Obwohl das Verhältnis der Parochianen zu ihren Pfarrern im Einzelfall konfliktträchtig sein konnte, sollte also kein prinzipieller Antagonismus dieser beiden Parteien innerhalb der pfarrkirchlichen Verwaltung unterstellt werden, die unter bestimmten Voraussetzungen weitgehend fruchtbar zusammenarbeiteten –[1] in jeweils unterschiedlicher Aufteilung der Kompetenzen, die sich in dieser Zeit herausbildete. Viel entscheidender für den Ausprägungsgrad der parochialen Administration im 14./15. Jahrhundert ist somit, inwieweit sich die einzelnen Pfarreien in einem ersten Schritt von äußeren Einflüssen emanzipieren konnten. Dabei spielten weniger die im 13. Jahrhundert etablierten, zunächst meist noch nur theoretischen Besetzungsmodi der Pfarrstellen eine Rolle, die eher als Ausdruck der Emanzipationsbestrebungen gewertet werden müssen, sondern vor allem deren finanzielle Ausstattung sowie ihre Betroffenheit von Annaten und/oder Reservationen. Auch das Verhältnis zu den Patronatsstiften ist insofern nicht allein auf deren formalrechtlichen Zugriff auf die Pfarrstelle zu reduzieren. Das zeigt ein Vergleich zwischen St. Maria Ablass und St. Paul. Ausschlaggebend war eher, dass St. Andreas – und bedingt auch St. Kunibert mit Blick auf St. Lupus – die Seelsorge selbst noch stärker als Stiftsangelegenheit aufgefasst hat. In dieser Hinsicht bilden die drei Stiftspfarreien einen Sonderfall der pfarrkirchlichen Verwaltung, wenngleich auch sie erneut differenziert betrachtet werden müssen.
a) St. Severin:
In St. Severin wurde eine räumliche Trennung – die eine organisatorische Selbstständigkeit prinzipiell erleichterte – noch sehr spät nachvollzogen durch die Aufwertung der Pfarrkapelle St. Maria Magdalena seit dem 14. Jahrhundert. Bereits um die Wende zum 13. Jahrhundert bezeugt,[2] werden ihre Pfarreigenschaften erst 1312 und 1313 angedeutet sowie ein Pleban fassbar.[3] Damit kam der stadtweit wachsenden Stiftungstätigkeit – hier in Form des 1349 gegründeten Sebastianusaltars –[4] eine besondere Bedeutung zu. In der Stiftung ist auch ein Capellarius regiminis ecclesie parochialis nachweisbar, dem angesichts fehlender Hinweise auf einen Pfarroffermann[5] und der Bindung der Pfarrstelle an die Thesaurarie des Stifts[6] eine wichtige Rolle für die Pfarrei beigemessen werden muss – zumal er später von den Kirchmeistern gemeinsam mit dem Pfarrer angestellt wurde.[7] Erste Ansätze einer systematischen pfarrkirchlichen Verwaltung werden im Kirchspiel St. Severin allerdings frühestens im späten 15. Jahrhundert greifbar. So lassen sich seit 1486 die Aktivitäten einer Laienbruderschaft erkennen.[8] 1487 ist erstmals ein Gremium von drei Kirchmeistern belegt.[9] Eine deutliche Intensivierung in Bezug auf St. Maria Magdalena erfolgt aber erst seit der Mitte des 16. Jahrhunderts.[10]
Hauptgrund für diese deutliche Verzögerung sowohl der Unabhängigkeit der Pfarrseelsorge vom Stift als auch des Aufkommens einer bürgerlichen Organisation wird die ländliche Struktur gewesen sein.[11] Hinzu kommt die Dominanz der Stiftskirche – und zwar nicht nur in ökonomischer Hinsicht,[12] sondern auch in geistlicher. So behielt St. Severin die Pfarrrechte des Bezirks und blieb damit das Zentrum des kirchlichen Lebens –[13] zumal der Patron in Köln in besonderem Maße verehrt wurde.[14] Auch die seit dem 13. Jahrhundert nachweisbaren rectores scholarium sind der Stiftsschule zuzuordnen.[15] Und schließlich fehlte hier eine starke Pfarrerpersönlichkeit, die das ausbleibende Engagement von Laien in Bezug auf die materiellen Grundlagen der Pfarrseelsorge bzw. die eigenständige Verwaltung hätten ausgleichen können. Denn die Stiftsthesaurare ließen die Stelle in der Regel durch Stellvertreter versehen, die im 15. Jahrhundert nicht in den Quellen fassbar werden,[16] was sich erst am Ende des 16. Jahrhunderts maßgeblich ändern sollte.[17]
b) St. Aposteln:
Über die ‚äußeren‘ Bedingungen – vor allem die Stellung gegenüber dem Stift – hinaus lassen sich die pfarrgemeindeinternen Faktoren besonders deutlich herausarbeiten, wenn man im Vergleich die Stiftspfarrei St. Aposteln betrachtet. Von der Grundkonstellation ähnelt sie zwar St. Severin, nicht nur durch den Status als Stiftspfarrei, sondern auch durch die Bindung des Pfarramts an die Thesaurarie. Allerdings entwickelte sich in der dicht besiedelten Innenstadtpfarrei,[18] die gemessen an der finanziellen und politischen Potenz zusammen mit St. Peter zwar hinter den fünf ‚Kernparochien‘ rangierte, aber noch vor den Vorstädten respektive Außenbezirken,[19] ein ganz anderer Aufbau der Pfarrseelsorge.[20] Noch zu Beginn des 13. Jahrhunderts war es wie in St. Severin zur Aufwertung eines besonderen Pfarraltars in einem bestimmten Bereich der Kirche nach Bauarbeiten gekommen.[21] Doch kam demselben in St. Aposteln im Anschluss eine besondere Pflege zu,[22] die sich in St. Severin in diesem Ausmaß zumindest nicht nachweisen lässt und angesichts der beschriebenen Entwicklung auch unwahrscheinlich ist.[23] Das hat die Herausbildung eines eigenen Pfarrvermögens befördert und zu einer Verselbstständigung der Pfarrseelsorge beigetragen.[24] Diese kommt auch in einer im Vergleich zu St. Kunibert und St. Severin selbstständigeren Amtsführung der Pfarrer zum Ausdruck,[25] für die nicht zuletzt 1335 ein eigenes Pfarrhaus errichtet wurde.[26]
Im Gegensatz zu den anderen Pfarreien lässt sich hier in der Mitte des 14. Jahrhunderts allerdings kein Gremium von Kirchmeistern nachweisen, sondern stattdessen zunächst eine Sakramentsbruderschaft,[27] die die organisatorischen Rahmenbedingungen der Seelsorge in der Stiftskirche sicherstellte – namentlich in Form der zunehmenden Nutzung und Pflege der Nordkonche des Ostchors und des darin aufgestellten Altars der Hll. Cosmas und Damian.[28] Das in der einschlägigen Forschung vermittelte Bild ist allerdings vor dem Hintergrund der Erkenntnis einer überwiegend erst zur Mitte des 15. Jahrhunderts hin erfolgten Ausprägung der institutionalisierten Kirchenpflegschaft zu differenzieren. Besonders Anton Stelzmann erweckt den Eindruck, Vorsteher der Bruderschaft seien seit jeher die Kirchmeister gewesen.[29] Es gab aber zu diesem Zweck immer eigene Brudermeister,[30] die schon in der ersten erhaltenen Urkunde der Bruderschaft vom 25. Mai 1394 genannt sind.