Pfarrschulwesen

Die direkten Auswirkungen ratsherrlicher Vorgaben sind demnach selbst im Bereich der parochialen Armenpflege stark begrenzt bzw. nur auf Umwegen zu analysieren: als Professionalisierung der Administration infolge gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen – weniger im Sinne einer systematischen Disziplinierung, aber obrigkeitlich moderiert, zum Teil sogar initiiert.[1] So verstanden wird an dieser Stelle allerdings eine grundlegende Kategorisierung möglich für die nur fließend sich unterscheidenden Ausprägungsformen der Intensität in der Beziehung zwischen Stadtregiment und Pfarrgemeinden – von einer allgemeinen und kaum spezifischen Kontrolle bis hin zu einer obrigkeitlich beeinflussten Verwaltungsoptimierung. (a) Es gab Bereiche (gesamt-)städtischer Politik, von denen die Kirchspiele betroffen waren, die sich aber nicht direkt auf sie bezogen. Dazu müssen vor allem das Schreinswesen inklusive Bauaufsicht und Finanzwesen gezählt werden sowie außerdem das Gerichtswesen, also die Hauptstützpfeiler kommunaler Verwaltung durch den Magistrat im 15. und 16. Jahrhundert. Sie bildeten zusammen mit der personellen Verflechtung den wesentlichen Hintergrund in dem wechselseitigen Verhältnis. (b) Es existieren aber auch Bereiche der pfarrkirchlichen Verwaltung, von denen andersherum – und über die sozialorganisatorische Bedeutung der Kirchspiele hinaus –[2] die gesamtstädtische Politik stark betroffen war. Das war als Erstes die Sozialpolitik, wie sie hier vor allem am Beispiel der pfarrkirchlichen Armenpflege analysiert wurde. Diese war nicht nur durch ihre die räumliche Aufteilung der Stadt prägende systemhafte Verbreitung, sondern gerade durch die wohltätige Spenden fördernde geistliche Implikation der Fürsorgeorganisation als gesamtstädtische oder zumindest gesamtgesellschaftliche Aufgabe sehr naheliegend – auch abgesehen von der (daran anschließenden) umstrittenen Frage einer impliziten Disziplinierungsfunktion. Dem verwandt – und ebenfalls immer wieder in den Kontext obrigkeitlicher Disziplinierungsversuche gesetzt, zumal im Zeitalter von Reformation und Konfessionalisierung –[3] war das Schulwesen, mithin die ‚Bildungspolitik‘, als stark in den Kirchspielen mit ihren Pfarrschulen verankerte, ergo dezentral organisierte Aufgabe.[4] Auch für diesen Bereich ist aber erst jüngst von Andreas Rutz herausgearbeitet worden, dass von einer systematischen ‚(Schul-)Politik‘ des Rates nicht die Rede sein kann.[5] Die wenigen feststellbaren Ansätze beziehen sich einerseits auf die Übernahme der in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Kuckanaburse, des späteren Gymnasium Tricoronatum, und ihre Übertragung auf den Jesuiten Johannes Rethius 1556. Dabei ist zu betonen, dass der Rat hier sehr zurückhaltend agierte.[6] Zweitens wird in der einschlägigen Forschung gern auf die Überwachung von Privatschulen und frei tätiger Lehrer auf protestantisches Gedankengut hin verwiesen.[7] Ein erstes Edikt, das die Haltung und den Besuch nicht konzessionierter Privatschulen untersagte, stammt von 1565 (7. Mai).[8] Seit 1575 findet sich diese Regelung regelmäßig in den jährlich verkündeten ‚Großen Morgensprachen‘.[9] Doch trotz der weiteren Beobachtung verdächtiger Schulmeister[10] mussten noch 1579 die in der Stadt anwesenden kaiserlichen Kommissare mit Nachdruck die Schließung der protestantischen Schulen verlangen.[11] Daraufhin veranlasste der Rat eine Visitation des Elementarschulwesens und machte dabei einige wenige unkatholische Lehrer aus,[12] die Unterrichtsverbot erhielten, aber anschließend noch drei Jahre in der Stadt geduldet und erst 1582 ausgewiesen wurden.[13]

