Die Entwicklung der Stiftspfarreien verdeutlicht noch einmal zweierlei: (a) Allgemein gab es eine Tendenz hin zum Engagement der Bürger, einerseits in Form von steigenden materiellen Zuwendungen und andererseits im Sinne der Mitwirkung im Rahmen einer komplexer werdenden Verwaltung, die sich spätestens in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in der ganzen Stadt durchgesetzt hat. Dabei etablierten sich ähnliche Ausprägungsformen, allen voran das Institut der Kirchmeistergremien. (b) Im Detail verlief diese Entwicklung allerdings absolut unterschiedlich – und damit bei genauerem Hinsehen oft auch ihr Ergebnis, zum Beispiel hinsichtlich der Rechte der Kirchmeister nicht nur im Rahmen der Mitwirkung an der Besetzung der Pfarrstelle, sondern auch in Bezug auf die Aufsicht über den Offermann oder das Stiftungswesen etc. Damit kann jede Kategorisierung, ob nach Lage (Innenstadt, Vorstadt, zweiter Erweiterungsgürtel), nach der Art des Verhältnisses zum Stift (Dom- und Stiftspfarreien, inkorporierte Pfarreien, Klosterpfarreien) oder nach der Ausprägung des bürgerlichen Einflusses, von Hegel gemessen am Mitbestimmungrecht im Rahmen der Besetzung der Pfarrstellen (Bürgerpfarreien/gemischter Typ, geistliches Patronat, Stiftspfarreien),[1] nie ganz befriedigend sein und immer nur einen Teil der Verhältnisse hinreichend erfassen. Es wurden daher zunächst alle Kirchspiele einzeln beschrieben, um die verschiedenen Bedingungen (Rechtsverhältnis zum Stift, Sozialstruktur des Bezirks, Person des Pfarrers) in ihrer Besonderheit und ihrer jeweils unterschiedlichen Kombination differenziert aufzuzeigen sowie die sich darüber in dieser prägenden Phase zwischen der Mitte des 14. und der Mitte des 15. Jahrhunderts entwickelnden organisatorischen Strukturen herauszuarbeiten. Diese waren zwar mittelbar auch Folge einer sich dadurch ausprägenden allgemeinen Praxis, aber von Fall zu Fall meist das Ergebnis konkreter Entwicklungen. Nichtsdestotrotz wurden zur besseren Untergliederung Gruppierungen vorgenommen. Dass diese allerdings ebenfalls kaum zur Kategorisierung taugen, zeigt das zuletzt analysierte Kirchspiel St. Kunibert. Es war zwar der auf den ersten Blick vermeintlich konsistentesten Gruppe der Stiftspfarreien zugehörig. Angesichts der verhinderten Selbstständigkeit der Pfarrseelsorge hätte es aber im Grunde als Sonderentwicklung beschrieben werden müssen. Allerdings bleibt trotz der unterschiedlichen Lage – im äußersten Norden gegenüber dem äußersten Süden (St. Severin) und der Innenstadt (St. Aposteln) – die Charakterisierung ‚Stiftspfarrei‘ (in allen drei Fällen) die hervorstechende Eigenschaft im Hinblick auf die Entwicklung des Laienengagements. Nicht zuletzt musste dasselbe in allen drei Kirchspielen Umwege gehen, namentlich über die Bruderschaften.
a) St. Mauritius:
Auch in der Pfarre St. Mauritius ist das vordringliche Charakteristikum weder ihre Lage im zweiten Erweiterungsgürtel, die sie mit St. Christoph vergleichbar gemacht hätte, noch ihr Status als Patronatskirche einer Benediktinerabtei, der auch auf das Rheinvorstadtkirchspiel St. Brigida zutraf. Vielmehr bedeutete vor allem die frühzeitige Inkorporation durch das Kloster 1346,[2] genau zu Beginn der in diesem Abschnitt beschriebenen Periode, eine Einschränkung in der Entwicklung hin zu einer größeren Selbstständigkeit der Pfarrseelsorge, die am ehesten mit der Situation in St. Kunibert zu vergleichen ist. Bereits der Ausgang des Prozesses um den Besitz der neu gebauten Kirche 1144 war für die Pfarrei folgenschwer. Zwar behielt sie ihre vermögensrechtliche Eigenständigkeit.[3] Eine den anderen Kirchspielen vergleichbare Entwicklung stand ihr also grundsätzlich noch offen. Auch die Besetzung der Pfarrstelle durch den Abt muss nicht generell als Hinderungsgrund verstanden werden. Vielmehr tritt anschließend in St. Mauritius der Pfarrer als bestimmend in der Verwaltung der Pfarrei auf.[4] Selbst das Ausbleiben einer nennenswerten Zahl nachweisbarer Stiftungen im 13. Jahrhundert kann angesichts der Belege für die anderen Pfarreien – zumal die wie St. Mauritius ländlich geprägten – noch nicht als ungewöhnlich gelten.[5] Immerhin ist hier schon 1245 ein Pfarrhaus belegt,[6] das auf ein Engagement der Pfarrgenossen hindeutet. Überhaupt existieren einige Indizien, dass die Parochianen zumindest phasenweise selbstbewusst auf eine Emanzipation von der Abtei hinstrebten.[7] Mittelfristig hat die Festigung der Rechte von St. Pantaleon im Schied von 1144 aber den Grundstein gelegt für eine engere Bindung, die schließlich in der Inkorporation mündete. Zudem musste sich die Pfarrei die Kirche seither mit einem Benediktinerinnenkonvent teilen,[8] dem das Westwerk mit der Michaelskapelle und der Empore überwiesen wurde.[9] Wie in den Stiftspfarreien stand im Kirchspiel St. Mauritius damit nur ein eingeschränkter – wenngleich immerhin klar abgegrenzter – Raum für die Pfarrseelsorge zur Verfügung. So musste beispielsweise zur Pfarrmesse mit einem Messglöckchen in einem entsprechend quadratischen Dachreiter geläutet werden, da der Hauptturm mit seiner Glockenstube dem Kloster gehörte.[10] Erst 1448 einigte man sich auf eine beiderseitige Benutzung sowohl des Westwerks wie des Chors,[11] in dem seit 1438 ein durch die Äbtissin für die Nutzung durch das Kloster gestifteter neuer Hochaltar stand.[12]
