Klein St. Martin in Köln. Überlegungen zur Entwicklung einer mittelalterlichen Pfarrei aus stadtgeschichtlicher Perspektive (Teil 1)

Dass die Geschichte der Kirchengemeinde Klein St. Martin ein Desiderat der Kölner Forschung ist, muss erstaunen.[1] Traditionell haben sich die pfarrgeschichtlichen Untersuchungen vor allem auf das zentrale Innenstadtkirchspiel St. Kolumba konzentriert, das durch seine schiere Größe, seinen Bevölkerungsreichtum und eine Gruppe höchst prominenter Bewohner um die Patrizierfamilien Rinck, Wasservas und andere einen herausragenden Platz in der Stadtgeschichte einnimmt.[2]Zuletzt wurde auch der benachbarten, kleineren Pfarrei St. Laurenz eine eigene Studie gewidmet.[3] Ausgerechnet die kirchenorganisatorische Entwicklung der Kölner Rheinvorstadt, die neben Klein St. Martin auch die Gemeinde St. Brigida umfasste, ist dagegen weitgehend unerforscht.[4] Dabei wurde deren Bedeutung besonders für die mittelalterliche Verfassungstopographie stets nachdrücklich betont. Auch Manfred Groten hat diesem Thema immer wieder breiten Platz eingeräumt.[5] Frühere Generationen von Historikern sahen hier die Keimzelle des wirtschaftlichen Aufstiegs und damit mehr als nur mittelbar auch der politischen Emanzipation des Bürgertums.[6] Allerdings galt ihre Konzentration besonders den protokonstitutionellen Entwicklungen auf lokaler Ebene, deren räumlichen und sozialen Rahmen in weiten Teilen der Stadt die Kirchspiele vorgaben. Diese erhielten in dem entsprechenden Funktionszusammenhang die Bezeichnung ‚Sondergemeinden‘,[7] wobei jedoch in einseitiger Betonung verfassungsgeschichtlicher Aspekte ihre kirchlichen Implikationen meist zu wenig differenziert wurden. Selbst auf diesem Gebiet existiert damit noch ein eminenter Klärungsbedarf – zumal mit Blick auf den im Titel des Beitrags angekündigten Zusammenhang von Pfarr- und Stadtgeschichte. Überdies wurde zwar immer wieder auf die soziale und wirtschaftliche Potenz der Rheinvorstadtbewohner hingewiesen, ohne allerdings hinsichtlich des laikalen Einflusses auf die pfarrkirchliche Verwaltung angemessen darauf einzugehen, dass der Anteil aktiv gesellschaftspolitisch partizipierender Bürger hier als evident höher eingestuft werden muss als beispielsweise in St. Kolumba. Dort dominierte eine relativ kleine Gruppe einflussreicher Familien das in seiner Sozialstruktur sehr heterogene, in großen Teilen aber medioker oder sogar von unteren Bevölkerungsschichten geprägte Kirchspiel. Insofern kann dieser Bezirk zwar durchaus als repräsentativ für die urbane Gesellschaft gelten; nicht zuletzt hatte er mit 40 ha und mehreren tausend Einwohnern in etwa die Größe umliegender Mittelstädte wie Neuss oder Bonn.[8] Klein St. Martin war dagegen weitaus deutlicher der Schmelztiegel der Kölner Oberschicht – und damit auch der kommunalen Politik.Über die gerade für Köln so prägende Verflechtung der verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen hinaus – in unserem Fall vor allem konstitutioneller, sozialer und kirchlicher Aspekte, wie sie besonders in dem Phänomen der Sondergemeinden zum Ausdruck kommen – erwächst hier der Ansatz einer grundsätzlichen Ausweitung der klassischen stadtgeschichtlichen Perspektive auf die Pfarreien, speziell mit Blick auf das konfessionelle Zeitalter. Denn im Grunde mangelt es für die 19 mittelalterlichen Kölner Kirchengemeinden gar nicht an Pfarrgeschichten.[9] Abgesehen davon, dass dieselben aber oft veraltet sind, ist es vielmehr umgekehrt die Stadtgeschichte, der man lange Zeit ein gewisses Desinteresse an den städtischen Pfarrgemeinden als Teil des politisch-administrativen Systems oder des sozialen Lebens anlasten musste.[10] Dieser Beitrag verfolgt daher weniger das Ziel einer erschöpfenden Darstellung der Entwicklung des Kirchspiels Klein St. Martin, die den Umfang des vorliegenden Bandes gewiss sprengen würde. Der Bedeutung entsprechend, die die Trias Köln – Stadt – Kirche in der wissenschaftlichen Arbeit von Manfred Groten spielt, soll vielmehr exemplarisch die Positionierung einer – zweifellos herausragenden – Kirchengemeinde im mittelalterlichen Gesellschafts- und Verfassungsaufbau der Stadt verdeutlicht werden, indem chronologisch, aber keineswegs zeitlich durchgehend einzelne besonders markante Stationen bzw. wichtige Themenfelder der Entwicklung beschrieben und deren jeweilige kommunale Implikationen aufgezeigt werden: von den Ursprüngen der Kirche über ihre Beziehung zum Patronatsstift sowie das Verhältnis von Pfarrei und Sondergemeinde bis hin zur Ausprägung laikaler Verwaltungsformen im Spätmittelalter und deren stadtgeschichtlicher Bedeutung.

Die Ursprünge der Pfarrei

Schon die Anfänge des Kirchspiels lassen den engen Zusammenhang von städtischer Entwicklung und Pfarrgeschichte im Falle Klein St. Martins überdeutlich hervortreten. Die eigentliche Gründung der Kirche kann zwar nicht schlüssig nachgewiesen werden; der Erstbeleg von 1080 scheint eher zufälliger Natur.[11] Nichtsdestoweniger offenbaren sich hier zwei für das Kölner Pfarrsystem prägende Entwicklungstendenzen:
1.) Nachdem die Anfänge einer kommunalen Kirchenorganisation in der seelsorglichen Loslösung der extraurbanen Stiftsgemeinschaften vom Bischofsitz im 9. Jahrhundert und etwas später der Gründung vom Dom abhängiger Pfarrkirchen in der alten Römerstadt zu suchen sind,[12] beruht die exzeptionelle Fragmentierung des Kölner Pfarrsystems mit seinen 19 Parochien auf dem mehrstufigen Erweiterungsprozess der Stadt.[13] Die Erschließung der Rheinvorstadt markiert den Anfang bzw. einen frühen Höhepunkt dieser Entwicklung in einer auch ökonomischen Boomphase Kölns im Hochmittelalter.[14] Zwar zogen jüngere archäologische Befunde die Annahmen der älteren Forschung in Zweifel, dass es sich um eine sprunghafte, maßgeblich von den dort siedelnden Fernhandelskaufleuten vorangetriebene Entwicklung gehandelt habe, die mithin auch die ‚Bürgerkirche‘ Klein St. Martin mehr oder weniger eigeninitiativ ins Leben gerufen hätten.[15] Gleichwohl kommt man auch heute nicht umhin, die zum Rhein ausgreifende Stadtentwicklung und den Bevölkerungsanstieg bzw. -wandel als maßgebliche Ursachen dafür zu erkennen, dass es hier zur Neugründung oder zumindest Aufwertung eines geistlichen Instituts gekommen ist,[16] nachdem zunächst die nahe gelegene Kirche St. Peter-Paul ihren Zuständigkeitsbereich in das sich erweiternde Stadtgebiet hinein bis zur Rheingasse ausgedehnt hatte.[17]
2.) Wer allerdings die eigentlichen Träger der Entwicklung waren, ist auf dieser unsicheren Basis nicht letztgültig zu entscheiden. Es scheint jedoch fraglich, sie in erster Linie der Einwohnerschaft des Bezirks zuzuschreiben und damit eine Art ‚bürgerschaftliche Eigenkirche‘ zu unterstellen.[18] Zwar darf das Engagement der Parochianen namentlich in Bezug auf den Bau und die Ausstattung sicher nicht unterschätzt werden, ohne dass dies für die Frühzeit mit Quellen belegbar wäre.[19] Doch muss vor dem genannten Hintergrund und angesichts der Entwicklung in der restlichen Stadt als wahrscheinlicher erachtet werden, dass die seelsorgliche Neuordnung der Rheinvorstadt von der Bischofskirche ausging.[20] Hier schließt sich damit der zweite für die Ausformung des Kölner Pfarrsystems im Mittelalter zentrale Aspekt an: Die Frage nach dem Patronat.[21] Spätestens nach der Ablösung des Eigenkirchenrechts im 12. Jahrhundert versahen alle 19 Pfarrkirchen ihre Aufgaben in Abhängigkeit von einem der acht städtischen Stifte (mit Ausnahme von St. Maria ad Gradus) oder der zwei Benediktinerabteien. Während die meisten Pfarrrechte in Köln – bis auf die von St. Maria Lyskirchen – allerdings bereits in ihren Ursprüngen direkt delegiert waren, erfolgte die Translation für die südliche Rheinvorstadt auf Klein St. Martin erst um 1100 von St. Peter-Paul, das die Seelsorge bis dato in Abhängigkeit des Damenstifts St. Maria im Kapitol versehen hatte.[22] Der Pfarrer von Klein St. Martin führte daher später meist die Listen seiner Amtskollegen an,[23] denn das Marienstift war ursprünglich als erste von der Bischofskirche unabhängige hofherrliche Eigenkirche innerhalb der alten Römerstadt zur geistlichen Versorgung einer Grundherrschaft gegründet worden.[24] Inwieweit sich daraus (Patronats-)Rechte ableiteten, blieb angesichts dieser Konstellation allerdings bis ins Spätmittelalter umstritten – und ist wissenschaftlich bis heute nicht geklärt.[25]