Zwar kam im Rahmen der ersten Kontrollmaßnahme 1566 auch den Pfarrern und Kirchmeistern eine Anzeigepflicht nicht angemeldeter Privatlehrer zu.[14] Die Pfarrschulen selbst kommen dagegen in den städtischen Quellen so gut wie gar nicht vor.[15] Allgemeine policeyliche Erwähnungen beispielsweise von Schulmeistern, die in verschiedene mehr oder weniger private Auseinandersetzungen verwickelt waren, sind in diesem Zusammenhang nicht von Belang.[16] Dass der Schulmeister von St. Laurenz 1470 – wie der Pfarrer dieses Kirchspiels – als Empfänger städtischer Leistungen zu Kirchweih genannt wurde, hatte mit der Lage der Ratskapelle in der Pfarrei zu tun.[17] Als der Schulmeister von St. Maria Lyskirchen dem altersschwachen (städtischen) Schreiber auf der Weinschule als Gehilfe zur Seite gestellt wurde, erhielt er dafür einen eigenen Lohn und musste einen Eid leisten.[18] Er war also vorher in keinem Anstellungs- oder Weisungsverhältnis zur Stadt.[19] Insgesamt darf man die Bedeutung der Pfarrschulen für die Ausbildung vor allem der Kinder aus den gehobeneren gesellschaftlichen Schichten angesichts des wachsenden Privatschulwesens und der nur sehr elementaren Bildung, die hier vermittelt wurde, nicht zu hoch einschätzen.[20] Dies wird eindrucksvoll dadurch belegt, dass die Kirchmeister von St. Kolumba 1558 Beschwerde führten über die zu geringe Schülerzahl und dass daher der Chor nicht gehalten werden könne – und das in einem Bezirk mit mehreren Tausend Einwohnern.[21]

Dennoch ist auch in diesem Bereich eine vorsichtige Professionalisierungstendenz zu bemerken. Die Trennung der Pfarr- von der Stiftsschule im Kirchspiel St. Jakob veranschaulicht dies. Als 1569 das Kapitel von St. Georg den gemeinsamen Schulmeister Heinrich von Hattingen nach fünf Jahren im Dienst ohne Rücksprache mit den Kirchmeistern absetzte, weil er geheiratet hatte, nutzten diese die Gelegenheit, um eine eigene Schule zu gründen, und beschäftigten ihn als Lehrer von St. Jakob weiter.[22] In den nächsten Jahren erwarben sie als Schulgebäude das Haus zum roten Aren am Waidmarkt stückweise bzw. befreiten es von Hypotheken.[23] Auch in St. Maria Lyskirchen wurde in dieser Zeit ein neues Schulgebäude errichtet.[24] Das ist allerdings (a) keineswegs vergleichbar mit den stadtweit belegbaren Tendenzen im Rechnungswesen und in der Armenfürsorge. (b) Sofern eine auch inhaltliche Weiterentwicklung des Schulwesens im 16. Jahrhundert ansatzweise erkennbar ist,[25] muss sie in den Zusammenhang der katholischen Reformbewegung der nachtridentinischen Zeit eingeordnet werden.[26] Besonders die von Gérald Chaix hervorgehobene sozialdisziplinierende Funktion des Kölner Schulwesens im Sinne einer gesellschaftlichen Modernisierung ist dagegen gerade nicht auf die Initiative des Rates zurückzuführen, der sich gegenüber den Jesuiten zunächst deutlich reserviert zeigte, da man nicht noch einen neuen Orden in der Stadt wollte.[27] Dass 1589 die Kurie dem vom Nuntius befürworteten Wunsch des Magistrats nachkam und nach dem Vorbild der Universitätspräbenden und nur kurz zuvor der Pfarrstellen die Reservierung von Vikarien an allen Pfarreien und Stiften für Lehrerstellen anordnete,[28] dürfte vor allem auf finanzielle Überlegungen zurückzuführen sein.[29] Und so ist insgesamt (c) eine Professionalisierung des Pfarrschulwesens – wenn überhaupt – eher in den Kontext der beschriebenen Binnenmodernisierung der pfarrkirchlichen Verwaltung in enger Verflechtung von Laienvertretung und städtischer Führungsschicht einzuordnen, ohne dass der Rat deutlich als Agent derselben auftrat. Das heißt, es gab zunächst eine Klärung von Kompetenzen gegenüber dem Pfarrer oder – wie in St. Jakob erst recht spät – dem Stift[30] und zudem der Aufgaben des Schulmeisters.[31] Hinzu kam eine Verbesserung der Organisation inklusive Sicherung der Finanzierung sowohl für die Ausstattung als auch der Stelle, mithin gegebenenfalls eine qualitative Anhebung der personellen Standards (wie bei den Offermännern und den Pfarrern) und damit letztlich eine Weiterentwicklung von Unterricht und im besten Fall des Bildungsniveaus.

[1]  S. zur Frage der Sozialdisziplinierung nach Gerhard Oestreich bereits Kap. 3.2.2. Dezidiert in diesem Sinne verortet hat die Armenfürsorge vor allem Jütte, Disziplinierungsmechanismen. Kritisch dagegen Dinges, Armenfürsorge.

[2]  S. dazu Kap. 3.2.1.

