Erzbischof Sigewin von Köln. Ein Beitrag zur Geschichte des Erzbistums Köln im 11. Jahrhundert (Teil 1)

Wer sich mit dem Kölner Erzbistum im 11. Jahrhundert beschäftigt, stößt schnell auf den Namen Anno. Durchaus zu Recht hat sich die Forschung ausgiebig mit seiner Amtszeit (1056– 1075) befasst; und auch seine Vorgänger unter salischer Herrschaft gelten als wirkungsvolle – und damit beachtenswerte Zeitgenossen. Von vielen der großen Umbrüche und Veränderungen der Zeit waren sie jedoch nicht unmittelbar betroffen. Anno starb, bevor die kirchenpolitischen Auseinandersetzungen ihren Höhepunkt erreicht hatten. In seiner Territorialpolitik war er zwar ein Vorreiter, doch nahm die Herausbildung von Landesherrschaften in den folgenden Jahrzehnten noch wesentlich deutlichere Züge an. Umso erstaunlicher ist, dass für das letzte Viertel des 11. Jahrhunderts das Wirken der Kölner Erzbischöfe, die in ihrer Funktion als Metropoliten einer der ältesten und bedeutendsten Diözesen des Reichs sowie als mächtige Landesfürsten nicht nur in hohem Maße betroffen, sondern mutmaßlich höchst aktiv an den Ereignissen beteiligt gewesen sein müssten, im Detail kaum beleuchtet ist. Dass dabei ein beachtlicher Erkenntnisgewinn erzielt werden kann, zeigt die Studie Vollraths über Annos Nachfolger Hildolf (1075– 1078).[1] Über den Kölner Erzbischof Sigewin (1078/79–1089) findet sich jedoch nichts Vergleichbares. Dass es keine ihm eigens gewidmete Biographie gibt, mag noch mit der schlechten Quellenlage und vor allem mit dem Fehlen einer Vita erklärt werden. Frühere Generationen von Historikern hielten Sigewin zudem wohl für bedeutungslos. Dass aber auch Darstellungen, die sich mit übergreifenden Fragestellungen der Zeit befassen, den Erzbischof kaum mehr als nur namentlich oder mit wenigen Sätzen erwähnen, ist erstaunlich, denn gerade seine Amtszeit fällt in eine Phase, in der viele Entwicklungen der Zeit kumulierten oder überdeutlich zum Ausdruck kamen.

Zunächst einmal gilt es deshalb, die Ereignisse zu rekonstruieren, denn dass der Kölner Metropolit aufgrund seiner herausragenden Position in vielfacher Hinsicht beteiligt war, kann kaum bestritten werden. Was sich daraus für Konsequenzen für das Amt des Erzbischofs und die Kölner Diözese ergaben, ist anschließend zu analysieren. Daher sollen mit diesem Aufsatz ein kurzer Abschnitt in der Geschichte des Erzbistums personengeschichtlich behandelt und die Bischofsliste an einer Stelle näher beleuchtet werden, wo bislang lediglich ein Name stand. Dies kann einige im Gesamtzusammenhang bisher übersehene Details ans Tageslicht fördern und zu einem klaren Bild zusammenfügen.

Im Zuge der Darstellung der Amtszeit eines Erzbischofs in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts trifft man unweigerlich auf das wechselvolle Verhältnis zwischen Regnum und Sacerdotium. Wie stark auch die Kölner Metropoliten davon betroffen waren, muss hier nicht weiter erläutert werden; es sei aber noch einmal daran erinnert, dass gerade Pilgrim (1021– 1036), Hermann II. (1036– 1056) und auch Anno lI. (1056– 1075) in ihrem Wirken eng mit der Herrschaft der Salier verbunden waren.[2] Zur Amtszeit Pilgrims ist bemerkt worden, daß gerade die ersten Jahre des salischen Zeitalters ganz wesentlich die reichsrechtliche Sonderstellung der niederrheinischen Metropole begründet haben.[3] Hermann lI. vermochte diesen Einfluss sogar noch auszubauen, wofür u. a. mehrfache Besuche Heinrichs III. in Köln sowie diverse Auszeichnungen und ein offenbar ausgeprägtes Vertrauensverhältnis zu diesem Salier Ausdruck sind. Laut Schieffer war daher im Jahre 1052 der »historische Gipfel dessen erreicht, was der Einklang mit den beiden universalen Gewaltenden Erzbischöfen rechtlich einzubringen vermochte.«[4] Zwar bekam das Verhältnis zum König unter Hermanns II. Nachfolger Anno lI. erste Risse, doch dem so genannten »Staatsstreich von Kaiserswerth« kann kaum jener grundsätzliche Charakter zugesprochen werden, der im Investiturstreit zum Ausdruck kommt. Und Anno erwies sich – auch aufgrund dieser Geschehnisse – als exponierter Darsteller auf der Bühne der Reichspolitik. Zudem nutzte er die Zeit seiner Regentschaft, um der Kölner Kirche zu vielfaltigen Vorteilen zu verhelfen.

