Die letzte Erkenntnis mit Blick auf die Pfarrschulen leitet – besonders wegen deren eher geistlichen Natur – geradezu programmatisch über zu dem dritten und wichtigsten Feld eines potenziellen obrigkeitlichen Interesses an den Kirchspielen als Subsysteme der städtischen Gesellschaft in ihrer vordringlichster Eigenschaft: als Seelsorgebezirke. Mithin gelangen wir zur Frage nach einer möglichen kommunalen ‚Religionspolitik‘ im Zeitalter von Reformation und Konfessionalisierung. In diesem Zusammenhang lässt sich als Ausgangspunkt etwas überspitzt die These Rutz’ zu Köln (nach Wilfried Enderle zu Überlingen), dass die frühe Festlegung auf den katholischen Glauben bzw. eine unterstellte konfessionelle Stabilität eine diesbezügliche obrigkeitliche Schulpolitik unnötig gemacht habe,[2596] auf das Verhalten des Magistrats gegenüber der (Pfarr-)Seelsorge verlängern. Eine über Verbote protestantischer Predigten und gelegentliche Sanktionierungen einzelner dem zuwiderhandelnder Kleriker hinausgehende Politik, gar eine gezielte Nutzung der pfarrkirchlichen Infrastruktur zu diesem Zweck, ist zunächst kaum feststellbar – abgesehen von den späteren Qualifikationsattesten der Pfarrer, bei denen es sich aber um eine administrative und keine theologische Maßnahme handelte.[2597] Auch die Gesellschaft Jesu war ja nicht wirklich ausdrücklich in diesem Sinne von der Stadt zu einer Betätigung ‚eingeladen‘ worden – wenngleich sie später eine nicht unbedeutende Wirkung entfaltete.[2598] Mit Blick auf die Kirchspiele gilt dies vor allem durch ihre Aktivitäten ab den 1560er-Jahren in St. Maria Lyskirchen,[2599] wo protestantische Strömungen in der Bevölkerung als am ausgeprägtesten gelten können.[2600] 1557 predigte zudem vorübergehend der Jesuit Andreas Bocatius in St. Mauritius, nachdem ein dortiger Prediger wegen seiner an Luther orientierten Einlassungen abgesetzt worden war.[2601] Johannes Rethius selbst predigte im selben Jahr in St. Lupus, nachdem der dortige Pfarrer in höhere Funktionen berufen worden war.[2602]
Der Befund bedarf allerdings einer wesentlichen Differenzierung, die den Funktionsweisen der kommunalen Politik Kölns besonders angesichts ihrer starken Parzellierung geschuldet ist. Diese kommt nicht zuletzt in der weidlich analysierten Fraktionierung des Pfarrsystems zum Ausdruck, entwickelte allerdings auch darüber hinaus einen die Stadt in allumfassender Weise prägenden Charakter, vor allem in Form der als Verfassungsgrundlage äußerst heterogenen Gaffeln. Manfred Groten hebt in seiner Replik auf Robert Scribner diese ‚Binnenfaktoren‘ gegenüber dessen Betonung auswärtiger Beziehungen und wirtschaftlicher Überlegungen stärker hervor. So kann er aufzeigen, dass in dem immer auf einen Konsens der verschiedenen beteiligten gesellschaftlichen Ebenen ausgerichteten politischen System ein radikaler Kurswechsel wie zum Beispiel der mehrheitliche Übertritt der Obrigkeit, also eine Reformation ‚von oben‘, beinahe ausgeschlossen war. Andererseits mussten aber auch alle Reformationsversuche ‚von unten‘ erfolglos bleiben, die eine gesamtstädtische politische (Gegen-)Öffentlichkeit herzustellen versuchten, wie es vor allem für die frühen Vorstöße in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts kennzeichnend war. Denn das prägende alltägliche sozial-religiöse Umfeld der meisten Bürger waren eben die Kirchspiele, die Groten damit ähnlich der entsprechenden These Chaix’ als einen der maßgeblichen Aspekte konfessioneller Stabilität vermutet.[2603] In der Tat ist so in dieser Phase – vor dem Tridentinum und dem Augsburger Religionsfrieden – eine wirklich ernsthafte Gefährdung der katholischen Grundausrichtung Kölns weitgehend ausgeblieben. Besonders mit Blick auf die Pfarrgemeinden lassen sich nur wenige, zunächst scheinbar auch nicht übermäßig dramatische einschlägige Vorfälle belegen. Und so erklärt sich zumindest teilweise auch das Fehlen einer konsequenten ‚Religionspolitik‘ im Sinne der einleitend formulierten Aussage.
