Auch wenn die vorliegende Arbeit nicht vordringlich einen kirchengeschichtlichen Ansatz verfolgt,[54] sondern vor allem die stadtgeschichtlichen Aspekte des Pfarrsystems in den Vordergrund stellen möchte, so ist die Pfarrei am Anfang – zeitlich wie organisatorisch – doch erst einmal die unterste kirchliche Gliederungseinheit.[55] Rechtlich gesprochen handelt es sich um „einen vom Bischof umschriebenen, also in seinen Grenzen genau festgelegten Bezirk […], dessen Verwaltung der Bischof einem Pfarrherrn […] als Amt“ übertrug und zu dem Pfarrkirche, Pfarrvermögen und Pfarrvolk gehörten.[56] Der Pfarrherr besaß in dem Bezirk prinzipiell allein das Recht, priesterliche Handlungen vorzunehmen oder das kirchliche Lehramt auszuüben. Dabei handelte es sich meist um einen Priester, es konnte aber auch eine geistliche Institution wie ein Stift diese Aufgabe übernehmen.
Vor dem 4. Jahrhundert gibt es in den Quellen noch keine Hinweise auf eine solche Praxis. Erst ab dem 6. Jahrhundert lassen sich im ländlichen Raum kirchliche Sprengel als kleinste Verwaltungseinheiten nachweisen.[57] Von einer Pfarreiorganisation im Rechtssinn kann spätestens seit der um 800 erfolgten Zehntgesetzgebung Karls des Großen (768–814) zugunsten der Kirchen gesprochen werden, die eine Sprengelabgrenzung voraussetzte.[58] Die institutionelle Ausprägung der Pfarreien – in Form vor allem der Erlangung ihrer konstituierenden Elemente wie Tauf- und Beerdigungsrechte –[59] sowie eines sich darüberwölbenden kirchenverwaltungsorganisatorischen ‚Systems‘[60] hat sich aber noch eine längere Zeit hingezogen.[61] Dieser Prozess wird im Folgenden für Köln auf der Grundlage der älteren Literatur als Einführung in das Thema überblicksartig nachvollzogen werden.[62] Denn von einem Pfarrsystem, um das es hier gehen soll, kann erst dann gesprochen werden, „wenn mehrere Pfarrkirchen unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen oder auf einer gemeinsamen räumlichen Basis entstehen, durch eine gemeinsame Entwicklungstendenz beeinflußt sind oder zu einer gemeinsamen, ordnenden Zusammenfassung sich hinbewegen“.[63]
1.1 Ursprünge und räumliche Grundlagen
a) Stiftspfarren alter Ordnung:[64]
In der Frühzeit der Kölner Kirche waren parochia und diocesis noch synonyme Begriffe,[65] das heißt, die Seelsorge ging von der Bischofskirche aus. Eine selbstständige Seelsorgeorganisation entwickelte sich zuerst im ländlichen Umfeld außerhalb der römischen Stadtmauern Kölns. Die in diesem Zusammenhang oft zitierte Urkunde Erzbischof Gunthars von Köln (850–870) von 866 markiert dabei nur den sichtbarsten Fixpunkt eines schon vorher begonnenen Ablösungsprozesses, der sich in der Folge verstärkte.[66] Sie entließ die Stiftskirchen zu Bonn und Xanten in die (vermögensrechtliche) Selbstständigkeit und bezeugte auch Klerikergemeinschaften (monasteria) in der unmittelbaren Umgebung Kölns:[67]
- St. Gereon[68] geht auf die Gründung einer Kultstätte für die Memoria des Märtyrers Gereon und seiner Gefährten zurück.[69] Die Ursprünge reichen nach archäologischen Forschungen bis in das späte 4. Jahrhundert.[70] Einen zugehörigen Pfarrbezirk wird es schon früh gegeben haben, über dessen Grenzen wir allerdings keine Informationen besitzen. Friedrich Wilhelm Oediger nimmt in seiner Geschichte des Kölner Erzbistums einen „großen, die Feldmark mit umfassenden Sprengel“ an.[71] Dafür sprechen auch die vielen von St. Gereon abhängigen Kirchen im Umland.[72]
- An der Stelle der jetzigen Kirche St. Severin[73] soll nach späterer Überlieferung schon im 4. Jahrhundert durch Bischof Severin (um 397) ein Gotteshaus zu Ehren der Märtyrer Cornelius und Cyprianus gebaut worden sein, in dem er später beigesetzt wurde.[74] Über die Entstehung des Kollegiatstiftes ist nichts bekannt.[75] Die älteste Datierung desselben auf Bischof Severin ist mittlerweile verworfen.[76] Der erste gesicherte Beleg ist die Erwähnung in der Urkunde Gunthars. Die Kirche hatte damals schon Pfarrrechte, die sich auf einen ländlichen Großsprengel erstreckten.[77] Eine detaillierte Beschreibung des Pfarrbezirks findet sich in einer (verfälschten) Urkunde Erzbischof Wichfrieds (924–953) aus dem Jahr 948, nach der der Sprengel auf Bischof Severin zurückgehen und von Hermann I. (889–924) bestätigt worden sein soll.[78]
- St. Kunibert[79] soll auf eine nach der Vita Cuniberti von Bischof Kunibert (–n. 648) dem Hl. Clemens geweihte Kirche zurückgehen, die Ersterer als seinen Begräbnisort bestimmt hatte.[80] Sie hatte bei ihrer ersten urkundlichen Erwähnung 866 bereits Pfarrrechte[81] in einem umfassenden Sprengel außerhalb der Stadtmauern.[82]
Auch St. Ursula[83] ist in der Urkunde von Erzbischof Gunthar genannt, aber anschließend nicht mehr erwähnt; 922 wurde sie den vor den Ungarn nach Köln geflüchteten Kanonissen von Gerresheim übertragen.[84] Vermutlich ist das Stift beim Normanneneinfall 881 untergegangen und an den Erzbischof zurückgefallen.[85] Ob mit dem Stift ein eigener Seelsorgebezirk verbunden war, für den nach dem Untergang eine andere Kirche gegründet wurde, ist ungewiss.[86] Womöglich wurde die Kapelle St. Maria Ablass in Abhängigkeit des Domstifts, dessen Interessengebiet die nördliche Vorstadt war und das hier nach 881 die seelsorglichen Verhältnisse neu ordnete, für diesen Bezirk zuständig. 927 schenkte sie Erzbischof Wichfried zur Pfründenverbesserung mit all ihrem Zubehör – unter anderem mit 60 Morgen Suburbium, ‚so weit ihr Sprengel reicht‘ – an St. Ursula.[87]
Schließlich wird 866 St. Pantaleon[88] genannt, aber als ecclesia Sancti Pantaleonis ausdrücklich von den monasteria unterschieden.[89] Die Kirche gehörte zum Schatz- und Lichtergut des Doms und kann nach den Ergebnissen der Ausgrabungen und patrozinienkundlichen Erkenntnissen in frühkarolingische Zeit zurückdatiert werden.[90] Es handelte sich demnach um eine erzbischöfliche Eigenkirche, die 866 an einer fränkischen Siedlung nicht weit von der Straße nach Trier bestand.[91] Kloster wurde St. Pantaleon erst unter Erzbischof Bruno I. (953–965).[92] Die früheste Bezeugung eines Sprengels ist einer Urkunde Erzbischof Annos II. (1056–1075) zu entnehmen.[93] Doch Oediger schließt einen Zehntbezirk schon von Alt-Pantaleon nicht aus.[94] Die Umschreibung von St. Pantaleon könnte zwischen 889 und 924, zumindest vor 948 geschehen sein, denn die Grenzbeschreibung von 948 für St. Severin[95] spart das Dreieck zwischen Blaubach, Perlengraben und Severinstraße/Waidmarkt aus.[96] „Das ist nur dann erklärlich, wenn vor der südlichen Römermauer eine Kirche ihren Bezirk hatte. Dafür kam nach Lage der Dinge nur St. Pantaleon in Frage“.[97]
b) Pfarreien der Römerstadt:
Die Zeit des ausgehenden 9. Jahrhunderts markiert die Periode von sogenannten Stiftspfarren alter Ordnung.[98] Innerhalb der Stadt lag die Seelsorge hingegen noch länger in der Hand der Bischofskirche.[99] Das geht aus einem Brief hervor, in dem Klerus und Volk 870 bei Papst Hadrian II. (867–872) darüber klagten, dass seit der Verwaisung des erzbischöflichen Stuhls (863) viele ‚in unserer Pfarrei‘ ohne Taufe, ohne Beichte und Wegzehrung sterben müssten.[100] Vermutlich hat diese Notlage die Entwicklung beschleunigt.[101] Zwar wird die Existenz stadtkölnischer Pfarreien erst 1075 ausdrücklich bezeugt.[102] Doch in einem Antwortschreiben Papst Stephans V. (VI.) (885–891) an Erzbischof Hermann I. nach der Zerstörung Kölns durch die Normannen 881 ist bereits eine Nebeneinanderstellung von parochia, monasteria und diocesis zu erkennen.[103]
Auch diese Entwicklung verlief schleichend. Die kleine Kapelle St. Maria Ablass, die in Abhängigkeit des Doms die nördliche Vorstadt und die Ortschaft Ossendorf im Nordwesten pfarrseelsorglich versorgte, darf in ihrer Entwicklung noch mit erzbischöflichen Entscheidungen in Zusammenhang gebracht werden.[104] Vor den südlichen Stadtmauern lag die grundherrliche Eigenkirche St. Maria Lyskirchen.[105] Die älteste von der Bischofskirche unabhängige Kirche innerhalb der Stadt war das spätere Benediktinerinnenkloster St. Maria im Kapitol,[106] eine im 8. Jahrhundert gegründete hofherrliche Eigenkirche zur geistlichen Versorgung einer Grundherrschaft.[107] Unter den Erzbischöfen Bruno I. bis Anno II. erfolgte eine Reihe von Gründungen weiterer Stifte, die in der Seelsorge tätig wurden – die sogenannten Stiftspfarreien zweiter Ordnung.[108] Spätestens in die Zeit der rapiden Bevölkerungsentwicklung im 10. Jahrhundert infolge der unter ottonischer Herrschaft einsetzenden Blüte der Stadt mit einem prosperierenden Handel fällt schließlich die Auslagerung der ursprünglich direkt von der Bischofskirche organisierten Pfarrseelsorge in der Innenstadt an zunächst drei Pfarrkirchen.[109] Hier liegen die Anfänge der später festzustellenden Systemhaftigkeit, der unter anderem das zentrale Erkenntnisinteresse dieser Arbeit gilt.