[31] Personelle Überschneidungen zwischen den Ämtern sind erst seit der Mitte des 16. Jahrhunderts nachweisbar.[32] Die Gründung hat damit zwar der Intensivierung des originär pfarrseelsorglichen Bereichs der Stiftskirche auch offiziell Rechnung getragen[33] bzw. dessen Weiterentwicklung sichtbar befördert.[34] Zum eigentlichen Träger der systematisierten pfarrkirchlichen Verwaltung wurde die Bruderschaft aber erst Mitte des 15. Jahrhunderts. Am 23. Juni 1441 sind erstmals drei Kirchmeister nachzuweisen,[35] die – nach den Statuten der Bruderschaft vom Ende des 16. Jahrhunderts – aus den Reihen der Mitglieder von diesen gewählt wurden.[36] Zur selben Zeit kam es – und das untermauert die These – zur Umorganisation. Um die Pflege des Pfarrbereichs kümmerte sich nun verstärkt eine 1435 errichtete Katharinenbruderschaft –[37] vermutlich als Reaktion auf die seit 1424 dauernden Streitigkeiten um den Kreuzaltar, auf dem es dem Pfarrer und seinen Stellvertretern seit 1434 nur noch vorbehaltlich der Rechte des Stifts erlaubt war, die Messe zu lesen.[38] Die Bruderschaft ließ 1436 einen Balken am Aufgang einfügen, auf dem drei Kerzen zur Beleuchtung des Gottesdienstes aufgestellt wurden.[39] Und auf ihre Veranlassung hin wurde 1446 die Bogennische über dem (Pfarr-)Altar mit Szenen aus dem Leben der Hl. Katharina ausgemalt.[40] Auch um den in diesem Jahr in der Nähe aufgestellten Marienaltar hat sie sich gekümmert.[41] Wie dominant diese Bruderschaft damit binnen kurzer Zeit für den Pfarrbereich wurde, zeigt nicht zuletzt dessen damals aufkommende Bezeichnung als ‚Katharinenchor‘.[42] Fortan ist eine deutliche Aufgabentrennung zu erkennen zwischen der sakral ausgerichteten Bruderschaft St. Katharina, an die sämtliche getätigte Messstiftungen gingen,[43] und der administrativen Sakramentsfraternität. Letztere nahm gelegentlich Geld- und Sachgeschenke entgegen. In der Hauptsache vertrat sie aber die Parochianen in Renten- und Immobilienfragen etc., bestimmte als bürgerliche Körperschaft der organisierten Pfarrgemeinde[44] neben den Kirchmeistern den Offermann[45] und verwaltete das im 16. Jahrhundert aufkommende Armenbrett – eine Kernkompetenz der Laienvertretung.[46]
Geradezu exemplarisch lässt sich damit der für diese Zeit konstatierte Übergang veranschaulichen. Die frühe Form der pfarrkirchlichen Verwaltung bis ins 14. Jahrhundert bestand vor allem in der Sicherstellung der Rahmenbedingungen des Gottesdienstes, das heißt in der Pflege der Altäre und besonders im Aufkommen für die Beleuchtung sowie für die Geräte durch die damals oft noch nicht voll organisierten Parochianen und den Pfarrer. Sie wurde in St. Aposteln von der Katharinenbruderschaft fortgeführt.[47] Im 15. Jahrhundert kam es fast in der ganzen Stadt zur aktiven Teilhabe der Laien an der Finanzverwaltung (Rechnungslegung, Stiftungen und Renten) sowie an der Personalpolitik (Offermänner, Schulmeister etc.).[48] Träger dieser weiterentwickelten Form blieb in der formal bzw. zumindest räumlich weiter dem Stift angegliederten Pfarrei St. Aposteln die Sakramentsbruderschaft.[49]
Durch die gut organisierte Laienvertretung konnte in St. Aposteln, obwohl nur innoffiziell, eine faktisch recht weitgehende Trennung von Stifts- und Pfarrbereich etabliert werden, die sich als unsichtbare Linie von Osten nach Westen durch die Kirche zog.[50] Schon vor der Verlegung in die Nordkonche des Chors soll der Pfarrgottesdienst im nördlichen Seitenschiff stattgefunden haben.[51] Ebenfalls in der nördlichen Hälfte der Kirche (am Westende, gegenüber dem Chor) lag die sogenannte ‚Pfarrhalle‘.[52] Auch der Pfarrfriedhof mit Beinhaus schloss im Norden an die Kirche an.[53] 1582 kam es zur sichtbaren Unterteilung in dieser Linie, als das Kapitel erlaubte, den Pfarrchor mit einem eisernen Gitter zu schließen.[54]
c) St. Kunibert:
Da auch in St. Severin, wenngleich spät, noch die kleine Pfarrkapelle St. Maria Magdalena für den Pfarrgottesdienst zuständig wurde, kann, freilich etwas zugespitzt, St. Kunibert als einzig reine Stiftspfarrei bezeichnet werden – und das nicht nur in räumlicher Hinsicht. Denn hier bestand eine Einheit von Pfarramt und Dekanie bzw. Kapitel,[55] das heißt, die Seelsorge hatte sich nicht – wie in allen anderen Kirchspielen überwiegend schon bis ins 13. Jahrhundert – vom Stift lösen können.[56] Daher war auch der folgende Entwicklungsschritt zunächst ausgeblieben: die Etablierung eines unabhängigen Pfarrvermögens,[57] das sich demnach nicht hatte erweitern können. Noch im 15. Jahrhundert forderte der Dekan – entgegen den Privilegien der Stadt – selbst das Geld aus dem Opferstock vom damaligen Pfarrverweser ein.[58] Nicht einmal ein eigenes Pfarrhaus lässt sich hier nachweisen; und auch die Schule unterstand dem Stift.[59]
Die Einflussmöglichkeiten der Pfarrgenossen waren demnach – sieht man einmal von den beiden Pfarreien der Domimmunität ab – in St. Kunibert am wenigsten ausgeprägt.[60] Dennoch werden Tendenzen eines Laienengagements bzw. die organisatorische Aufwertung der Volksseelsorge sichtbar. Wie in St. Aposteln etablierte sich eine auf diese spezielle Situation zugeschnittene Sakramentsbruderschaft, die in der Mitte des 14. Jahrhunderts ihre Tätigkeit aufnahm, um vor allem die Beleuchtung des Hl. Sakraments auf dem dem Hl. Kunibert geweihten kyrspels elter sicherzustellen.[61] Bemerkenswert ist dabei, dass noch bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts Stiftskanoniker diese Bruderschaft leiteten.[62] Angesichts der engen Bindung der Pfarrseelsorge an das Kapitel ist dies aber nicht verwunderlich. Bedenkt man zudem, wie wenig ausgeprägt angesichts der ländlichen Struktur und der geringen Einwohnerzahl die bürgerlichen Ressourcen in diesem Bezirk gewesen sein dürften,[63] könnte die Laienbruderschaft sogar vom Stift initiiert worden sein, um die materiellen Voraussetzungen der Pfarrseelsorge zu verbessern, für die es der Organisationsstruktur dieses Kirchspiels zufolge selbst verantwortlich blieb. Dies änderte sich erst nach dem finanziellen Zusammenbruch des Stifts in der Mitte des 15. Jahrhunderts,[64] der für die Laien die Möglichkeit – aber auch die Notwendigkeit – eines verstärkten Engagements eröffnete, das damit in die Zeit der endgültigen Systematisierung der Kirchenpflegschaft in Laienhand in Köln fällt.