Noch für die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts konnte aber trotz vor allem steigenden Zuwanderungsdrucks aus den Niederlanden eine systematische Einbindung der pfarrkirchlichen Verwaltung inklusive der Pfarrer in entsprechende obrigkeitliche Disziplinierungsversuche kaum nachgewiesen werden.[2604] Einerseits lässt sich das anhand der nur bedingten Übereinstimmung der Pfarreien mit parallelen lokalen oder sozialen Subsystemen erklären, also Nachbarschaft, Familie, Hausgemeinschaft etc.[2605] Vor allem Letztere – und nicht die räumlichen Bezirke der Kirchspiele – gaben nämlich den hauptsächlichen religiös-organisatorischen Rahmen der sogenannten heimlichen Gemeinden in Köln ab.[2606] Insofern wurde im Übrigen diese geänderte ‚Strategie‘ der Reformatoren nicht nur dem vielgliedrigen Aufbau der Stadt gerecht – wie Groten bemerkt –,[2607] sondern zugleich auch eine Kollision mit bestehenden Strukturen verhindert. Dadurch war das von Ute Langer herausgearbeitete Neben- und zum Teil sogar Miteinander in der gesellschaftlichen Wirklichkeit überhaupt erst möglich –[2608] und damit praktisch eine zumindest phasenweise weitgehende auch politische Duldung besonders der meist wirtschaftlich potenten Zuwanderer,[2609] solange sie nicht offen oder durch ihr Handeln den innerstädtischen Frieden und die bestehende Ordnung infrage stellten, das heißt vor allem: die institutionelle und soziale Vorherrschaft der katholischen Konfession.[2610] Restriktive Maßnahmen des Rats (auch über die Kirchspiele hinaus) erscheinen in dieser Deutung als gelegentliche Exempel oder gezielte Eingriffe, die zum Teil durch äußere Faktoren bedingt waren.[2611]
Auch bzw. gerade nach dieser Interpretation kommt allerdings der konfessionellen Integrität der Kirchspiele eine erhebliche Bedeutung zu. Da dieselbe nicht allein durch den bloßen Verweis auf deren prägende Rolle im sozialen und religiösen Alltagsleben der Bürger als per se gewährleistet angesehen werden kann, ist zum Schluss noch ein eingehenderer Blick auf die diesbezügliche Positionierung der städtischen Politik gegenüber den Parochien zu werfen. Nach der zuletzt im Vordergrund stehenden personellen Verflechtung mit den lokalen Eliten und der Wechselwirkung mit der Kirchenpflegschaft soll dabei vor allem der Umgang mit dem Pfarrklerus im Mittelpunkt stehen, dem in diesem Zusammenhang eine besonders wichtige Rolle zugeschrieben werden muss. Dabei wird mit Blick auf zumindest unterschwellige protestantische Strömungen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch das grundsätzliche Verhältnis der städtischen Bürgerschaft zur Geistlichkeit zu untersuchen sein bzw. hinsichtlich der Kirchspiele die Kooperation der Parochianen mit den Pfarrern. Während allerdings für die Ausprägungsphase der Kirchenpflegschaft im 13. bis 15. Jahrhundert vor allem das Interesse an der Beziehung des Stifts- und Pfarrklerus zur lokalen Bürgerschaft dominierte, soll nun die Obrigkeit stärker mit in den Blick genommen werden – besonders vor dem Hintergrund des zuletzt herausgearbeiteten ohnehin steigenden Einflusses ratsherrlicher Politik auf die pfarrkirchliche Verwaltung im Sinne einer indirekten Einwirkung durch Kommunikation. Auch im Bereich der Seelsorge gipfelte die Entwicklung nämlich in Bestrebungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen. Diese kann ähnlich der Feststellung zum Schulwesen vor allem auf eine enge Verknüpfung von vordringlich materiell intendierter, aber auch konfessionell motivierter politischer Unterstützung des Rats mit Binnenmodernisierungstendenzen der pfarrkirchlichen Verwaltung vor dem Hintergrund der katholischen Reformbewegung zurückgeführt werden – und hatte im Ergebnis eine Professionalisierung der geistlichen Leitung zur Folge. Vor allem die frühe Phase offener reformatorischer Vorstöße liefert darüber hinaus aber auch eine Reihe anschaulicher Beispiele für Einwirkungsversuche, die im Einzelfall die Mechanismen der Abstimmung zwischen den beteiligten Instanzen (auch über konfessionelle Fragen hinaus) deutlich machen. Mithin wird dadurch eine dem differenzierten Verständnis dieser Arbeit entsprechende Form von Politik im Sinne eines durchaus konzisen Umgangs der katholischen Eliten mit den jeweils speziellen Anforderungen der verschiedenen Situationen sichtbar.
