Organisation und (Neu-)Verfassung der Pfarrgemeinden an der Wende zur Frühen Neuzeit

Die eingehende Darstellung der Verhältnisse vor dem 15. Jahrhundert war vor allem nötig, um den in der Kölner Pfarrgeschichtsschreibung erweckten Eindruck eines Zustandes bzw. einer geradlinigen Ausbildung von verbreiteten, allgemeingültigen Verwaltungsstrukturen der Pfarreien bereits im Mittelalter auszuräumen. Auf dieser Basis wird im Folgenden deutlich werden, dass das gern vermittelte Bild des systematischen laikalen Einflusses in den Pfarreien in erster Linie ein Ergebnis der Entwicklungen seit dem 14. Jahrhundert ist. In dieser Phase, die im Kern etwa bis in die 1460er-/1470er-Jahre andauerte,[746] sind die Grundlagen der modernen Kirchenpflegschaft der Frühen Neuzeit zu suchen. Dass davor eine Zäsur liegt, die angesichts der bestens untersuchten Verfassungsentwicklung der Stadt gar nicht weiter verwundern muss, mit Blick auf die Kirchspiele aber bisher unbeachtet blieb, ist zentral für die Verortung ihrer Rolle im sozialen, administrativen und konstitutionellen Aufbau der Stadt im 15. und 16. Jahrhundert. Die darauf folgende Entwicklungsperiode soll unter dem Begriff der ‚Institutionalisierung‘ zusammengefasst werden.[747] Sie setzt in der Innenstadt etwa im Anschluss an die Beruhigung der Auseinandersetzungen mit den Stiften im zweiten Viertel des 14. Jahrhunderts ein. Dabei sind die Dom- und Rheinvorstadtpfarreien noch deutlicher als bisher Vorbilder und beispielhaft für die Ausprägungsformen in den anderen Kirchspielen. Sie sollen daher zunächst im Vordergrund stehen, um die einzelnen Funktionselemente zu veranschaulichen. Anschließend werden diese im jeweils konkreten Rahmen der Entwicklung in den einzelnen Pfarreien auch im Rest der Stadt sichtbar – wodurch das Ganze erst einen für die Verfassung der Gesamtstadt prägenden ‚Systemcharakter‘ erhielt.

 

2.1 Grundlagen der pfarrkirchlichen Verwaltung im 14. Jahrhundert

Die weitere Ausprägung der laikalen Verwaltung kann generell mit einem einsetzenden ‚Stiftungsboom‘ wesentlich deutlicher als mit dem ‚Bauboom‘ um die Wende vom 12. zum 13. Jahrhundert in Zusammenhang gebracht werden.[748] Denn im Gegensatz zu den meist nur vermuteten Bauvermögen, die nach einschlägiger Forschungsmeinung den Kern der Kirchenfabrik und damit den Ursprung der Laienverwaltung bildeten, kann das Stiftungsvermögen und die Verantwortlichkeit der Parochianen dafür dezidiert nachgewiesen werden.[749] Die in diesem Kontext zu erörternde Frage nach der Priorität ist insofern vor allem eine kirchenrechtliche und soll daher vernachlässigt werden.

 