[3]  Vgl. aus der Vielzahl entsprechender Beiträge vor allem Chaix, Schule, bes. S. 209 f., da zu Köln, wenngleich sich der Aufsatz nicht ausdrücklich mit den Pfarrgemeinden befasst. Allgemein auch Ehrenpreis/Lotz-Heumann, Reformation, S. 47 ff.; Rutz, Schulpolitik, S. 359, Anm. 2, mit Angabe der weiteren Literatur.

[4]  S. im Einzelnen bereits Kap. 2.1.2, mit Angabe der Literatur in Anm. 870.

[5]  Vgl. Rutz, Schulpolitik, bes. S. 375 ff.; ausdrücklich auch ebd., S. 383 f.

[6]  Vgl. Rutz, Schulpolitik, S. 378 f.; ausführlich auch Kuckhoff, Gymnasium, S. 61 ff., 88–100; zusammenfassend Tewes, Bildungswesen, S. 28 ff.; Schilling, Anfänge.

[7]  Vgl. Rutz, Schulpolitik, S. 381 ff.

[8]  Vgl. HAStK, Ed. 6, Nr. 220; Militzer, Repertorium I, S. 449, Nr. 2599. Vgl. auch HAStK, Rpr. 22, f. 5r (9. März); ebd., f. 20r (30. April); ebd., f. 29r (6. Mai); ebd., f. 36r (23. Mai); ebd., f. 52r (11. Juni); ebd., f. 55r (27. Juli); Militzer, Repertorium I, S. 447 f., Nr. 2585, S. 449, Nr. 2599; Hansen, Akten, S. 514, Anm. 2. Schon aus dem Jahr 1557 stammt die Warnung einiger Ratsherren vor der protestantischen Lehre an Privatschulen; vgl. Schüller, Volkskatechese, S. 38, Anm. 11.

[9]  Vgl. HAStK, VuV V 127, f. 104r ff. (11. April 1575); ebd., f. 111r ff. (15. April 1577); ebd., f. 122r ff. (27. April 1579); ebd., f. 153r ff. (6. April 1587); ebd., f. 167 ff. (25. April 1588); ebd., f. 179r ff. (10. April 1589); ebd., f. 185v ff. (30. April 1590); ebd., f. 204r ff. (26. April 1593), etc.; auch Militzer, Repertorium I, S. 495, Nr. 2996, S. 501, Nr. 3049, S. 509, Nr. 3123, S. 545, Nr. 3430, S. 549, Nr. 3466, S. 553, Nr. 3496, S. 559, Nr. 3546, S. 569, Nr. 3626, etc.

[10] Vgl. Hansen, Akten, S. 560 f., Anm. 3; Wensky, Mädchenbildung, S. 274 f.; Rutz, Bildung, S. 108.

[11] Vgl. Ennen, Geschichte V, S. 363.

[12] Vgl. HAStK, Rpr. 31, f. 117v (16. November 1580).

[13] Vgl. Ennen, Geschichte V, S. 385 f. Rutz, Schulpolitik, S. 383, geht mit Kistenich, Schule, S. 44 f., davon aus, dass diese „restriktive Politik des Rates im wesentlichen erfolgreich war“.

[14] S. Kap. 3.2.2.

[15] So auch Herborn, Schulen, S. 91.

[16] Vgl. Groten/Huiskes, Beschlüsse III, S. 533, Nr. 569, zum 13. Juli 1528 (Schulmeister von St. Brigida); ebd. IV, S. 472, Nr. 286, zum 28. Mai 1537 (Schulmeister von St. Maria Lyskirchen); ebd., S. 554, Nr. 323, zum 17. Juli 1538 (Schulmeister von St. Mauritius); ebd. V, S. 282, Nr. 143 (Schulmeister von St. Cäcilien-St. Peter); HAStK, Rpr. 19, f. 340v f., zum 23. Januar 1559 (Schulmeister von St. Kolumba); dazu auch Keussen, Regesten, S. 526, Nr. 3827. Vgl. auch li, f. 40r = BW I, S. 67, zu einem Giftmordanschlag des Kinderschulmeisters und Chorleiters von St. Alban auf seinen Nachfolger; dazu Groten/Huiskes, Beschlüsse III, S. 743, Nr. 684.

[17] Vgl. Stein, Akten II, S. 476; s. auch Kap. 3.3.1.

[18] Vgl. Groten/Huiskes, Beschlüsse I, S. 322, Nr. 8.

[19] Anders wiederum Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 128, zu Wesel.