- St. Kolumba:[110] Der nördliche Teil der Hohe Straße war seit jeher, auch in Zeiten des Bevölkerungsrückgangs in nachrömischer Zeit, das am dichtesten besiedelte Gebiet der Stadt.[111] Dieser Bezirk wird sich deshalb in seelsorglicher Beziehung am frühesten zu einer selbstständigen Pfarrei entwickelt haben.[112] Die Kirche geht als Kultstätte nach Meinung der Forschung auf Bischof Kunibert zurück.[113] 980 wird sie erstmals urkundlich erwähnt.[114] Vermutlich war sie damals schon Pfarrkirche, denn noch vor der Entstehung von St. Aposteln (um 1036) hatte sie ihren Pfarrbezirk bis an die westliche Römermauer – und zum Teil darüber hinaus – ausgedehnt.[115]
- St. Laurenz[116] ist erst 1172 urkundlich erwähnt,[117] doch dürfte die Kirche als eine der drei vom Dom abhängigen Innenstadtpfarreien weit vor das Jahr 1080 zurückreichen.[118] Vermutlich hat früh ein kleines Bethaus an der Stelle gestanden,[119] und die Kirche selbst ist in der Folge des Sieges von Otto I. (936–973) auf dem Lechfeld gegen die Ungarn (955) gegründet worden.[120] In dem Bezirk hatte zu römischer Zeit das Prätorium gelegen, das später in den Besitz der Könige bzw. der Erzbischöfe überging, daher siedelten sich hier vermehrt königliche und erzbischöfliche Amtsträger an.[121]
- St. Alban[122] ist 1080 erstmals erwähnt,[123] als Pfarrkirche 1172,[124] 1174[125] und 1176.[126] Der Bezirk bot aufgrund einer großen Sandkaule kein günstiges Bauland, die Gründung war vermutlich als letzte der drei Pfarren erfolgt.[127] Hermann Jakobs weist in diesem Zusammenhang auf die Zeit der Ottonen hin, namentlich auf deren enge Verbindungen mit England, dem Herkunftsland des Protomärtyrers Alban.[128]
- St. Peter:[129] Die Ursprünge des Sprengels in der südöstlichen Römerstadt liegen im Dunkeln. Im Gegensatz zu St. Kolumba, St. Laurenz und St. Alban war St. Peter keine dem Dom zugehörige Pfarrei, doch muss auch dieser Bezirk als Teil der Römerstadt zunächst der Seelsorge der Bischofskirche unterstanden haben. Eine mögliche Erklärung bot die These von Nicolaus Michel, dass hier vor 870 der Kölner Bischofssitz gestanden habe.[130] Dies wurde allerdings schon 1948 von Hegel widerlegt.[131] Für das der Legende nach 888 gegründete Frauenstift St. Cäcilien,[132] mit dem die Pfarrkirche später verbunden war, kann zunächst kein Pfarrbezirk nachgewiesen werden.[133] St. Peter ist aber als Pfarrkirche in diesem Gebiet erst 1142/1156 belegt.[134] 1080 wird sie in dieser Funktion noch nicht genannt.[135] Ausgrabungen der Jahre 1951/1953 haben zwar für ein höheres Alter der Kirche einen negativen Befund gebracht, doch wurde der Grundriss einer weit vor das 12. Jahrhundert zu datierenden Kirche an dieser Stelle gefunden.[136] Demnach könnte St. Peter von Anfang an eine Eigenkirche von St. Cäcilien gewesen sein, die auf stiftischem Boden errichtet wurde.[137] Die Unklarheiten bezüglich der rechtlichen Form einer organisierten Pfarrseelsorge in diesem Gebiet dürften ihre Ursache in dessen damals dünner Besiedlung haben,[138] und die Aufwertung der Pfarrkirche stand vermutlich im Zusammenhang mit den im Folgenden zu beschreibenden einschneidenden verfassungstopographischen Veränderungen der Stadt um die Wende vom 11. zum 12. Jahrhundert.
c) Die altstädtische Peripherie:
Hier wird deutlich, dass es sich bei Weitem nicht um eine gleichzeitige, homogene Entwicklung handelte – selbst auf dem überschaubaren Gebiet der alten Römerstadt. Dennoch können Tendenzen herausgearbeitet werden, die sich teilweise überlagerten und ineinandergriffen. In der Zeit des 10. und 11. Jahrhunderts war dies der Rückzug der Stifte und Klöster aus der Pfarrseelsorge – zunächst der Bischofskirche außerhalb, dann auch in der Stadt. Darin sind die Anfänge einer eigenständigen Pfarrseelsorge in Köln zu sehen. Gleichzeitig begann damals ein mehrstufiger Erweiterungsprozess der Stadt. Beides zusammen führte erst zu dem ausgesprochen vielgliedrigen und heterogenen Pfarrsystem Kölns, wie es uns seit dem 14. und 15. Jahrhundert in seiner vollen Ausprägung begegnet. Zudem liegen hier die Wurzeln eines zunehmenden Einflusses der Bürger auf die Pfarrgemeinden, indem sie ihr Engagement einbrachten, wo die Anforderungen der Pfarrseelsorge sich angesichts des Bevölkerungswachstums und der räumlichen Expansion der Stadt veränderten.[139] Die Ursprünge dieser Entwicklung bzw. ihre Auswirkungen auf das Pfarrsystem waren bereits im Inneren der Stadt zu beobachten, wo ein entsprechender Prozess für St. Kolumba und St. Laurenz als Kerngebiet der städtischen Besiedlung im Ansatz nachvollzogen werden konnte und sich in St. Alban sowie vor allem in St. Peter erst anschließend voll ausprägte. Mit St. Aposteln und Klein St. Martin griffen dann auch ursprünglich außerhalb der römischen Stadtmauern gelegene Pfarrgebiete in die Innenstadt über.
- St. Aposteln:[140] Erstmals erwähnt wird eine kleine Kirche, die den Hl. Aposteln geweiht war, 965 in der Vita Brunonis.[141] Nach einer unverbürgten Mitteilung erfolgte die Weihe 872.[142] 980 übertrug Erzbischof Warin (976–985) sie an St. Ursula.[143] Doch schon Anfang des 11. Jahrhunderts wurde die Kirche in ein Stift umgewandelt, vermutlich von Erzbischof Pilgrim (1021–1036), nach manchen Quellen von Heribert (999–1021).[144] Hier liegen die Anfänge der Pfarrrechte der Kirche, die sich zunächst auf die Stiftsimmunität und den südlich anschließenden Marsilstein beschränkten,[145] also auf ein noch außerhalb der römischen Stadtmauern liegendes Gebiet. Bereits zur Zeit der Gründung muss aber der Neumarkt entstanden sein,[146] dessen Einpfarrung den Sprengel in die Römerstadt hinübergreifen ließ. Diese Entwicklung im Westen kann durchaus als stadtplanerische Maßnahme verstanden werden; denn auch das übrige später zu St. Aposteln gehörige Gebiet entlang der Thieboldsgasse gen Süden war damals nur sehr dünn besiedelt.[147] Der Rest des Pfarrgebietes (nach Westen hin, außerhalb der Römermauer) wird erst mit den Umwallungen von 1106 und 1180 offiziell hinzugekommen sein.[148] Der kleine Streifen zwischen Großer Brinkgasse und Ehrenstraße gehörte zunächst noch zu St. Kolumba, ist seit 1286 aber für St. Aposteln belegt.[149]
Noch deutlicher wird der Einfluss der topographischen Entwicklung Kölns auf das Pfarrsystem im Rahmen der Entwicklung der Rheinvorstadt. Zwar sind die Ansichten der älteren Forschung über eine konzentrierte stadtplanerische Maßnahme in Form einer Aufschüttung des wegen seines niedrigen Niveaus nicht hochwasserfreien Gebietes zur Zeit Erzbischof Brunos I. spätestens durch die Grabungen der 1990er-Jahre relativiert worden.[150] Dennoch ist ein demographischer, sozialer und ökonomischer Aufschwung nicht von der Hand zu weisen, der sich auch auf die topographische Entwicklung der Rheinvorstadt auswirkte.
- Klein St. Martin:[151] Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Fernhandels siedelten sich in der Gegend der südlichen Rheinvorstadt und in der Nähe des Hafens im Hochmittelalter vornehmlich Fernhandelskaufleute an. Die nächstgelegene Pfarrkirche zu dieser Zeit war St. Peter-Paul (im 12. Jahrhundert St. Notburgis).[152] Seit der Gründung des Benediktinerinnenklosters St. Maria im Kapitol wird sie diesem unterstanden haben.[153] Angesichts der Besiedlung dehnte sie ihr Pfarrgebiet bis in die Rheingasse aus. Doch die Bevölkerungsentwicklung verlangte nach einer neuen Kirche, die vermutlich unter Beteiligung der Bürgerschaft errichtet und unter den Schutz des Marktheiligen St. Martin gestellt wurde.[154] Zur Unterscheidung vom Kloster desselben Namens bürgerte sich der Name Klein St. Martin ein.[155] Erstmals genannt ist sie um 1080.[156] Um 1100 erfolgte die Translation der Pfarrrechte der südlichen Rheinvorstadt von St. Peter-Paul, das mit einem eigenen Geistlichen bestehen blieb, aber als Kapelle dem Pfarrer von Klein St. Martin unterstand.[157] Dieser wurde damit Rechtsnachfolger der ältesten Pfarrkirche der (Alt-)Stadt, weshalb er später meist an die Spitze der Pfarrerliste trat.[158] Der Rechtsstatus vor der Translation der Pfarrrechte ist nicht sicher zu ermitteln.[159] Doch kann es sich kaum um eine Art ‚bürgerschaftliche Eigenkirche‘ gehandelt haben.[160] Das wäre angesichts der Verhältnisse in der restlichen Stadt absolut unüblich.[161] Auch eine Verbindung mit St. Maria im Kapitol ist in den Anfängen unwahrscheinlich. Vermutlich war zunächst die Bischofskirche für die anfangs nur als Kapelle zu bezeichnende Kirche zuständig und organisierte den Zusammenschluss mit St. Peter-Paul bzw. der neuen Patronatskirche St. Maria im Kapitol.[162]
- Im 12. Jahrhundert wurde von der großen Rheinvorstadtpfarrei das Kirchspiel St. Brigida[163] abgespalten. Zeitlich ist dessen Entstehung nicht genau einzugrenzen. Albert Verbeek geht von etwa 1100 aus.[164] Davor wird das Benediktinerkloster Groß St. Martin für die Seelsorge zuständig gewesen sein.[165] Ein Seelsorgebezirk ist zwar nicht sicher nachzuweisen; ein Taufstein aus dem 13. Jahrhundert[166] deutet aber auf Pfarrrechte des Klosters hin.[167] St. Brigida selbst ist erst 1155 erwähnt.[168] Das Patrozinium der iroschottischen Heiligen lässt zwar ein höheres Alter vermuten,[169] doch als Pfarrkirche kann sie erst in der Mitte des 12. Jahrhunderts belegt werden[170] und ist 1172 ausdrücklich als solche aufgelistet.[171]
d) Vorstadtpfarreien:
Hier deutet sich bereits die dritte Entwicklungsphase des Pfarrsystems an. In einem ersten Schritt war in der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts die Ablösung von Stiften mit zum Teil eigenen Sprengeln aus der Abhängigkeit der Bischofs-kirche und die Neuorganisation der Seelsorge nach dem Normanneneinfall erfolgt. Seit der Mitte des 10. Jahrhunderts kam es (a) zur Etablierung eines Systems innenstädtischer Pfarreien und (b) zu einer entsprechenden Entwicklung an der Peripherie, die mit dem Ausbau der Rheinvorstadt sowie des Neumarktes im Westen in die Innenstadt überzugreifen begann. Durch die Angliederung der beiden südlich und nördlich gelegenen Vorstädte Niederich und Airsbach sowie des suburbanen Teils von St. Aposteln durch die Umwallung der Stadt 1106 im Rahmen der Auseinandersetzungen zwischen Heinrich IV. (1053–1106) und seinem Sohn Heinrich V. (1098–1125) wurde diese Entwicklung nun deutlich ausgeweitet. Hierin ist einer der wichtigsten verfassungstopographischen Einschnitte in der mittelalterlichen Stadtentwicklung Kölns zu sehen, weshalb auch die Annahme der Anfänge von St. Brigida als zweitem Rheinvorstadtpfarrsprengel und die volle Ausprägung einer eigenständigen Seelsorge an St. Peter für diese Zeit plausibel ist.[172] Entscheidend war dabei, dass eine in Ansätzen bereits vorhandene bzw. sich entwickelnde Organisationsstruktur – der Pfarrseelsorge wie der Stadtverwaltung in Form der Sondergemeinden –[173] auf einen Schlag auf ein großes, dicht besiedeltes Gebiet ausgedehnt wurde, das durch die räumliche Nähe ganz ähnlich entwickelt war. Denn die Ursprünge der Vorstadtpfarreien liegen wie bei den peripheren Pfarreien im Westen und Osten im 10. Jahrhundert und erfuhren im Süden unter Anno II. ihre maßgebliche Neustrukturierung. Durch die Anbindung erfolgte nun eine erneute Umorganisation, die den Pfarrbezirken erst ihre endgültige räumliche und rechtliche Form gab, wie es am deutlichsten im Falle von St. Johann Baptist zu beobachten ist. Zudem wurde die Zahl der städtischen Kirchengemeinden in der Folge mehr als verdoppelt und so der angesprochene Organisationsgrad zunehmend zum Prinzip erhoben, wodurch erst das Systemhafte der Gesamtkonstellation zustande gekommen ist.