2.1.1 Stiftungswesen

Um eine unabhängige Aufsicht der erbrachten Leistungen sicherzustellen, wurden Stiftungen oft auf vier Säulen gestellt. Der Stifter bzw. seine Familie beauftragte Testamentsexekutoren mit der Kontrolle der Stiftungsbestimmungen, für deren Ausführung ein Geistlicher bezahlt wurde. Die Verwaltung des Kapitals oblag den Kirchmeistern, die einerseits mit der ihr unterstellten Kirchenfabrik für die Umsetzung bürgten.[750] Andererseits muss darin angesichts des immer umfangreicheren Aufwands eine schlichte Notwendigkeit gesehen werden, da es zum Beispiel Pachterträge von weit entfernten Gütern zu erheben galt,[751] nachdem sich die Finanzverwaltung des 12. und 13. Jahrhunderts noch überwiegend auf Immobilien in der Stadt bezogen hatte. Als Paradebeispiel soll hier der besonders reich dotierte und bestens dokumentierte, 1412 in St. Laurenz gestiftete Katharinenaltar angeführt werden. Er war ausgestattet mit einem Fuder Wein Bonner Maßes und Gewächses vom Kloster Heisterbach, einer Ewigjahrrente von sechs Malter Korn Kölner Maßes von Äckern in der Flur des Dorfes Sinthern bei Brauweiler, einer Ewigjahrrente von zwei Goldgulden des Königs von Ungarn von Äckern beim Dorf Riehl, einer Jahrrente von zwei Wagen Heu, zwei Malter Hafer und drei Kapaunen von Wiesen beim Dorf Türnich, einer Ewigjahrrente von fünf Malter Korn Kölner Maßes, einer Ohm und einer Tonne Wein von Äckern und Weingärten vom Dorf Weiß im Kirchspiel Sürth, einer Rente von fünf Mark und neun Schilling Kölner Pagaments aus Häusern und Erbgütern in Stadt und Gericht Bonn, einem Viertel aller großen und kleinen Zehnten im Dorf Hersel und im Distrikt desselben, einer Ewigjahrrente von zwei Malter Korn aus Gütern im Dorf Pulheim und im Distrikt desselben sowie von einem Malter Korn und zwei Hühnern, die durch den Erben des Helperich von Riehl von einigen ebendort gelegenen Äckern gezahlt wurden.[752]

Vor allem solche großen Einzelstiftungen – meist Altardotationen,[753] überwiegend seit der Mitte des 14. Jahrhunderts – beteiligten in diesem Sinne die bedeutenden Bürger des Kirchspiels und/oder den Pfarrer. Besonders klar nachvollziehbar wird dies in den Pfarreien der Innenstadt. In St. Kolumba kann auf das Jahr 1349 die Dotation eines Kreuzaltars durch die Eheleute Hermann de Seyne und Agnes datiert werden.[754] 1386 wurde zudem durch den Altaristen Albertus de Gangelt der Marienaltar bestiftet, dessen Kollation den Provisoren mit dem Pfarrer zukam.[755] Aus dem Jahr 1397 stammt ein umfangreiches Testament des Vikars Johann de Keylse, das die Kirchenfabrik, den Pastor, den Küster und einen Offizianten bedachte.[756]

Klein St. Martin wurde vor allem im Testament des Pfarrers Heinrich vom Hirtz von 1358 überaus reich bestiftet: mit über 2000 Mark für Gerät und Reliquien, notwendige Bauarbeiten – unter anderem eine Kapelle zu Ehren des Hl. Antonius und der vier Marschälle – sowie dem Allerheiligenaltar.[757] 1361 wurde zudem ein Apostelnaltar durch Arnold de Palatio fundiert,[758] den später Pastor und Kirchmeister gemeinsam verwalteteten.[759] Ferner ist in dieser Zeit ein Kreuzaltar 1362 bzw. 1374 erstmals belegbar.[760]

Besonders evident ist die enorme Welle von großen Stiftungen in St. Laurenz, allen voran in Form der Errichtung einer Kapelle für die Gebeine des Hl. Vinzenz und des Hl. Silvester 1316 durch Hilger von der Stessen und seine Frau Adelheid,[761] die die Stiftung 1348 nach dessen Tod noch um weitere Besitzungen erweiterte.[762] 1395 fundierte Margaretha von der Lilie in dieser Kapelle eine zusätzliche Messe.[763] Außerdem ist aus der Mitte des Jahrhunderts die Stiftung eines Erbzinses durch Heinrich von Gladbach und seine Frau Hilla an die Sakramentsbruderschaft überliefert.[764] Und es wird in dieser Zeit von zwei weiteren Altären berichtet: von St. Barbara und einem 1347 durch den Pfarrer Petrus de Bonna gestifteten Marienaltar.[765] Zudem fundierten Matthias von Roermondt und seine Frau Druda 1399 mit 600 Gulden den Michaelsaltar,[766] dessen Besetzung der Stadt Köln und den Provisoren des Hl. Geist-Hospitals oblag.[767]