Nicht zuletzt in der Person Annos lI. kommt ein Wandel im Verständnis über das Amt des Erzbischofs zum Ausdruck: Auch wenn in der Vita des machtbewussten Metropoliten noch eine deutliche Orientierung am monastischen Ideal auszumachen ist, scheint diese doch eher vom Erzbischof selber ausgegangen zu sein. Der Verfasser zeigt sich der Einmischung in die Reichspolitik gegenüber schon deutlich offener als frühere Biographen.[5] Engels macht diese Veränderung für die zweite Hälfte des 11. Jahrhunderts aus und betont insbesondere die siebziger Jahre.[6] Von da an sieht er der sich anbahnenden Position als Landesfürst vermehrt Rechnung getragen. Zwar ist für Sigewin keine Vita überliefert, so dass ein direktes Anknüpfen an die Fragestellung von Engels nicht möglich ist, doch wird zu beachten sein, in welcher Tradition Sigewin dargestellt wird. Nicht nur sein politisches Wirken auf Reichsebene soll analysiert werden, sondern auch seine Tätigkeit im regionalen Rahmen bzw. das Spannungsfeld, in dem beide zueinander standen. Denn obwohl von Anno vorangetrieben, steckte der eigentliche Territorialisierungsprozess in dessen Zeit noch in seinen Anfängen. Es wird zu fragen sein, ob und wie Sigewin die von seinem Vor-Vorgänger gelegten Grundlagen nutzte bzw. weiterführte.

Um zu verdeutlichen, wie direkt der Kölner Erzbischof in jenen Tagen vom Investiturstreit betroffen war, und um die Situation zu beschreiben, in die auch Sigewins Erhebung wenig später fiel, ist schließlich noch die Amtszeit von Sigewins Vorgänger Hildolf zu erwähnen, dessen Nomination in die Zeit der Eskalation der Auseinandersetzungen fiel.[7] Seine Einsetzung blieb zeitlebens umstritten.[8] Hildolf selbst wurde als ein Dieb und Räuber angefeindet,der im Jenseits den verdienten Lohn für seine pflichtvergessene Amtsführung erhalten werde.[9]

Hildolf kann in gewisser Weise als exemplarisch gelten; denn einerseits zeigt sich insbesondere bei den Bischofserhebungen der Umgang der Salier mit der Reichskirche, während auf der anderen Seite gerade an seinem Beispiel deutlich wird, dass der Bogen während der Regierung Heinrichs IV. bereits überspannt war. Wie fast alle Kölner Erzbischöfe dieser Jahre war Hildolf zuvor in der Hofkapelle tätig.[10] Damit war »eine besondere Nähe zum salischen Königtum impliziert.«[11] Foerster meint, dass seine Erhebung den Höhepunkt königlicher Machtausübungen auf die Diözesen im Reich bildete.[12] Doch gleichzeitig kennzeichnet Hildolfs Ernennung auch den Beginn des Niedergangs des königlichen Einflusses. Denn Heinrich IV. stieß bei der Einsetzung auf massive Widerstände in Köln: Die Kölner Wahlherren, die er an den Königshof nach Goslar hatte kommen lassen, verweigerten die Zustimmung und Hildolf wurde schließlich erst im Zuge einer erneut anberaumten Wahl von nur drei anwesenden Klerikern und einigen Ministerialen bestätigt. Zwar können diese Unstimmigkeiten noch mit dem Unmut der Kölner über Hildolf selbst erklärt werden,[13] doch scheint ein weiteres Motiv gewesen zu sein, dass er nicht dem Kölner Klerus entstammte, sondern von außen aufgedrängt war. Und nicht nur in Köln, auch in Worms und Speyer, Konstanz und Bamberg kam es zu erheblichen Differenzen.[14] Es handelte sich dabei offenkundig weniger um einmalige Vorgänge als eher um eine allgemeine Tendenz, denn mit dem Jahre 1078 »setzten plötzlich die Kapelläne unter den königlichen Bischöfen aus, und mit ihnen verschwinden aus den Reihen der königlichen Kandidaten die Kanoniker von St. Simon und Juda in Goslar: Eine alte Tradition bricht plötzlich ab.«[15]