- St. Maria Lyskirchen[174] wird bereits 948 erstmals erwähnt. In einer (gefälschten) Urkunde, die den Severinsprengel umschreibt, ist ausdrücklich der kleine Ort Nothausen am Rhein mit zwanzig Häusern und einer Marienkirche ausgespart.[175] Die Tradition schreibt die Gründung – vermutlich als Bethaus für die Rheinschiffer – dem ersten Bischof Maternus (um 313/314) zu, dessen Leiche hier vor seiner Beisetzung in Trier niedergesetzt worden sein soll.[176] Doch dürfte es sich ursprünglich eher um die Eigenkirche eines Grundherrn gehandelt haben.[177] In der Dotierungsurkunde für St. Georg (1067) wurde sie von Anno II. dem Stift überwiesen.[178] Bis dahin muss sie dem bischöflichen Stuhl unterstanden haben, sonst hätte sie der Erzbischof nicht so einfach übergeben können.[179]
- St. Johann Baptist[180] ist ebenfalls schon 948 bei der Festsetzung der Pfarrgrenzen von St. Severin als Filialkirche des Stifts erwähnt; auch die Dotationsurkunde von St. Georg setzt ihre Existenz voraus.[181] Angesichts der Widmung an den Täufer und ihrer Nennung in der Namenliste von circa 1080 wird es sich bereits um eine Pfarrkirche gehandelt haben.[182] Zwar lässt sie das Testament des Erzbischofs Bruno I. von 965 unerwähnt, doch ist daraus nur zu schließen, dass sie zu diesem Zeitpunkt nicht selbstständig war.[183] Nach der Einbeziehung in die Umwallung wird sich die vormals enge Bindung an St. Severin gelockert haben, vermutlich hat sich damals erst die endgültige formale Abgrenzung etabliert.[184] So ließe sich die eigenartige Gestalt des Pfarrgebiets von St. Johann Baptist mit seiner Exklave in St. Maria Lyskirchen erklären.[185] Denn weder in der nördlichen noch im westlichen Teil der südlichen Vorstadt wurde bei der Umwallung Rücksicht auf die Pfarrgrenzen genommen, das heißt, sie müssen hier schon vorher bestanden haben. Nur die Südgrenze von St. Johann Baptist nach St. Severin stimmt genau mit der Umwallung überein.
- St. Jakob:[186] Ganz ähnlich verhielt es sich mit dem jüngsten der Kölner Kanonikerstifte, St. Georg. Es wurde von Anno II. gegründet[187] und erhielt 1067 im Rahmen der Neuordnung der kirchlichen Infrastruktur im südlichen Suburbium vom Erzbischof die Pfarrrechte in einem aus dem Severinsprengel herausgelösten Gebiet vor den Stadtmauern sowie die Pfarrei St. Maria Lyskirchen übertragen.[188] Die zum Stift gehörende spätere Pfarrkirche für diesen Bezirk, St. Jakob, wurde fast zur selben Zeit direkt benachbart von Anno II. als Kapelle errichtet und 1071 eingeweiht.[189] Ein Pfarrer ist allerdings erst 1170 bezeugt.[190] Die Einbeziehung in das stadtkölnische Pfarrsystem hat demnach auch hier eine Entwicklung zumindest unterstützt, die am Ende zu einer größeren Selbstständigkeit der meisten Pfarrkirchen führte.
In der Umbenennung des Sprengels von St. Georg auf St. Jakob wird zudem ein immer stärkerer Primat der eigens zu diesem Zweck errichteten oder von Kapellen aufgewerteten Pfarrkirchen in der Volksseelsorge gegenüber den Stiften deutlich; letztere begannen sich bereits im Lauf des 9. und 10. Jahrhunderts aus dem Pfarrdienst zurückzuziehen. Zusammen mit der Ablösung des Eigenkirchenrechts durch das Patronatsrecht im 12. Jahrhundert,[191] wie es am deutlichsten für St. Maria Lyskirchen erkennbar wird,[192] ergibt sich daraus die typische Kombination aus Stiftskirchen mit von ihnen abhängigen Pfarrkirchen. Dabei handelt es sich zwar nicht um ein Kölner Spezifikum, doch war diese Konstellation zusammen mit der großen Bevölkerungszahl und Ausdehnung, die die Stadt im Hochmittelalter erreichte, ein wesentlicher Grund für die ungewöhnlich hohe Zahl von Pfarrgemeinden.
- In der nördlichen Vorstadt war St. Maria Ablass[193] bei der Umwallung im Jahr 1106 die einzige Kirche mit vollgültiger Pfarrqualität.[194] Sie ist im 12. Jahrhundert mehrfach als Pfarrkirche genannt,[195] und auch ihre Vorgeschichte deutet auf eine längere Tradition als Einrichtung der örtlichen Seelsorge hin. Bereits 927 war sie mit einem Sprengel in die Abhängigkeit des Ursulastiftes überführt worden.[196] Im selben Jahr ist sie noch mit ihrem Pfarrbezirk und eigenem Vermögen und als Eigentümerin einer benachbarten alten Desideriuskirche erwähnt. Im Testament Brunos I. von 965 wurde sie nicht bedacht, das heißt, sie kann damals – zumindest in vermögensrechtlichen Fragen – nicht mehr selbstständig gewesen sein.[197] Dies änderte sich nach der Umwallung langsam,[198] wenngleich die Verbindung mit der Stiftskirche stets eng blieb.
- Für das restliche Gebiet der nördlichen Vorstadt ist die Entwicklung im Einzelnen unklar. Ein Sprengel der von St. Andreas abhängigen Kirche St. Paul[199] wird zwar schon vor 1106 bestanden haben, denn er ging später – wie der von St. Maria Ablass – über die Umwallung hinaus. Vermutlich wurde er nach der Gründung des Stifts im 10. Jahrhundert[200] errichtet bzw. – seiner Form nach zu urteilen – aus St. Maria Ablass herausgelöst.[201] Die rechtliche Situation der Pfarrkirche hat sich aber erst nach 1106 vollständig entwickelt. Auch ein Gotteshaus selbst wird bereits im 10. Jahrhundert genannt.[202] Ein ecclesiasticus taucht allerdings erst 1151/1165 auf,[203] wird 1172 nur unter den Kaplänen gelistet[204] und 1190 wie im gesamten 13. Jahrhundert nicht unter den Mitgliedern der Pfarrerbruderschaft genannt.[205] Denn noch bis ins 14. Jahrhundert handelte es sich bei der Pfarrstelle um eine Seelsorgevikarie des Stifts,[206] auch wenn 1232 die Pfarrrechte des Kirchspiels ausgeprägt waren.[207]
- Völlig im Dunkeln liegt schließlich die Entstehung der dritten Pfarrei in der nördlichen Vorstadt, St. Lupus.[208] Ein gleichnamiges Hospital mit Kapelle an dieser Stelle ist zwar viel älter,[209] doch wird die Kirche erst 1150/1165, also lange nach der Umwallung, überhaupt genannt.[210] Vermutlich wurde sie im Zusammenhang mit der Umwallung für den etwas stärker besiedelten Teil der Vorstadt um die Maximinenstraße herum zuständig, um diesem Gebiet halbwegs unabhängig von der noch außerhalb der Stadt gelegenen großen Stiftskirche St. Kunibert eine angemessene Pfarrseelsorge zukommen zu lassen. Allerdings entwickelte St. Lupus zunächst nicht in demselben Maße Pfarrqualitäten wie die meisten anderen Kirchen der ersten Umwallung. Sie ist zwar 1172 als Pfarrkirche bezeugt,[211] doch wird der Pleban seit 1190 nicht mehr unter den Mitgliedern der Pfarrerbruderschaft genannt.[212] Vermutlich war ihr Rechtsstatus umstritten[213] oder zumindest ihre finanzielle Eigenständigkeit. Nachdem noch am Ende des 12. Jahrhunderts die Pfarrangehörigen ein Grundstück zur Verpachtung für die Beleuchtung gekauft hatten,[214] stammt von 1254 eine Vereinbarung mit dem Kunibertstift, die eine sehr enge Bindung an dasselbe erkennen lässt und in der St. Lupus als capella bezeichnet sowie der Bezirk offiziell als zu St. Kunibert gehörig festgeschrieben wird.[215] Dennoch hat sich ihr Status als Pfarrei im 13. Jahrhundert gefestigt.[216]
e) Pfarreien in den 1180 eingemeindeten Gebieten:
Es zeigt sich hier, dass der Impuls, der von der Einbindung in das städtische Pfarrsystem auf die einzelnen in der Entstehung befindlichen Pfarreien ausging, ganz wesentlich von den Anforderungen des jeweiligen Stadtbezirks abhing, vor allem von der Bevölkerungsdichte.[217] Das wird auch im Rahmen der folgenden Stadterweiterung von 1180 bestätigt. Für den noch bis in die Neuzeit ländlich geprägten zweiten Erweiterungsgürtel konnten sich nicht in derselben Form wie zuvor in der Innenstadt eigenständige Pfarrkirchen von den großen ehemals außerstädtischen Stiftskirchen emanzipieren, die im 9. Jahrhundert den Ausgangspunkt des Kölner Pfarrsystems gebildet hatten und nun von den Stadtgrenzen einer wachsenden Stadt eingeholt wurden.