In St. Alban, für das der Erstbeleg einer Beteiligung von Laien an der Finanzverwaltung im Jahr 1298 und damit später als in den anderen Pfarreien der Innenstadt liegt,[768] ist zwar eine große Altardotation durch den Pfarrer und die Bürger Eberhard Gir von Kovelshoven (Schöffe), Johann von Horn, Heinrich Bonenberg und seine Frau Kunigunde, Walter von Dyk, Tilman Midenberg, Konrad den Steinmetz und Stina von Kaster erst für das Jahr 1413 bezeugt;[769] die Altarrektorenpräsentation erfolgte durch den Pfarrer und zwei Kirchmeister.[770] Doch schon im 14. Jahrhundert findet sich auch hier zumindest ein deutlich anwachsendes (finanzielles) Engagement. 1323 wurde Geld für den Turmbau angelegt.[771] Seit der ersten Hälfte des Jahrhunderts ist mehrfach der Vinzenzaltar bedacht,[772] 1380 wird ein Marienaltar erwähnt.[773] Und seit 1378 stoßen wir auch wieder auf die Verantwortlichkeit der Pfarrgenossen, die damals zusammen mit dem Pfarrer Besitzungen der Kirchenfabrik veräußerten.[774] Aus der Zeit um 1400 existiert schließlich ein erstes Verzeichnis, das damals 19 auf Immobilien lastende Renten angibt, zusammen über 40 Mark, die die Kirchenbeleuchtung finanzierten.[775]

Lediglich für St. Brigida ist damit in der Innenstadt das bürgerliche Engagement, falls vorhanden, nur schwer nachzuvollziehen. Selbst die ausgiebigen Stiftungsverzeichnisse späterer Zeit reichen kaum in die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts zurück.[776] Einzig belegbarer Vorgang ist die Stiftung eines Jahresgedächtnisses durch Edmund und Sophia von der Ehrenpforte 1330.[777] Immerhin gab es seit der Mitte des 14. Jahrhunderts einen Altar (St. Maria), dessen Verwaltung allerdings den Altaristen oblag.[778] Das Rheinvorstadtkirchspiel St. Brigida legt damit Ansatzpunkte für eine erneute Differenzierung des Befunds durch die Analyse der jeweils konkreten Voraussetzungen nahe. Dies bedeutete hier vor allem eine noch nicht in demselben Maße erfolgte Durchsetzung von Laienbeteiligungsformen gegenüber der unmittelbar benachbarten Benediktinerabtei Groß St. Martin, wie sie vor allem in dem verlorenen Prozess um die Mitbestimmung bei der Besetzung der Pfarrstelle ab 1273 zum Ausdruck kommt. Ähnlich lässt es sich für die peripheren und randständigen Pfarreien beobachten,[779] für die jedoch zumindest die grundsätzliche Tendenz einer anwachsenden Stiftungstätigkeit ebenfalls festzustellen ist. So kam es in der Mitte des 14. Jahrhunderts auch in St. Peter zur Dotation eines Altars der Hl. Barbara durch den Pfarrer Heinrich von Sechtem.[780] Ebenfalls in dieser Zeit erstmals erwähnt ist ein Altar St. Maria.[781] Für St. Maria Lyskirchen ist auf die ausgeprägte Stiftungstätigkeit des Tilman von Kusin zu verweisen, der unter anderem 1342 einen Johannesaltar fundierte.[782] Hier lässt sich die Vehikelfunktion eines solchen Vorgangs beobachten, denn im Anschluss treffen wir auf eine Reihe von Folgestiftungen. Noch im selben Jahr kam es zur Verbesserung der Dotation des Altars durch Druda, die Witwe des Johannes Schnelle,[783] 1367 durch Tilmans Neffen Heinrich.[784] Außerdem war bereits 1350 ein Kreuzaltar durch Ritter Constantin von Vlatten gestiftet worden[785] sowie etwa in dieser Zeit ein Margareten- bzw. Maternusaltar durch Gerhard von Kleberg und seine Frau Adelheid.[786] 1384 kam es zudem zur Stiftung einer täglichen Messe auf dem Nikolausaltar durch Constantin von Lyskirchen und seine Frau Elisabeth.[787]