Angesichts der großen Bedeutung des Kirchenbaus für die fabrica ecclesiae und in Kenntnis der Umwege, die die sich konstituierende pfarrkirchliche Verwaltung in den drei Stiftspfarreien nehmen musste, die zunächst kein eigenes Gebäude hatten, wird ermessbar, dass auch in St. Mauritius die eingeschränkte Zuständigkeit für den Kirchenbau den Einfluss der Laien gebremst haben dürfte. Nicht zuletzt stand der Hochaltar in Nutzung des Klosters; das Kirchspiel hatte dagegen einen eigenen Pfarraltar in der Mitte der Kirche,[13] von dem keine weitere Ausstattung bekannt ist.[14] Insgesamt ist die belegbare Stiftungstätigkeit so wenig ausgeprägt wie sonst kaum in der Stadt –[15] was nicht nur mit der schlechten Überlieferungssituation zu tun haben kann.[16] Die ländliche Sozialstruktur des Bezirks ist dabei nur ein Grund – das Kirchspiel verzeichnet noch 1487 die mit Abstand geringsten Einnahmen aus der Mietzinserhebung (285 Gulden).[17] Erschwerend kam in Bezug auf die Intensivierung der Verwaltung hinzu, dass die Pfarrstelle 1346 inkorporiert worden war, und zwar zunächst noch nicht pleno iure. Das heißt, das Pfarrvermögen wurde der Abtei einverleibt, und die Pfarrer erhielten fortan als auf Lebzeiten ernannte vicarii perpetui ein kleines Gehalt.[18] Es gab demnach nicht nur kein eigenständiges Pfarrvermögen und keine nachweisbaren sonstigen Dotationen an der Kirche mehr. Die schlechte Ausstattung der Stelle war (im Gegensatz zu St. Brigida, wo sie ein wichtiger Posten für die ‚Ämterlaufbahn‘ innerhalb des Klosters wurde) darüber hinaus nicht geeignet, einen Amtsinhaber hervorzubringen, der die notwendige Qualifikation mitbrachte, um die pfarrkirchliche Verwaltung weiterzuentwickeln.[19]
Diese Situation änderte sich erst langsam unter den beiden Pfarrern seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts,[20] Heinrich von Bergheim (1408/1427) und An-dreas Dederichs von Egmond (1433/1462).[21] Letzterer musste seine Stelle 1431 gegen einen Mönch des Klosters verteidigen und besaß dabei vermutlich die Unterstützung der Pfarrgenossen.[22] Beide hatten zwar weitere Pfründen in Köln inne und dürften der einkommensschwachen Pfarrei nicht ihre vollste Aufmerksamkeit gewidmet haben.[23] Doch während die Belege zu Bergheim noch recht dünn sind,[24] wird unter Dederichs und in enger Kooperation mit ihm erstmals eine Laienvertretung sichtbar – zunächst noch schemenhaft im Rahmen der Einigung mit dem Kloster über die gemeinsame Nutzung der Kirche 1448,[25] 1456 auch ausdrücklich.[26] Vor allem aber leistete er 1456 für St. Mauritius die immens wichtige ‚Schlüsselstiftung‘, indem er der Pfarrei ein durch ihn selbst errichtetes Haus in der Huhnsgasse schenkte und darin – unter der Aufsicht der Kirchmeister – eine Schule und eine Armenunterkunft (Hospital St. Mauritius), also zwei wesentliche Bereiche der modernen pfarrkirchlichen Verwaltung, begründete,[27] die er anschließend gemeinsam mit den Kirchmeistern leitete.[28] Zusammen mit den Pfarrgenossen initiierte er 1459 zudem die Marienbruderschaft, die sich im Folgenden um die Beleuchtung der Kirche kümmerte.[29] Noch unter seinen Nachfolgern war die parochiale Administration von dieser Zusammenarbeit geprägt.[30]
Nachdem sich so einige Grundkompetenzen der Pfarrgenossen und eine darauf fußende Stetigkeit der Vertretung konsolidiert hatten, stellte die vollständige Inkorporation der Pfarrstelle in den Konvent nur kurze Zeit später in dieser Hinsicht keinen allzu großen Einschnitt mehr dar.[31] Nach dem Tod Dederichs wurde das Amt nur noch mit Mönchen des Klosters besetzt, meist dem Cellerar –[32] mit einer Ausnahme nach einem entsprechenden Erlass Papst Pauls II. von 1470, dass es auch durch Weltgeistliche bedient werden durfte.[33] So sparte sich die Abtei das Gehalt für den Priester. Der Pfarrer behielt fortan seine Position im Kloster und erhielt dort auch seine Tischportion, die er von seiner Magd holen lassen musste.[34] Diese Veränderung konnte auch eine Kontinuität bedeuten, die sich – in Abhängigkeit von der Person des Amtsinhabers – bisweilen sehr positiv auswirkte.[35] In St. Mauritius ist allerdings der in der Mitte des 15. Jahrhunderts erreichte Standard nicht nennenswert ausgebaut worden. Das (Mess-)Stiftungswesen war bis ins 16. Jahrhundert hinein wenig ausgeprägt.[36] Auch die Marien-[37] sowie später eine Allerseelenbruderschaft[38] sind nur selten bedacht. Die Kirchmeister werden weiterhin lediglich sporadisch genannt,[39] überwiegend im Zusammenhang mit dem sich seit der Mitte des 16. Jahrhunderts stadtweit intensivierenden Armenwesen,[40] das in St. Mauritius in enger Verbindung mit dem seit 1456 zusammen mit der Schule von ihnen geleiteten Hospital stand.