- Am deutlichsten gilt das für St. Kunibert und St. Severin,[218] deren Pfarrer noch lange Zeit nicht in der Bruderschaft der stadtkölnischen Pfarrer gelistet wurden,[219] obwohl sie spätestens seit 1180 – St. Kunibert sogar schon seit 1106 – einen Teil ihres Pfarrbezirks im Stadtgebiet hatten.[220] In St. Kunibert wird 1188/1203 ein pastor Gernadus erwähnt.[221] Für 1220 ist eine Verordnung des Propstes über die Art des Pfarrgottesdienstes und die Pflichten des Pfarrpriesters belegt.[222] Spätestens für diesen Zeitpunkt ist damit von einer eigenen seelsorglichen Versorgung des städtischen Teils der Pfarrei auszugehen.[223] Für St. Severin entstand später die kleine ‚Vikariatskapelle‘ St. Maria Magdalena, die erstmals zwischen 1190 und 1215 erwähnt[224] und seit 1312/1313 mit Pfarreigenschaften und eigenem Pleban bezeugt ist.[225] Die Stiftsherren hatten zunächst das untere Kirchenschiff für den Pfarrgottesdienst freigegeben, es dem Pfarrer aber freigestellt, seine seelsorgliche Funktion auch in der Magdalenenkapelle auszuüben.[226] Der Sprengel hieß allerdings weiter nach dem Stiftspatron, und in der Stiftskirche wurden weiterhin kirchenrechtlich der Pfarrei zustehende Handlungen ausgeübt.[227]
- St. Christoph:[228] Erst in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts erfolgte im Gereonsprengel die Verlegung des Volksgottesdienstes in ein eigenes Gotteshaus, die dem Hl. Christoph geweihte ehemalige Kapelle des Stiftspropstes.[229] Diese war schon 1172 für den Volksgottesdienst bestimmt, zunächst aber nur mit einem Kaplan,[230] 1190 dann als Pfarrkirche.[231] 1213 ist erstmals ein plebanus eccl. S. Christofori erwähnt.[232] Nach der Stadterweiterung führte das Anwachsen der Pfarrgemeinde zum Ausbau der Kapelle, 1217/1219 erfolgte die Einweihung eines Neubaus.[233] Zumindest das Begräbnisrecht hatte St. Christoph damals bereits inne,[234] 1235 ist sie erneut als Pfarrkirche erwähnt,[235] 1240 auch mit Pastor.[236] Noch längere Zeit kann es sich aber nicht um volle Pfarrrechte gehandelt haben, denn 1230 und 1240 wurde an St. Gereon eine neue Taufkapelle gebaut,[237] und der Pfarrzehnt verblieb beim Propst.[238] Noch 1295 handelte es sich um Pfarrei und Jurisdiktion von St. Gereon.[239] 1301 war dann der Pleban von St. Christoph erstmals als solcher Mitglied der Pfarrerbruderschaft.[240]
- St. Mauritius:[241] Die einzige Ausnahme im zweiten Erweiterungsgürtel bildete das Kloster St. Pantaleon, dessen Mönche sich im 10./11. Jahrhundert aus der Seelsorge zurückgezogen und dafür eine Pfarrkirche gegründet hatten.[242] Ein Pfarrsprengel muss demnach schon vor der Stadtumwallung bestanden haben. Im Grunde ist dieser daher zu den Kirchspielen aus der Entwicklungsphase der ersten Umwallung zu zählen – zumal das Dreieck zwischen Blaubach/Weißbüttengasse, Weißgerbereckgasse und Perlengraben damals in die neuen Stadtgrenzen hineinragte. Nicht nur deshalb nahm die Bedeutung der Pfarre schon im Verlauf des 12. Jahrhunderts zu.[243] So stifteten der Kölner Bürger Hermann und seine Frau Ida die Mittel zum Bau einer größeren Kirche auf dem Grund von St. Pantaleon für die Pfarrseelsorge, die 1141 von Erzbischof Arnold I. (1138–1151) geweiht und unter den Schutz des Hl. Mauritius gestellt wurde.[244] St. Mauritius ist daher nicht nur 1190 unter den Pfarreien genannt, sondern bereits 1172.[245]
f) Pfarreien des Dombezirks:
Den Abschluss der räumlichen Entwicklung des Kölner Pfarrsystems bildete die Entstehung von zwei Pfarreien auf dem Gebiet der Domimmunität im 13. Jahrhundert:
- St. Johann Evangelist:[246] Erstmals ist eine Hauskapelle St. Johannes im erzbischöflichen Palast um 1100 bezeugt.[247] Nach der Verlegung der Bischofsresidenz an die Südseite des Domhofes wird sie hauptsächlich für die Seelsorge der Dienstmannen des Erzbischofs zuständig gewesen sein.[248] Im 12. Jahrhundert wird sie mehrfach erwähnt, 1172 aber noch als capella bezeichnet, 1190 ist sie nicht unter den zwölf Pfarrkirchen genannt[249] und selbst 1237/1238 noch immer nur als Kapelle geführt.[250] Für 1230,[251] 1244/1246[252] und 1262[253] ist allerdings ein Pleban belegt. 1248 wurde die Kirche auf verschobenem Grundriss neu gebaut.[254] Vermutlich erfolgte daraufhin eine genaue Umschreibung des Pfarrbezirks, was mithin die Eingliederung in das Kölner Pfarrsystem bedeutete, woraufhin es auch zum Patrozinienwechsel zu St. Johann Evangelist kam.[255] Jedenfalls hatte die Kirche um 1300 Pfarrqualitäten. Sie wird als 18. Pfarrkirche in Köln bezeichnet und habet baptisterium et sepulturam.[256] 1310 ist der Pfarrer als Mitglied der Pfarrerbruderschaft genannt.[257]
- St. Maria im Pesch[258] wurde als letzte der 19 Kölner Pfarrkirchen gegründet.[259] Urkundlich ist sie erst 1140 bezeugt durch die Erwähnung eines Liutolf presbiteri de titulo s. Mariae, qui dicitur ad pascha.[260] Später wird sie wiederholt als sita in ambitu majoris ecclesiae, ‚im Umgange zoeme Doeme‘, bezeichnet.[261] Ein capellarius taucht 1268 auf.[262] Der Rotulus von St. Maria im Kapitol kennt sie im Jahr 1300 allerdings noch nicht als Pfarrkirche.[263] Selbst 1310 ist der Pleban noch nicht Mitglied der damals neu gegründeten Pfarrerbruderschaft.[264] Er wird überhaupt als solcher erst 1307 urkundlich erwähnt.[265] 1333 wird St. Maria im Pesch schließlich von Erzbischof Walram von Jülich (1332–1349) als Pfarrkirche der Hausangehörigen der Domgeistlichkeit inner- und außerhalb der Immunität (mit Ausnahme der Brüder von St. Margaretha) genannt.[266] Während St. Johann Evangelist die Pfarrei der erzbischöflichen Dienstleute war, ging St. Maria im Pesch also aus der Familienpfarrei des Domkapitels hervor und war der Rest der früher die ganze Stadt umfassenden Dompfarrei.[267]
Damit hatte sich das Kölner Pfarrsystem räumlich so weit herausgebildet, wie es bis zum Ende des 18. Jahrhunderts bestehen bleiben sollte. Für die Folgezeit sind keine wesentlichen Grenzveränderungen mehr bekannt.[268] Einzig die Definition der Pfarrangehörigen von St. Maria im Pesch war so unscharf – personal, nicht räumlich –, dass es zu Irritationen kam und das Domkapitel sich 1464 genötigt sah, die als Pfarrgenossen bestimmten Personen genau zu bezeichnen.[269] Dennoch gab es noch bis ins 17./18. Jahrhundert wiederholt Streitigkeiten mit Pfarrern anderer Kirchspiele, die die Pfarrgerechtigkeit über die Bewohner der Häuser beanspruchten, die in ihrem Bezirk lagen und Domherren gehörten, aber von diesen nicht selbst bewohnt, sondern vermietet wurden.[270]
[54] Vgl. dazu auch die pointierte Auseinandersetzung von Laux, Reformationsversuche, S. 21 ff., mit der (katholischen) theologischen Kirchengeschichte besonders der ‚Bonner Schule‘ um Hubert Jedin und August Franzen, dessen Arbeiten zur frühneuzeitlichen rheinischen Bistumsgeschichte große Wirkung entfaltet haben.
[55] Als Standardwerk zur Kirchenverfassungsgeschichte muss nach wie vor Werminghoff, Verfassungsgeschichte, gelten. Trotz der zahlreichen o. g. Studien fehlt es an einer jüngeren Gesamtdarstellung zur Geschichte der Pfarrei; vgl. Petke, Pfarrei, S. 20. Bünz, Pfarrei, S. 31, weist darauf hin, dass sie selbst in den Handbüchern zur mittelalterlichen und neuzeitlichen Kirchengeschichte keine allzu große Rolle spielt; vgl. Jedin, Handbuch; Mayeur/Brox, Geschichte; anders Gatz, Geschichte (für die jüngere Zeit). Einige neuere Handbücher zur spätmittelalterlichen Geschichte räumen dem Thema Niederkirchenwesen allerdings mittlerweile breiten Raum ein; vgl. Meuthen, Jahrhundert; Boockmann/Dormeier, Konzilien. Vgl. grundlegend auch die Abschnitte bei Feine, Rechtsgeschichte, S. 182 ff., 257 ff., 391 ff., und Borgolte, Kirche, S. 35, 51 ff., 95 ff., 113 ff. (zum Spätmittelalter). Vgl. für (Kur-)Köln auch die Passagen bei Oediger, Bistum, S. 53 ff., 210 ff.; speziell zum Archiakonat Xanten Ders., Pfarrkirchen.
[56] Diederich, Stift, S. 56.
[57] Vgl. Zygner, Einführung, S. 22.
[58] Vgl. Hegel, St. Kolumba, S. 35; Feine, Rechtsgeschichte, S. 193.
[59] Vgl. Diederich, Stift, S. 56.
[60] Vgl. dazu bes. Janssen, Differenzierung, und Ders., Kirchenverwaltung, für die Kölner Erzdiözese. Dem Thema ist bereits in der älteren (bistumsgeschichtlichen) Literatur breite Aufmerksamkeit zuteil geworden.
[61] Vgl. Hegel, St. Kolumba, S. 35.
[62] Das Wesentliche dazu findet sich bereits bei Hegel, Pfarrsystem. Es soll hier nur zum besseren Verständnis einführend wiedergegeben werden.
[63] Hegel, Entstehung, S. 69.
[64] Zur Terminologie Hegel, Entstehung, S. 70, mit Anm. 3.
[65] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 3.
[66] Vgl. zur Kontroverse in der älteren Forschung über die Annahme des Jahres 866 als Zeitpunkt der Abtrennung Dorn, Ursprung, S. 113 f., Anm. 4.
[67] Vgl. die Bestätigung der Verordnung durch König Lothar II. (855–869) bei Ennen/Eckertz, Quellen I, S. 447 ff., Nr. 2; auch Joerres, Urkundenbuch, S. 1 f., Nr. 1. Bestätigung im Rahmen einer Synode von 873 durch Erzbischof Willibert (870–889) bei Joerres, Urkundenbuch, S. 3 ff., Nr. 2. Vgl. zu den Kölner Stiften in Kürze auch Berger, Stift.
[68] Zu St. Gereon vgl. Kisky, Stift; Nattermann, Geschichte. Vgl. auch den Quellenband von Joerres, Urkundenbuch. Außerdem jetzt den Sammelband von Odenthal/Gerhards, Märtyrergrab.
[69] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 4.
[70] Vgl. zu den Ausgrabungen jetzt Verstegen, Ausgrabungen. Zu der Diskussion um das Alter des Baus und vor allem des Stifts auch Diederich, Stift, S. 25.
[71] Oediger, Bistum, S. 211. Vgl. auch Hegel, Entstehung, S. 72. Gegen diesen Torsy, Erschließung, S. 731.
[72] Es handelte sich um St. Mechtern, Kriel, Junkersdorf, mit dem Müngersdorf in Personalunion verbunden war, Merheim und Swisterberg, wo der Propst die Geistlichen sogar investierte; vgl. Joerres, Urkundenbuch, S. 173 ff., Nr. 177.
[73] Zu St. Severin dominiert, wie bei den meisten Stiftspfarreien, die Literatur über das Stift: vgl. Schmidt-Bleibtreu, Stift; Roth, St. Severin; Schievenbusch, Pfarrkirche. Zur Baugeschichte: vgl. Wolff, St. Severin. Zur Pfarre lediglich die ältere Arbeit von Roth, Stift. Vgl. auch den Quellenband von Heß, Urkunden.
[74] Vgl. Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 58 f., Nr. 102; REK I, S. 111 f., Nr. 338. Diese Überlieferung aus der Mitte des 10. Jahrhunderts gründet vermutlich auf der Existenz einer frühchristlichen Kultstätte auf dem dort gelegenen römischen Friedhof; vgl. KDM Köln 2.III, S. 230. Vgl. zu den archäologischen Befunden Päffgen, Ausgrabungen. Zur ungeklärten Frage des frühen Patroziniums Schmidt-Bleibtreu, Stift, S. 42 f.
[75] Vgl. KDM Köln 2.II, S. 233.
[76] Vgl. Diederich, Stift, S. 26. Schmidt-Bleibtreu, Stift, S. 60, geht von der Existenz des Stifts am Ende des 8. Jahrhunderts aus.
[77] So zuletzt Diederich, Stift, S. 26. Vgl. auch Oediger, Einteilung, S. 42 f.; Hegel, Entstehung, S. 72. Gegen diesen Torsy, Erschließung, S. 731.
[78] Vgl. Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 58 f., Nr. 102; REK I, S. 111 f., Nr. 338. Die Angabe wird 1067 (in einer ebenfalls verfälschten Urkunde; vgl. Oppermann, Urkundenstudien I, S. 216 ff.) bestätigt; vgl. REK I, S. 280 f., Nr. 970.
[79] Vgl. zu St. Kunibert die Arbeiten von Kürten, Stift; Kisky, Geschichte; Heinemann, Kollationsrechte. Heinemann und Kürten berücksichtigen teilweise sogar die Pfarrgeschichte des Stifts. Zur Baugeschichte: Machat, St. Kunibert. Vgl. auch von Mering, Versuch.
[80] Vgl. Vita s. Cuniberti (= Coens, Vita), S. 338 ff.; KDM Köln 1.IV, S. 242; Hegel, Pfarrsystem, S. 4. Durch das Fehlen schriftlicher Überlieferungen und archäologischer Untersuchungen ist diese Aussage bisher noch nicht überprüft; vgl. Diederich, Stift, S. 27. Kürten, Stift I, S. 8, lässt die Frage offen, Heinemann, Kollationsrechte, S. 31 ff., zweifelt daran, während Borger, Abbilder, S. 234 f., ihr Glauben schenkt und die Kirche zu damaliger Zeit als Mittelpunkt einer fränkischen Siedlung sieht.
[81] Vgl. Diederich, Stift, S. 28.
[82] Vgl. Oediger, Einteilung, S. 132 f. Die Umschreibung des Sprengels bei Heinemann, Kollationsrechte, Karte II. Vgl. dazu auch Kürten, Stift I.