Mit der Investitur Sigewins zum Kölner Erzbischof wird diese Tendenzauch für Köln sichtbar, denn er war nicht Mitglied der Hofkapelle. Und er war auch kein »Auswärtiger« wie die Erzbischöfe vor ihm, sondern entstammte dem lokalen Klerus. Diese Entwicklung, die in dem Kölner Kanoniker und späteren Erzbischof Hermann III. (1089–1099) ihren Fortgang findet, hängt in Köln jedoch mehr mit den reichspolitischen Veränderungen sowie den Schwierigkeiten mit Hildolf zusammen. Das Kölner Domkapitel hingegen erlangte nicht mehr die Bedeutung, die es noch unter Konrad II. und Pilgrim besessen hatte.[16]

Die Erhebung Sigewins zum Erzbischof von Köln

Sigewins Karriere in Köln ist bereits für die Amtszeit Annos dokumentiert, dessen enger Vertrauter er offenbar war: Der Erzbischof soll einmal gesagt haben, Sigewin sei der wahre Israelit (also sehr fromm), an dem nichts falsch sei; er werde sein Nachfolger.[17] In dieser Zeit, vermutlich in der zweiten Hälfte des Jahres 1072,[18] wurde Sigewin archidecanus.[19]

Vor seiner Zeit in Köln hatte Sigewin als Kanoniker im Xantener Viktorstift gelebt: Das Totenbuch dieses Stiftes weist ihn als Bruder aus.[20] Zusätzlich zu seiner Zugehörigkeit zum lokalen Klerus zeigt sich hier seine Verwurzdung im Rheinland. Beides darf nach den Erfahrungen mit Hildolf als wesentlicher Grund für seine Wahl zum Erzbischof angenommen werden.[21] Für Sigewins ursprüngliche Herkunft gibt es allerdings nur wenige Anhaltspunkte: Eiflia Siguinum genuit berichtet der Chronist Gelenius,[22] und in der heutigen Forschung wird auf Sigewins Verbindung zu dem Geschlecht der Grafen von Are (Altenahr) hingewiesen. Diese gehe »aus der Tatsache hervor, daß Sigewin dem Kölner Domkapitel Güter und Anteile am Patronat der Kirche in Erp fur seine Memorienfeier schenkte.«[23] Zudem kamen die Namen Sigebodo und Richwin bei den Grafen von Are vor.[24] Auch Sigewins Amt als Domdekan veranlasst zu dem Schluss, dass er einer vornehmen Familie angehörte.[25]

Die Investitur Sigewins zum Kölner Erzbischof fand vermutlich um die Jahreswende 1078/79 statt.[26] Bei dem Annalisten Berthold ist sie 1079 verzeichnet und nach (posthoc) den zu Weihnachten angesetzten Ereignissen aufgeführt.[27] Die Annalen von St. Alban setzen die Investitur zu 1078 an: Hildolfus episcopus Coloniensis obiit; pro quo Sigewinus ordinatur.[28] Die Auseinandersetzungen mit der Opposition hatten den König in diesen Tagen so in Anspruch genommen, dass er wahrscheinlich erst während des Mainzer Weihnachtshoftages eine Regelung für Hildolfs Nachfolge treffen konnte.[29] Dennoch kann kein Zweifel daran bestehen, dass Heinrich IV., auch wenn er den Kölner Stuhl diesmal nicht aus den Reihen der Hofkapelle besetzte, weiterhin auf seinem heftig umstrittenen Investiturrecht beharrte. Er dürfte in erster Linie darauf bedacht gewesen sein, jemanden auszuwählen, dessen Treue er sich sicher sein konnte, und erst danach auf die Befindlichkeiten des lokalen Klerus geachtet haben. Daher wird Sigewins wichtigste »Qualifikation« seine Parteiung gewesen sein, denn er brachte im akuten Thronstreit mit Rudolf von Rheinfelden »die Bereitschaft mit, die Sache des Saliers von maßgeblicher Seite zu unterstützen: Er war einer der ersten, die im bewußten Gegensatz zum Verbot Gregors VII. Ring und Stab aus den Händen des Königs entgegennahmen.«[30]