Ganz ähnlich stellt sich etwas später die Situation in St. Paul dar, wo Johann Derne, genannt Vingerlinck, 1407 ein beneficium ecclesiasticum mit wöchentlich vier Messen an dem neuen Kreuzaltar errichtete,[788] das aus zwei Häusern in Bonn finanziert wurde.[789] Das Präsentationsrecht darauf kam nach dem Tod der Frau des Stifters den Kirchmeistern zu,[790] ebenso die Verwaltung.[791] Nur kurz darauf erfolgte die Dotation des Altars St. Maria, Jakob und Theobald durch Wilhelm Hoiking mit dem Zehnten in Bochum für drei wöchentliche Messen.[792] Auch in St. Maria Ablass ist seit 1367 eine umfangreiche Stiftungstätigkeit belegbar.[793] Singulär blieben dagegen zunächst 1331 die Stiftung einer Kapelle durch Heinrich von Kusin in St. Christoph, deren Präsentation die Erben des Stifters vor dem Pfarrer vornahmen,[794] 1407 die Dotation eines Altars St. Philipp und Jakob an St. Lupus durch Peter de Inferno und Gottfried de Bercka, einen Kanoniker von St. Severin,[795] sowie in St. Maria Magdalena der Sebastianusaltar.[796]

Zwar fehlt eine ganze Reihe von Kirchspielen in dieser Auflistung, für die in diesem Zeitraum keine großen Einzelstiftungen nachgewiesen werden können (St. Aposteln, St. Kunibert, St. Johann Baptist, St. Jakob, St. Mauritius, St. Johann Evangelist, St. Maria im Pesch). Zumindest die letzten Belege wurden überdies nur quantitativ genannt, ohne eine Vertiefung mit Blick auf die jeweils konkreten Stiftungsbestimmungen.[797] Doch kann ganz allgemein ein immer umfangreicheres und zunehmend systematisches Engagement der Parochianen in Finanz- und Verwaltungsfragen konstatiert werden.[798] Besondere Bedeutung erhält diese Beobachtung dadurch, dass konkrete Nachweise für die Beteiligung am Bau nicht erbracht werden können und von den zunächst ohnehin nur vereinzelten Stiftungen für die Beleuchtung der Kirche seit dem Ende des 12. und im 13. Jahrhundert umstritten ist, ob aus ihnen eigene Vermögensmassen und damit die Kerne der später belegbaren Kirchenfabriken abgeleitet werden können.[799]

Als Hintergrund dieser Entwicklung muss auch ein sich immanent selbst verstärkender Effekt angenommen werden. Durch die zunehmende Verantwortung für die materiellen Grundlagen der Seelsorge, angefangen beim Bau über die Ausstattung der Kirche und der gottesdienstlichen Verpflichtungen bis hin zum Ausfüllen der Pfarrei mit geistlichem Leben durch die Stiftung von Messen, Offizien und Vikarien, vergrößerte sich einerseits die Komplexität der Verwaltung. Das erforderte wiederum mehr Einsatz, erhöhte aber andererseits auch die Attraktivität der Beteiligung. Dadurch wurde dieser Einsatz materiell und sozial gewährleistet sowie umgekehrt der weitere Wunsch der Parochianen nach Einfluss begründet bzw. untermauert.[800] Besonders die steigende Relevanz des Stiftungswesens selbst muss dabei neben einer unmittelbaren „Verknüpfung von wirtschaftlichem Aufschwung, zunehmender Rechte des Rates, fortgesetzter Erweiterung der Pfarrkirche und damit wachsender Bedeutung der Kirchenfabrik“[801] sowie dem generellen Fortschritt in der Verwaltung[802] als ganz zentrale Voraussetzung dieser Entwicklung verstanden werden.[803] Namentlich die Sorge um das Seelenheil kann als Motivation der Stadtbewohner kaum hoch genug eingeschätzt werden.[804] Mithin ist die juristische Absicherung der Memoria ähnlich wie die Repräsentanz im Fall des Bauwerks als eine ganz entscheidende Triebfeder des Zugriffs der Laien auf die pfarrkirchliche Verwaltung anzusehen.[805] Die direkte Folge dieses Prozesses ist eine merkliche Modernisierung derselben seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts, wenngleich die Wurzeln teilweise bis ins 13. Jahrhundert zurückreichen.