Zunächst konstituierte sich dasselbe in einer seit 1468 fassbaren Jakobsbruderschaft,[65] die 1469 in einem Vertrag mit dem Kapitel eine eigene Messe auf einem dem Hl. Jakob geweihten Altar des Stifts errichtet hatte[66] und die anschließend eine ausgesprochene Aktivität entfaltete.[67] Maßgeblich befördert wurde diese Entwicklung aber erst durch die Gründung eines – im Gegensatz zum Pfarraltar des Stifts – originär ‚bürgerlichen‘ Altars St. Anna samt entsprechender Stiftungstätigkeit und zugehöriger Bruderschaft 1487.[68] Denn ähnlich wie bei den ‚Schlüsselstiftungen‘ des 14. Jahrhunderts in den anderen Kirchspielen haben damit in St. Kunibert erstmals Laien die volle Verfügung über einen Altar gehabt – wenn auch in Abstimmung mit dem Stift. So oblagen den in der Stiftungsurkunde erstmals belegten Kirchmeistern zusammen mit den Brudermeistern Kollation und Verwaltung des Offiziums.[69] In der Folge treten sie regelmäßiger in Erscheinung,[70] genauso wie ein vermutlich eigens für die Pfarrangelegenheiten zuständiger Offermann.[71] Auch ein Pfarrverweser wird erstmals seit 1331 wieder namentlich belegbar.[72] Generell kann überhaupt erst seit dieser Zeit ein sichtbares ‚Pfarrbewusstsein‘ in St. Kunibert konstatiert werden.[73] Durch die Einführung einer für die Verwaltung und Pflege eines der wichtigsten Altäre zuständigen Bruderschaft ist zudem fortan eine ganz ähnliche Form der Aufgabentrennung zu beobachten wie in St. Aposteln. Denn hauptsächlicher Träger der Laienverwaltung – in Form der Finanz- und Immobilienverwaltung, aber auch als Adressat der meisten Stiftungen – blieb die Jakobsbruderschaft.[74] Sichtbar wird das vor allem im Zusammenhang mit dem im 16. Jahrhundert anwachsenden – und in den meisten anderen Kirchspielen unter dem Einfluss der Kirchmeister stehenden – Armenwesen,[75] für das sie die Verantwortung trug.[76]
Viel stärker noch als in St. Aposteln, wo mit der Zeit ein eigener Pfarrbereich herausgebildet werden konnte, etablierte sich damit in St. Kunibert, wo eine vom Stift unabhängige oder von den Bürgern mitgestaltete Pfarrseelsorge keinen eigenen Platz hatte, das Bruderschaftswesen als abstrakter Ort des geistlichen wie materiellen Laienengagements. Nicht zuletzt blieb auch die Sakramentsbruderschaft als Träger der stiftischen Pfarrseelsorge weiter aktiv.[77] Zudem bestand seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts noch eine zur besonderen Verehrung einer Marienstatue gegründete Marienbruderschaft.[78] In kaum einem anderen Kirchspiel haben dauerhaft so viele (gleichzeitig aktive) Bruderschaften existiert.[79] Oft werden in Stiftungen alle drei oder vier Bruderschaften gemeinsam bedacht.[80] Die Jakobsbruderschaft kann dabei als eine Art Dachorganisation begriffen werden. Bereits in ihrer Entstehungszeit koordinierte sie das damals noch ortlose Pfarrmesswesen – so zumindest ist der Vertrag mit dem Kapitel von 1469 zu interpretieren, in dem eine Rotation der verschiedenen Vikare am Jacobusaltar vereinbart wurde.[81] Diese Praxis wird noch in einer sich auf die bevorstehende Errichtung des Annenaltars beziehenden Stiftung von 1484 deutlich,[82] die sich an alle gerade genannten, im Rahmen des Messwesens der Pfarrkirche tätigen Priester richtete, das heißt neben dem Annenaltar auch die Vikare an St. Maria und St. Jakob sowie den Stiftsthesaurar (!) für die Beleuchtung des Hl. Sakraments bedachte.[83] Im 16. Jahrhundert kann diese Schnittstellenfunktion auch prosopographisch erfasst werden, als nicht nur die Provisoren der Bruderschaft in der Armenpflege tätig wurden, sondern überdies personelle Überschneidungen zwischen Bruder- und Kirchmeistern belegt werden können – die in diesem Amt gleichzeitig der Annenbruderschaft vorstanden.[84] Damit hatte die Laienverwaltung – wenngleich stark verspätet – auch in St. Kunibert einen hohen Grad an Komplexität erreicht. Das zeigt sich nicht zuletzt daran, dass die Kirchmeister seit 1558 die Führung der Kirchenrechnungen übernahmen.[85]
[1] Vgl. dazu das Zitat bei Isenmann, Stadt, S. 216: In der Pfarrei „begegneten sich Stadt, Kirchenvolk und Kirche in einem unmittelbar aufeinander bezogenen Verhältnis“.