[83] Zu St. Ursula vgl. Stein, Kloster; Ders., Pfarre; Wegener, Geschichte. Zu den Ausgrabungen Nürnberger, Ausgrabungen.
[84] Vgl. Cardauns, Urkunden I, S. 6 ff., Nr. 1.
[85] Vgl. Diederich, Stift, S. 39; Hegel, Pfarrsystem, S. 5. Die Kirche blieb aber vermutlich bestehen, denn sie erhielt 911 eine Schenkung; vgl. Oppermann, Urkundenstudien I, S. 216 ff.
[86] Es existiert keine schriftliche Überlieferung; vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 5. Ders., Entstehung, S. 72, geht noch von einem Sprengel aus und begründet dies mit dem Ausschnitt des später zu St. Maria Ablass gehörenden Bezirks Ossendorf zwischen den anderen Köln umgebenden Stiftssprengeln. Oediger, Bistum, S. 212, glaubt hingegen nicht, dass die Pfarrrechte von Alt-St. Ursula über die Stiftsmauern hinausgriffen; vgl. auch Ders., Einteilung, S. 132 f.; Wegener, Geschichte, S. 33.
[87] Vgl. HAStK, Ursula U 3/2; Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 49, Nr. 88. Vgl. auch Schäfer, Kirchen, S. 93. S. zu St. Maria Ablass ausführlicher unten.
[88] Zu St. Pantaleon vgl. Hilliger, Urbare; Kracht, Geschichte (nur bis 1250). Zuletzt die Beiträge von Mühlberg, St. Pantaleon, Schieffer, Bruno, Gechter, St. Pantaleon, und Schütte, Geschichte. Zu den Ausgrabungen jetzt Ristow, Ausgrabungen.
[89] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 5.
[90] Vgl. Kracht, Geschichte, S. 9 f., 12 ff.; Hegel, Pfarrsystem, S. 5 f.; zuletzt ausführlich Gechter, St. Pantaleon, S. 23 ff. Vgl. zu den Ausgrabungen zuletzt Ristow, Ausgrabungen.
[91] Vgl. Borger, Abbilder, S. 358.
[92] Vgl. die Vita Brunonis (= MGH SS 4, S. 254–275), cap. 48, S. 273 f. Der genaue Zeitpunkt der Gründung ist jedoch umstritten; vgl. Diederich, Stift, S. 43.
[93] Vgl. Hilliger, Urbare, S. 85 f.; Kracht, Geschichte, S. 91 f.; Hegel, Pfarrsystem, S. 6.
[94] Vgl. Oediger, Einteilung, S. 138; ähnlich Jakobs, Studien, S. 100, 107. Vgl. auch Hegel, Pfarrsystem, S. 6.
[95] Vgl. Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 58 f., Nr. 102; s. auch Anm. 78.
[96] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 6.
[97] Hegel, Pfarrsystem, S. 6.
[98] Zur Terminologie Hegel, Entstehung, S. 70, mit Anm. 3.
[99] Vgl. Hegel, St. Kolumba, S. 35; s. auch oben.
[100] Vgl. Ennen/Eckertz, Quellen I, S. 451, Nr. 4. Es handelt sich dabei um die o. g. Pfarrrechte.
[101] Vgl. Hegel, St. Kolumba, S. 35.
[102] Vgl. die Vita Annonis (= MGH SS 11, S. 462–518), cap. 12, S. 502.
[103] Vgl. Ennen/Eckertz, Quellen I, S. 456 f., Nr. 7 (Mai 891). Es kann allerdings noch keine volle vermögensrechtliche Eigenständigkeit gegeben haben, denn die Kirchen und ihr Grundbesitz sollten dem Erzbischof wie bisher verbleiben; s. zur vermögensrechtlichen Ablösung Kap. 1.2.2.
[104] S. dazu bereits oben.
[105] S. dazu unten.
[106] Vgl. Hegel, Entstehung, S. 74. Zu St. Maria im Kapitol vgl. Hlawitschka, St. Maria im Kapitol; Jost, St. Marien-Kirche. Baugeschichtlich Rahtgens, Kirche; Walterfang, Studien.
[107] Vgl. Jakobs, Studien, S. 100; Hegel, Pfarrsystem, S. 7. Vgl. auch Hlawitschka, St. Maria im Kapitol, der nachweist, dass es im 8. Jahrhundert kein Kloster oder Stift auf dem Kapitolshügel gab.
[108] Vgl. Hegel, Entstehung, S. 75.
[109] Jakobs, Studien, S. 112, vermutet den entscheidenden Entwicklungsschritt in Form einer Neuordnung bzw. Gleichstellung der Altstadtpfarreien unter Erzbischof Bruno I. Noch im Mittelalter galten die dortigen Pfarrer (manchmal auch der von Klein St. Martin) als Kapläne des Erzbischofs; vgl. Korth, Kartular, S. 131; Ders., Köln, S. 38, Anm. 25; Ennen, Pfarrsystem, S. 23 ff.; Ders./Eckertz, Quellen II, S. 629, Nr. 541.
[110] St. Kolumba ist die besterforschte Kölner Pfarrei, nicht zuletzt dank der guten Quellenlage; sogar die Quellen zum bürgerlichen Kirchspiel liegen z. T. in gedruckter Form vor: vgl. Hoeniger, Urkunden; Korth, Schreinsarchiv; jetzt auch Diederich, Regesten. Vgl. außerdem Greving, Statut; Ders., Steuerlisten; Ders., Besitzverhältnisse; dazu zuletzt Stehkämper, Besiedlung; früher: Herborn, Sozialtopographie. Die jüngste Veröffentlichung zur Pfarrgeschichte von Hegel, St. Kolumba, kann sich zudem auf die ältere Vorarbeit von Ferrier, St. Kolumba-Pfarre, stützen; vgl. zudem Hegel, Rechtsstellung. Nun darauf aufbauend Finger, Pfarre.
[111] Vgl. Jakobs, Studien, S. 65 ff.
[112] Vgl. Hegel, St. Kolumba, S. 35.
[113] Dazu ausführlich Hegel, Kultstätte. Kunibert habe die Verehrung des Heiligen am Hof des merowingischen Königs Dagobert I. (629–639) kennengelernt. Ausgrabungen der Jahre 1974/1976 haben die Vermutung des Gründungszeitraums in der ersten Hälfte des 7. Jahrhunderts bestärkt; Seiler, Ausgrabungen, S. 111 f., nimmt die Zeit um 700 für die Errichtung der Kultstätte an. Damit war auch die von Schäfer, Kirchen, S. 115 f., aufgegriffene Angabe von Gelenius, De admiranda, S. 393, widerlegt, Bischof Severin habe schon Ende des 4. Jahrhunderts einen aus Privathäusern bestehenden Kultbau zu Ehren der Hl. Kolumba eingeweiht.
[114] Vgl. Oppermann, Urkundenstudien I, S. 440 f.
[115] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 8.
[116] Vgl. zu St. Laurenz die erst jüngst erschienene Arbeit von van Elten, Studien, die allerdings wenig neue Ergebnisse zur mittelalterlichen Geschichte der Pfarrei präsentiert.
[117] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 167 ff., Nr. 1, nach HAStK, HUA 2/25a (moderne Abschrift des in Privatbesitz befindlichen, schlecht erhaltenen Originals).
[118] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 8.
[119] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 54.
[120] Vgl. Jakobs, Studien, S. 111 f.
[121] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 8. Daher wurde St. Laurenz als ‚Ministerialpfarrei‘ bezeichnet; vgl. Keussen, Topographie I, S. 8*, 29*; Jakobs, Studien, S. 71 ff.
[122] Zur Pfarrgeschichte von St. Alban existiert – trotz guter Quellenlage – nur die Arbeit von Löcherbach, Geschichte.
[123] Vgl. Levison, Namenliste, S. 168.
[124] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 167 ff., Nr. 1 (s. Anm. 117). Vgl. auch Keussen, Topographie I, S. 177a, Nr. 1.
[125] Vgl. REK II, S. 189, Nr. 1014.
[126] Vgl. Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 324 f., Nr. 461.
[127] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 8.
[128] Vgl. Jakobs, Studien, S. 111; auch Hegel, Pfarrsystem, S. 8.
[129] Zu St. Peter existieren lediglich zwei ältere Arbeiten von Taepper, Vergangenheit, und von Mering, Peterskirche. Vgl. auch Ders., Akten.
[130] Vgl. Michel, Kanonissenstift.
[131] Vgl. Hegel, Dom-Legende.
[132] Vgl. HAStK, GA 72, f. 3v. Erste gesicherte Erwähnungen 929 (vgl. Oppermann, Urkundenstudien I, S. 439 f.) und 941 (vgl. Cardauns, Urkunden I, S. 14 f., Nr. 2). Vgl. zum Alter auch Diederich, Stift, S. 37. Zu St. Cäcilien allgemein Michel, Kanonissenstift; Gückel, Kloster.
[133] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 10.
[134] Vgl. Hoeniger, Schreinsurkunden I, S. 23, Mart. 2 I 12; Keussen, Topographie I, S. 253a, Nr. 1.
[135] Vgl. Levison, Namenliste, S. 168.
[136] Vgl. Doppelfeld, Kirche. Vgl. auch Hegel, Pfarrsystem, S. 10.
[137] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 11. Dies geht auch aus dem zwischen beiden im Jahr 1226 abgeschlossenen Vertrag über die jeweiligen Rechte und Pflichten hervor, der die vielfältigen und engen Verbindungen ausführlich beschreibt; vgl. Ennen/Eckertz, Quellen II, S. 108 f., Nr. 100 f.; gedr. auch bei Michel, Kanonissenstift, S. 156 ff. S. zu der Vereinbarung ausführlicher Kap. 1.2.3.
[138] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 10.
[139] S. dazu Kap. 1.2.
[140] Trotz einer für die Frühzeit aufgrund eines Brandes schlechten Quellenlange ist St. Aposteln gut erforscht: vgl. zuletzt Berners, St. Aposteln (darin aber nur wenig zur Pfarrei; vgl. ebd. II, S. 420 ff.). Zur Baugeschichte: Stracke, St. Aposteln; Schäfke, St. Aposteln; Mann, St. Aposteln; Könn, St. Aposteln. Zur Verfassungsgeschichte des Stifts: Royer, Verfassungsgeschichte. Selbst eine Pfarrgeschichte existiert, was bei den Stiftspfarreien ungewöhnlich ist: vgl. Stelzmann, Beiträge. Vgl. auch Müller, Jahre.
[141] Vgl. die Vita Brunonis (= MGH SS 4, S. 254–275), cap. 46–48, S. 273 f. Vgl. auch KDM Köln 1.IV, S. 115; Gelenius, De admiranda, S. 295; Stelzmann, Beiträge, S. 6.
[142] So Stelzmann, Beiträge, S. 6.
[143] Vgl. Ennen/Eckertz, Quellen I, S. 470, Nr. 16. Vgl. auch Schäfer, Kirchen, S. 39; Oediger, Einteilung, S. 135. Nach Diederich, Stift, S. 31, war das Stift besser in der Lage, die Seelsorge in dem westlichen Kölner Stadtbezirk wahrzunehmen.
[144] Vgl. KDM Köln 1.IV, S. 115 f. Dazu ausführlich Müller, Heribert, S. 268 ff.
[145] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 10.
[146] 1076 erstmals belegt; vgl. Oppermann, Urkundenstudien I, S. 445 f.
[147] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 10.
[148] Auch St. Aposteln ist erst 1172 erstmals als stadtkölnische Pfarrei genannt; vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 167 ff., Nr. 1 (s. Anm. 117).
[149] Vgl. Greving, Steuerlisten, S. XI ff. Der Kolumbaschrein behielt im Übrigen seinen ehemaligen Geltungsbereich; vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 10.
[150] Vgl. z. B. Keussen, Topographie I, S. 34* f., und auch noch Hegel, Pfarrsystem, S. 8 f., für die ältere Forschung. Anders dagegen bereits Groten, Entstehung, S. 64. Zu den Ergebnissen der Grabungen im Einzelnen: Aten/Bente/Kempken, Ausgrabungen; Aten/Frasheri/Kempken, Ausgrabungen; Aten, Befunde.