Das Verhältnis zum Damenstift St. Maria im Kapitol

Den Kern der Auseinandersetzungen zwischen Stift und Pfarrei bildete die von der Bürgerschaft wie in mehreren anderen Kirchspielen geforderte Beteiligung bei der Einsetzung ihrer Seelsorger.[26] Seit der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts kam es darüber allenthalben zu Konflikten, denn es handelte sich dabei nicht eigentlich um ein ‚Pfarrerwahlrecht‘, sondern nur um fein austarierte Mitwirkungs- bzw. Vorschlagsformen.[27] Kollator blieb überall der zuständige Archidiakon – also in den meisten Fällen der Dompropst, in einigen Pfarreien auch der jeweilige Stiftspropst. Wo Kollator und Patron (wie in Klein St. Martin) nicht übereinstimmten, kam dem Stift ein Präsentationsrecht zu. Die Parochianen von fünf bis acht Kölner Kirchspielen ließen sich darüber hinaus in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts eine Mitsprache bei der Auswahl des zu präsentierenden Kandidaten verbriefen bzw. versuchten, eine solche durchzusetzen.[28] Für Klein St. Martin ist vor dem Hintergrund der vermuteten eigenständigen Entstehungsgeschichte allerdings angenommen worden, dass die Pfarrgenossen tatsächlich die älteren, angeblich bis an den Anfang des 12. Jahrhunderts zurückreichenden Rechte innegehabt hätten,[29] und dass es sich bei dem Präsentationsrecht der Äbtissin demnach lediglich um eine Art ‚Ehrenrecht‘ der Namenübertragung gehandelt habe.[30] Da aus dieser Zeit mit Gerlivus (1171/1188) und Hermann (1198/1212) nur zwei Pfarrer namentlich bekannt sind,[31] ist eine abschließende Bewertung schwierig.[32] Offiziell legalisiert wurde die spätere Praxis aber erst mit einem Vertrag zwischen Stift und Parochianen aus dem Jahr 1223.[33] Darauf deutet nicht nur die zeitliche Korrelation mit der Überlieferung von ähnlichen Kontrakten für mindestens vier andere Kölner Pfarreien zwischen 1212 und 1237 hin.[34] Auch die Tatsache, dass weder ältere Quellen noch Bezüge auf frühere Rechtstitel existieren, lässt vermuten, dass es sich um Erstvereinbarungen handelte. Da sowohl die Ausprägung des Patronatsrechts als auch die räumliche wie organisatorische Entwicklung des Kölner Pfarrsystems (vor allem hinsichtlich der Eigenständigkeit gegenüber den Stiften) vielerorts zuvor noch in vollem Gange waren, sollte von einem bis dahin noch kaum geregelten Herkommen ausgegangen und die Entwicklung insofern als längerer Prozess verstanden werden. Dieser fand vor dem Hintergrund eines zunehmenden (finanziellen) Engagements der Pfarrgenossen in dieser Phase eines auch politischen Emanzipationsstrebens der Bürger einen ersten Höhepunkt,[35] war aber noch keineswegs abgeschlossen.

Klein St. Martin sticht dabei zunächst nur insofern hervor, als die Verbindungen zum Stift durch die beschriebene Konstellation die losesten der ganzen Stadt waren: So sind kaum weitere Verpflichtungen des Pfarrers gegenüber St. Maria im Kapitol bekannt,[36] und die Äbtissinnen hatten auch nicht die Möglichkeit, zwischen verschiedenen von den Parochianen vorgeschlagenen Kandidaten auszuwählen. Dadurch war die Ausgangsposition der Bürger in den anschließenden Auseinandersetzungen sicher besonders günstig. Von einer bis ins 12. Jahrhundert zurückreichenden ‚Pfarrerwahl‘-Tradition zu sprechen, erscheint dennoch problematisch. Selbst die genannten Vereinbarungen wurden in der Folge nur selten eingehalten,[37] waren also keineswegs gängige Rechtspraxis. Und so beharrte auch die Äbtissin von St. Maria im Kapitol nach dem Tod des seit etwa 1230 amtierenden Kanonikers Ulrich (9. April 1273)[38] wohl nur auf nach ihrem Rechtsverständnis althergebrachten Gewohnheiten, indem sie mit dem Magister Gerhard erneut einen Stiftsherrn präsentierte (15. Mai 1273),[39] der wie sein Vorgänger mit den Bürgern verwandt war und sogar aus einer der führenden Familien des Kirchspiels stammte.[40] Ohne über mögliche Kommunikationsversuche im Vorfeld informiert zu sein, hat es dabei den Anschein, dass sich demgegenüber die Pfarrgenossen ihrerseits auffällig kompromisslos verhielten, indem sie Gerhard nicht anerkannten.[41] Stattdessen versuchten sie, vom Stift unabhängige Kandidaten ins Amt zu heben, nämlich ihren Kaplan Dietrich Pellifex,[42] ab 1274 den verdienten Stadtschreiber und Verfasser der Reimchronik Gottfried von Hagen[43] und nach dessen Tod (4. Juli 1299) den Patrizier Hildeger Hardevust (von der Rheingasse).[44]