[2] Vgl. Hoeniger, Schreinsurkunden II.1, S. 266, Sev. 2 VIII 6, zu 1190–1215; Ennen/Eckertz, Quellen II, S. 84 f., Nr. 71 (mit irrigem Datum); Heß, Urkunden, S. 25, Nr. 12, zu 1196. Vgl. außerdem Jakobs, Studien, S. 98; KDM Köln 2.III EB, S. 69; Hegel, Pfarrsystem, S. 13.
[3] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 69; Keussen, Topographie II, S. 192b, Nr. a.
[4] Vgl. HAStK, HUA 1/1928a = Keussen/Knipping, Erwerbungen, S. 72; auch Roth, Stift, S. 40 (ohne Beleg).
[5] Es existieren nur Belege für Glöckner bzw. Küster an St. Severin; vgl. Heß, Urkunden, S. 124 ff., Nr. 68 (1331), S. 188 f., Nr. 98 (1372), S. 210 ff., Nr. 116 (1412), S. 218 ff., Nr. 121 (1415), S. 279 f., Nr. 182 (1512); HAStK, HUA 1/17351 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. IX, S. 61 f. (1555); li, f. 608v (1571).
[6] S. dazu Kap. 1.2.3.
[7] Vgl. Roth, St. Severin, S. 130 (ohne Beleg).
[8] Vgl. Militzer, Quellen II, S. 1276 ff., Nr. 117.1 ff., mit 32 Vorgängen (vor allem Rentenzahlungen und Immobiliengeschäfte) für die Jahre 1486–1562. S. dazu allgemein auch Kap. 3.2.1.
[9] Vgl. AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Stift St. Maria im Kapitol A II 1, f. 119r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, A 1 438. Es handelte sich um Heidenreich Lyskirchen [706], Nikolaus von Vianden [1140] und Conrad von Werden [1191].
[10] 1522 Gründung eines Altars durch den Pfarrer Johann Marwick; vgl. Schmidt-Bleibtreu, Stift, S. 371. 1541/1547 und 1564 Armenstiftung zu Händen der Kirchmeister; vgl. HAStK, Fund. U 2/8; Schäfer, Pfarrarchiv S. Severin, A 180 (Original nicht erhalten). 1560 Rentbrief der Stadt Köln zugunsten der Kirchmeister; vgl. HAStK, AV Kasten D (unverzeichnet, alte Nr. 6). 1593 Stifterbilder der Kirchmeister Laurenz Schwarzburg [1015] und Johann Odendahl [839]; vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 69 f. Weitere Stiftungen am Anfang des 17. Jahrhunderts.
[11] Die Hauszinserhebung von 1487 verzeichnet hier nach St. Mauritius die geringsten Einnahmen; vgl. HAStK, VuV N 1459; Banck, Bevölkerungszahl, S. 303.
[12] So erfolgte Anfang des 15. Jahrhunderts die Vollendung des durch ökonomische Schwierigkeiten bzw. den Tod des Herzogs Wilhelm II. von Berg (1348–1408) ins Stocken geratenen Turmbaus durch die Unterstützung der Kölner Bürger; vgl. dazu KDM Köln 2.II, S. 240 f.; Wolff, St. Severin, S. 487 ff.; Reinke, Westturm; Oepen, Geschichte; Schmidt-Bleibtreu, Stift, S. 49 ff.; Beuckers, Köln, S. 327 ff. Noch 1430 wurden 500 rheinische Gulden zu diesem Zweck im Testament des Heinrich Dwergh gestiftet; vgl. HAStK, Un. A 327, f. 13r ff.
[13] S. dazu Kap. 1.1 und 1.2.3. Nach Gelenius, De admiranda, S. 423 f., hatten die Stiftsherren das untere Kirchenschiff für den Pfarrgottesdienst freigegeben, es dem Pfarrer aber freigestellt, seine seelsorgliche Funktion auch in der Magdalenenkapelle auszuüben. Der Sprengel hieß allerdings weiter nach dem Stiftspatron; und in der Stiftskirche wurde weiterhin z. B. die Taufe ausgeübt; vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 13 f.
[14] Vgl. zu den Regenwallfahrten und Bittprozessionen bei Kriegsgefahr Schmidt-Bleibtreu, Stift, S. 209 f. S. zur Kapelle St. Bonifatius bereits Kap. 2.3.2, bes. Anm. 1327; auch Kap. 3.3, bes. Anm. 2316.
[15] Vgl. dazu Schmidt-Bleibtreu, Stift, S. 131 ff.
[16] S. dazu Kap. 1.2.3.
[17] S. dazu Kap. 3.4.2.
[18] Vgl. die Karten 2–5 im Anhang bei Keussen, Topographie II. Für 1487 existiert keine Häuserzahl; vgl. HAStK, VuV N 1459; Banck, Bevölkerungszahl, S. 303.
[19] Die Zahl der zwischen 1415 und 1420 mit Wohnort in St. Aposteln nachweisbaren Ratsherren liegt mit acht (5,37 Prozent) über allen außerhalb der ehemaligen römischen Stadtmauern gelegenen Bezirken, an ‚vermögenden Kölnern‘ (15) und der Darlehenssumme (2142 Mark und drei Schilling) sowie der 1487 erhobenen Mietzinsen (2000 Gulden) wird das Kirchspiel allerdings von St. Johann Baptist (22 ‚vermögende Kölner‘, 2630 Mark und neun Schilling Darlehenssumme, 2600 Gulden Mietzinsen) übertroffen; vgl. Militzer, Kölner, S. V; HAStK, VuV N 1459; Banck, Bevölkerungszahl, S. 303.
[20] S. auch die schon oben im Rahmen der Auseinandersetzung mit der Anstellung der Pfarrer festgestellte Unterscheidung (Kap. 1.2.3).
[21] S. dazu Kap. 1.2.2.
[22] Vgl. die bald darauf getätigten Stiftungen zur Beleuchtung bei Planitz/Buyken, Schreinsbücher, S. 51, Nr. 216, S. 193, Nr. 796, S. 194, Nr. 797. S. auch Kap. 1.2.2; vgl. Johag, Beziehungen, S. 110; Berners, St. Aposteln I, S. 431.