b) St. Johann Evangelist:
Wie die Gemeinsamkeiten in der Entwicklung der Kirchspiele auf eine ähnliche Lage und soziale bzw. demographische Struktur zurückgehen (weshalb St. Mauritius zu vergleichen ist mit den anderen Pfarreien des zweiten Erweiterungsgürtels), so erklären sich die Unterschiede oft durch das Verhältnis zur Mutterkirche. In St. Mauritius war es, ebenso wie später St. Brigida, die Inkorporation nach St. Pantaleon, in St. Kunibert die ausgebliebene Ablösung der Pfarrseelsorge. Nach diesem Kriterium müssen auch die beiden Pfarreien in unmittelbarer Nähe des Doms als Sonderfälle beschrieben werden. Nicht zuletzt lagen sie zwar mitten in der Innenstadt, hoben sich jedoch in ihrer überwiegend klerikalen Sozialstruktur als Pfarreien der Bischofskirche von den restlichen Kirchspielen fundamental ab und sind im Grunde für die im Vordergrund stehende Ausprägung des bürgerlichen Einflusses nahezu unerheblich. Dennoch sollen sie – schon der Vollständigkeit halber – abschließend betrachtet werden. Nicht zuletzt etablierte sich hier schließlich eine ähnliche Verwaltungsform, die somit am Ende des 15. Jahrhunderts als allgemein anerkannter Standard der pfarrkirchlichen Organisation bezeichnet werden kann.
Besonders in St. Johann Evangelist ist das in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts deutlich erkennbar, nachdem noch im 12. bis 14. Jahrhundert keine Anzeichen für ein eigenes Pfarrkirchenvermögen existierten.[41] Das Kirchspiel war nach der Verlegung des bischöflichen Hofes und der Abspaltung von St. Maria im Pesch für die erzbischöflichen Dienstmannen zuständig,[42] umfasste also auch Laien und definierte sich räumlich. Zwar handelte es sich um den kleinsten Bezirk der Stadt,[43] der jedoch einiges sozialökonomisches Potenzial besaß.[44] Die erste Erwähnung eines (nicht namentlich genannten) Laien in der Verwaltung 1426[45] ging auf eine am Ende des 14. Jahrhunderts geleistete Stiftung (eines Eimers Öl) für die Beleuchtung des Hl. Sakraments zurück und blieb zunächst singulär.[46] Kurz zuvor muss aber bereits die Dotation eines nicht näher bezeichneten Altars erfolgt sein.[47] Zu einer merklichen Verstetigung kam es allerdings erst seit dem Ende der 1460er-Jahre – womöglich noch in der Amtszeit des einzig namentlich belegten Pfarrers des 15. Jahrhunderts, Goddert von Goch,[48] aber spätestens im Zusammenhang mit dem Umbau der Kirche. An dessen Kosten beteiligte sich das Ehepaar Wilhelm und Grete von Bocholt, das auch weiteres Inventar und Messen stiftete und dafür Stuhl und Grab empfing.[49]
Von 1492 datiert dann eine ausführliche Vereinbarung von Offizial, Pastor, Kaplan und den Kirchmeistern, wer wann welche Messen zu halten hatte sowie über die Tätigkeit des Offermanns.[50] Dem war eine rege Messstiftungstätigkeit unmittelbar vorausgegangen, die sich in den meisten Fällen unter anderem an die Kirchmeister als Adressaten richtete.[51] Auch eine Johannesbruderschaft ist mehrfach bedacht.[52] Der Zusammenhang zwischen einer Aufwertung der geistlichen Institution, zunächst durch Bauarbeiten, in der Folge durch ein gesteigertes finanzielles Engagement in Form von Messstiftungen, und der Rolle der Pfarrgenossen sowohl als Stifter als auch als Verwalter ist unübersehbar. Damit war die Entwicklung des Kirchspiels St. Johann Evangelist – trotz seiner besonderen rechtlichen und räumlichen Lage – geradezu typisch, wenngleich eher spät. Die Stiftungstätigkeit blieb im 16. Jahrhundert konstant.[53] Dabei fällt auf, dass die Kirchmeister erst seit der Mitte des 16. Jahrhunderts nicht mehr nur passiv als Empfänger, sondern auch aktiv als Anleger und Verpächter auftraten.[54] Aus dieser Zeit ist zudem eine deutlich größere Anzahl an Verwaltungsschriftgut erhalten.[55] Sogar ein Schulmeister wird damals mehrfach erwähnt, obwohl eine eigene Schule für dieses Kirchspiel nicht bekannt ist.[56]
c) St. Maria im Pesch:
In St. Maria im Pesch ist hingegen kaum ein bürgerliches Engagement festzustellen – was nicht verwundern sollte, denn als personal und nicht räumlich definierte Pfarrei des Domkapitels[57] waren unter den Pfarrgenossen kaum Laien.[58] Auch viele der Stiftungen stammten von Geistlichen.[59] Die Amtspflichten der Pfarrer waren hier demnach am wenigsten vergleichbar mit der Tätigkeit der Pfarrer in den übrigen städtischen Pfarreien. Denn es gab keine wirkliche Volksseelsorge, sondern es handelte sich eher um eine Seelsorgevikarie des Domstifts.[60] Mithin werden die ‚Pfarrer‘ in erster Linie Domvikare gewesen sein.[61]
In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts kam es jedoch auch hier zu einer Weiterentwicklung der Verwaltung. Innerhalb kurzer Zeit erfolgten drei Messstiftungen an Kirchmeister.[62] Sogar ein Offermann ist damals nachweisbar,[63] bei dem es sich allerdings um einen Geistlichen gehandelt haben wird.[64] Vermutlich ging diese Intensivierung der Kirchenpflegschaft auf das Engagement des einzigen innerhalb des Untersuchungszeitraums namentlich belegten Kirchmeisters, des Goldschmieds Sibel von Paffrath, zurück.[65] Sie blieb zunächst singulär. Erst im 16. Jahrhundert – besonders in dessen zweiter Hälfte – erfolgte eine erneute deutliche Intensivierung der Stiftungsaktivität,[66] und auch das Verwaltungsschriftgut nahm daraufhin stark zu.[67]
[1] Vgl. Hegel, Entstehung, S. 83 f.; danach auch Diederich, Stift, S. 57 f.
[2] S. dazu Kap. 1.2.3.
[3] Vgl. Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 241 f., Nr. 352; Ennen/Eckertz, Quellen I, S. 517 ff., Nr. 53; auch Thomas, Geschichte, S. 41. S. Kap. 1.2.1.
[4] 1198 verzichtete er im Namen der Pfarrgenossen auf den Zehnten, der zugunsten der Pfarrkirche auf dem Grundstück haftete, das der Abt von St. Pantaleon und die Oberin des Klosters St. Mauritius der Richmodis zum Bau des Weiherklosters verkauft hatten. Die Kirche wurde durch eine Jahresrente von 18 Denar entschädigt; vgl. Ennen/Eckertz, Quellen I, S. 610 ff., Nr. 113. 1245 empfing er eine Hofstatt; vgl. Thomas, Geschichte, S. 97; Keussen, Topographie II, S. 208a, Nr. e.
[5] Vgl. einen Beleg bei Planitz/Buyken, Schreinsbücher, S. 114 f., Nr. 496, zu vor 1230; Ennen/Eckertz, Quellen III, S. 354, Nr. 394, zu 1293.
[6] Westlich des Mauritiussteinwegs nördlich neben der Kirche gelegen; vgl. Keussen, Topographie II, S. 208a, Nr. e; Thomas, Geschichte, S. 97.
[7] Ihnen wird kaum das Präsentationsrecht auf die Stelle zugekommen sein, wie Ennen, Geschichte I, S. 709, und Ders., Pfarrsystem, S. 28, vermutet; dagegen auch Thomas, Geschichte, S. 124. Bei der Inkorporation gab der Abt allerdings als einen der Gründe an, die Kirchspielsleute hätten sich zu unkooperativ bei der Besetzung gezeigt; vgl. ebd., S. 85. Vgl. auch die Nennung der Pfarrgenossen als Träger des Kirchspiels in der Urkunde von 1198 (s. Anm. 1748) und die Bezeichnung der Sondergemeinde nach der Pfarrei, obwohl sie eigentlich ‚Weyerstraße‘ hieß (s. Kap. 3.1.1).
[8] 1120 mit Nonnen aus Rolandswerth gegründet; vgl. Thomas, Geschichte, S. 42 f. Dazu allgemein Peters, Gründung.
[9] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 89; Thomas, Geschichte, S. 42 f.
[10] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 89.
[11] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 89.
[12] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 89, 97; Fußbroich, St. Mauritius, S. 566.
[13] Die weiteren Nebenaltäre des 14. Jahrhunderts – zwei davon im Chorraum sowie ein Matthäusaltar (kurz vor 1372 geweiht; vgl. HAStK, Schrb. 359, f. 35r) – können nicht eindeutig der Pfarrkirche zugeordnet werden.
[14] Die Aussage von Ennen, Geschichte III, S. 787, der Zelebrant am Bürgeraltar sei auf die Stadtkasse angewiesen, ist in zweierlei Hinsicht falsch: Erstens geht aus den Belegen bei Knipping, Stadtrechnungen II, S. 119, 182, 223, nicht hervor, dass der dort genannte Altarrektor Christianus den Pfarraltar bediente; außerdem handelte es sich einfach nur um eine städtische Rente.