Vor allem in dieser Umgehung des stiftischen Zugriffs auf die bestdotierte Pfarrstelle der Stadt ist die letztlich entscheidende Schmälerung der Rechte von St. Maria im Kapitol zu sehen.[45] Daher trifft eine Verengung auf die (kirchenrechtliche) Frage des Patronats bzw. der Pfarrerwahl selbst an diesem Punkt nur bedingt den Kern der Streitigkeiten. Vielmehr sind die Auseinandersetzungen des späten 13. und frühen 14. Jahrhunderts in den Kontext damals auch reichsweit zunehmender Konflikte um die Rechte von Laien in der pfarrkirchlichen Verwaltung einzuordnen,[46] die sich so massiv ausweiteten, dass der Klerus vielfach dagegen vorging. Denn ohne dass damit ein prinzipieller Antagonismus zwischen diesen beiden in der Praxis eng verflochtenen ‚Parteien‘ impliziert werden soll,[47] bedeuteten die entsprechenden Vereinbarungen im Einzelfall doch einen erheblichen Einflussverlust für den Klerus. Und tatsächlich waren solche Regelungen im kanonischen Recht gar nicht vorgesehen.[48] Erst damit erklärt sich schließlich auch, warum die Äbtissin in einem in der Forschung viel beachteten Prozess vor dem Kantor der Verdener Kirche als Spezialkommissar des zuständigen Kölner Dompropstes in den Jahren 1299 und 1300[49] insbesondere versuchte, das Patronat zu erweisen.[50] Zwar hat Hermann Keussen überzeugend vorgebracht, dass die tendenziösen Argumente nicht als historische Fakten auf den in Zweifel stehenden Zeitraum zurückprojiziert werden dürften.[51] Dennoch muss zumindest der theoretische Anspruch aus kirchenrechtlicher Sicht existiert haben – auch wenn er de facto inhaltsleer gewesen bzw. von den Parochianen nie anerkannt worden ist, das heißt insbesondere: die Stelle nicht regulär in ein stiftisches Pfarrbenefizium umgewandelt worden war und zu keinem Zeitpunkt eine vermögensrechtliche Beziehung zwischen den beiden Kirchen existiert hatte.[52]

Dieser Grundwiderspruch zwischen den sich etablierenden Praktiken in der (städtischen) Pfarrgemeindewirklichkeit und dem römischen Rechtsverständnis war zwar schon länger virulent, er eskalierte aber erst in dem Moment, als die expandierenden Ansprüche einer immer selbstbewusster agierenden Bürgerschaft die Stellung des Klerus zunehmend bedrohten.[53] Mit ihrer trotz der vertraglichen Zusicherungen angesichts der fehlenden kirchenrechtlichen Grundlage im Prinzip schwächeren juristischen Position gerieten die Parochianen dabei zunächst ins Hintertreffen, denn nicht zuletzt wurden alle Verfahren vor geistlichen Gerichten verhandelt. Und so ist Gottfried Hagen stadtweit der einzige nachweisbare Kandidat der Bürger, der seine Stellung (angeblich) behaupten konnte, was auch daran gelegen haben dürfte, dass seine beiden Gegner ihre Sache jeweils nur kurz vertraten: Gerhard verstarb bereits nach zwei Jahren und der als sein Nachfolger präsentierte Alexander de Leysberg (16. März 1275) trat bald in den Minoritenorden ein.[54] Der 1299 gegen Hardevust nominierte Gerhard Hirzelin[55] wahrte dagegen die Ansprüche des Stifts bis zu seinem Tod 1311.[56] Und mit ihrer nächten Wahl 1317 scheinen sich die Parochianen gar nicht mehr durchgesetzt zu haben,[57] denn ihr Kandidat Johannes Scheeter ist 1313 und 1333 als Pfarrer von St. Kolumba belegt.[58] Laut einer Nachricht aus dem 16. Jahrhundert erreichte das Stift 1318 sogar eine Sentenz, die seine Rechte gegenüber der Pfarrkirche bestätigte;[59] zumindest erwirkte die Äbtissin in diesem Jahr ein Interdikt und ließ die Parochianen exkommunizieren.[60] Der nächste nachweisbare Pfarrer war dann tatsächlich wieder ein Stiftskanoniker (Heinrich de Cervo / Hirtz von der Landskrone), wenngleich wir über seine Einsetzung nicht informiert sind und er als Angehöriger der städtischen Oberschicht die Interessen beider Parteien gewahrt haben könnte.[61]

Möglicherweise hatte sich der Streit also mittlerweile etwas abgekühlt. Im weiteren Verlauf des 14. Jahrhunderts wurden die Privilegien ohnehin stärker durch auswärtige Reservationen bedroht.[62] In Klein St. Martin geschah dies allerdings mit Unterstützung der Äbtissin, die 1359 gegen den von den Pfarrgenossen gewählten Johan Schwarze vom Hirtz (de Cervo) den mit einer Expektanz ausgestatteten Johannes de Nova ecclesia präsentierte.[63] Dabei vertrat sie nach wie vor in erster Linie den Standpunkt, dass die Stelle einem Stiftskanoniker zustehe. Der diesmal ausbleibende Erfolg und die Tatsache, dass darüber hinausgehende Ansprüche nicht mehr erwähnt sind, deuten allerdings bereits auf den allgemeinen Wandel im Verständnis laikaler Einflussnahme hin, die sich damals zu institutionalisieren begann und zumindest de facto seitens der kirchlichen Autoritäten zunehmend akzeptiert wurde.[64] Obwohl anschließend die Quellen für ein Vierteljahrhundert schweigen, ist damit in Klein St. Martin besonders gut zu beobachten, wie sich über die Verhandlung von Einzelfällen langfristig doch eine Rechtstradition etablierte, die sich uns seit dem 15. Jahrhundert schließlich als funktionierende ‚Pfarrerwahl‘ darstellt.[65] Erst dann scheint die dortige Praxis tatsächlich Vorbild für die Neuprivilegierung von St. Kolumba, St. Laurenz und St. Alban gewesen zu sein,[66] die sich zwar zum Teil auf ältere Vereinbarungen berufen konnten, deren Rechte aber in der Zwischenzeit mehr oder weniger vollständig verloren gegangen waren.[67]

[1] Vgl. zu dem gesamten Themenkreis vertiefend in Kürze meine Dissertation „Die Kölner Kirchspiele im Mit­ telalter und in der Frühen Neuzeit. Kommunale Struktur und parochiale Verwaltung bis zum Ende des 16. Jahrhunderts“ (erscheint 2010), die sich weniger einzelnen Pfarrgeschichten widmet, sondern stärker dem System als Ganzem. Vgl. allg. dazu bisher besonders die Arbeiten von Eduard Hegel, Das mittelalterliche Pfarrsystem und seine kirchliche Infrastruktur in Köln um 1500 (PGRhGK 12; Geschichtlicher Atlas der Rheinlande. Beiheft 9.1), Köln 1992; ders., Die Entstehung des mittelalterlichen Pfarrsystems der Stadt Köln, in: Walther Zimmermann (Hrsg.), Kölner Untersuchungen. Festgabe zur 1900-Jahrfeier der Stadt­ gründung (Die Kunstdenkmäler im Landesteil Nordrhein. Beiheft 2), Ratingen 1950, S. 69-89; Eduard He- gel, Die stadtkölnische Pfarrei von ihren Anfängen bis zum Ende des Mittelalters. Grundlinien ihrer Ent­ wicklung, Bonn 1947 (masch.). Vgl. auch (in Auswahl) Friedrich Wilhelm Oediger, Die älteste kirchliche Einteilung der Stadt Köln, in: JKGV 29/30 (1954/55), S. 131-138; Leonard Ennen, Das alte Pfarrsystem in der Stadt Köln, in: AHVN 23 (1871), S. 14-22; Heinrich Schäfer, Pfarrkirche und Stift im deutschen Mittelalter. Eine kirchenrechtsgeschichtliche Untersuchung (Kirchenrechtliche Abhandlungen 3), Stuttgart 1903; ders., Kirchen und Christentum in dem spätrömischen und frühmittelalterlichen Köln, in: AHVN 98 (1916), S. 29-136; Johann Dorn, Der Ursprung der Pfarreien und die Anfänge des Pfarrwahlrechts im mittelalterlichen Köln. Ein Beitrag zur Geschichte des Pfarrsystems in den deutschen Bischofsstädten, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Kanonistische Abt. 5 (1915), S. 112-164.