[2596] Vgl. Rutz, Schulpolitik, S. 380, 383 f.; Enderle, Konfessionsbildung, S. 349.
[2597] S. dazu Kap. 3.2.2; dort auch weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Anzeige von Fremden 1566 und die Bestandsaufnahme der protestantischen Bevölkerungsteile 1571.
[2598] Vgl. allgemein die Einleitung bei Hansen, Akten, S. XIII ff.; Duhr, Geschichte, S. 33; Kuckhoff, Gymnasium, S. 88. Zuletzt auch Finger, Anfänge.
[2599] Vgl. Paas, Pfarre, S. 50 ff.
[2600] Vgl. Paas, Pfarre, S. 218 f.; Ennen, Geschichte IV, S. 385 f., 861, 863, 872; ebd. V, S. 325 f., 332, 463 ff., 484, 493. Anlass für die Betätigung der Jesuiten war u. a. das Singen eines Liedes in deutscher Sprache in der Kirche 1557; vgl. ebd. IV, S. 770.
[2601] Vgl. Hegel, St. Kolumba, S. 162 f.; Thomas, Geschichte, S. 132 ff.
[2602] Vgl. Thomas, Geschichte, S. 132. Daher bei Keussen, Matrikel, Rekt. 626,139, als Pfarrer (wohl irrig).
[2603] Vgl. Groten, Generation; dem vorangestellt wurde die deutsche Übersetzung des Beitrags von Scribner, Köln. S. zu Gérald Chaix bereits Kap. 3.2.1, bes. Anm. 2046.
[2604] S. Kap. 3.2.2.
[2605] S. Kap. 3.2.1.
[2606] Vgl. Langer, Grenze, S. 39 f. Zu den heimlichen Gemeinden die Einleitung bei Simons, Konsistorialbeschlüsse, S. 1 ff.; auch Schilling, Exulanten, S. 59 ff., 110 ff., 176 f.; Bosbach, Köln, S. 68; Ennen, Gemeinde.
[2607] Vgl. Groten, Generation, S. 112.
[2608] Vgl. Langer, Grenze. Bereits Chaix, Christlichkeit, S. 240, weist auf die „Tendenzen zu einer Privatisierung der Religiosität“ hin, die den Protestanten entgegengekommen sei bzw. für sie natürlich eine Notwendigkeit darstellte; vgl. auch Deeters, Sonderweg, S. 47.
[2609] Vgl. dazu Schilling, Exulanten; auch Bosbach, Reform, S. 126 f.
[2610] Vgl. zur Friedenswahrung als oberste Leitlinie städtischer Politik auch gegenüber den Protestanten vor allem Ruthmann, Protestanten, bes. S. 45 ff., 61. Vgl. auch Stiasny, Verfolgung, bes. S. 68, zu den Täufern.
[2611] S. z. B. die Visitationen und Schließungen von Privatschulen auf kaiserliches Drängen hin (Kap. 3.2.2 und 3.3.4). Vgl. Ennen, Geschichte V, S. 377, zu den erzbischöflichen Eingaben bzgl. der Kontrolle des Buchdrucks. Als früheres Beispiel sei zudem auf die Ausweisung prominenter Protestanten im Vorfeld des Besuchs Kaiser Karls V. (1520/1530–1556) 1545 hingewiesen; vgl. dazu Groten/Huiskes, Beschlüsse V, S. 289, Nr. 207 (10. April); ebd., S. 290, Nr. 215 (15. April); ebd., S. 294, Nr. 247 (29. April); ebd., S. 298, Nr. 270 (11. Mai); ebd., S. 299, Nr. 280 (13. Mai); ebd., S. 302, Nr. 307 (22. Mai); ebd., S. 302, Nr. 314 (27. Mai). Vgl. allgemein auch Ruthmann, Protestanten, S. 42, 48, 53; Bergerhausen, Stadt, S. 150 ff. Schwerhoff, Köln, der in seinem zweiten Sample (1588–1592) ebd., S. 255, eine deutliche Minderung in der Sparte Religionsvergehen konstatiert, spricht ebd., S. 166 ff., von „Exempelstrafen und Sanktionsverzicht“.
Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug meiner Dissertation Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln. Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 42), Siegburg 2012, die ich an dieser Stelle sukzessive online zur Verfügung stelle.
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Tobias Wulf (23. April 2018). Im Zeichen der Reform? – Kirchspiele, (Pfarr-)Klerus und städtische Politik. Colonia Praemoderna. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/mb4a