[746]  Natürlich kennzeichnen nicht einzelne Ereignisse oder bestimmte Daten Beginn und Ende von Epochen als solche, sondern sie prägende Entwicklungstendenzen und -brüche; vgl. in diesem Sinne Giel, Öffentlichkeit, S. 39, für seinen Untersuchungszeitraum 1450 bis 1550, der allerdings stark von der (edierten) Quellenlage beeinflusst scheint; allgemein auch Mölich/Schwerhoff, Stadt, S. 17. Doch wird im Zusammenhang einer Periodisierung der Kölner Geschichte gern die Verleihung des Reichsunmittelbarkeitsprivilegs 1475 genannt; vgl. dazu den Ausstellungsband von den Brincken, Köln 1475; Druck des Privilegs bei Dreher, Texte, S. 52 ff., Nr. V. Tatsächlich kann auch die im Folgenden zu untersuchende flächendeckende Institutionalisierungsphase der Kirchenpflegschaft im letzten Viertel des 15. Jahrhunderts als weitgehend abgeschlossen gelten. S. auch Kap. 3.1 zu den den nächs-ten Zeitabschnitt einleitenden Reformbestrebungen der lokalen Organisationsstrukturen im Umfeld des Neusser Krieges. Allgemein Meuthen, Jahrhundert, S. 113 ff.

[747]  Vgl. zu dem Begriff vor allem Berger/Luckmann, Konstruktion, S. 57 ff., die in ihrer ‚Theorie der Institutionalisierung‘ ausdrücklich auch auf den derselben vorausgehenden Habitualisierungprozess verweisen – eine mit Blick auf die bislang im Vordergrund stehende Entwicklung der pfarrkirchlichen Verwaltung bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts sehr passende Umschreibung.

[748]  Vgl. dazu den kurzen Forschungsüberblick bei Schmid, Stifter, S. 11 f. Der von ihm in den Vordergrund gerückte eigentliche spätgotische Stiftungsboom ist zwar erst in das 15. Jahrhundert zu datieren, die Stiftungstätigkeit wuchs aber, wie die im Folgenden analysierten Quellen zeigen, bereits seit der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts deutlich an. Man beachte auch den Kontext des ersten großen Pestzuges, der Köln 1349 erreicht hatte; vgl. allgemein zu dem Zusammenhang zwischen einer gestiegenen Frömmigkeit und der Pest die Beiträge in Schreiner/Müller-Lucker, Laienfrömmigkeit. Mit Blick auf den ‚Bilderboom‘ der Spätgotik Irsigler/Schmid, Kunsthandwerker, S. 12.

[749]  So sieht schon Schröcker, Kirchenpflegschaft, S. 119 f., den Ansatzpunkt für den Einflussgewinn der Laien stärker in einer erweiterten Kontrolle über die Stiftungsvermögen, die er ebd., S. 122, als deren „Verbürgerlichung“ bezeichnet.

[750]  Vgl. dazu Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 95 f., mit einer Erläuterung der rechtlichen Hintergründe; auch Schröcker, Kirchenpflegschaft, S. 119 ff. Grundlegend Feine, Rechtsgeschichte, S. 421 ff.; Pleimes, Stiftungsrecht, S. 136 ff.

[751]  Verwiesen sei hier schon auf die vielen Reisen Hermann Weinsbergs im Dienste des Kirchspiels St. Jakob im 16. Jahrhundert; vgl. dazu auch Herborn, Reisen.

[752]  Vgl. HAStK, HUA 3/8137 = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. III, S. 48; REK XII.1, S. 113 ff., Nr. 350. Zur Verwaltung AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 158 (Geyen, Weiler, Hersel, Gilsdorf); ebd. D II 99, f. 1r–56r (Häuser in der Salomonsgasse in Köln); ebd. D II 99, f. 1r–56r, f. 72r–103v (Weinempfang aus Heisterbach); ebd. D II 100, f. 2r–70r (Güter in Türnich); ebd. D 1606 (Zehnter in Brauweiler); ebd. D II 102, 32, f. 126r–128r (Weingut und Zehnter zu Hersel); ebd. D 1571, 1565, 1559, 1564 (Hof zu Fühlingen).

[753]  In Ergänzung zu den bereits in Anm. 748 aufgeführten Ursachen für den Stiftungsboom sei hier auch auf die von Hegel, St. Kolumba, S. 46, mit Blick auf die Altäre neben der Zunahme der Privatmessen genannten Reliquientranslationen und die allegorische Interpretation des Kirchengebäudes als Hintergründe verwiesen.