[15] Es kann im 14. Jahrhundert nur eine einzige Stiftung, 1356 durch Franco dictus Schufhere, nachgewiesen werden, die nicht einmal direkt die Pfarrei betraf, sondern die Bruderschaft der Weißgerber, die eine Wachskerze, genannt tortijs, in der Kirche vor dem Sakrament für arme und reiche Kranke aufgestellt hatte; vgl. HAStK, Schrb. 359, f. 28r = Militzer, Quellen II, S. 1127, Nr. 95.1.
[16] Das Pfarrarchiv von St. Mauritius wurde bei Fliegerangriffen im Zweiten Weltkrieg größtenteils vernichtet. Es existieren heute nur noch einige wenige Stücke, nichts davon vor 1600. Doch auch bei Thomas, Geschichte, und Schäfer, Pfarrarchiv S. Mauritius, die beide um die Jahrhundertwende tätig waren, sowie in der von der Pfarrei unabhängigen Überlieferung findet sich nichts Verwertbares.
[17] Vgl. HAStK, VuV N 1459; Banck, Bevölkerungszahl, S. 303. Die Daten vom Anfang des 15. Jahrhunderts – ein Ratsherr zwischen 1415 und 1420 und sieben ‚vermögende Kölner‘, die 871 Mark und drei Schilling an Darlehenssumme aufbrachten – decken sich mit den übrigen Kirchspielen des zweiten Erweiterungsgürtels; vgl. Militzer, Kölner, S. V; s. auch die Tabelle oben.
[18] Vgl. Thomas, Geschichte, S. 87.
[19] S. die Angaben zu den Pfarrern bis 1467 in Kap. 1.2.3.
[20] Bereits vor dem 12. Dezember 1391 ist erstmals ein eigener Offermann zu belegen; vgl. HAStK, Schrb. 354, f. 91r.
[21] S. die Belege in Kap. 1.2.3.
[22] Vgl. Keussen, Regesten, S. 70 f., Nr. 490.
[23] Bergheim war Domvikar und Kanoniker von St. Georg; vgl. Sauerland, Urkunden VII, S. 178, Nr. 456; AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Stift St. Maria im Kapitol A I 167 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, A 1 248. Dederichs war Kanoniker von St. Aposteln; vgl. Keussen, Matrikel, Rekt. 66,6.
[24] 1419 übergab Wilhem vom Kusin dem Pfarrer zehn Mark und 30 Schilling einer städtischen Erbrente zu einer Memorie und einem Anniversar für die Eheleute Conrad und Bela von Lechenich; vgl. Thomas, Geschichte, S. 108. 1427 Bestätigung durch die Schwester des Stifters; vgl. ebd., S. 108 f.; in einer undatierten Urkunde bestätigte Bergheim den Empfang eines Weingartens vom Kloster St. Mauritius für drei Mark und fünf Schilling; vgl. ebd., S. 109.
[25] Bei dem Vorgang standen dem Pastor nicht namentlich genannte ‚Provisoren und Parochianen‘ zur Seite; vgl. HAStK, HUA 3/12095 GB = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. V, S. 82.
[26] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Mauritius, I 2 (Original nicht erhalten). Es handelt sich um Wilhelm Roggelgyn [963], Ludwig von Elzner [302] und Reinhard Pister zum Hasen [883], die alle nicht im Rat vertreten waren.
[27] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Mauritius, I 2 (Original nicht erhalten).
[28] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Mauritius, I 3 (Original nicht erhalten), zu einer Folgestiftung für das Armenhospital (gasthuys […] der armer lude) von 1462.
[29] Vgl. die Statuten unter HAStK, Mauritius U 2/69 = Militzer, Quellen II, S. 1122 ff., Nr. 94.1.
[30] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Mauritius, I 7 (Original nicht erhalten), zur Verpachtung eines halben Weingartens mit Haus und Höfchen (1524); unter ebd., I 9 (Original nicht erhalten), dasselbe zu 1542.
[31] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 89; Hegel, Pfarrsystem, S. 12; Thomas, Geschichte, S. 41, 85 f. Die Inkorporation erfolgte am 24. Februar 1465 auf Veranlassung von Papst Pius II. von 1463; vgl. HAStK, HUA 3/12933 GB = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. VI, S. 152; Hayn, Päpste, S. 149 f., Nr. 414; Binterim/Mooren, Erzdiözese IV, S. 403 ff., Nr. 427. Der Beschluss hatte vorher noch durch seinen Nachfolger Papst Paul II. (1464–1471) bestätigt werden müssen, nachdem die erste Inkorporation beanstandet worden war, u. a. weil der damalige Erzbischof Heinrich II. von Virneburg sich durch den Chorbischof von St. Aposteln hatte vertreten lassen; vgl. Hayn, Päpste, S. 169, Nr. 478; Binterim/Mooren, Erzdiözese IV, S. 406 ff., Nr. 428, mit falschem Datum; Thomas, Geschichte, S. 88 f.
[32] S. Kap. 3.4.5 für die Analyse der Pfarrer im 16. Jahrhundert.
[33] Vgl. Binterim/Mooren, Erzdiözese IV, S. 381 f., Nr. 416; Thomas, Geschichte, S. 87–90.
[34] Vgl. Thomas, Geschichte, S. 126.