[20] Auch Hermann Weinsberg besuchte nach vier Jahren an der Schule von St. Georg-St. Jakob – zusammen mit vielen Mitschülern aus der Kölner Oberschicht (Lyskirchen, Spiegel, Maess, Krantz, Beyenburg u. a.) – die private Schule St. Eloigius im Kirchspiel St. Alban, und zwar ausdrücklich in hoffnung, mir sulten da bess leren dan s. Georgen da mir des choirs und singen meisteils moisten warden; li, f. 29v = BW I, S. 53. Vgl. zu den nur elementaren Lerninhalten der Pfarrschulen auch Herborn, Schulen, S. 64 ff., 69. Eine stärker praxisbezogene Ausbildung boten die sog. Schreibschulen (‚Deutsche Schulen‘); vgl. ebd., S. 76 ff. Dass es darüber hinaus zunächst keine weiterführenden Schulen in Köln gab – Weinsberg wechselte zu diesem Zweck anschließend nach Emmerich an die Fraterherrenschule –, ist schon häufig thematisiert worden; vgl. zuletzt ebd., S. 83; Rutz, Schulpolitik, S. 377.

[21] Vgl. HAStK, Rpr. 19, f. 326r; auch Keussen, Regesten, S. 524, Nr. 3821. Auch die Pfarrschule von St. Jakob fand kurz nach ihrer Ausgründung nicht mehr genügend Schüler; vgl. ls, f. 361v, zum 7. Oktober 1582.

[22] Vgl. li, f. 576r = BW II, S. 200; auch AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 19r ff. Weinsberg bemerkt ausdrücklich, man habe sich schon länger mit dem Gedanken getragen. Der ganze Vorgang ausführlich bei Herborn, Schulen, S. 85 ff.

[23] Vgl. li, f. 603v, und AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 22v, zum 1. August 1571; li, f. 616v, und AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 24r, zum 28. April 1572; li, f. 701r, und AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 33r, zum 13. Juli 1575; ls, f. 73r, und AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 40v, zum 25. Mai 1578; ls, f. 129r, und AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 8 (Memorialbuch), f. 42v, zum 3. Juni 1579.

[24] Vgl. Paas, Pfarre, S. 110, mit Anm. 11; es lag an dem Weg oder Gang, der vom Kirchhof zum Wichhaus auf der Stadtmauer führte.

[25] Vgl. auch die von Herborn, Schulen, S. 92 ff., wiedergegebenen modernistischen Gedanken Weinsbergs (nach ld, f. 106v ff.), die allerdings nicht als repräsentativ zu werten sind, zumindest fanden sie nirgendwo eine praktische Entsprechung.

[26] Vgl. allgemein zu den Bestrebungen des Kölner Provinzialkonzils von 1549 zur Hebung des niederen Schulwesens Foerster, Reformbestrebungen, S. 93 f.

[27] Vgl. Chaix, Schule, S. 210 f. Dagegen ausdrücklich auch Rutz, Schulpolitik, S. 384, Anm. 124.

[28] Vgl. Reinhard, Reform, S. 34; Ehses, Nuntiaturberichte II.1, S. XLV f., 120 ff., Nr. 112, S. 151 f., Nr. 137, S. 293 f., Nr. 241; auch Bosbach, Reform, S. 130.

[29] S. ausführlich Kap. 3.4.6 mit der Analyse der gut dokumentierten entsprechenden Vorgänge in Bezug auf die Pfarrstellen neun Jahre zuvor. Vgl. auch ausdrücklich Bosbach, Reform, S. 131.

[30] Besonders das Beispiel St. Jakob erhärtet diese Kontextualisierung, da die Gründung der Schule nur ein kleiner Teil der bis in das zweite Viertel des 16. Jahrhunderts zurückreichenden Dauerfehde mit dem Stift war, wie sie noch ausführlicher zu beschreiben ist; s. Kap. 3.4.2.

[31] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 2 16 f. (Originale nicht erhalten). Eine konkrete Aufgabenbeschreibung für den Schulmeister kennen wir sonst nur aus dem schon oben erwähnten Formular zu St. Kolumba in Niederschrift des 17. Jahrhunderts (vgl. AEK, PfA St. Kolumba A II 2, f. 0v; Hegel, St. Kolumba, S. 183 f.), aus dem Anstellungsvertrag für Heinrich von Hattingen an St. Jakob im Zweiten Kopienbuch (vgl. AEK, PfA St. Georg, Best. Pfarrei St. Jakob B II 10, f. 61r; gedr. bei Corsten, Studien, S. 45 f.; auch Herborn, Schulen, S. 67 f.; s. bereits Anm. 898) und dem dortigen Schulmeistereid im Eidbuch des Kirchspiels, das aber nicht erhalten ist (vgl. Louis, Archivalien, II B 21).

 

Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug meiner Dissertation Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln. Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 42), Siegburg 2012, die ich an dieser Stelle sukzessive online zur Verfügung stelle.

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Diesen Blogbeitrag zitieren
Tobias Wulf (2018, 9. April). Pfarrschulwesen. Colonia Praemoderna. Abgerufen am 28. März 2024, von https://doi.org/10.58079/mb49

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