[151] Vgl. zu Klein St. Martin jetzt Wulf, Klein St. Martin. Trotz der großen Bedeutung dieses Kirchspiels für die Verfassungstopographie der Stadt Köln existieren sonst nur wenige kurze und ältere Beiträge, die sich überwiegend mit dem Verhältnis zur Patronatskirche vor dem Hintergrund des gut dokumentierten Prozesses von 1300 (s. Kap. 1.2.3) auseinandersetzen; vgl. Keussen, Ursprung; Schäfer, Alter.
[152] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 9. Zu St. Peter-Paul vgl. Hemgesberger, Peter- und Paulskirche. Umstände und Zeitpunkt der Gründung der Kirche sind nicht schlüssig nachzuweisen.
[153] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 7. S. zu St. Maria im Kapitol bereits oben, bes. Anm. 106.
[154] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 9; Keussen, Topographie I, S. 34* f.; Jakobs, Studien, S. 113.
[155] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 9. Wohl deshalb wurde vermutet, dass die Gründung auf Betreiben von Groß St. Martin hin erfolgte; vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 75. Hegel, Pfarrsystem, S. 9, weist jedoch darauf hin, dass es sich nicht um eine Gründung des Klosters gehandelt haben kann, das gegenüber der Pfarrkirche nie irgendwelche Rechte besaß.
[156] Vgl. Levison, Namenliste, S. 168; KDM Köln 2.III EB, S. 75, kannte erst die Erwähnung der Kirche in einer Schreinskarte 1140 und Urkundenbelege 1172–1190.
[157] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 9. Das geht aus einem aufgrund der darin enthaltenen Personen zwischen 1172 und 1198 zu datierenden Schreiben des Rektors hervor, das die demnach zu diesem Zeitpunkt etwa 90 Jahre alte Beziehung der Kirchen beschreibt und als Einlage der Zeugenaussage eines seiner Nachfolger im Rotulus von St. Maria im Kapitol beigefügt ist; vgl. den Abdruck bei Schäfer, Alter, S. 93 f.; auch Keussen, Rotulus, S. 106 f. Dorn, Ursprung, S. 125, wies darauf hin, dass es sich streng genommen um die Verlegung des Pfarrsitzes, nicht um eine Vereinigung gehandelt haben muss, sonst wären die Kollationsrechte gegenüber St. Peter-Paul beim Marienstift verblieben.
[158] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 9. Vgl. die Urkunden der Pfarrerbruderschaft bei Gescher, Stadtdechant, und Dorn, Ursprung, S. 148 ff. Die Äbtissin von St. Maria im Kapitol leitete aus dieser Konstellation ein Patronatsrecht für die Pfarrstelle ab, um das 1299/1300 ein heftiger Streit entbrannte; vgl. Keussen, Rotulus, S. 126 ff. (Art. 20–23); s. auch Kap. 1.2.3.
[159] Vgl. dazu die Auseinandersetzung zwischen Hermann Keussen und Heinrich Schäfer: Keussen, Ursprung; Schäfer, Alter.
[160] So Hegel, Entstehung, S. 79 f.
[161] S. auch Kap. 1.2.1 zu den Zweifeln an der von der älteren Forschung angenommenen Entstehungsgeschichte von Klein St. Martin.
[162] So schon Oediger, Einteilung, S. 135; Schäfer, Kirchen, S. 100 f.
[163] Zu St. Brigida gibt es keine eigenständige Literatur; vgl. aber den Abschnitt bei Opladen, Groß St. Martin, S. 190 ff. Vgl. außerdem Kessel, Antiquitates, mit Quellen zu der Abtei, die z. T. auch die Pfarrkirche betreffen.
[164] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 75; Beuckers, Köln, S. 22. Ein Zusammenhang mit der Neuorganisation der Pfarrseelsorge in der Rheinvorstadt durch den Zusammenschluss von Klein St. Martin und St. Peter-Paul ist demnach denkbar.
[165] Das ehemalige Kanonikerstift – nach der Lorschen Chronik (= MGH SS 21, S. 334–453), S. 390, von Erzbischof Bruno I. gegründet – wurde 986/988 von Erzbischof Everger (985–999) mit Mönchen aus St. Vitus (Mönchengladbach) und 988 mit irischen Mönchen besetzt; vgl. die Historia Fundationis monasterii s. Viti in Gladebach (= Ropertz, Quellen, S. 1–10), S. 8; Mariani Scotti Chronicon (= MGH SS 5, S. 481–568), S. 555, zum Jahr 997. Vgl. auch Opladen, Groß St. Martin, S. 13 f., 18 f.; Diederich, Stift, S. 46; Hegel, Pfarrsystem, S. 6.
[166] Vgl. KDM Köln 2.II, S. 379 f.
[167] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 13. Opladen, Groß St. Martin, S. 191, geht davon aus, dass die Abtei bis in die 1170er-Jahre hinein für den Pfarrgottesdienst bestimmt war und verweist auf die Synode von Clermont 1095, in der mehrfach die Bestimmung getroffen wurde, dass Mönche als solche nicht die Pfarrfunktionen vornehmen sollen; vgl. Hefele, Conziliengeschichte V, S. 201, 219, 341.
[168] Vgl. Korth, Urkunden, S. 101 ff. Etwas früher (allerdings unsicher) bei Hoeniger, Schreinsurkunden I, S. 294, Brig. 1 I 1 (1145–1180).
[169] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 13. Die Zeit der schottischen Mönche in Groß St. Martin ging im 11. Jahrhundert zu Ende; vgl. ebd., S. 13. Nach Angabe der Lorschen Chronik (= MGH SS 21, S. 334–453), S. 390, weihte schon Erzbischof Warin eine Kapelle für die Hl. Brigida. Der spätere Bau dürfte allerdings erst in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts entstanden sein; vgl. KDM Köln 2.I, S. 354 ff.; ebd. 2.III EB, S. 32. Opladen, Groß St. Martin, S. 214 f., vermutet, dass sie im Zuge des Neubaus der Abtei nach dem Brand von 1150 dem Pfarrgottesdienst diente. Damals ist am südwestlichen Ende des Langhauses von Groß St. Martin eine Kapelle erwähnt, auf die während der Bauarbeiten Rücksicht genommen wurde; vgl. KDM Köln 2.I, S. 356, 360, Abb. 244, S. 364 ff.; ebd. 2.III EB, S. 31 f.
[170] Groten, Köln, S. 23, widerlegt die lange Zeit gültige Meinung der älteren Forschung, nach der St. Brigida 1155/1157 noch nicht als eigenständige Pfarrei existiert haben kann, da in diesem Jahr die Martinsbruderschaft eine Stiftung an Groß St. Martin zwecks Ausstattung eines neuen Hospitals in porticu gemacht und dabei St. Brigida nicht erwähnt habe, obwohl es später zur Pfarrei gehörte; vgl. Keussen, Topographie I, S. 39* f.; Hegel, Pfarrsystem, S. 13; Opladen, Groß St. Martin, S. 190 f. Er führt zudem mit Hoeniger, Schreinsurkunden I, S. 34 f., Anm. 2, und Ennen/Eckertz, Quellen I, S. 514 ff., Nr. 51, für 1142 Hinweise auf eine frühere Existenz der Pfarrei an; vgl. Groten, Entstehung, S. 67 f.
[171] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 167 ff., Nr. 1 (s. Anm. 117).
[172] S. dazu oben.
[173] S. dazu bes. Kap. 2.2.1.
[174] Zu St. Maria Lyskirchen vgl. Paas, Pfarre, der für seine Studien noch heute verlorene Quellen im Pfarrarchiv eingesehen hat. Baugeschichtlich: Westfehling, St. Maria Lyskirchen; auch Krombholz, St. Maria Lyskirchen. Der Zusatz Lisolphi oder Lyskirchen tauchte erst im 12. Jahrhundert gehäuft auf und dürfte sich demnach zur Unterscheidung von den anderen Marienkirchen der Stadt eingebürgert haben; vgl. die Zusammenstellung verschiedener bekannter Zitate bei Keussen, Topographie II, S. 29a f., Nr. 7, und Paas, Pfarre, S. 4. Womöglich ist er auch schon im Zuge der Umstrukturierung des südlichen Vorstadtbereichs in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts aufgekommen: Ein Beleg als Lyskirchen stammt aus dem Jahr 1076; vgl. Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 325, Nr. 461. Der Bezug auf den Einsiedler Lisolphus in der Vita des Hl. Norbert, auf den dessen Bekehrung in Köln zurückgeführt wird (vgl. KDM Köln 2.I, S. 288), ist dagegen unwahrscheinlich. Es könnte sich auch um den Namen des ursprünglichen Stifters handeln; vgl. Paas, Pfarre, S. 4 f. Denn in der Nähe wohnte später das gleichnamige Kölner Geschlecht, das aber eher umgekehrt nach dieser Kirche benannt sein dürfte; vgl. dazu bes. Paas, Pfarre, S. 216. Denkbar wäre schließlich ein Zusammenhang mit dem lateinischen Begriff ‚litus‘ für Ufer wie bei Lyskirchen am Rhein.
[175] Vgl. Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 58 f., Nr. 102; REK I, S. 280 f., Nr. 338; s. auch oben, Anm. 78.
[176] Vgl. KDM Köln 2.I, S. 28. In St. Maria Lyskirchen gab es später einen Maternusaltar; vgl. AEK, PfA St. Peter, Best. Stift St. Cäcilia A I 78 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Peter, A 78.
[177] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 7; so auch Paas, Pfarre, S. 2.
[178] Vgl. Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 135 f., Nr. 209.
[179] Vgl. Schäfer, Kirchen, S. 39.
[180] Zu St. Johann Baptist vgl. Esser, Geschichte; jetzt auch Meiering/Oepen, Aufbruch.
[181] Esser, Geschichte, S. 3, gibt als Gründungsjahr 881 an. Vmtl. liegt das tatsächliche Datum zwischen diesen beiden Daten; vgl. Roth, Stift, S. 96.
[182] Vgl. Levison, Namenliste, S. 166. Vgl. auch Hegel, Pfarrsystem, S. 11. Ders., Entstehung, S. 77, weist zudem auf einen bei Ausgrabungen gefundenen Memorienstein des 10. Jahrhunderts hin.
[183] Vgl. Schrörs, Testamente, S. 125.
[184] Vgl. KDM Köln 2.I, S. 104.
[185] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 11. Einige Häuser an der Südseite der Großen Witschgasse gehörten zu St. Johann Baptist, das hier ältere Rechte geltend machen konnte; vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 7; Keussen, Topographie I, S. 193*.
[186] Zu St. Jakob vgl. Corsten, Studien.
[187] Vgl. die Vita Annonis (= MGH SS 11, S. 462–518), cap. 34, S. 481. Bei den Vorgängerbauten handelte es sich um ein dem Hl. Caesarius von Terracina geweihtes Heiligtum; vgl. dazu auch li, f. 69v f., 102r ff.; ls, f. 121v f.
[188] Vgl. Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 135 f., Nr. 209; s. auch oben. Vgl. zu dem Vorgang außerdem Corsten, Geschichte, S. 5 ff. Diederich, Stift, S. 35, vermutet, dass es sich um eine gleichzeitige Gründung von Stift und Pfarrei St. Georg handelte.
[189] Vgl. die Vita Annonis (= MGH SS 11, S. 462–518), cap. 34, S. 481. Die Behauptung, dass schon 639 ein Bethaus von Bischof Kunibert zur Seelsorge der Vorstadtbewohner geweiht worden sei, wie Hermann Weinsberg in li, f. 102r f. = BW I, S. 149, bzw. ls, f. 121v f. = BW V, S. 142 f., angibt, diente vermutlich nur dazu, die älteren Rechte des Georgstiftes abzuwehren; vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 41. Allerdings äußert auch Hegel, Entstehung, S. 77 f., Zweifel am Inhalt der (gefälschten) Übertragungsurkunde von 1067.
[190] Vgl. Dialogus miraculorum (= Nösges/Schneider, Caesarius) IV, cap. 98, S. 924 ff.