[23] 1312 vermietete der Rektor des seit 1237 als Pfarraltar genutzten Kreuzaltars in St. Severin ein baufälliges Haus zu der Eiche nahe der Buschgasse zur Aufbesserung der Einkünfte und zur Restaurierung des Altars; vgl. Heß, Urkunden, S. 66 ff., Nr. 44; Keussen, Topographie II, S. 182a, Nr. a.
[24] Vgl. Berners, St. Aposteln I, S. 432; Johag, Beziehungen, S. 316. S. auch die Überlegungen dazu in Kap. 1.2.2.
[25] S. die Überlegungen zur Prosopographie in Kap. 1.2.3.
[26] Durch Schenkung der Godelivis, Witwe des Arnold von Blankenberg; vgl. Keussen, Topographie I, S. 428a, Nr. 6 f.; AEK, PfA St. Aposteln, Best. Stift St. Aposteln B 18a, f. 109r.
[27] Das in der einschlägigen Literatur immer wieder genannte Gründungsdatum 1356 geht wohl zurück auf Stelzmann, Beiträge, S. 13 (ohne Beleg). Anhand von Urkunden fassbar wird die Bruderschaft seit dem Ende des 14. Jahrhunderts; vgl. Militzer, Quellen I, S. 138 ff., Nr. 13.2 ff. Damals wird sie als fraternitatis lampadis ardentis coram sacramento in ecclesia sanctorum Apostolorum Coloniense ante altare parrochiali ibidem bezeichnet; vgl. HAStK, Schrb. 223, f. 65r; Militzer, Quellen I, S. 138 f., Nr. 13.2.
[28] Berners, St. Aposteln I, S. 435 f., geht davon aus, dass es sich um den ältesten Pfarraltar der Kirche handelte. Er ist bereits im Liber ordinarius des Stifts um 1270 genannt; vgl. ebd., S. 272.
[29] Vgl. Stelzmann, Beiträge, S. 12 f. Berners, St. Aposteln I, geht nicht weiter auf die genaue Organisation der Bruderschaft bzw. ihre Rolle für die pfarrkirchliche Verwaltung ein.
[30] Vgl. HAStK, AV B 12 (Agnes), f. 14v = Militzer, Quellen I, S. 138, Nr. 13.1 (Statut der Bruderschaft vom Ende des 16. Jahrhunderts).
[31] Vgl. HAStK, Schrb. 223, f. 65r = Militzer, Quellen I, S. 138 f., Nr. 13.2. Es handelt sich um Heinrich de Lanck [645] und Gerhard de Lindlar [673], der in diesem Jahr auch als Mitglied des weiten Rats nachweisbar ist; vgl. Herborn, Führungsschicht, S. 484.
[32] S. dazu ausführlicher Kap. 3.2.1 und die Liste der lokalen Ämter im Anhang.
[33] So Berners, St. Aposteln I, S. 431.
[34] Neben der o. g. Pflege des Pfarraltars nahm die Bruderschaft auch weitere Stiftungen zugunsten der Kirche entgegen; vgl. HAStK, Schrb. 223, f. 65r = Militzer, Quellen I, S. 138, Nr. 13.2 (Erbzins an die Bruderschaft, 1396); HAStK, Test. L 3/266 = Militzer, Quellen I, S. 139, Nr. 13.3 (testamentarische Stiftung eines Goldgulden an die Bruderschaft, 1397); HAStK, Schrb. 219, f. 75v = Militzer, Quellen I, S. 140, Nr. 13.4 f. (Anwäldigung eines Hauszinses für die Beleuchtung der Kirche durch die Bruderschaft, 1403).
[35] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Aposteln, A 71 (Original nicht erhalten). Es handelte sich um den Schöffen Heinrich Quatermarkt [906] (vgl. Herborn, Führungsschicht, S. 651), Tilman von der Porzen [894] und Gobel Koertgin [606]. Regelmäßig sind die Kirchmeister auch hier erst seit dem Ende des 15. Jahrhunderts nachweisbar.
[36] Vgl. HAStK, AV B 12 (Agnes), f. 14v = Militzer, Quellen I, S. 138, Nr. 13.1; auch Ennen, Geschichte III, S. 802.
[37] Das Gründungsdatum nach Stelzmann, Beiträge, S. 13, ohne Beleg, daher nicht sicher. Es sind aber keine Urkunden vor 1436 aufzufinden.
[38] Vgl. KDM Köln 1.IV, S. 143, nach einem Eintrag in der von Schäfer, Pfarrarchiv S. Aposteln, B 1.5, regestierten Handschrift (f. 19), die heute nicht mehr erhalten ist.
[39] Vgl. Stelzmann, Beiträge, S. 13, nach einer noch 1901 erhaltenen Inschrift auf demselben.
[40] Vgl. AEK, PfA St. Aposteln, Best. Stift St. Aposteln B 17 (Wegweiser der Herren Kirchmeister von 1776), f. 5v. Berners, St. Aposteln I, S. 284 f., legt – im Widerspruch zur kunsthistorischen Forschung, die einen eigenen Altar der Bruderschaft vermutete – überzeugend dar, dass dies wahrscheinlich einen Patrozinienwechsel am o. g. Pfarraltar von den Hll. Cosmas und Damian zur Hl. Katharina bewirkte.
[41] Vgl. HAStK, Test. J 3/115 = Militzer, Quellen I, S. 114, Nr. 12.5, zu 1462 (Stiftung einer Erbmesse am Altar an die Bruderschaft); AEK, PfA St. Georg, Best. Stift St. Georg A I 7 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Georg-S. Jakob, I 13, zu 1482 (Stiftung einer Lesemesse an dem Altar an die Bruderschaft). Nach Stelzmann, Beiträge, S. 13, war er sogar von der Bruderschaft errichtet worden. Berners, St. Aposteln I, S. 436, gibt jedoch nach AEK, PfA St. Aposteln, Best. Stift St. Aposteln B 17 (Wegweiser der Herren Kirchmeister von 1776), S. 9, die Kirchmeister und den Pastor an. Darauf deutet auch hin, dass bei der Aufstellung einer imago s. Anne auf dem Altar 1481 die Kirchmeister um Erlaubnis gefragt wurden; vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Aposteln, A 144 (Original nicht erhalten).
[42] Vgl. AEK, PfA St. Aposteln, Best. Stift St. Aposteln B 17 (Wegweiser der Herren Kirchmeister von 1776), f. 4r, 5r–6r; weitere Belege bei Mann, St. Aposteln, S. 60. Vgl. auch Berners, St. Aposteln I, S. 284 f., 435 f.
[43] Vgl. die Stiftungen bei Militzer, Quellen I, S. 113 ff., Nr. 12.4 ff.