[2] Vgl. v.a. die Monographie von Eduard Hegel, St. Kolumba in Köln. Eine mittelalterliche Großstadtpfar­ rei in ihrem Werden und Vergehen (Studien zur Kölner Kirchengeschichte 30), Siegburg 1996; dort auch die ältere Literatur. Neben dem umfangreichen Pfarrarchiv, das wie alle Kölner Pfarrarchive von Heinrich Schäfer, Inventare und Regesten aus den Kölner Pfarrarchiven, in: AHVN 71 (1901), S. 1-215, AHVN 76 (1903), S. 1-263, AHVN 83 (1907), S. 1-219, hier T. 2, S. 147-263, regestiert wurde, liegen auch die Quellen des bürgerlichen Kirchspiels z.T. in gedruckter Form vor; vgl. Robert Hoeniger, Urkunden und Akten aus dem Amtleutearchiv des Kolumba-Kirchspiels zu Köln, in: AHVN 46 (1887), S. 72-122; Leo­ nard Korth, Das Schreinsarchiv der Pfarrei S. Columba in Köln, in: MittStAK 10 (1886), S. 91-93; Toni Diederich, Regesten der Urkunden des Amtleutearchivs St. Columba in Köln (PGRhGK 79), Düsseldorf 2009. Vgl. außerdem Joseph Greving, Statut der Amtleute des Kirchspiels S. Kolumba in Köln vom Jahr 1269, in: AHVN 73 (1902), S. 78-87; ders., Steuerlisten des Kirchspiels S. Kolumba in Köln vom 13. Bis 16. Jahrhundert (MittStAK 30), Köln 1900.

[3] Vgl. Josef van Elten, Studien zur Pfarrgeschichte St. Laurenz in Köln, Diss. Köln 2004. Vgl. zur dritten Pfarrei der ehemaligen Römerstadt, St. Alban, Heinrich Löcherbach, Geschichte der Pfarre S. Alban zu Köln, Köln o.J. [1951].

[4] Vgl. zu St. Brigida einzig den Abschnitt bei Peter Opladen, Groß St. Martin. Geschichte einer stadtkölnischen Abtei (Studien zur Kölner Kirchengeschichte 2), Düsseldorf 1954, S. 190ff. Die Urkunden der Mutterabtei mit teilweise St. Brigida betreffenden Vorgängen bei Joannes Hubertus Kessel, Antiquitates Monasterii S. Martini maioris Coloniensis (Monumenta historica ecclesiae Coloniensis 1), Köln 1862.

[5] Vgl. z.B. Manfred Groten, Köln im 13. Jahrhundert. Gesellschaftlicher Wandel und Verfassungsentwicklung (Städteforschung A/36), Köln/Weimar/Wien 1995, 21998; ders., Entstehung und Frühzeit der Kölner Sondergemeinden, in: Peter Johanek (Hrsg.), Sondergemeinden und Sonderbezirke in der Stadt der Vormoderne (Städteforschung A/59), Köln 2004, S. 53-77; Manfred Groten, Die Anfänge des Kölner Schreinswesens, in: JKGV 56 (1985), S. 1-21.

[6] Vgl. dazu den Forschungsüberblick bei Groten, Entstehung [wie Anm. 5], S. 53ff.; auch Hermann Jakobs, Verfassungstopographische Studien zur Kölner Stadtgeschichte des 10. bis 12. Jahrhunderts, in: Hugo Stehkämper (Hrsg.), Köln, das Reich und Europa (MittStAK 60), Köln 1971, S. 49-121, hier S. 49ff. Grundlegend Thea Buyken / Hermann Conrad (Bearb.), Die Amtleutebücher der kölnischen Sondergemeinden (PGRhGK 45), Weimar 1936, S. 1*ff.

[7] Vgl. die Definition von Manfred Groten, Art. ‚Sondergemeinden‘, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 7, München 1995, Sp. 2043f. Einen Versuch, den Begriff über Köln hinaus weiter zu fassen, unternahm zuletzt der Band von Johanek, Sondergemeinden [wie Anm. 5].

[8] Vgl. Hugo Stehkämper, Besiedlung und Bebauung des Kirchspiels St. Kolumba 1286, in: JKGV 73 (2002), S. 1-40, hier S. 1.

[9] Vgl. dazu den Forschungsüberblick in meiner Dissertation (s. Anm. 1). Neben der in Anm. 2ff. aufgeführten Literatur zu St. Kolumba, St. Laurenz, St. Alban und St. Brigida seien als reine Pfarrgeschichten v.a. genannt: Theodor Paas, Die Pfarre St. Maria-Lyskirchen zu Köln in ihrer geschichtlichen Entwicklung, Köln 1932; Wilhelm Esser, Geschichte der Pfarre St. Johann Baptist in Köln, Köln 1885; Karl Corsten, Studien zur Pfarrgeschichte von St. Jakob in Köln, in: AHVN 158 (1956), S. 5-86; Adolph Thomas, Geschichte der Pfarre St. Mauritius zu Köln, Köln 1878. Zu den weiteren Pfarreien finden sich z.T. Abschnitte in den einschlägigen Stiftsgeschichten; vgl. in jüngerer Zeit Wilhelm Schmidt-Bleibtreu, Das Stift St. Severin in Köln (Studien zur Kölner Kirchengeschichte 16), Siegburg 1982; Peter Kürten, Das Stift St. Kunibert in Köln von der Gründung bis zum Jahre 1453 (Kölner Schriften zu Geschichte und Kultur 10), Köln 1985; ders., Das Stift St. Kunibert in Köln vom Jahre 1453 bis zur Auflösung (Kölner Schriften zu Geschichte und Kultur 17), Köln 1990; Annerose Berners, St. Aposteln in Köln. Untersuchungen zur Geschichte eines mittelalterlichen Kollegiatstiftes bis ins 15. Jahrhundert, 2 Bde., Bonn 2004. Auf eine Würdigung der bau- und kunstgeschichtlichen Untersuchungen muss hier verzichtet werden; wertvolle Hinweise finden sich bei Paul Clemen (Hrsg.), Die Kunstdenkmäler der Stadt Köln, Bd. 1.I-2.III Ergänzungsband (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz 6.I-7.III Ergänzungsband), Düsseldorf 1906-1937.

[10] Vgl. dazu programmatisch Hartmut Boockmann, Bürgerkirchen im späten Mittelalter (Öffentliche Vorlesungen 30), Berlin 1994; wiederabgedruckt in: ders., Wege ins Mittelalter. Historische Aufsätze, hrsg. v. Dieter Neitzert u.a., München 2000, S. 186-204. Sehr emphatisch ist auch der Abschnitt zu ‚Stadt und Kirche‘ bei Eberhard Isenmann, Die deutsche Stadt im Spätmittelalter. 1250-1500. Stadtgestalt, Recht, Stadtregiment, Kirche, Gesellschaft, Wirtschaft, Stuttgart 1988, S. 210ff. Die Ausführungen von Wolfgang Müller, Der Beitrag der Pfarreigeschichte zur Stadtgeschichte, in: Historisches Jahrbuch 94 (1974), S. 69-88, enthalten dagegen trotz des viel versprechenden Titels wenig Erhellendes. Die ältere Literatur sah Kirche und Klerus meist als reaktionäres Gegenstück zu den progressiven Begriffen von Rat, Gesamtgemeinde oder Stadt; vgl. dazu die Angaben bei Felicitas Schmieder, „Des Gedencke der rat ob sie eynis malis der stad bedorfften“. Geistliche Bürger, Ausbürger, Beisassen als besondere Gruppe in der spätmittelalterlichen Stadt Frankfurt am Main, in: Johanek, Sondergemeinden [wie Anm. 5], S. 125-163, hier S. 125 mit Anm. 1. Später überwog die Untersuchung des Verhältnisses zwischen Geistlichkeit und Bürgerschaft – mit einem Schwerpunkt auf dem Stifts- und Ordensklerus; vgl. für Köln insb. Marianne Gechter, Kirche und Klerus in der stadtkölnischen Wirtschaft im Spätmittelalter (Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte 28), Wiesbaden 1983; auch Helga Johag, Die Beziehungen zwischen Klerus und Bürgerschaft in Köln zwischen 1250 und 1350 (Rheinisches Archiv 103), Bonn 1977.