Diese Investitur trotz Verbots veranlasste viele Chronisten und auch spätere Historiker zu Kritik.[31] Man bezeichnete Sigewin u. a. als »Gesinnungsgenossen Hildolfs, der sich nicht scheute, Ring und Stab aus der Hand des gebannten Königs anzunehmen«.[32] Zwar sind derlei Beurteilungen einseitig von der jeweiligen Meinung über den Investiturstreit geprägt, doch zweifellos war durch dieses Vorgehen »die Parteistellung des neuen Erzbischofs gekennzeichnet«[33] und »das frühere geistliche Gebiet des Anno fortdauernd gesichert«.[34] Denn abgesehen davon, dass Sigewins Haltung schon vorher eindeutig festgestanden haben dürfte, band er sich mit dem Antritt des Bischofsamtes untrennbar an das Schicksal des Saliers: Auch auf ihm lag nun die Exkommunikation.[35] Gregor VII. hatte erst kurz zuvor das Investiturverbot wiederholt und verfügt, dass für eine gültige Bistumsbesetzung der einmütige Beschluss von Klerus und Volk nach den kanonischen Satzungen und die Zustimmung des zuständigen Konsekrators erforderlich seien.[36] Und diese Angaben zur Bischofserhebung waren bei der Erhebung des Kölners erneut nicht beachtet worden.

Dennoch war die Reaktion des Papstes hinsichtlich der zuletzt von Heinrich IV. vorgenommenen Investituren zunächst zurückhaltend. In einem Brief aus dem Jahre 1079 wies er seine Legaten im Reich, Kardinalbischof Petrus von Albano und Bischof Ulrich von Padua an, sich über die Angelegenheiten des Königs und der von ihm trotz Investiturverbots von Laienhand eingesetzten Bischöfe noch kein Urteil zu bilden.[37] Sie sollten sich beiden Seiten umgänglich zeigen und keinesfalls die Parteien – gemeint waren die königliche und die Rudolfs von Rheinfelden – fördern.[38]

Offenbar vergingen von der Investitur Sigewins durch Heinrich IV. bis zu seiner Weihe noch einmal einige Monate. Wahrscheinlich war es zu dieser Zeit nicht einfach, einen Konsekrator zu finden. Einen Anhaltspunkt bietet ein Schreiben Bennos von Osnabrück, eines gebannten Anhängers des Königs aus dem Jahr 1079, der darin Sigewin zu seiner Weihe gratuliert und ihn warnt, bei dem augenblicklichen Bruch im Reich und der Gefährdung der Kirche sorgfältig auf das Wohl des Reiches bedacht zu sein.[39] Und auch Sigewins Urkunden grenzen den Zeitraum nur vage ein: Am 22. März 1079 war er noch nicht im Besitz der Weihe, wie aus einer Urkunde vom selben Tag des darauffolgenden Jahres hervorgeht, die noch episcopatus sui anno primo datiert ist.[40] Am 28. Juli 1081 war dagegen schon das zweite Jahr seiner Amtszeit verstrichen.[41]