[44] Aufgenommen wurden nach dem Statut der Bruderschaft vom Ende des 16. Jahrhunderts nur Männer, die im Kirchspiel St. Aposteln Haus, Hof oder Erbe hatten. Wer aus dem Kirchspiel wegzog, konnte Mitglied bleiben, wer aber seinen Besitz im Kirchspiel verkaufte, verlor seine Mitgliedschaft; vgl. HAStK, AV B 12 (Agnes), f. 14v = Militzer, Quellen I, S. 138, Nr. 13.1. Das entsprach exakt dem Personenkreis der zur Partizipation berechtigten Pfarrgenossen in den anderen Kirchspielen; s. dazu auch Kap. 3.2.2.
[45] Vgl. HAStK, AV B 12 (Agnes), f. 14v = Militzer, Quellen I, S. 138, Nr. 13.1 (Statuten der Bruderschaft vom Ende des 16. Jahrhunderts); auch Schäfer, Entwicklung, S. 175, Anm. 1. Ein Küster der Pfarrei ist erstmals 1481 als campanarius parrochie im Gegensatz zum Stiftsoffermann nachweisbar; vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Aposteln, A 144 (Original nicht erhalten). Vmtl. aber auch schon 1439; vgl. HAStK, Test. S 3/750 = Militzer, Quellen I, S. 113, Nr. 12.3.
[46] U. a. wählten sie aus ihrer Mitte die Armenprovisoren; vgl. HAStK, AV B 12 (Agnes), f. 14v = Militzer, Quellen I, S. 138, Nr. 13.1. S. zum Armenwesen auch Kap. 3.3.3.
[47] Vgl. in diesem Zusammenhang AEK, PfA St. Aposteln, Best. Stift St. Aposteln A I 29 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Aposteln, A 138, mit der Bezeichnung als ‚Katharinenbruderschaft des Hl. Sakraments‘ in einer Stiftung von 1478; auch AEK, PfA St. Aposteln, Best. Stift St. Aposteln B 13b (Abschrift).
[48] Für einen Schulmeister existiert in St. Aposteln nur ein einziger Beleg von 1538, der allerdings nicht sicher der Pfarrei zuzuordnen ist; vgl. AEK, PfA St. Aposteln, Best. Stift St. Aposteln B 9, f. 49r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Aposteln, A 178. Über die Rechte der pfarrkirchlichen Verwaltung gegenüber diesem Amt ist nichts bekannt.
[49] 1638 wurden beide Bruderschaften miteinander vereinigt; vgl. Stelzmann, Beiträge, S. 13.
[50] Die Eigentumsverhältnisse blieben allerdings immer eindeutig: Noch im 17. Jahrhundert gab es heftige Auseinandersetzungen um das Reparaturrecht im Pfarrchor, das das Kapitel der Pfarrei nicht gewährte, obwohl die Abwälzung der Instandhaltungskosten die ohnehin oft überanspruchte Kirchenfabrik des Stifts erheblich entlastet hätte; vgl. Berners, St. Aposteln I, S. 438; die Akten dazu unter AEK, PfA St. Aposteln, Best. Stift St. Aposteln B 59c; s. auch Kap. 3.4.2.
[51] So Stelzmann, Beiträge, S. 12.
[52] Vgl. die Abbildungen bei Stracke, St. Aposteln, S. 21 ff., Abb. 430–442. Eine aus dem Namen abgeleitete sakrale Nutzung ist allerdings umstritten, seit dem 14. Jahrhundert kann sie jedoch als Bestattungsort belegt werden; vgl. Berners, St. Aposteln I, S. 434. Vor dem 16. Jahrhundert verfügte nur diese Halle in der Apostelnkirche über eine Kanzel; vgl. KDM Köln 1.IV, S. 145.
[53] Vgl. Berners, St. Aposteln I, S. 436.
[54] Vgl. KDM Köln 1.IV, S. 143.
[55] S. dazu Kap. 1.2.3. Der erste ‚eigene‘ Pfarrer wurde erst 1582 eingesetzt; s. Kap. 3.4.2.
[56] Vgl. die schon oben (Kap. 1.1) erwähnten Bestimmungen über die Organisation der Pfarrseelsorge in St. Kunibert von 1220 bei Schäfer, Pfarrarchiv S. Kunibert, II 1 (Original nicht erhalten). Dasselbe auch in dem Statut des Stifts von ca. 1222; vgl. HAStK, Kunibert U 1/37. Dazu auch Kürten, Stift I, S. 147.
[57] Es entstand erst in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts; vgl. Diederich, Stift, S. 28 f.; Kisky, Geschichte, S. 24. S. dazu allgemein auch Kap. 1.2.2.
[58] Vgl. Groten/Huiskes, Beschlüsse I, S. 136, Nr. 3 (1. April 1429).
[59] Vgl. dazu Kürten, Stift II, S. 178 f.
[60] So wurde beispielsweise selbst das den Kirchmeistern von Bonifaz IX. 1394 eingeräumte Recht der Vergabe von Grabstätten hier noch in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts vom Stiftskämmerer ausgeübt; vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Kunibert, I 21 (Original nicht erhalten); HAStK, Kunibert U 2/562; Kürten, Stift II, S. 212.
[61] Nach dem Einnahmenbuch der Bruderschaft wurde sie 1367 gegründet; vgl. AEK, PfA St. Kunibert A II 35, f. 1r = Militzer, Quellen II, S. 840 ff., Nr. 67.1. Es existieren aber auch schon frühere Belege; vgl. HAStK, Schrb. 397, f. 28v, 31v–32r, 36r = Militzer, Quellen II, S. 844 f., Nr. 67.1–4, zur Stiftung eines Zinses durch Karsilius dictus Meyster und seine Frau Hilla für die Beleuchtung des Hl. Sakraments und die Verwaltung durch die Brudermeister (1345–1354); dazu auch Keussen, Topographie II, S. 271b Nr. 1; HAStK, Schrb. 397, f. 51v = Militzer, Quellen II, S. 846, Nr. 67.5, zur Stiftung eines Wachtszinses an die Bruderschaft durch Henrich de Oirbach und Guda (1359). Zum Pfarraltar vgl. Kürten, Stift II, S. 191. Er ist schon in der genannten Gottesdienstordnung des Propstes Bruno erwähnt; vgl. Kürten, Stift II, S. 193. 1607 kann er im Westschiff lokalisiert werden, wo er bis 1830 stand; vgl. Jost, Sancta Colonia, S. 455. Dass es dieser Altar war, um den sich die Bruderschaft kümmerte, belegt eine Memorienstiftung aus dem 15. Jahrhundert; vgl. AEK, PfA St. Kunibert A II 35, f. 2r = Militzer, Quellen II, S. 840 ff., Nr. 67.1.