[11] Vgl. Wilhelm Levison, Eine Kölner Namenliste aus dem elften Jahrhundert, in: AHVN 119 (1931), S. 164-169, hier S. 168. Vgl. dazu auch die Einschätzung bei Groten, Entstehung [wie Anm. 5], S. 64.

[12] S. dazu die Literatur in Anm. 1.

[13] Vgl. dazu Hermann Keussen, Topographie der Stadt Köln im Mittelalter (Preis-Schriften der Mevissen-Stiftung 2), 2 Bde., Bonn 1910, ND Düsseldorf 1986, Bd. 1, S. 33*ff. Mit Ausnahme der 28 Pfarreien Erfurts ist dies die bei Weitem größte Anzahl im Reich, gegenüber Speyer (11), Mainz (10), Regensburg (8-9), Worms (7), Straßburg (7-9), Hildesheim (7), Augsburg (4-6), Trier (6), Lübeck (5) oder Soest (1-5); vgl. Gérald Chaix, De la cité chrétienne à la métropole catholique. Vie religieuse et conscience civique à Cologne au XVIe siècle (c. 1450-c. 1650), 3 Bde., Straßburg 1994 (masch.), S. 111f.; Müller, Beitrag [wie Anm. 10], S. 71f.; Isenmann, Stadt [wie Anm. 10], S. 211, 216f.; Toni Diederich, Stift – Kloster – Pfarrei. Zur Bedeutung der kirchlichen Gemeinschaften im Heiligen Köln, in: Hiltrud Kier / Ulrich Krings (Hrsg.), Köln: Die Romanischen Kirchen. Von den Anfängen bis zum Zweiten Weltkrieg (Stadtspuren – Denkmäler in Köln 1), Köln 1984, S. 17-78, hier S. 58.

[14] Vgl. Keussen, Topographie [wie Anm. 13], Bd. 1, S. 34*f.; Hegel, Pfarrsystem [wie Anm. 1], S. 8f.

[15] Vgl. dazu Groten, Entstehung [wie Anm. 5], S. 64. Die frühere Auffassung findet sich zusammengefasst bei Jakobs, Studien [wie Anm. 6], S. 75ff.

[16] In einem in Prozessakten aus den Jahren 1300/01 inserierten Schreiben von ca. 1190 heißt es dazu, dass der Pastor um 1100 sufficere toti parochie non potest; Heinrich Schäfer, Das Alter der Parochie Klein S. Martin-S. Maria im Kapitol und die Entstehungszeit des Marienstiftes auf dem Kapitol zu Köln. Eine kritische Studie zur Kölner Kirchengeschichte, in: AHVN 74 (1902), S. 53-102, hier S. 94; auch Herrmann Keussen (Bearb.), Der Rotulus von St. Maria im Kapitol vom Jahre 1300, in: MittStAK 35 (1914), S. 95-211, hier S. 106f.

[17] Zu St. Peter und Paul vgl. Helga Hemgesberger, Die ehemalige Peter- und Paulskirche auf dem Kapitol in Köln (St. Notburgis), in: JKGV 59 (1988), S. 19-38. Die Gründung der Kirche ist nicht schlüssig nachzuweisen.

[18] Vgl. Hegel, Entstehung [wie Anm. 1], S. 79f.

[19] S. unten zur Stiftungstätigkeit seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert. Unklar bleibt, auf welcher Basis Jakobs, Studien [wie Anm. 6], S. 113, apodiktisch formulieren konnte: „Es darf heute als sicher gelten, daß die Kirche Klein St. Martin […] von den Kaufleuten selber erbaut und unterhalten worden ist“.

[20] Vgl. Oediger, Einteilung [wie Anm. 1], S. 135; auch Schäfer, Kirchen [wie Anm. 1], S. 100f.

[21] Dazu grundlegend aus (kirchen-)rechtsgeschichtlicher Perspektive Peter Landau, Jus Patronatus. Studien zur Entwicklung des Patronats im Dekretalrecht und der Kanonistik des 12. und 13. Jahrhunderts, Köln/Wien 1975; Hans Erich Feine, Kirchliche Rechtsgeschichte, Weimar 1950, insb. S. 131ff., 136ff., 166f.; Michael Borgolte, Die mittelalterliche Kirche (Enzyklopädie deutscher Geschichte 17), München 1992, insb. S. 36, 98ff., mit weiterer Literatur.

[22] Das geht aus einem aufgrund der darin angegebenen Personen zwischen 1172 und 1198 zu datierenden Schreiben des Rektors hervor, das die demnach zu diesem Zeitpunkt etwa 90 Jahre alte Beziehung der Kirchen beschreibt, und das als Einlage der Zeugenaussage eines seiner Nachfolger im Rotulus von St. Maria im Kapitol beigefügt ist; vgl. den Abdruck bei Schäfer, Alter [wie Anm. 16], S. 93ff.; auch Keussen, Rotulus [wie Anm. 16], S. 106f. Vgl. dazu auch ders., Untersuchungen zur älteren Topographie und Verfassungsgeschichte von Köln, in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 20 (1901), S. 14-85, hier S. 49f. Dorn, Ursprung [wie Anm. 1], S. 125, weist darauf hin, dass es sich nicht um eine Vereinigung handelte, denn die Kollation von St. Peter-Paul, das als Kapelle St. Notburgis weiter bestand, lag fortan beim Pfarrer von Klein St. Martin, nicht bei der Äbtissin von St. Maria im Kapitol; vgl. dazu auch Hemgesberger, Peter- und Paulskirche [wie Anm. 17], insb. S. 23; Hegel, Pfarrsystem [wie Anm. 1], S. 9.

[23] Vgl. die Urkunden der Pfarrerbruderschaft bei Franz Gescher, Der Kölner Stadtdechant und die Vereinigung der stadtkölnischen Pfarrer. Urkunden und Akten bis zum Ausgang des 14. Jahrhunderts, in: MittStAK 40 (1929), S. 163-243; auch Dorn, Ursprung [wie Anm. 1], S. 148ff.

[24] Vgl. Hegel, Entstehung [wie Anm. 1], S. 74; ders., Pfarrsystem [wie Anm. 1], S. 7; Jakobs, Studien [wie Anm. 6], S. 100; ausführlich Eduard Hlawitschka, Zu den klösterlichen Anfängen in St. Maria im Kapitol zu Köln, in: RhVjbll 31 (1966), S. 1-16, der nachwies, dass es im 8. Jahrhundert kein Kloster oder Stift auf dem Kapitolshügel gab.

[25] Vgl. v.a. die Auseinandersetzung zwischen Schäfer, Alter [wie Anm. 16], und Hermann Keussen, Der Ursprung der Kölner Kirchen S. Maria in Capitolio und Klein S. Martin. Eine methodisch-kritische Untersuchung, in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 22 (1903), S. 23-69. Anlass für den Disput war die kritische Bezugnahme Schäfers auf einige von Keussens Thesen in ders., Untersuchungen [wie Anm. 22].

[26] Vgl. dazu grundlegend Dietrich H. Kurze, Pfarrerwahlen im Mittelalter. Ein Beitrag zur Geschichte der Gemeinde und des Niederkirchenwesens, Köln/Graz 1966; ders., Hoch- und spätmittelalterliche Wahlen im Niederkirchenbereich, in: Reinhard Schneider / Harald Zimmermann (Hrsg.), Wahlen und Wählen im Mittelalter (Vorträge und Forschungen 37), Sigmaringen 1990, S. 197-225.