Sigewin als Gefolgsmann des Königs bei den Auseinandersetzungen in Sachsen

Wie hier mehr als deutlich wird, war es für einen Bischof in diesen Tagen kaum möglich, sich aus dem Konflikt herauszuhalten, und es ist keine neue Erkenntnis, dass auch die Kölner Diözese als eines der bedeutendsten Bistümer im Reich tief in die Auseinandersetzungen verstrickt war. Daher muss im Falle Sigewins die Frage nicht nach dem »ob« gestellt werden, sondern nachdem »wie« und dem »warum«: Dass er Position bezog, war beinahe unausweichlich; dass er sich an die Seite des Königs begab, manifestierte sich bereits durch seine Investitur. Zu betrachten wird nun sein, was er in dieser Situation erreichte – für Heinrich IV. und das Reich wie fur das Erzbistum Köln. Und hier zeigte sich Sigewin durchaus aktiv, denn schon kurz nach seiner Erhebung zog er mit dem Salier gegen das Heer des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden: Er zählt zu den ausdrücklich genannten Zeugen einer frommen Schenkung,die der König am 14. Oktober 1080 in Sachsen im Feld der Speyrer Domkirche und dem Andenken seiner Vorfahren gelobte.[42]

Am 15. Oktober 1080 kam es zur Entscheidungsschlacht an der Weißen Elster, an der Sigewin ebenfalls beteiligt war, wie wir aus einer Bemerkung Brunos in seinem Buch vom Sachsenkrieg wissen, welche die Plünderung des königlichen Lagers beschreibt und dabei das von den Anhängern Heinrichs IV. auf der Flucht zurückgelassene Gepäck aufzählt, darunter das, quicquid episcopi Coloniensis fuit.[43] Trotz seiner militärischen Niederlage wandelte sich die Schlacht für Heinrich IV. jedoch noch in einen politischen Erfolg, denn sein Widersacher Rudolf erlag einer Verwundung an der rechten Hand, die er in den Kämpfen erlitten hatte.

Als führender Abgesandter des Königs, der mittlerweile schon nach Italien aufgebrochen war, versuchte Sigewin anschließend (Anfang 1081) bei den Verhandlungen in Kaufungen, die Sachsen zum Einlenken zu bewegen bzw. sie von einer Erneuerung des Gegenkönigtums nach dem Tode Rudolfs abzuhalten.Der Chronist Bruno nennt als weitere Teilnehmer der Verhandlungen auf königlicher Seite Erzbischof Egilbert von Trier sowie die Bischöfe Rupert von Bamberg und Huzmann von Speyer, außerdem Konrad von Utrecht.[44] Für die Sachsen waren die Erzbischöfe Siegfried von Mainz, Hartwig von Magdeburg,Gebhard von Salzburg sowie die Bischöfe Poppo von Paderborn und Udo von Hildesheirn, neben ihnen aber auch fast alle angesehenen Sachsen und Thüringer anwesend.[45] Wenn wir Brunos Schilderungen Glauben schenken dürfen, lehnten Heinrichs IV. Unterhändler aber eine offenbar von Gebhard von Salzburg geforderte grundsätzliche Entscheidung über dessen Krönungsrecht ab, und eine Waffenstillstandsvereinbarung scheiterte am Widerstand Ottos von Northeim. Schließlich wurden die Verhandlungen ergebnislos beendet.[46]

Im Zuge der Beschäftigung mit Erzbischof Sigewin gewinnt man leicht den Eindruck, dass es gerade diese doch sehr weltlichen Aktivitäten in der Reichspolitikwaren, die früheren Generationen von Historikern Anlass zur Kritik gaben. Dies mag auch daran gelegen haben, dass es keine Vita gibt, die das Wirken und die Motive des Erzbischofs mystisch überhöht, wie beispielsweise im Falle des nicht minder machtbewussten Anno. Und doch ist es verwunderlich,denn wie Engels betont, schien es im 10. und 11. Jahrhundert »Zum festen Bestandteil der Normen des Bischofsamtes zu gehören […], daß ein Bischof für die Königsgewalt Partei ergriff, wenn diese sich in höchster Not befand.«[47] Zwar lässt sich diese Aussage nicht uneingeschränkt auf die Zeit des Investiturstreits übertragen und würde der Situation in ihrer Komplexität nicht gerecht. Doch die Taten des Erzbischofs aus der bereits erwähnten Haltung heraus einseitig negativ zu bewerten, ist ebenso unzulässig, denn er bewies in einer schwierigen Situation Handlungsbereitschaft und wirkte dabei – betrachtet man den weiteren Fortgang der Ereignisse – im Sinne der salischen Partei durchaus erfolgreich für den König und das Reich. Wie sich dieses Vorgehen auf seine Position im Reich auswirkte, ob er also auch einen Vorteil für sich bzw. das Amt des Erzbischofs und die Kölner Diözese erzielen konnte, wird im Folgenden zu beachten sein.

