Die Protokolle des Kölner Domkapitels

Besprechung von Die Protokolle des Kölner Domkapitels, Bd. 1: Regesten 1454-1511, bearb. v. Klaus Militzer (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde, 77), Düsseldorf: Droste Verlag 2009, XXXIX, 784 S., ISBN 978-3-7700-7632-1.

Mit der Regestierung der Protokolle des Kölner Domkapitels erweitert Klaus Militzer sein mittlerweile beeindruckendes Œuvre als Quellenbearbeiter um einen weiteren Band. Erst recht angesichts der erschwerten bis verunmöglichten Benutzbarkeit Kölner Bestände nach dem Einsturz des Stadtarchivs ist eine solche Publikation gar nicht genug zu würdigen. Doch handelte es sich auch ohnedies um ein höchst verdienstvolles Unterfangen. Denn die seit der Mitte des 15. Jahrhunderts geführten Kapitelsprotokolle des Kölner Domstifts fanden bislang nur selten Eingang in die einschlägige Forschung (s. S. IX), zumal sie durch starke Kürzungen und z.T. schlechte Lesbarkeit als schwierig zu benutzen gelten müssen. Dabei handelt es sich ohne Zweifel um eine Quelle von höchstem Wert nicht nur für die Kölner Stadt- und Bistumsgeschichte. Auch außerhalb der Rheinmetropole existieren wenige vergleichbare Editionen wie z.B. die Mainzer Domkapitelsprotokolle, die Militzer als Referenz angibt (S. VII).

Der nun vorliegende Auftaktband beinhaltet die Protokolle der ersten drei überlieferten Handschriften A 141-143. Sie setzen im Anschluss an nachträglich eingeklebte Mitteilungen aus den Jahren 1454 bis 1460 offiziell am 4. Mai 1461 ein. Mit einigen Lücken, der größten davon zwischen 1500 und 1504, ist der Zeitraum bis 1511 abgebildet. Aufgezeichnet wurden in erster Linie Beschlüsse, zu denen ein Notariatsinstrument ausgefertigt werden sollte, also mitnichten alle (S. X). Militzer hat sich für Vollregesten entschieden, was angesichts des ansonsten unverhältnismäßigen Aufwands nachvollziehbar erscheint – zumal das vielfach in den Begrifflichkeiten der damaligen Juristen gehaltene Latein für die meisten Leser ohnehin nur schwer verständlich wäre. Auch die chronologische Anordnung der Regesten, selbst wenn sie im Original z.T. durcheinander geraten sind, befördert die Übersichtlichkeit und Benutzbarkeit.

Bedauerlich ist einzig das Fehlen einer thematischen Einführung. Dies kann indes keine ernsthafte Kritik sein. Denn die Möglichkeit einer vertieften Erforschung des Kölner Domkapitels im Spätmittelalter wird hier gerade erst eröffnet. Bislang wurden nur das Hochmittelalter und die Zeit bis 1332 von Manfred Groten bzw. Ulrike Höroldt umfassend untersucht. Mit den Regesten der Erzbischöfe von Köln liegt überdies für die Zeit bis 1414 zumindest zur kurkölnischen Politik eine einschlägige Quellenbasis vor. Und eine in Arbeit befindliche Dissertation zum Domkapitel in der Zeit des Pontifikats Dietrichs von Moers wird bald hoffentlich die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts über die kurzen Überlegungen Wilhelm Janssens aus dem Jahr 1992 hinaus erhellen.

Umso wünschenswerter wäre es demnach, wenn Militzers Quellenarbeit nun daran anschließende Studien anstoßen würde, die das Domkapitel am Vorabend der Reformation in den Blick nehmen bzw. in den Zusammenhang der gesellschaftlichen, politischen und konfessionellen Entwicklung Kölns an der Schwelle zur Frühen Neuzeit einordnen. Aber auch der bistumsübergreifenden Forschung zu Stifts- bzw. Metropolitankapiteln wird hier reichhaltiges Material zur Verfügung gestellt. Besonders den Anhängern der prosopographischen Methode, die etwa für Trier, Mainz, Speyer oder Magdeburg in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Reihe substantieller Ergebnisse vorgelegt haben, liefert Militzers Arbeitsweise dabei – wie immer – eine profunde Grundlage. Nicht zuletzt wurde, um den Anmerkungsapparat zu entlasten, neben Sach-, Orts- und Personenregistern, die die Erschließung vereinfachen werden, für den Anhang eine über hundert Seiten umfassende Liste der identifizierten Personen erstellt. Die darin enthaltenen Angaben reichen weit über die bereits in den Protokollen mitgeteilten Informationen hinaus (z.B. Pfründenbesitz, Ämter, Familienbeziehungen u.a.) und vertiefen so die entsprechende Datenbasis über die älteren, z.T. fragmentarischen Vorarbeiten von Wilhelm Kisky und Heinrich Hermann Roth hinaus fundamental.

Angesichts der immer wieder betonten vielschichtigen Vernetzung der Kölner Stadtgesellschaft und der hervorgehobenen Position des Domkapitels als geistliche Korporation bzw. der Domkanoniker innerhalb des Klerus’ der Rheinmetropole handelt es sich also um ein Quellenwerk von kaum zu überschätzender Bedeutung. Und so bleibt für die Forschung nur zu hoffen, dass der Bearbeiter sein Unternehmen trotz der Katastrophe des 3. März 2009 in absehbarer Zeit fortsetzen wird und wir mit Spannung die folgenden Bände über das Reformationsjahrhundert erwarten dürften.

Diese Rezension erschien erstmals in Geschichte in Köln 57 (2010), S. 238–239.


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