[62] Vgl. HAStK, Kunibert A 11d, Heft 3, f. 133v.
[63] 1487 wurden in dem recht großen Bezirk nur 242 Häuser gezählt – weniger als in der kleinen Nachbarpfarrei St. Lupus; vgl. Banck, Bevölkerungszahl, S. 326. Vgl. auch die Karten 2–5 im Anhang bei Keussen, Topographie II. Schon im Mitelalter hatte sich auf dem außerhalb des Niederich gelegenen Gebiet der Pfarre keine eigene Sondergemeinde gebildet; s. Kap. 2.2.1.
[64] Dazu Kürten, Stift I, S. 56 ff.; Diederich, Stift, S. 28.
[65] Vgl. HAStK, HUA 2/13007c = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. VI, S. 158, zur Ablassbewilligung durch den Generalvikar. Vgl. auch Militzer, Quellen II, S. 810, Nr. 64.1; Löhr, Beiträge II, S. 295, Nr. 808. Dazu auch Militzer, Jakobsbruderschaften, S. 100; Neuhausen, Ablaßwesen, S. 262, Nr. 257.
[66] Vgl. HAStK, Kunibert U 3/577; ebd. RuH 1, f. 133r (Abschrift, 17. Jahrhundert); gedr. bei Militzer, Quellen II, S. 810 ff., Nr. 64.2.
[67] Vgl. HAStK, Schrb. 336, f. 14v = Militzer, Quellen II, S. 815, Nr. 64.3, zu 1473 (Übertragung der Hälfte eines Hauses); dazu auch HAStK, Schrb. 336, f. 19r = Militzer, Quellen II, S. 816, Nr. 64.7 (1483); HAStK, Test. F 3/268 = Militzer, Quellen II, S. 815, Nr. 64.4, zu 1479 (testamentarische Stiftung von zwei Mark Kölner Pagamets); HAStK, Kunibert A 11a1, f. 12r–v = Militzer, Quellen II, S. 816, Nr. 64.5, zu 1480 (Stiftung von vier Mark Kölner Pagaments); HAStK, Kunibert A 11a1, f. 15v–16r = Militzer, Quellen II, S. 816, Nr. 64.6, zu 1480 (Stiftung von drei Albus kölnisch); HAStK, Test. S 3/347 = Militzer, Quellen II, S. 817, Nr. 64.8, zu 1483 (testamentarische Stiftung von vier Mark Kölner Pagaments); HAStK, Test. M 3/379 = Militzer, Quellen II, S. 817, Nr. 64.9, zu 1484 (Geldstiftung); HAStK, Test. Z 3/54 = Militzer, Quellen II, S. 817, Nr. 64.10, zu 1485 (testamentarische Stiftung von vier Mark Kölner Pagaments); HAStK, AV U 2/1235 (Kunibert) = Militzer, Quellen II, S. 818, Nr. 64.11, zu 1486 (Rentenkauf); auch HAStK, Rechnungen 63, S. 126; die Empfangsquittungen bei Militzer, Quellen II, S. 824, Nr. 64.28 ff.); HAStK, Kunibert A 11a3, f. 9r–v = Militzer, Quellen II, S. 818, Nr. 64.12, zu 1487 (testamentarische Stiftung von zwei Mark Kölner Pagaments).
[68] Die Dotationsurkunde von 1487 unter HAStK, Kunibert U 3/650; ebd. RuH 1, f. 135r (Abschrift); gedr. bei Militzer, Quellen II, S. 802 ff., Nr. 63.1. Die Bestätigung durch Erzbischof Hermann IV. von Hessen unter HAStK, Kunibert U 3/672; HAStK, Kunibert RuH 1, f. 135r (Abschrift); gedr. bei Militzer, Quellen II, S. 806 f., Nr. 63.4.
[69] Vgl. die Stiftungsurkunde HAStK, Kunibert U 3/650; Militzer, Quellen II, S. 802 ff., Nr. 63.1. Die erste Auszahlung der Rente erfolgte 1488 an die Bruder- und Kirchmeister; vgl. HAStK, HUA 2/14142 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 55; auch Militzer, Quellen II, S. 806, Nr. 63.2.
[70] Vgl. HAStK, HUA 2/14145 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 56, zu 1487; AEK, PfA St. Kunibert A II 35, f. 2r = Militzer, Quellen II, S. 840 f., Nr. 67.1 (15. Jahrhundert, o. D.); AEK, PfA St. Kunibert A II 35 = Militzer, Quellen II, S. 840 f., Nr. 67.1, zu 1495.
[71] Ein Beleg von 1446 kann nicht sicher der Pfarrei zugeordnet werden; vgl. HAStK, HUA 2/11923. Erste Nennung eine kirspels offermann in der o. g. Vereinbarung der Bruderschaft St. Jakob mit dem Kapitel; vgl. HAStK, Kunibert U 3/577; ebd. RuH 1, f. 133r (Abschrift, 17. Jahrhundert); Militzer, Quellen II, S. 810 ff., Nr. 64.2. 1487 Stiftung einer Erbrente zur Beleuchtung der Kirche, davon fünf Mark an den Offermann zu zahlen; vgl. HAStK, HUA 2/14145 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 56. Derselbe ist auch in einer undatierten Memorienstiftung des meyster Mayss aus dem 15. Jahrhundert genannt; vgl. AEK, PfA St. Kunibert A II 35, f. 2r = Militzer, Quellen II, S. 840 f., Nr. 67.1.
[72] Vgl. Schmitz, Priesterweihen, S. 105, Nr. 192, zum 19. und 22. Juli 1489 (Johann Iffardi). Der letzte Beleg davor unter HAStK, Test. S 955; Kürten, Stift I, S. 336; s. auch Kap. 1.2.3.
[73] So wurde in zwei weiteren Stiftungen der Jahre 1487 und 1488 ausdrücklich die ‚Kirchspielskirche‘ bedacht, einmal sogar mit dem Zusatz, dass das Geld nicht für die Kanoniker gedacht sei; vgl. HAStK, HUA 2/14145 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 56, S. 66, Nr. 14234. Nach Schäfer, Entwicklung, S. 170, hatte die Pfarrei auch eine eigene Glocke (ohne Angabe einer Quelle und des genauen Datums).