[27] So Friedrich Wilhelm Oediger, Das Bistum Köln von den Anfängen bis zum Ende des 12. Jahrhunderts (Geschichte des Erzbistums Köln 1), Köln 21971, S. 213. Anderslautende Formulierungen sind in den Quellen konsequent vermieden, und noch im 15. Jahrhundert wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich aus den erteilten Privilegien kein Patronatsrecht ableiten lasse; vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Kolumba, Best. Pfarrei St. Kolumba, A I 56 (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 2, S. 159f., Nr. 56).

[28] S. zu den Bestimmungen über die Kölner Pfarrerwahl im Einzelnen auch die pfarrgeschichtliche Literatur in Anm. 1-9; zusammenfassend Dorn, Ursprung [wie Anm. 1]; Ursula Lewald, Bemerkungen zum Pfarrerwahlrecht vornehmlich in der Stadt Köln, in: Aus Geschichte und Landeskunde. Forschungen und Darstellungen. Franz Steinbach zum 65. Geburtstag gewidmet von seinen Freunden und Schülern, Bonn 1960, S. 788-795; Kurze, Pfarrerwahlen [wie Anm. 26], S. 342ff.; Johag, Beziehungen [wie Anm. 10], insb. S. 83ff., 315; Diederich, Stift [wie Anm. 13], S. 57; Robert Jütte, Parochialverbände als Träger städtischer Armenfürsorge: Die „Armenbretter“ der Stadt Köln in der Frühen Neuzeit, in: GiK 12 (1982), S. 27-50, hier S. 28f.

[29] Vgl. Konrad Beyerle, Die Pfarrverbände der Stadt Köln im Mittelalter und ihre Funktion im Dienst des weltlichen Rechts, in: Jahresbericht der Görres Gesellschaft (1929/30), S. 95-106, hier S. 98, unter Hinweis auf die Vorbildfunktion Kölns für Freiburg i. Br. 1120; ähnlich Hans Erich Feine, Die genossenschaftliche Gemeindekirche im germanischen Recht, in: Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung 68 (1960), S. 171-196, hier S. 184; kritisch dagegen Lewald, Bemerkungen [wie Anm. 28], S. 790; Johag, Beziehungen [wie Anm. 10], S. 85, ging vorsichtig von um 1200 aus.

[30] So ausdrücklich Hegel, Entstehung [wie Anm. 1], S. 82f., der auch in seinen jüngeren Beiträgen ähnlich argumentiert; vgl. ders., St. Kolumba [wie Anm. 2], S. 54; ders., Pfarrsystem [wie Anm. 1], S. 9; ders., Rechtsstellung und Tätigkeitsbereich eines Kölner Stadtpfarrers im 17. und 18. Jahrhundert. Nach Quellen des Pfarrarchivs St. Kolumba, in: AHVN 155/156 (1954), S. 286-304, hier S. 294.

[31] Vgl. Robert Hoeniger (Bearb.), Kölner Schreinsurkunden des 12. Jahrhunderts (PGRhGK 1), 2 Bde., Bonn 1884-1894, Bd. 1, S. 51, Nr. III.36 (1171/72), S. 159, Nr. VI.5 (1183/1188), Bd. 2.1, S. 304, Nr. 7 (1197/1212); Theodor J. Lacomblet (Bearb.), Urkundenbuch für die Geschichte des Niederrheins, 4 Bde., Düsseldorf 1840-1852, ND Aalen 1966, Bd. 1, S. 324f., Nr. 461 (1176), S. 393ff., Nr. 564 (1198); Leonard Ennen / Gottfried Eckertz (Bearb.), Quellen zur Geschichte der Stadt Köln, 6 Bde., Köln 1860-1879, Bd. 1, S. 572f., Nr. 87 (1176), S. 610ff., Nr. 113 (1198); HAStK, Best. 1 (Haupturkundenarchiv), 3/40a GB (1198); Richard Knipping (Bearb.), Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter (PGRhGK 21), Bd. 2: 1100-1205, Bonn 1901, Bd. 3: 1205-1304, Bonn 1909/1913, hier Bd. 2, S. 312, Nr. 1534 (1198), Bd. 3.1, S. 8, Nr. 48 (23.10.1208); HAStK, Best. 247 (Maria im Kapitol), Urk. 2/1 (20.05.1184).

[32] Eine Verbindung zum Stift ist für beide nicht nachweisbar: Bei Hermann handelte es sich nach Dietrich Höroldt, Das Stift St. Cassius zu Bonn (Bonner Geschichtsblätter 11), Bonn 1957, S. 214, um den späteren Dekan von St. Cassius, bei Gerlivus nach Klaus Militzer, Kölner Geistliche im Mittelalter, Bd. 1: Männer (MittStAK 91), Köln 2003, S. 227, um einen Kanoniker an St. Maria ad Gradus.

[33] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Stift St. Maria im Kapitol, A I 3a (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 3, S. 5, Nr. 11); gedruckt bei Heinrich Kelleter, Gottfried Hagen und sein Buch von der Stadt Köln, in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst 13 (1894), S. 150-218, hier S. 215f. Die Bestätigung des Privilegs durch die Nachfolgerin aus dem Jahr 1230 ist im Original nicht erhalten; vgl. daher das Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 3, S. 6, Nr. 14; gedruckt bei Schäfer, Alter [wie Anm. 16], S. 96ff. Vgl. auch AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Stift St. Maria im Kapitol, A I 6, zur Bestätigung durch Erzbischof Heinrich I. von 1231 (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 3, S. 6, Nr. 15; auch Knipping, Regesten [wie Anm. 31], Bd. 3.1, S. 112, Nr. 741).

[34] Vgl. zu St. Kolumba AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Kolumba, Best. Pfarrei St. Kolumba, A I 7 (1212) (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 2, S. 149, Nr. 7); gedruckt bei Leonard Korth, Liber privilegiorum maioris ecclesie Coloniensis. Der älteste Kartular des Kölner Domstifts, in: Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte und Kunst. Ergänzungsheft 3 (1886), S. 101-290, hier S. 207ff. Für St. Peter ist der Schiedsspruch vom 17.12.1226 im Original nicht erhalten; vgl. daher das Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], S. 1, S. 184, Nr. 1; gedruckt bei Ennen/Eckertz, Quellen [wie Anm. 31], Bd. 2, S. 109f., Nr. 101; die Kompromittierung der Amtleute und des Pfarrers vom selben Datum in AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Peter, Best. Pfarrei St. Peter, A I 2 (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 1, S. 185, Nr. 2); gedruckt bei Ennen/Eckertz, Quellen [wie Anm. 31], Bd. 2, S. 108f., Nr. 100. Zu St. Johann Baptist vgl. HAStK, Best. 264 (Severin), Urk. 3/23 (1230); gedruckt (ungenau) nach einer Abschrift in AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Johann Baptist, A II 5, fol. 31-34, bei Esser, Geschichte [wie Anm. 9], S. 193ff.; Abschrift auch in AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Severin, Best. Stift St. Severin, 37, fol. 1r-v. Zu St. Jakob vgl. HAStK, Best. 1 (Haupturkundenarchiv), 2/102 (1237); gedruckt bei Korth, Kartular [wie Anm. 34], S. 207f.; auch HAStK, Best. 214 (Georg), Urk. 2/15; Regest bei Anna-Dorothee von den Brincken, Das Stift St. Georg zu Köln. Urkunden und Akten 1059-1802 (MittStAK 51), Köln 1966, S. 9f.

[35] Vgl. dazu Groten, Köln [wie Anm. 5], S. 90.

[36] Vgl. Keussen, Ursprung [wie Anm. 25], S. 45.