[35] Namentlich sei hier der 1530–1538 amtierende Pfarrer und spätere Abt (1538–1556) Benedikt Kessel aus dem gleichnamigen Kölner Geschlecht genannt, der sich besonders um die bauliche Erweiterung der Kirche verdient machte; vgl. Thomas, Geschichte, S. 147 f.; KDM Köln 2.III EB, S. 89; s. auch Kap. 3.2.1.
[36] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Mauritius, I 5 (Original nicht erhalten), zu 1517 (Kauf von drei Morgen Land durch den Offizianten der Mauritiusmesse); HAStK, AV U 2/1371 (Mauritius), zu 1531 (Erbmemorienstiftung durch Grietgin, Witwe des Peter von Mertzenich); Schäfer, Pfarrarchiv S. Mauritius, I 15 (Original nicht erhalten), zu 1564 (Stiftung von vier Wochenmessen durch Hubert Rutsch von Vredenaldenhoven, Kanoniker von St. Aposteln und zu Niedecken).
[37] Es existieren nur zwei weitere Nennungen; vgl. HAStK, Schrb. 362, f. 168v = Militzer, Quellen II, S. 1125 f., Nr. 94.2, bes. S. 1126, Anm. 3, zu 1559 und 1576.
[38] Vgl. HAStK, Test. D 3/339 = Militzer, Quellen II, S. 1121, Nr. 93.1, zu 1500 (testamentarische Stiftung einer silbernen Scheide durch den Kirchmeister Johann von Düren); HAStK, Test. B 3/820 = Militzer, Quellen II, S. 1121, Nr. 93.2, 1502 (testamentarische Stiftung von drei Albus Kölner Pagaments durch Grete, Witwe des Hermann Mylsgen, Ehefrau des Tielen Bruyn von Toernich).
[39] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Mauritius, I 7 (Original nicht erhalten), und ebd., I 9 (Original nicht erhalten), zur Verpachtung des o. g. Weingartens zusammen mit dem Pastor (1524 und 1542). Eine weitere Verpachtung von Land 1564 ebd., I 16 (Original nicht erhalten). Vgl. unmittelbar zum Armenbrett HAStK, AV U 3/1372 (Mauritius) (1556); HAStK, AV U 1/1373 (Mauritius) (1586).
[40] S. dazu ausführlich Kap. 3.3.3.
[41] S. dazu Kap. 1.2.2.
[42] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 14; KDM Köln 2.III EB, S. 49.
[43] Für 1487 ist zwar keine Häuserzahl erfasst, in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts kam das Kirchspiel aber nur auf 72 Eingesessene (1568) oder 71 (1568) bzw. 73 (1574) Hausvorstände und damit auf deutlich weniger als selbst St. Maria Lyskirchen hatte (116/117); vgl. HAStK, VuV N 1461 f., 1466; Banck, Bevölkerungszahl, S. 303 ff., 312.
[44] 1418 wohnten hier zwar nur fünf ‚vermögende Kölner‘, doch darf diese Zahl angesichts der vmtl. sehr geringen Einwohnerzahl (s. Anm. 1787 und die Tabelle am Anfang des Kapitels) nicht zu gering eingeschätzt werden – zumal sie mit 563 Mark und neun Schilling deutlich mehr an Darlehenssumme als die wesentlich größere Pfarrei St. Christoph (239 Mark und zwei Schilling) und nur knapp weniger als St. Maria Ablass (601 Mark und vier Schilling) und St. Severin (641 Mark und ein Schilling) aufbrachten.
[45] Vgl. HAStK, GA 129, f. 27r–27v; HAStK, HUA 2/10262a = Knipping, Papierurkunden, S. 281 f.
[46] Vgl. HAStK, GA 129, f. 25v–26v (1396).
[47] Vgl. HAStK, AV U 2/521 (Geisthaus), zum 29. Oktober 1422 (irrig: St. Johann Baptist). Vmtl. handelte es sich um den Lambertusaltar, dessen Übertragung am 30. April 1495 im selben Bestand verzeichnet ist; vgl. HAStK, AV U 2/684 (Geisthaus).
[48] Vgl. Militzer, Protokolle, S. 631, zu 1456–1483 (demnach auch Domvikar 1463–1483, Rektor des Michaelsaltars 1466–1475); Keussen, Matrikel, Rekt. 200,12, zu 1456 (1438 immatrikuliert, demnach auch Rektor der o. g. Silvesterkapelle an St. Laurenz); AEK, Erzbistum Köln U 139 (1. Juni 1485); ebd. U 140 (2. Januar 1486).
[49] Vgl. HAStK, HUA 1/13991 GB, 2/14157 GB, 2/14321 GB = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 39, 58, 76; KDM Köln 2.III EB, S. 50; ebd. 1.IV, S. 438.
[50] Vgl. HAStK, GA 129, f. 3r–5r. Der Offermann ist bereits 1476 genannt; vgl. HAStK, HUA 2/13374 = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. VI, S. 193.
[51] Schon 1467 Stiftung einer Erbmesse am Katharinenaltar für die verstorbene Gerit Buschelman; vgl. HAStK, GA 129, f. 21r–24r. 1474 testamentarische Stiftung zuguns-ten Unser Frauwenmissen durch Cathrina gnant Puyst; vgl. HAStK, Test. P 3/322 = Militzer, Quellen II, S. 683, Nr. 45.2. 1486 Stiftung einer Erbmesse durch die verstorbene Carissem von Lyndich; vgl. HAStK, GA 129, f. 18r–19v. 1487 Stiftung einer Erbmemorie und von zwei Wochenmessen durch den Pastor Gottfried von Goch; vgl. HAStK, HUA 2/14113 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 52. 1492 Stiftung von zwei Erbmessen durch Hermann und Beilgen von Münster; vgl. HAStK, GA 129, f. 6r–12v; auch HAStK, HUA 1/15737 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VIII, S. 47.