[754]  Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 30 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 30; das Testament unter HAStK, Test. S 3/715. Die Besetzung oblag zunächst den Nachkommen der Stifter, später ist der Altar nicht mehr erwähnt.

[755]  Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 39 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 39; auch Greving, Steuerlisten, S. 160; HAStK, Schrb. 174, f. 100v.

[756]  Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 44 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 44.

[757]  Vgl. Heuser, Testament; auch Oepen, Totenbücher, S. 369 ff.; Herborn, Mäzenatentum, S. 170–177.

[758]  Vgl. HAStK, Schrb. 12, f. 146v; Vogts, Patriziergeschlechter, S. 516.

[759]  Vgl. HAStK, HUANA 1/647 = von den Brincken, Haupturkundenarchiv, S. 155 f.

[760]  Vgl. HAStK, Schrb. 24, f. 47r; ebd. 472, f. 296r.

[761]  Vgl. die Stiftungsurkunde unter AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 32, f. 16r–31v; ebd. D II 134, f. 2r–5v, 40r–46r (Abschrift, 1654). Vgl. auch HAStK, Schrb. 103, f. 30v. Vgl. allgemein Hayn, Stessen, S. 130 f., 134 f. Zur Finanzverwaltung der Stessen-Stiftung im 14. Jahrhundert AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 134, f. 87r, zu 1329 (Abschrift, 1610); ebd. D II 134, f. 88r, zu 1354 (Abschrift, 1579). Vgl. auch ebd. D II 134, f. 86r–99r, mit diversen Akten.

[762]  Vgl. HAStK, Schrb. 253, f. 54r = Militzer, Quellen II, S. 895 f., Nr. 71.1; dazu auch AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 32, f. 30r–31v.

[763]  Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 32, f. 31v–32v; ebd. D II 134, f. 51r–52r (Kopie). Vgl. auch ebd. D I 3, zur Übertragung von drei Weingärten in Moelenberg und zwei Morgen Busch bei Alfter durch Johann Rotstock und seine Verwandten (1. März 1413).

[764]  Vgl. HAStK, Schrb. 257, f. 101r = Militzer, Quellen II, S. 896, Nr. 71.2.

[765]  Vgl. HAStK, Schrb. 158, f. 55r; ebd. 27, f. 78r; KDM Köln 2.III EB, S. 58.

[766]  Vgl. HAStK, Test. R 3/514; Kuske, Quellen III, S. 309, Nr. 209; auch AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 118, f. 62r, 68r; ebd. D II 118, f. 42r–47r (Abschrift); HAStK, AV U 3/462 (Geisthaus). Die Approbation des Dompropstes unter AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 118, f. 58v–59r; ebd. D II 118, f. 33r–38v (Abschrift). Zur Dotation Sauerland, Urkunden VII, S. 247 f., Nr. 612. Dem Altar wurden zugewandt: ein Anteil am Zehnten in Hersel und eine Erbrente (sechs Gulden) von einem Hof zu Riehl, die Lambrecht von Düren an Gottfried Batenburg verkauft hatte; vgl. HAStK, AV U 3/482 (Geisthaus) (Urkunde inseriert).

[767]  Vgl. HAStK, HUA 2/8031 = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. III, S. 43; HAStK, AV U 2/462 (Geisthaus).

[768]  Vgl. Planitz/Buyken, Schreinsbücher, S. 223 f., Nr. 1301; s. auch Kap. 1.2.2.

[769]  Vgl. AEK, PfA St. Alban A I 3 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Alban, I 1; auch REK XII.1, S. 151, Nr. 535, S. 178, Nr. 604.

[770]  Vgl. auch AEK, PfA St. Alban A I 16 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Alban, I 2.

[771]  Vgl. Keussen, Topographie I, S. 176b, Nr. 1; KDM Köln 1.IV, S. 3; dazu auch Verbeek/Zimmermann, Baugeschichte, S. 165, die einen gotischen Bauabschnitt im 14. Jahrhundert vermuten. Bis heute gibt es allerdings weder für einen romanischen Turm noch für einen Neubau des 14. Jahrhunderts Belege seitens der Baugeschichtsforschung; vgl. Beuckers, Köln, S. 210.