[191] So Hegel, Entstehung, S. 81 f. Dazu grundlegend aus (kirchen-)rechtsgeschichtlicher Perspektive Landau, Jus Patronatus; Feine, Rechtsgeschichte, S. 131 ff., 136 ff., 166 f.; Borgolte, Kirche, S. 36, 98 ff., mit weiterer Literatur. S. zum Kollationsrecht in Köln auch Kap. 1.2.3, bes. Anm. 401.
[192] Dazu Paas, Pfarre, S. 2, bes. Anm. 8.
[193] Vgl. zu St. Maria Ablass den Abschnitt bei Stein, Pfarre, S. 1 ff.
[194] Sie wird zunächst oft auch als St. Maria auf dem Felde oder auf dem Walle bezeichnet. Der Name ad indulgentias bürgerte sich erst zu Beginn des 13. Jahrhunderts ein, weil die Erzbischöfe am Palmsonntag hier den Gläubigen die bewilligten Ablässe verkündigten; vgl. KDM Köln 2.III, S. 127.
[195] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 167 ff., Nr. 1 (s. Anm. 117); REK II, S. 272, Nr. 1362.
[196] S. dazu oben.
[197] Vgl. Schrörs, Testamente, S. 125. Die Urkunde von 927 hatte dem damals amtierenden Pfarrer und seinem Stellvertreter die Verfügung über das Kirchenvermögen bis zum Ende ihrer Amtszeit belassen, danach sollte es an das Stift fallen; vgl. Stein, Pfarre, S. 13.
[198] Im 15. und 16. Jahrhundert ist eine eigenständige Rechnungslegung der Kirchmeister nachzuweisen; vgl. AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 14; AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 5 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 2 14; AEK, PfA St. Ursula, Best. Pfarrei St. Maria Ablass B II 7. S. auch Kap. 1.2.2 zur Ablösung der Pfarrkirchen aus der vermögensrechtlichen Abhängigkeit.
[199] Zu St. Paul gibt es keine eigenständige Pfarrgeschichte. Vgl. deshalb zu St. Andreas Adler, Verfassungsgeschichte. Baugeschichtlich Breuer, Pfarrkirche, bes. S. 79 ff., zur Pfarrei St. Paul.
[200] Die erste Nachricht zu St. Andreas entstammt der Vita Brunonis (= MGH SS 4, S. 254–275), cap. 34, S. 267, die dem Erzbischof die Gründung von St. Andreas zuschreibt, der Kanoniker von St. Maria im Kapitol dorthin versetzt habe. Sein Nachfolger Gero (970–976) weihte die Kirche 974; vgl. eine Inschrift in St. Andreas nach den Dedicationes ecclesiarum Germaniae et Galliae (= MGH SS 30.2, S. 768–788), S. 768. Die Existenz eines Vorgängerbaus ist umstritten. Nach HAStK, Best. 8830, Nr. 12 (Kleine Kölner Chronik von 1528; ehemals CuD 30), S. 220, hat Erzbischof Willibert eine Matthaeuskapelle im alten Stadtgraben neu gebaut, unter das Patrozinium des Hl. Andreas gestellt und mit einem Frauenkloster verbunden; vgl. auch REK I, S. 104, Nr. 313; Hegel, Pfarrsystem, S. 6.
[201] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 7; Jakobs, Studien, S. 102 f.
[202] Die Kopie einer Urkunde von vor 1106, vermutlich aus dem 10. Jahrhundert, erwähnt eine ecclesia s. Pauli ap. infra claustrum; AEK, PfA St. Andreas, Best. Stift St. Andreas A II 1, f. 79v = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 110 f. Nach Gelenius, De admiranda, S. 419, wurde die Kirche anstelle eines Stalls von Erzbischof Warin um 980 gebaut und mithin sogar schon Pfarrkirche. Ausgrabungsergebnisse der 1930er-Jahre datieren einen Vorgängerbau in das 10./11. Jahrhundert; vgl. Tholen, Kirchen, S. 180 ff. Dessen Identifizierung mit St. Paul wurde jedoch angezweifelt; vgl. Beuckers, Köln, S. 306.
[203] Vgl. Hoeniger, Schreinsurkunden II.1, S. 70, Nied. 2 II 5.
[204] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 167 ff., Nr. 1 (s. Anm. 117).
[205] Vgl. REK II, S. 272, Nr. 1362, zu 1190; Schäfer, Alter, S. 94 ff., zu 1217; Ennen/Eckertz, Quellen II, S. 404, Nr. 390, zu 1235/1258; ebd. III, S. 198 ff., Nr. 229, zu 1282; Gescher, Stadtdechant, S. 190, Nr. 31b, zu 1301. Die Bedeutung dieser im Folgenden noch häufiger herangezogenen Urkunden sollte allerdings nicht überschätzt werden, da erst 1310 bei der Neugründung 18 Pfarrer – also alle, mit Ausnahme desjenigen von St. Maria im Pesch – berücksichtigt sind; vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 193 ff., Nr. 35 (Druck), nach HAStK, Slg. Lückger U 3/9; Regest bei von den Brincken, Sammlungen, S. 15.
[206] Die Plebane von St. Paul werden wie selbstverständlich in einer Liste der Vikare (ohne zugeordneten Altar) mit geführt; vgl. HAStK, GA 8, S. 183, 185. Im Prozess um die Kollation von Klein St. Martin 1300 ist der Pfarrer als Vikar von St. Andreas bezeichnet; vgl. Keussen, Rotulus, S. 147.
[207] Das Stift überließ den Dominikanern eine Hausstätte unter Vorbehalt der Pfarrrechte von St. Paul; vgl. AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 1, f. 61r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 1; gedr. bei Cardauns, Urkunden II, S. 11 f., Nr. 12; in Auszügen auch Lacomblet, Urkundenbuch II, S. 97, Nr. 189.
[208] Zu St. Lupus existiert keine eigenständige Literatur. Angesichts der überaus dünnen Überlieferung – es existiert kein eigenes Pfarrarchiv – hätte ein entsprechendes Unterfangen auch kaum Aussicht auf Erfolg. Vgl. deshalb die entsprechenden Abschnitte bei Heinemann, Kollationsrechte, bes. S. 25 ff., 98 ff.; Kürten, Stift I, S. 158 ff.; ebd. II, S. 232 f.
[209] Es geht auf eine Stiftung der Almosenbrüder von St. Lupus zurück, im Volksmund Schreibrüder genannt, die von Alters her den Hl. Kunibert verehrten; vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 65. Es wurde bereits unter Bischof Kunibert im 7. Jahrhundert beschenkt; vgl. Lacomblet, Archiv II, S. 57 ff.; auch Schäfer, Pfarrkirche, S. 140; Ders., Kirchen, S. 85. Nach Oediger, Bistum, S. 185, Anm. 33, S. 211, Anm. 3, ist es identisch mit einem in der schon oben mehrfach genannten Urkunde von 866 erwähnten Hospital, das auf Bischof Kunibert zurückgeht; vgl. auch Kürten, Stift I, S. 158 ff.; Hegel, Pfarrsystem, S. 12. Die Lage weist auf eine Pilger- und Fremdenherberge hin; vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 65. Nach einer Aufzeichnung des 11. oder 12. Jahrhunderts zählte das Hospital zwölf Brüder, die u. a. die Pflicht hatten, bei der Leiche des Erzbischofs bis zur Bestattung die Ehrenwache zu halten; vgl. ebd. 1398 wurde das alte Hospitalgebäude verkauft, der Hof dahinter Friedhof und ein neues Gebäude zum Hospital in der Johannisstraße erworben, das 1511 verkauft wurde (das Hospital dürfte schon lange vorher eingegangen sein); vgl. ebd. Die Schrei- oder Reuebrüder übten ihr Amt bei der Beerdigung der Erzbischöfe aber noch im 16. Jahrhundert aus; vgl. ebd.
[210] Vgl. Hoeniger, Schreinsurkunden II.1, S. 70, Nied. 2 II 5.
[211] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 167 ff., Nr. 1 (s. Anm. 117).
[212] Dass der Pleban von St. Lupus als Gründungsmitglied nach 1190 (vgl. REK II, S. 272, Nr. 1362) auch 1227 (vgl. Schäfer, Alter, S. 94 ff.) und 1235/1258 (vgl. Ennen/Eckertz, Quellen III, S. 404, Nr. 390) nicht unter den Mitgliedern der Pfarrerbruderschaft genannt ist, muss im Gegensatz zu den anderen zunächst überhaupt nicht in den Urkunden der Bruderschaft genannten Pfarrkirchen, die bis zur Neugründung 1310 nie erwähnt sind, nachdenklich stimmen. Erst 1282 und 1310 ist der Pfarrer wieder als Mitglied genannt; vgl. Ennen/Eckertz, Quellen III, S. 198 ff., Nr. 229; Gescher, Stadtdechant, S. 193 ff., Nr. 35 (s. Anm. 205).
[213] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 11.
[214] Vgl. Hoeniger, Schreinsurkunden II.1, S. 118, Nied. 8 II 11 (1178–1183), S. 141, Nied. 10 II 12 (1183–1192). Vgl. auch Kürten, Stift I, S. 159.
[215] Vgl. HAStK, Kunibert U 2/69; REK III.1, S. 242, Nr. 1780. Ein zwischen Stift und Pfarrei umstrittener Zehnt vor der Eigelsteintorburg wurde Ersterem zugesprochen, der Pfarrer – der nach dem Vergleich aus dem Kapitel stammen musste (s. auch Kap. 1.2.3) – erhielt im Gegenzug eine feste Rente von zwei Mark jährlich.
[216] Vgl. Kürten, Stift I, S. 161. Erwähnung von Plebanen in HAStK, CuD 256 (Merlo Coll.), S. 196, Nr. 377, zu 1230, und bei Ennen/Eckertz, Quellen II, S. 201, Nr. 201, zu 1239. In einer Urkunde von 1270 ist die Kirche als ecclesiarum Coloniensi mit Pleban genannt; Lacomblet, Urkundenbuch II, S. 354, Nr. 603; Joerres, Urkundenbuch, S. 160, Nr. 160. 1282 und 1310 wurde der Pfarrer wieder als Mitglied der Pfarrerbruderschaft geführt; vgl. Ennen/Eckertz, Quellen III, S. 198 ff., Nr. 229; Gescher, Stadtdechant, S. 193 ff., Nr. 35 (s. Anm. 205).
[217] Vgl. zur Bevölkerungsentwicklung die Karten 2–5 im Anhang von Keussen, Topographie II.
[218] S. zu St. Kunibert und St. Severin oben, bes. Anm. 73 und 79.
[219] Erst 1310 tauchen sie als reguläre Mitglieder auf; vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 193 ff., Nr. 35 (s. Anm. 205; dort auch die anderen Listen). Der Pfarrer von St. Severin wurde allerdings immerhin schon einmal in der Mitte des 13. Jahrhunderts in einer Stiftung als einer der zwölf Plebane bedacht; vgl. Planitz/Buyken, Schreinsbücher, S. 207, Nr. 861. Nach Roth, Stift, S. 126, war er seit 1240 Mitglied. S. zur eingeschränkten Bedeutung der Feststellung auch Anm. 205.
[220] St. Severin verlor mit der Umschließung durch die Stadtmauer 1180 weite Teile seines außerhalb gelegenen Sprengels an die Pfarre Immendorf, sodass ihr nur Höningen, die Alteburg, der Judenbüchel sowie das Gebiet zwischen Umwallung und Bischofsweg blieben; vgl. Schmidt-Bleibtreu, Stift, S. 65, 187.
[221] Vgl. Hoeniger, Schreinsurkunden II.1, S. 164, Nied. 11 VI 5.