[52] Vgl. HAStK, Test. S 3/1043 = Militzer, Quellen II, S. 683, Nr. 45.1, zu 1473 (testamentarische Stiftung von zwei oberländischen Gulden durch Stijne, die Witwe des Riemenschneiders Henrich von Steyne); HAStK, Test. P 3/322 = Militzer, Quellen II, S. 683, Nr. 45.2, zu 1474 (testamentarische Stiftung von vier Mark durch Cathrina gnant Puyst, Tochter des Dietmar upme Heyde); HAStK, Test. J 3/99 = Militzer, Quellen I, S. 538, Nr. 36.22, zu 1498 (testamentarische Stiftung von vier Mark kölnisch durch die Kölner Bürger Kyrstgin van Ysenberg und seine Frau Brigitta).
[53] 1502 Stiftung von zwei jährlichen Memorien an St. Johann Evangelist und St. Paul durch Johann Haffmann, einen Kanoniker von St. Maria ad Gradus; vgl. HAStK, GA 129, f. 13r–18r; auch AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 1, f. 140r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 117; HAStK, HUA 2/17473 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. IX, S. 73. 1526 Stiftung einer Erbmemorie durch Gerhard then Raem; vgl. HAStK, HUA 2/16366 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VIII, S. 111. 1534 Stiftung von zwei jährlichen Memorien durch Wilhelm van Burick; vgl. HAStK, GA 129, f. 25r–25v.
[54] 1534 Kauf einer städtischen Erbrente; vgl. HAStK, HUA 2/16648 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VIII, S. 140. 1540 Verpachtung eines Hauses; vgl. Strange, Nachrichten II, S. 102, Nr. XV.
[55] Vgl. das bereits zitierte Memorialbuch unter HAStK, GA 129, und ein vmtl. zur selben Zeit, also zwischen dem Ende des 15. und der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts, entstandenes Memorial- und Rechnungsbuch mit weitgehend ähnlichem Inhalt: EDDBK, Cod. 1248 = Gattermann/Finger, Handschriftencensus I, S. 767, Nr. 1299. Überwiegend dieselben Stiftungen und Vorgänge deckt ebenfalls ein Memorienbuch und Kopiar aus der Mitte des 16. Jahrhunderts ab; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Johannes Evangelist C II 1; auch AEK, PfA St. Johann Evangelist A II 1. Von 1579 existiert schließlich ein Inventar der Briefe, u. a. mit Einnahmen und Ausgaben, Fundationen etc.; vgl. ebd. A II 1a. Für 1614 Jahresrechnung der Pfarrkirche vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D 1191. S. zur Intensivierung und Professionalisierung der (schriftlichen) Verwaltung auch ausführlich Kap. 3.3.2.
[56] Vgl. EBDDK, Cod. 248, f. 6r.
[57] So Erzbischof Walram von Jülich 1333 in einer Bestätigung der ‚althergebrachten‘ Gewohnheit; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B I 3; gedr. bei Lacomblet, Urkundenbuch III, S. 216, Nr. 267; auch HAStK, Domstift U 1/985; übers. bei von Mering/Reischert, Bischöfe II, S. 127 f.; vgl. dazu Schäfer, Pfarrkirche, S. 30. Erneuerung durch Erzbischof Dietrich II. von Moers und das Domkapitel 1461/1464; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B I 4; HAStK, HUA K/12886 = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. VI, S. 147; AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 1, f. 107r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 54; AEK, MON Köln B 1 35.2; ebd. A II 1 (Abschrift); HAStK, Kirchensachen 31-2 (Maria im Pesch). Bestätigung des Vergleichs durch Erzbischof Ruprecht von der Pfalz 1466; vgl. HAStK, Domstift U 2/1726. S. auch Kap. 1.1.
[58] Das Kirchspiel ist bei den bisher herangezogenen Erhebungen nicht einmal eigens erfasst. Erst das (unzuverlässige) Häuserverzeichnis von 1692 aus einem vom Kolumbapfarrer Hausmann begonnenen Manuskript nennt hier 36 Häuser; vgl. Banck, Bevölkerungszahl, S. 324. Nach der (ebenfalls nicht genauen) Häuserliste des 100. Pfennigs von 1705 sollen es sogar 76 gewesen sein; vgl. Keussen, Topographie I, S. 196*. In den Ratsperioden zwischen 1415 und 1420 wohnten hier keine Ratsherren.
[59] Zur Stiftung des Altars St. Georg durch den Domvikar Heinrich Blankenberg (1302) vgl. Lacomblet, Archiv II, S. 142 ff., Nr. 10; auch Ennen, Baugeschichte. S. 23; Höroldt, Studien, S. 413. Zur testamentarischen Stiftung eines Legats für die ‚Kirchspielskirche‘ des Doms durch den Offizial Heinrich Steinweg, Priesterkanoniker am Dom, Propst von St. Georg und von St. Patrokuli in Soest (1507) vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Stift St. Andreas A II 1, f. 252v ff. = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, A 1 399.
