379r (9. Januar); ebd., f. 380r f. (12. Januar); ebd., f. 381r (13. Januar); ebd. A 160, f. 12v f. (3. März); ebd., f. 13r (5. März); ebd., f. 14r (7. März); ebd., f. 15r f. (16. März); ebd., f. 17r (20. März); ebd., f. 17v f. (21. März).

[90] Vgl. Lossen, Krieg II, S. 430.

[91] Vgl. HAStK, Rpr. 34, f. 79v (18. April 1584); vgl. auch ebd., f. 94r (7. Mai); ebd., f. 132r (22. Juni). Er resignierte ordnungsgemäß auf sein Kanonikat, anstatt gegen das ihm dafür gebotene Geld zu verzichten. Seine Mutter klagte allerdings wenig später gegen den neuen Pastor auf einen Teil der Einnahmen; vgl. ebd., f. 212r (12. September); ebd., f. 217v (17. September); ebd., f. 256r f. (17. Oktober).

[92] Vgl. zu Isaaks Zeit in Hessen und der Kurpfalz auch Diehl, Reformationsbuch, S. 435 f.; Ders., Schulmeisterbuch, S. 333 f.; Rothscheid, Stephan Jsaak, S. 111 ff. In dieser Zeit verfasste er die o. g. Wahre und einfältige Historia Stephani Jsaaci (s. Anm. 2942) sowie eine weitere Schrift zur Rechtfertigung seines Übertritts zum Calvinismus; vgl. dazu auch ls, f. 572r = BW III, S. 318. Er trat zudem wiederholt gegen den Kölner Klerus auf: An den Calvinisten Johann von Münster richtete er einen Sendbrief gegen den Kölner Jesuiten Peter Brillmacher, den dieser wiederum zum Anlass nahm, Isaak der heimlichen Rückkehr zum Judentum zu beschuldigen.

 

Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug meiner Dissertation Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln. Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 42), Siegburg 2012, die ich an dieser Stelle sukzessive online zur Verfügung stelle.

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Tobias Wulf (20. August 2018). Stadt und Pfarrklerus. Colonia Praemoderna. Abgerufen am 17. September 2024 von https://doi.org/10.58079/mb4f


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