[222] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Kunibert, II 1 (Original nicht erhalten). Die Bestimmungen finden sich auch im Statut des Stifts von ca. 1222; vgl. HAStK, Kunibert U 1/37; Kürten, Stift I, S. 147. Vor der ersten Stiftsmesse durften keine Beerdigungen stattfinden, weil das Geläut der Totenglocke die Kanoniker in ihrer kurz bemessenen Nachtruhe gestört hätte. Die Stiftsgeistlichen begannen mit dem Lesen ihrer Messe an einem der Nebenaltäre erst nach dem Sanktus der Pfarrmesse, die am St. Kunibertsaltar als dem Hauptaltar zelebriert wurde. Von den zu dieser Zeit (des Umbaus) vorhandenen Nebenaltären wird nur der Kreuzaltar genannt, an dem der Stiftskustos am St. Kunibertstag das Messopfer feierte. Irgendwelche seelsorglichen Handlungen der Stiftsgeistlichen bedurften der besonderen Erlaubnis des Pleban-Dekans. Nicht einmal der Besuch von Gräbern nach der Totenmesse war ihnen gestattet, solange sich der Pfarrgeistliche auf dem Friedhof aufhielt. Zur Pfarrmesse wurde dreimal geläutet, und zwar mit der großen und der kleinen Glocke zugleich. Mit dem Läuten der Prim (der ersten Stiftsmesse) wurde gewartet, bis die Domglocke eingesetzt hatte. Der die Pfarrmesse zelebrierende Priester musste im Fall der Anwesenheit des Kapitels seine Stimme senken, um jede Störung zu vermeiden. Um auch in späterer Zeit einen möglichst reibungslosen Verlauf der Stifts- und Pfarrgottesdienste zu ermöglichen, wurden in die Stiftungsurkunden von Vikarien bis ins Einzelne gehende Verhaltensmaßregeln für die auf den entsprechenden Altären diensttuenden Vikare aufgenommen. Vgl. auch Schäfer, Pfarrarchiv S. Kunibert, I 6 = HAStK, Kunibert 2, f. 103r, mit der indirekten Bestätigung der (näher stipulierten) Pfarrrechte der Kirche durch Erzbischof Heinrich II. von Virneburg (1304/1306–1332) anlässlich der Gründung des Allerheiligenhospitals 1311.
[223] Zeitweilig wurde der Pfarrgottesdienst auch in der Servatiuskapelle abgehalten; vgl. Kisky, Geschichte, S. 64. Für den stärker besiedelten Teil der Pfarrei um die Maximinenstraße hatte sich in dieser Zeit die abhängige Kapelle St. Lupus etabliert; s. dazu oben. Die Herausbildung eines weiteren teilselbstständigen Bezirks an der Makkabäerkapelle wurde 1224 durch die Unierung derselben mit der Kunibertspfarre verhindert; vgl. HAStK, Kunibert RuH 1, f. 25v; die Bestätigung durch Erzbischof Engelbert I. von Berg (1216–1225) bei Lacomblet, Urkundenbuch II, S. 62 f., Nr. 115.
[224] Vgl. Hoeniger, Schreinsurkunden II.1, S. 266, Sev. 2 VIII 6, zu 1190–1215; Ennen/Eckertz, Quellen II, S. 84 f., Nr. 71 (mit irrigem Datum); auch Heß, Urkunden, S. 25, Nr. 12, zu 1196. Vgl. außerdem Jakobs, Studien, S. 98; KDM Köln 2.III EB, S. 69; Hegel, Pfarrsystem, S. 13; Beuckers, Köln, S. 334.
[225] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 69; Keussen, Topographie II, S. 192*.
[226] Vgl. Gelenius, De admiranda, S. 423 f.; Hegel, Pfarrsystem, S. 13.
[227] Vgl. Goecke, Severinsurkunden, S. 92 ff.; Hegel, Pfarrsystem, S. 13 f.; Schmidt-Bleibtreu, Stift, S. 62; Roth, Stift, S. 40.
[228] Zu St. Christoph existiert keine eigenständige Literatur. Vgl. daher den kurzen Abschnitt bei Nattermann, Geschichte, S. 130 ff.
[229] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 13.
[230] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 167 ff., Nr. 1 (s. Anm. 117), bes. S. 168, Anm. 12; Keussen, Topographie II, S. 246a, Nr. a.
[231] Vgl. REK II, S. 272, Nr. 1362; Keussen, Topographie II, S. 246a, Nr. a. Die vollständige Eingemeindung 1180 dürfte diese Entwicklung befördert haben; ein kleiner Teil der Pfarrei im Süden im Bereich des Klosters St. Apern lag sogar schon innerhalb der Umwallung von 1106.
[232] Joerres, Urkundenbuch, S. 58 ff., Nr. 59 f., nach HAStK, HUA 2/61 = Korth, Urkunden-Archiv Reg. I, S. 14; auch REK III.1, S. 22, Nr. 117.
[233] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 38. Nach Kubach/Verbeek, Baukunst II, S. 555, handelte es sich nur um eine Erweiterung um ein nördliches Seitenschiff.
[234] Vgl. Ennen/Eckertz, Quellen II, S. 79 f., Nr. 66.
[235] Vgl. Joerres, Urkundenbuch, S. 97 ff., Nr. 102.
[236] Vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Gereon, B II, Anhang 6 (Original nicht erhalten). Vgl. auch Nattermann, Geschichte, S. 134 f., mit weiteren Belegen aus dieser Zeit.
[237] Vgl. Nattermann, Geschichte, S. 100, 130 f. Dies deutet allerdings in erster Linie auf die Seelsorge für die Angehörigen des Stifts hin. Ob damit die Parochianen von St. Christoph bedient wurden, ist nicht nachweisbar. Vgl. auch AHVN 9, S. 315.
[238] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 13; Nattermann, Geschichte, S. 131.
[239] AEK, PfA St. Gereon, Best. Stift St. Gereon A I 15 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Gereon, A I 14; Joerres, Urkundenbuch, S. 206 f., Nr. 199.
[240] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 190, Nr. 31b.
[241] Zu St. Mauritius vgl. Thomas, Geschichte. Baugeschichtlich Fußbroich, St. Mauritius.
[242] So Schäfer, Kirchen, S. 79 f. Nach KDM Köln 2.III EB, S. 89, geht die Pfarrkirche auf eine frühzeitig von St. Pantaleon gestiftete Pfarrkapelle zurück, zu deren Dienst ein Priester des Klosters berufen wurde. Vgl. auch Peters, Gründung, S. 139, nach dem St. Mauritius als Kultort älter ist als der Bau von 1140; dazu jetzt Gechter, St. Pantaleon, bes. S. 41 f., 54. Auch in diesem Zusammenhang sei, wie schon oben (s. Anm. 167), auf die Synode von Clermont 1095 verwiesen, in der mehrfach die Bestimmung getroffen wurde, dass Mönche als solche nicht die Pfarrfunktionen vornehmen sollen; vgl. dazu Hefele, Conziliengeschichte V, S. 201, 219, 341. Womöglich hat auch die ‚Neugründung‘ der Abtei unter Erzbischof Bruno I. und seinen Nachfolgern (980 Einweihung des Neubaus unter Erzbischof Warin; vgl. Thomas, Geschichte, S. 28) eine Rolle in dieser Entwicklung gespielt.
[243] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 89.
[244] Vgl. Lacomblet, Urkundenbuch I, S. 241 f., Nr. 352; Ennen/Eckertz, Quellen I, S. 517 ff., Nr. 53; KDM Köln 2.III EB, S. 89; Thomas, Geschichte, S. 38 f.; Peters, Gründung, S. 136 ff.
[245] Vgl. REK II, S. 272, Nr. 1362; Gescher, Stadtdechant, S. 167 ff., Nr. 1 (s. Anm. 117). Dass das Kirchspiel schon früher als eng an die Stadt angebundene Einheit wahrgenommen wurde, zeigt nicht zuletzt die Urkunde Erzbischof Arnolds II. von Wied (1151–1156), in der er 1154 die Bewohner der ‚Vorstadt‘ (villa) St. Pantaleon von allen Zöllen und Leistungen an die Stadt freispricht, bis sie ‚durch Wall und Mauer mit den übrigen Bürgern vereinigt und auch ihrer Rechte teilhaftig geworden seien‘; vgl. Ennen/Eckertz, Quellen I, S. 542 f., Nr. 67.
[246] Zu St. Johann Evangelist vgl. Wolff, Johannis in curia (überwiegend baugeschichtlich).
[247] Nach einem Zusatz Ruperts von Deutz in der Lantberti Vita Heriberti (= MGH SS 4, S. 739–753, hier: S. 749, cap. 10) soll sich der Erzbischof hier 1021 mit Kaiser Heinrich II. (1014–1024) ausgesöhnt haben. Vgl. auch Schäfer, Kirchen, S. 118, Anm. 2; KDM Köln 2.III EB, S. 49.
[248] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 14.
[249] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 167 ff., Nr. 1 (s. Anm. 117); REK II, S. 272, Nr. 1362.
[250] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 49.
[251] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 177 f., Nr. 8.
[252] Vgl. KDM Köln 2.III EB, S. 49.
[253] Vgl. Eckertz, Urkunden, S. 145.
[254] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 14.
[255] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 14, der vermutet, dass es sich zuvor um das Täuferpatrozinium handelte, ohne dass dies jemals expliziert wird (die Bezeichnung lautet stets nur S. Johannis in curia). Dasselbe hatte jedoch schon die Pfarrkirche in der südlichen Vorstadt inne.
[256] Keussen, Rotulus, S. 137.
[257] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 193 ff., Nr. 35 (s. Anm. 205).
[258] Es existiert keine Literatur zu St. Maria im Pesch.
[259] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 14.
[260] Nach Schäfer, Kirchen, S. 119 f., mit Anm. 5, der die Kirche trotzdem in vorkarolingische Zeit datiert.
[261] Nach KDM Köln 2.III EB, S. 72.
[262] Vgl. Ennen/Eckertz, Quellen II, S. 549, Nr. 501; Keussen, Topographie II, S. 310b, Nr. l. 1276 ist von einer ‚Präbende genannt Pastoris‘ die Rede; vgl. HAStK, Domstift RuH 3, f. 214r. 1289 wird ein Priester erwähnt; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B I 1.
[263] Vgl. Keussen, Rotulus.
[264] Vgl. Gescher, Stadtdechant, S. 193 ff., Nr. 35 (s. Anm. 205). Noch 1387 handelte es sich nur um 18 Mitglieder; vgl. ebd., S. 234 ff., Nr. 57.
[265] Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B I 2. Für 1347 ist ein Rektor bezeugt; vgl. AEK, MON Köln B I 35.1. Hegel, Pfarrsystem, S. 14, kannte erst die Erwähnung eines Plebans von 1370 nach Keussen, Topographie II, S. 310b f., Nr. l.
[266] Vgl. HAStK, Domstift U 1/985; AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B I 3; Lacomblet, Urkundenbuch III, S. 138, Nr. 267; Übers.: von Mering/Reischert, Bischöfe II, S. 127 f. Vgl. dazu auch Schäfer, Pfarrkirche, S. 30; KDM Köln 2.III EB, S. 73; Keussen, Topographie I, S. 27* f., 191*, 193*. 1461 Erneuerung durch Erzbischof Dietrich II. von Moers (1414–1463); vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B I 4. Vgl. auch Hegel, Pfarrsystem, S. 14.
[267] Vgl. Hegel, Pfarrsystem, S. 14.
[268] Vgl. Oepen, Karten, S. 30 f. Vgl. Schäfer, Pfarrkirche, S. 27, zu Grenzungenauigkeiten zwischen St. Christoph und St. Maria Ablass (Gebiet des Herrenleichnamsklosters) und zu Streitigkeiten zwischen St. Aposteln und St. Mauritius im 18. Jahrhundert. Paas, Pfarre, S. 6, Anm. 4, berichtet über eine heftige Grenzstreitigkeit zwischen St. Maria Lyskirchen und St. Johann Baptist im Jahr 1675.
[269] Vgl. HAStK, HUA K/12886 = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. VI, S. 147; AEK, PfA St. Andreas, Best. Pfarrei St. Paul B II 1, f. 107r = Schäfer, Pfarrarchiv S. Andreas, B 1 54; HAStK, Kirchensachen 31-2 (Maria im Pesch); AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Maria im Pesch B II 5; vgl. auch AEK, MON Köln B 1 35.2; ebd. A II 1 (Abschrift). Bestätigung des Vergleichs durch Erzbischof Ruprecht von der Pfalz (1463–1480) im Jahr 1466; vgl. HAStK, Domstift U 2/1726.
[270] Vgl. z. B. AEK, MON Köln A II 1, zu einem entsprechenden Streit mit St. Paul 1622.
Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug meiner Dissertation Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln. Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 42), Siegburg 2012, die ich an dieser Stelle sukzessive online zur Verfügung stelle.
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