[37] Vgl. z.B. zu St. Kolumba AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Kolumba, Best. Pfarrei St. Kolumba, A I 8 (09.04.1231) (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 2, S. 149, Nr. 8); Korth, Kartular [wie Anm. 34], S. 272 (1302); AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Kolumba, Best. Pfarrei St. Kolumba, A I 18 (23.01.1333) (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 2, S. 151, Nr. 18). Zu St. Laurenz Knipping, Regesten [wie Anm. 31], Bd. 3.1, S. 235, Nr. 1715, und Keussen, Rotulus [wie Anm. 16], S. 139 (ca. 1250/1252); Ennen/Eckertz, Quellen [wie Anm. 31], Bd. 3, S. 437ff., Nr. 457 (08.03.1298). Zu St. Johann Baptist Keussen, Rotulus [wie Anm. 16], S. 142 (ca. 1271); HAStK, Best. 264 (Severin), Urk. 1/59f., und Ennen/Eckertz, Quellen [wie Anm. 31], Bd. 3, S. 471ff., Nr. 490f. (18.01.1300).

[38] Vgl. Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 3, S. 6, Nr. 14, zu 1230 (das Original ist heute nicht erhalten, aber gedruckt bei ders., Alter [wie Anm. 16], S. 97ff.); AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Stift St. Maria im Kapitol, A I 8, zu 1240 (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 3, S. 7, Nr. 17); HAStK, Best. 160 (Armenverwaltung), Urk. 1/293 (Geisthaus), zum 07.11.1247; HAStK, Best. 1 (Haupturkundenarchiv), 1/313b, zum 05.11.1269. Vgl. auch Keussen, Rotulus [wie Anm. 16], S. 112; Johag, Beziehungen [wie Anm. 10], S. 323.

[39] Vgl. die Regesten der nicht erhaltenen Originale bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 1, S. 44, Nr. 15; auch ebd., Nr. 16 (Anweisung des Dompropstes zur Investitur, 27.05.); ebd., Nr. 17 (Investitur, 03.06.); ebd., Nr. 18 (Anerkennung durch das Kölner Pfarrerkolleg, 11.12.); gedruckt bei Gescher, Stadtdechant [wie Anm. 23], S. 185f., Nr. 23.

[40] Er war der Sohn des früheren Vogtes Waldaver und der Sophia Overstolz; vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Gereon, Best. Stift St. Gereon, B I 10 (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 1, S. 42f., Nr. 10); gedruckt bei Franz Gescher, Ungedruckte Urkunden aus der Frühzeit des Kölner Offizialats in Köln, in: AHVN 116 (1930), S. 61-66, hier S. 63f., Nr. 2; vgl. auch Friedrich Lau, Das Kölner Patriziat bis 1325, in: MittStAK 24 (1893), S. 65-89, MittStAK 25 (1894), S. 358-381, MittStAK 26 (1895), S. 103-158, hier T. 1, S. 89; Joachim Oepen, Die Totenbücher von St. Maria im Kapitol zu Köln (Studien zur Kölner Kirchengeschichte 32), Siegburg 1999, S. 338f.

[41] Vgl. Keussen, Rotulus [wie Anm. 16], S. 163f., 171 (sie hinderten Gerhard und seine Kapläne am Betreten der Kirche).

[42] Vgl. Keussen, Rotulus [wie Anm. 16], S. 163f., 171.

[43] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Stift St. Maria im Kapitol, A I 12 (Klage Gottfried von Hagens vor der Kurie, 09.-14.08.1274) (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 3, S. 10, Nr. 32). Belege als Pfarrer bei Keussen, Rotulus [wie Anm. 16], S. 177 (25.04.1275); Hans Mosler (Bearb.), Urkundenbuch der Abtei Altenberg, Bd. 1 (Urkundenbücher der geistlichen Stiftungen des Niederrheins 3), Bonn 1912, S. 330 (05.12.1275); nach Kelleter, Gottfried Hagen [wie Anm. 33], S. 60, letztmalig im August 1287. Vgl. zu ihm ausführlich Groten, Köln [wie Anm. 5], insb. S. 228ff.; auch ders., Gottfried Hagen (ca. 1230-1299), in: Franz-Josef Heyen (Hrsg.), Rheinische Lebensbilder, Bd. 17, Köln 1997, S. 41-56; zuletzt Manfred Groten, Volkssprachliche Geschichtsdichtungen im deutschen Reich im späten 13. Jahrhundert. Melis Stoke und Gottfried Hagen, in: Johannes Laudage (Hrsg.), Von Fakten und Fiktionen. Mittelalterliche Geschichtsdarstellungen und ihre kritische Aufarbeitung, Köln/Weimar/Wien 2003, S. 281-308; Kurt Gärtner / Andrea Rapp / Désirée Welter unter Mitarbeit von Manfred Groten (Hrsg.), Gottfried Hagen. Reimchronik der Stadt Köln (PGRhGK 74), Düsseldorf 2008.

[44] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Gereon, Best. Stift St. Gereon, B I 28f. (03.08. und 20.09.1299) (Regesten bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 1, S. 47, Nr. 28f.). Zu Hardevust auch Militzer, Geistliche [wie Anm. 32], S. 269; Schmidt-Bleibtreu, Stift [wie Anm. 9], S. 253; Johag, Beziehungen [wie Anm. 10], S. 242.

[45] Vgl. zur finanziellen Ausstattung der Kölner Pfarrstellen die Angaben bei Friedrich Wilhelm Oediger, Die Erzdiözese Köln um 1300. Der Liber Valoris (PGRhGK 12; Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinlande 9), Bonn 1967, S. 30f.

[46] Vgl. dazu Arnd Reitemeier, Pfarrkirchen in der Stadt des späten Mittelalters. Politik, Wirtschaft und Verwaltung (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Beihefte 177), Wiesbaden 2005, S. 157; s. dazu auch unten.

[47] Vgl. dazu die Überlegungen bei Schmieder, Bürger [wie Anm. 10], S. 125ff.; auch Isenmann, Stadt [wie Anm. 10], S. 216. Vgl. zur Verflechtung für Köln die prosopographischen Studien von Johag, Beziehungen [wie Anm. 10], und Militzer, Geistliche [wie Anm. 32].

[48] Vgl. zusammenfassend Sebastian Schröcker, Die Kirchenpflegschaft. Verwaltung des Niederkirchenvermögens durch Laien seit dem ausgehenden Mittelalter (Veröffentlichungen der Sektion für Rechts- und Staatswissenschaft. Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft im Katholischen Deutschland 67), Paderborn 1934, S. 77ff., 166; s. dazu auch unten.

[49] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Stift St. Maria im Kapitol, A II 176 (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 3, S. 112, Nr. 1); ediert von Keussen, Rotulus [wie Anm. 16]. Es handelt sich um das Protokoll der Befragung von 48 überwiegend geistlichen Zeugen in Form von sechs Rotuli je einer größeren Anzahl langer, eng beschriebener Pergamentblätter.

[50] Vgl. Keussen, Rotulus [wie Anm. 16], S. 110ff. Vgl. auch Schäfer, Alter [wie Anm. 16], S. 59ff., mit weiteren Indizien für die (früheren) Pfarrqualitäten des Stifts; ähnlich Lewald, Bemerkungen [wie Anm. 28], S. 792.

[51] Vgl. Keussen, Ursprung [wie Anm. 25], insb. S. 41ff.

[52] Vgl. dazu auch die Überlegungen bei Jakobs, Studien [wie Anm. 6], S. 113, Anm. 241; Lewald, Bemerkungen [wie Anm. 28], S. 791ff.

[53] Vgl. grundlegend zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der (niederen) Geistlichkeit im Spätmittelalter Dietrich H. Kurze, Der niedere Klerus in der sozialen Welt des späten Mittelalters, in: Knut Schulz (Hrsg.), Beiträge zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Mittelalters. Festschrift für Herbert Helbig zum 65. Geburtstag, Köln u.a. 1976, S. 273-305, wiederabgedruckt in: Dietrich H. Kurze, Ketzer, Kriege und Propheten. Gesammelte Aufsätze, hrsg. v. Jürgen Sarnowsky u.a., Warendorf 1996, S. 243-277. Besonders im 14. Jahrhundert kam es durch das Vordringen der Bettelorden zu einer Statusminderung der Pfarrgeistlichkeit; vgl. Reitemeier, Pfarrkirchen [wie Anm. 46], S. 134.