[60] Zumindest war die Pfarrstelle fest mit einer solchen verbunden; vgl. Militzer, Protokolle, S. 425, Nr. 1669 (parrochialis ecclesia Marie in Pasculo Coloniensis, que habet vicariam perpetuam in ipsa Coloniensi ecclesia); ebd., S. 427, Nr. 1674. Der Pastor erhielt seine Einkünfte durch eine vom Domkapitel angelegte Rente; vgl. Knipping, Stadtrechnungen II, S. 14, 47, 89, 124, 155, 189, 231, 271, zu 1370–1377. Sie betrug drei Mark und machte damit einen wesentlichen Teil der gesamten Einkünfte aus, die 1437 in Rom auf acht Mark geschätzt wurden; vgl. Hayn, Päpste, S. 135, Nr. 313.
[61] Zu Hermann von Brauweiler vgl. Meister, Stadtarchive, S. 21 f., Nr. 89–95 (2. Oktober 1364); Knipping, Stadtrechnungen II, S. 14 (26. Juni 1370), S. 47 (25. Juni 1371), S. 124 (13. Juli 1373), S. 189 (27. Juli 1375). Zu Eckard Scarpman de Lechenich vgl. Hayn, Päpste, S. 135, Nr. 313 (am 25. Februar 1437 resigniert). Zu Alexander Randerade vgl. ebd. (am 25. Februar 1437 investiert, am 15. Februar 1438 resigniert). Zu Johann Loseler vgl. Keussen, Matrikel, Rekt. 195,7 (1461); Militzer, Protokolle, S. 3, Nr. 12 (25. Juni 1461), S. 12, Nr. 46 (19. Dezember 1461), S. 15, Nr. 61 (29. April 1462), S. 25, Nr. 98 (21. Februar 1463), S. 58, Nr. 39 (2. August 1465), S. 95, Nr. 389 (13. November 1467), S. 103, Nr. 418 (8. Januar 1469), S. 107 f., Nr. 440 (20. Juni 1469), S. 110 f., Nr. 451 (31. Juli 1469), S. 659 (1461–1469). Zu Heinrich Gobelini von Linz vgl. ebd., S. 115 f., Nr. 467 (1. Dezember 1469 investiert), S. 631 (1469–1470); von Mering/Reischert, Bischöfe II, S. 121 (1469). Zu Johann Erwini von Ratingen vgl. ebd. (1471 investiert); Militzer, Protokolle, S. 153, Nr. 620 (9. Januar 1472); Keussen, Regesten, S. 223, Nr. 1684 (9. November 1478).
[62] Vgl. HAStK, HUA 1/13958 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 36, zur Stiftung einer ewigen Samstagsmesse und einer Memorie durch den verstorbenen Nikolaus von Rijfferbergh (1485); HAStK, HUA 2/14310 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 75, zur Stiftung einer Messe durch den verstorbenen Goedart von Heresbach (1489); AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B II 31m, zur Stiftung einer Messe durch Heinrich und Adelheid von der Neuenburg (1490); auch HAStK, HUA 2/14354 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 79. Vgl. auch Militzer, Protokolle, S. 107 f., Nr. 440, zur Stiftung eines großen kostbaren Breviers für die Kirche durch den Domkanoniker Walter von Brücken (20. Juni 1469).
[63] Vgl. HAStK, Test. K S/584 = Militzer, Quellen II, S. 1019, Nr. 81.8.
[64] Im Schied von 1464 ist von einer ‚Küster-Präbende‘ die Rede; vgl. HAStK, HUA K/12886 = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. VI, S. 147; AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 1, f. 107r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 54; HAStK, Kirchensachen 31-2 (Maria im Pesch); AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B II 5; vgl. auch AEK, MON Köln B 1 35.2, und ebd. A II 1 (Abschrift).
[65] Vgl. HAStK, HUA 2/14310 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 75, zum 27. Juli 1489. Goldschmied nach Scheffler, Goldschmiede I, S. 414, Nr. 435. Er saß 1491–1500 im Rat; vgl. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 46, Nr. 130.
[66] Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B II 31h (Wilhelm Lünnig, 1512); ebd. 31l (Rütger de Myll, 1525); ebd. 32b (Adolf Winkelhausen, 1539); ebd. 31s (Heinrich und Catharina Vogels, 1553); ebd. 31k (Adelheid Minden, 1559); ebd. 31p (Johann Rommerswinkel und Melchior Kinckhuis, 1567–1734); ebd. 31c (Anton Hochstetters, 1575); ebd. 31a (Gottfried de Gymnich, 1584–1611). Am 2. März 1562 finden sich erneut Kirchmeister, die eine Erbrente (zwei Joachimstaler) von dem Niehler Gerichtsboten Andreis kauften; vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B I 132 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 132 (irrig: St. Paul).
[67] Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B II 37 (Einnahmen- und Ausgabenrechnungen der Pfarrkirche, 1550–1611), 38 (Urkunden und Akten zu städtischen Renten, u. a. von 1559, aber erst später zusammengestellt), 6 (Verwaltungsakten, 1555–1563), 39 (Rentenverzeichnis, 1589–1637).
Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug meiner Dissertation Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln. Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 42), Siegburg 2012, die ich an dieser Stelle sukzessive online zur Verfügung stelle.
Vorheriges Kapitel | Inhaltsverzeichnis | Nächstes Kapitel