[772]  Vgl. Löcherbach, Geschichte, S. 31, zu 1334; ebd., S. 20, zu 1350; AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B I 11 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 11, zu 1396.

[773]  Vgl. Löcherbach, Geschichte, S. 53.

[774]  Vgl. Lau, Entwicklung, S. 375, Nr. 16.

[775]  Vgl. AEK, PfA St. Alban A II 6; auch Löcherbach, Geschichte, S. 71 ff.

[776]  Vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 5, 6, 35 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C II 21, 23, 14, 16 (Letztere im Original nicht erhalten). Insofern erschließt sich nicht der Ursprung der Angabe von Opladen, Groß St. Martin, S. 226, bis zum 15. Jahrhundert seien 33 Messstiftungen getätigt worden, wobei diese zeitliche Eingrenzung auch wenig hilfreich ist.

[777]  Vgl. Kessel, Antiquitates, S. 22, Anm. 34; Fahne, Geschichte I, S. 88.

[778]  Die Angabe von Opladen, Groß St. Martin, S. 213, „das Kirchspiel“ habe 1349 120 Morgen Artland in Dillrath erworben, ist ungenau: Das Geschäft tätigte der Altarist an St. Maria, Johann Stollen, ein Kanoniker von St. Maria ad Gradus; vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 5, f. 23v ff. (Abschrift). Insofern ist auch die weitere Angabe von Opladen, der Altar sei 1378 erstmals erwähnt, unrichtig, zumal der Quellenverweis auf Kessel, Antiquitates, S. 361, nicht stimmt.

[779]  S. dazu unten, Kap. 2.4.

[780]  Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Peter, A 9 (Original nicht erhalten). Bestätigung durch Erzbischof Wilhelm von Gennep (1349–1362) 1351; vgl. ebd., A 10 (Original nicht erhalten).

[781]  Vgl. AEK, PfA St. Peter, Best. Stift St. Cäcilia A I 11 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Peter, A 11.

[782]  Vgl. AEK, PfA St. Maria in Lyskirchen I A II 1b, S. 61 ff. = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria in Lyskirchen, A 3. Vgl. auch Paas, Pfarre, S. 24 ff.

[783]  Vgl. Paas, Pfarre, S. 27 f.

[784]  Vgl. Paas, Pfarre, S. 29 ff. In dieser Zeit waren nach ebd., S. 28 ff., schon sehr viele Jahresgedächtnisse an diesem Altar gestiftet worden (die Rentenzahlungen aus einem 1373 von der Stadt übernommenen Haus auch bei Knipping, Stadtrechnungen II, S. 134, 167; von Ennen, Geschichte III, S. 787, falsch gedeutet als Zuzahlung aus der Stadtkasse). Vgl. auch AEK, PfA St. Maria in Lyskirchen I A II 5, zur Stiftung der Veronica von der Juden am Johannesaltar 1417.

[785]  Vgl. Paas, Pfarre, S. 33, 217; die Zahlungen ebenfalls bei Knipping, Stadtrechnungen II, S. 92, 188, 249, 273, 306, 367.

[786]  Vgl. Paas, Pfarre, S. 35; vgl. auch HAStK, Schrb. 338, f. 114r.

[787]  Vgl. Paas, Pfarre, S. 36.

[788]  Vgl. AEK, PfA St. Andreas, Springnummern St. Paul, Nr. 50, Akte 2; Transsumpt: AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B I 26 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 18. Die Behauptung in KDM Köln 2.III EB, S. 103, der Altar sei 1369 errichtet worden, ist unrichtig und beruht vmtl. auf dem Fehlschluss, dass die Abschriften (von Vorurkunden) im Urkundenkopiar (vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 3) bis zu diesem Datum zurückreichen.

[789]  Vgl. dazu das Urkundenkopiar des Kreuzaltars unter AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 3 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 2 I.3 (1369–1532).

[790]  Vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B I 26 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 18.

[791]  Vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 3, f. 40v–44r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 41.