[54] Vgl. Keussen, Rotulus [wie Anm. 16], S. 151f., 175ff.; auch Johag, Beziehungen [wie Anm. 10], S. 22; Kurze, Pfarrerwahlen [wie Anm. 26], S. 345. Groten, Köln [wie Anm. 5], S. 245, identifiziert ihn als den Autor von Traktaten und der Dichtung Pavo Alexander von Roes.

[55] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Gereon, Best. Stift St. Gereon, B I 28f. (03.08. und 20.09.1299) (Regesten bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 1, S. 47, Nr. 28f.). Zu Hirzelin vgl. auch Kurze, Pfarrerwahlen [wie Anm. 26], S. 346; Keussen, Rotulus [wie Anm. 16], S. 136; Johag, Beziehungen [wie Anm. 10], S. 242; Oepen, Totenbücher [wie Anm. 40], S. 374.

[56] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Gereon, Best. Stift St. Gereon, B I 34 (16.08.1311) (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 1, S. 48, Nr. 34). Der Ausgang des oben genannten Verfahrens ist nicht überliefert – falls es überhaupt ein abschließendes Urteil gegeben hat. Letztlich wurden die Schiedssprüche aber ohnehin nie von beiden Seiten akzeptiert und betrafen immer nur den jeweiligen Fall, das heißt der Konflikt brach spätestens bei der nächsten Wahl wieder auf.

[57] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin, B I 1 (24.10.1317) (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 3, S. 21, Nr. 88).

[58] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Gereon, Best. Stift St. Gereon, A III 6 (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 1, S. 52f., Nr. 6). Zu Scheeters Amtszeit in St. Kolumba vgl. HAStK, Best. 103 (Columba), Urk. 1/340; HAStK, Best. 1 (Haupturkundenarchiv), 1/1386.

[59] Vgl. HAStK, Best. 171 (Geistliche Abteilung), 191, fol. 56v (Kirchmeister Arnold Krufft auf der Basis mündlicher Überlieferung, zu der es schon damals keine Entsprechung im Pfarrarchiv gab).

[60] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Gereon, Best. Stift St. Gereon, B I 28 (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 1, S. 47, Nr. 28).

[61] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Stift St. Maria im Kapitol, A I 81 (25.03.1340) (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 3, S. 29, Nr. 120); HAStK, Best. 1 (Haupturkundenarchiv), 1/1744a GB (11.10.1343); ebd., 1/1876a GB (01.1347); Friedrich Everhard Freiherr von Mering / Ludwig Reischert, Die Bischöfe und Erzbischöfe von Köln nach ihrer Reihenfolge, nebst Geschichte des Ursprunges, des Fortganges und des Verfalles der Kirchen und Klöster innerhalb der Stadt Köln, 2 Bde., Köln 1842-1844, Bd. 1, S. 133 (1354). Johag, Beziehungen [wie Anm. 10], S. 122, 323, und Oepen, Totenbücher [wie Anm. 40], S. 369ff., führen sogar einen (allerdings unzuverlässigen) Beleg für 1324 an. Er war Kanoniker an St. Maria im Kapitol (1330-1357), außerdem im Besitz von Pfründen an St. Maria ad Gradus (1324-1360), an St. Cassius in Bonn (1323-1358), in Essen und Propst von Nideggen; vgl. auch Militzer, Geistliche [wie Anm. 32], S. 303; zur Familie die Stammtafel bei Oepen, Totenbücher [wie Anm. 40], S. 488.

[62] Vgl. dazu allg. Feine, Rechtsgeschichte [wie Anm. 21], S. 342ff.; s. auch unten, insb. Anm. 161.

[63] Vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin, B I 2 (Wahl, 05.08.1359); ebd., B I 3 (Nomination, 06.08); ebd., B I 5 (Investitur durch den Dompropst, trotz Weigerung der Präsentation durch die Äbtissin, 08.08.); ebd., B I 4 (Appellation an die Kurie wegen der Gegeninvestitur Nova ecclesias durch den Chorbischof von St. Severin, 08.08.); AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Stift St. Maria im Kapitol, A I 100 (Appellation der Amtleute und Parochianen an die Kurie, 07.02.1360); AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin, B I 8 (Urteil zugunsten Hirtz’, 31.07.1362) (Regesten bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 3, S. 34f., Nr. 142-144, 146f.). Vgl. zu Hirtz auch Militzer, Geistliche [wie Anm. 32], S. 304; Berners, St. Aposteln [wie Anm. 9], Bd. 2, S. 630; Höroldt, Stift [wie Anm. 32], S. 248.

[64] S. dazu unten.

[65] S. unten für die Belege der Wahlvorgänge von 1426, 1431, 1472 und 1498. Dass der alte Wahlmodus erhalten geblieben war, deutet sich aber bereits im Amtseid des Pfarrers vom 15.06.1409 an; vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin, B I 9 (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 2, S. 116f., Nr. 6).

[66] Vgl. zu St. Laurenz AEK, Pfarrarchiv Köln, Dom, Best. Pfarrei St. Laurenz, D II 32, fol. 1-15 (Bulle Johannes’ XXIII., 01.09.1413); ebd., D II 11, fol. 1 (Bestätigung durch Martin V., 30.03.1420). Zu St. Kolumba vgl. AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Kolumba, Best. Pfarrei St. Kolumba, A I 53 (Bulle Martins V., 28.05.1425) (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 2, S. 158, Nr. 53); auch HAStK, Best. 1 (Haupturkundenarchiv), 1/10306a; eine zweite Bulle in AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Kolumba, Best. Pfarrei St. Kolumba, A I 57 (07.06.1429) (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 2, S. 160, Nr. 57); auch AEK, Pfarrarchiv Köln, St. Kolumba, Best. Pfarrei St. Kolumba, A I 58 (Transsumpt, 21.06.1430) (Regest bei Schäfer, Inventare [wie Anm. 2], T. 2, S. 160, Nr. 58). Zu St. Alban vgl. Löcherbach, Geschichte [wie Anm. 3], S. 38f., nach einer heute nicht mehr erhaltenen Urkunde (vermutlich 1479).

[67] Als der Rat 1406 dem Stadtschreiber Heinrich Vrundt bei seiner Anstellung als Gegenleistung eine Pfarrstelle in Aussicht stellte, wurden diese drei Kirchspiele nicht genannt, das heißt die Bürger hatten damals wahrscheinlich keinen Zugriff; vgl. Manfred Groten / Manfred Huiskes (Bearb.), Beschlüsse des Rates der Stadt Köln 1320-1550 (PGRhGK 65), 6 Bde., Düsseldorf 1988-2003, Bd. 1, S. 72, Nr. 19.

Dieser Beitrag ist zuerst erschienen in: Andreas Rutz/ Tobias Wulf (Hg.): O felix Agrippina nobilis Romanorum Colonia. Neue Studien zur Kölner Geschichte – Festschrift für Manfred Groten zum 60. Geburtstag (Veröffentlichungen des Kölnischen Geschichtsvereins, 48), Köln 2009, S. 57–94.

Teil 2


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Tobias Wulf (19. Juni 2017). Klein St. Martin in Köln. Überlegungen zur Entwicklung einer mittelalterlichen Pfarrei aus stadtgeschichtlicher Perspektive (Teil 1). Colonia Praemoderna. Abgerufen am 22. April 2025 von https://doi.org/10.58079/mb3p


2 Gedanken zu „Klein St. Martin in Köln. Überlegungen zur Entwicklung einer mittelalterlichen Pfarrei aus stadtgeschichtlicher Perspektive (Teil 1)

  1. Genea

    Wissen Sie, ob es noch alte Kirchenbücher (Taufe, Heiraten) von Klein Skt. Martini gibt und wo die sich zgl befinden?

    Antworten

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