[74] Vgl. HAStK, Kunibert A 11a3, f. 9r–v = Militzer, Quellen II, S. 818, Nr. 64.12 (1487); HAStK, Test. B 3/173 = Militzer, Quellen II, S. 819, Nr. 64.16 (1517); HAStK, Test. S 3/81 = Militzer, Quellen II, S. 820, Nr. 64.18 (1517); HAStK, Test. R 3/469 = Militzer, Quellen II, S. 820, Nr. 64.19 (1523); HAStK, Rentquittungen 1534,760 = Militzer, Quellen II, S. 830, Nr. 64.46 (1534); HAStK, Johann und Cordula RuH 3, S. 732 = Militzer, Quellen II, S. 822, Nr. 64.23 (1551).
[75] S. dazu ausführlich Kap. 3.3.3.
[76] Vgl. HAStK, Test. J 3/140 = Militzer, Quellen II, S. 820 f., Nr. 64.20 (1530); HAStK, Test. B 3/960 = Militzer, Quellen II, S. 821 f., Nr. 64.22 (1551). Seit dieser Zeit tauchen neben den Brudermeistern auch ‚Provisoren‘ der Bruderschaft auf, was in den anderen Kirchspielen der Stadt die Amtsbezeichnung der Armenverwalter war; vgl. HAStK, AV U 2/1236 (Kunibert) = Militzer, Quellen II, S. 821, Nr. 64.21 (1533); HAStK, Schrb. 401, f. 132v = Militzer, Quellen II, S. 822 ff., Nr. 64.24 (1555).
[77] Vgl. HAStK, Kunibert A 11a1, f. 13r–14r = Militzer, Quellen II, S. 847, Nr. 67.8 (1480); HAStK, Kunibert A 11a3, f. 80v–82v (Abschrift im Kapitelsprotokollbuch, 15. Jahrhundert) = Militzer, Quellen II, S. 837, Nr. 66.4 (1495); HAStK, Test. M 3/307 = Militzer, Quellen II, S. 808 f., Nr. 63.8 (1517). Vgl. auch das Einnahmenbuch der Bruderschaft aus dem 15. Jahrhundert unter AEK, PfA St. Kunibert A II 35 = Militzer, Quellen II, S. 840 f., Nr. 67.1.
[78] Vgl. HAStK, AV U 2/955 f. (Heribert) = Militzer, Quellen II, S. 836, Nr. 66.1 f., zu 1415; HAStK, Kunibert A 11a1, f. 29v–31r = Militzer, Quellen II, S. 837, Nr. 66.3, zu 1481; HAStK, Schrb. 263, f. 55v = Militzer, Quellen II, S. 838, Nr. 66.6, zu 1516; HAStK, Schrb. 263, f. 159r = Militzer, Quellen II, S. 839, Nr. 66.9, zu 1561. Ferner ist eine Heilig-Kreuz-Bruderschaft zu belegen, über deren Wirken allerdings kaum etwas bekannt ist außer zwei wenig aussagekräftigen Erwähnungen; vgl. HAStK, Schrb. 257, f. 119r = Militzer, Quellen II, S. 835, Nr. 65.1, zu 1368 (Stiftung eines Erbzinses von vier Gulden an die Bruderschaft); HAStK, VuV G 335, f. 54v = Militzer, Quellen II, S. 835, Nr. 65.2, zu 1489 (Pfändung eines Amtes; dazu auch Buyken/Conrad, Amtleutebücher, S. 112). Vmtl. gehörte sie zum gleichnamigen Altar, der schon in der ersten Gottesdienstordnung von 1220 genannt ist und damals vom Thesaurar bedient wurde; vgl. HAStK, Kunibert U 1/37; Kürten, Stift I, S. 147. Er wurde 1598 mit einem Offizium für den Pfarrer bestiftet; vgl. Kürten, Stift II, S. 204.
[79] S. zu den Bruderschaften ausführlicher Kap. 3.2.1.
[80] Vgl. HAStK, Kunibert A 11a1, f. 12r–v = Militzer, Quellen II, S. 816, Nr. 64.5, zu 1480; HAStK, Rentquittungen 1489,88, und HAStK, Kunibert U 3/633, zu 1484; HAStK, Kunibert A 11a3, f. 80v–82v (Abschrift im Kapitelsprotokollbuch, 15. Jahrhundert) = Militzer, Quellen II, S. 837, Nr. 66.4, zu 1495; HAStK, Test. B 3/11 = Militzer, Quellen II, S. 837 f., Nr. 66.5, zu 1514; HAStK, Test. M 3/307 = Militzer, Quellen II, S. 808 f., Nr. 63.8, zu 1517; HAStK, Kunibert U 3/705 = Militzer, Quellen II, S. 838 f., Nr. 66.7, zu 1517.
[81] Vgl. HAStK, Kunibert U 3/577; ebd. RuH 1, f. 133r (Abschrift, 17. Jahrhundert); gedr. bei Militzer, Quellen II, S. 810 ff., Nr. 64.2, hier bes. S. 811 f.
[82] Die Vorurkunden der 1487 getätigten Altardotation reichen bis 1480; vgl. Militzer, Quellen II, S. 806 f., Nr. 63.4. Kürten, Stift II, S. 12, geht allerdings davon aus, dass es sich um zwei verschiedene Altäre handelte.
[83] Vgl. HAStK, Rentquittungen 1489,88; HAStK, Kunibert U 3/633.
[84] S. im Anhang, Nr. 500 (H. Holzweiler) und 306 (T. Engelskirchen). Ob es auch eine offizielle Verbindung dieser beiden Ämter gab, lässt sich nicht nachweisen, ist aber unwahrscheinlich, da die Kirchmeister nach Aussage des Pfarrers Polch (Mitte des 17. Jahrhunderts) von den Pfarrgenossen zusammen mit dem Pfarrer (!) gewählt wurden und nicht von den Brüdern; vgl. AEK, PfA St. Kunibert A II 13, Nr. 1 (es handelt sich um einen kurzen Auszug aus dem heute nicht erhaltenen Handbuch, das Schäfer, Pfarrarchiv S. Kunibert, II 10, noch reges-tierte). Es gibt allerdings generell nur wenig Urkunden, in denen die Kirchmeister allein auftauchen, im 16. Jahrhundert sogar nur eine; vgl. ebd., I 27 (Original nicht erhalten). Die meisten Stiftungen richten sich an die Brudermeister von St. Jakob. Die Bruderschaft St. Anna ist hingegen seit 1517 nicht mehr genannt.
[85] Vgl. AEK, PfA St. Kunibert A II 2 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kunibert, II 8.
Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug meiner Dissertation Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln. Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 42), Siegburg 2012, die ich an dieser Stelle sukzessive online zur Verfügung stelle.
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