[792]  Vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 1, f. 13r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 21; auch REK XII.1, S. 189 f., Nr. 624. Die Vergabe erfolgte nach dem Tod der Exekutoren durch den Pastor und die Kirchmeister. Der Zehntkauf datiert von 1411; vgl. AEK, PfA St. Andreas, Springnummern St. Paul, Nr. 39, Akte 2; ebd., Best. Pfarrei St. Paul B I 20 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 20; AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 1, f. 15r. Vgl. zur Verwaltung im 15. Jahrhundert (1414) auch AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 1, f. 17r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 24; AEK, PfA St. Andreas, Springnummern St. Paul, Nr. 39, Akte 4.

[793]  Vgl. AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B I 2 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 2, zu einem Zins von drei Mark und sieben Schilling auf das Haus Spitze durch Gerlach de Walde und Sophia (1367); Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 3 (Original nicht erhalten), und HAStK, Schrb. 295, f. 30r, zu einem feierlichen Anniversar und einer monatlichen Seelenmesse am vor dem Katharinenaltar gelegenen Grab der Eheleute Johann und Sophia von Mauenheim (1368); Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 4 (Original nicht erhalten), zur Stiftung einer jährlichen Rente von drei Mark (1384); AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B I 6 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 6, zur Stiftung einer Rente an den Pastor (1392); ebd., B 1 7 (Original nicht erhalten), zur Stiftung einer jährlichen Memorie für drei Goldgulden (1392).

[794]  Vgl. Joerres, Urkundenbuch, S. 352 f., Nr. 331; auch ebd., S. 539, Nr. 562, zu 1420. Die Mutterpfarrei erhielt zudem sechs Schilling, die der Kapellenrektor bekommen sollte.

[795]  Vgl. AEK, MON Köln B I 28.1.

[796]  Vgl. HAStK, HUA 1/1928a = Keussen/Knipping, Erwerbungen, S. 72; vgl. auch Roth, Stift, S. 40 (ohne Beleg).

[797]  S. dazu im Einzelnen Kap. 2.4.

[798]  Auch Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 92, kennt keine Beispiele für Immobilienverwaltung vor dem 14. Jahrhundert. S. zur Unterscheidung der verschiedenen Vermögensmassen Kap. 1.2.2.

[799]  So zuletzt Fuhrmann, Kirche, S. 71 ff., 128. Nachweise für einen eigenen Fonds liegen aber auch außerhalb Kölns nicht vor; vgl. Schröcker, Kirchenpflegschaft, S. 52; Browe, Verehrung, S. 1 ff. Eine Besonderheit bildeten die im Frühmittelalter auf privatem Grund gegründeten Eigenkirchen; vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 93; Mierau, Vita, S. 21 ff., 68 ff., 155 ff.

[800]  S. auch Kap. 3.2 zum Zusammenhang zwischen der Sorge um das Seelenheil in Form frommer Stiftungen, gesellschaftlichem Prestige sowie juristischer, sozialer und ökonomischer Verantwortung als Motivation des Engagements der Bürger im Rahmen der pfarrkirchlichen Verwaltung.

[801]  Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 92. Vgl. zu Freiburg i. Br. Albert, Urkunden, S. 36; Stutz, Münster, S. 18 ff.; Schadek, Bürgerschaft, S. 99; Schadek/Untermann, Gründung, S. 80 ff. Zu Rothenburg Schattenmann, Einführung, S. 3; Borchardt, Institutionen, S. 39 ff. Zu Bremen Wiek, Verwaltung, S. 130 ff.

[802]  Vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 100 ff.

[803]  Vgl. Schröcker, Kirchenpflegschaft, S. 52 ff., mit zahlreichen Beispielen.

[804]  Vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 94 ff.; Fuhrmann, Kirche, S. 73, 132; Schmid, Stiftungen, S. 61 f.; Feine, Rechtsgeschichte, S. 416 f.; Pleimes, Stiftungsrecht.

[805]  Vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen, S. 102. Grundlegend Oexle, Memoria. Zuletzt Borgolte/Fonseca/Houben, Memoria. S. dazu auch Kap. 3.2.

 

Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug meiner Dissertation Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln. Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 42), Siegburg 2012, die ich an dieser Stelle sukzessive online zur Verfügung stelle.

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Tobias Wulf (28. November 2016). Organisation und (Neu-)Verfassung der Pfarrgemeinden an der Wende zur Frühen Neuzeit. Colonia Praemoderna. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/mb3b


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