Der Kölner Erzbischof während der Abwesenheit Heinrichs IV.

Heinrich IV. hatte sich nach seinem Erfolg« an der Weißen Elster entschlossen – obwohl seine Gegner im Reich keineswegs besiegt waren und auch keine Einigung mit den Sachsen zustande gekommen war – einen Italienzug zu unternehmen, um die Entscheidung in Rom zu suchen. Dort wurde er zwar von seinen Anhängern in der Lombardei mit offenen Armen empfangen, doch gelang es ihm erst im dritten Anlauf, wenigstens die Leostadt und St. Peter einzunehmen.[48] Auf dem Rückmarsch erreichte ihn jedoch ein Ruf der Römer, in Rom über Gregor VII. Gericht zu halten. Dort waren inzwischen dreizehn Kardinäle abgefallen, vor denen Heinrich IV. nun als Ankläger erschien.Sie setzten Gregor VII. als Majestätsverbrecher ab, exkommunizierten ihn und bestätigten bei der anschließenden Neuwahl den vom König in Brixen zum Papst nominierten Wibert von Ravenna (Clemens III.), der Heinrich IV. am Osterfest 1084 zum Kaiser krönte.

Von jenem Gegenpapst empfing Erzbischof Sigewin wenig später das Pallium. Über die Verleihung ist allerdings nur wenig bekannt, was zum Verständnis der Politik Sigewins beitragen könnte. Durch eine Erwähnung des sächsischen Annalisten kann man zwar davon ausgehen, dass die Übergabe vor dem 20. Januar 1085 stattgefunden haben muss.[49] Doch ob sie auf eine eigene Initiative des Kölners zurückging, oder – wie Schieffer meint – auf Betreiben des Königs hin geschah, ist nicht überliefert.[50] Auch wissen wir nicht genau, welche speziellen Privilegien in diesem Fall mit der Palliumsvergabe verbunden waren.[51] Fest steht nur der hohe symbolische Wert, den dieser Akt hatte – sicherlich auch für den Erzbischof, doch mehr noch für Heinrich IV. Denn der Papst erkannte so nicht nur die vom König vorgenommenen Investituren an, sondern auch dessen grundsätzliches lnvestiturrecht, was unter anderem darin zum Ausdruck kam, dass er den Metropoliten nicht wie Gregor VII. nach Rom bat, wo die Übergabe des Palliums mit einem persönlichen Treueid verbunden sein sollte, sondern es ihm durch seine Legaten ins Reich senden ließ.[52]

Dass Sigewin nicht am Italienzug Heinrichs IV. teilnahm, geschah sicherlich in enger Absprache mit dem König, der ihn für die Zeit seiner Abwesenheit zum Reichsverweser bestellt hatte, um ihm im Reich den Rücken freizuhalten. Wie seine Vorgänger führte der Kölner in dieser Zeit den Titel eines Erzkanzlers für Italien. In den Reichsurkunden findet er sich zwischen dem 23. Juli 1079 und dem 9. November 1085 als archicancellarius;[53] das erste Mal in einer Urkunde Heinrichs IV., in der dieser der bischöflichen Kirche in Padua die Immunität und die älteren Rechte und Freiheiten bestätigt.[54] Sehr bald (schon 1081) werden Name und Titel des Erzkanzlers allerdings weggelassen, doch sollte auch daraus nicht auf einen Bruch zwischen Heinrich IV. und dem königstreuen Sigewin geschlossen werden: Beim Abfall des deutschen Erzkanzlers hatte sich der Notar einfach an die eigenartige Unterschrift ohne Erzkanzlernamen gewöhnt.[55]

Hier wird sichtbar, dass Sigewin in seiner Position als Kölner Erzbischof von der Parteinahme für den König profitierte. Zwar baute er den Stellenwert des Kölner Bistums nicht wesentlich aus, der bereits in der Mitte des Jahrhunderts kaum höher hätte sein können. Doch war Sigewin zu einer Zeit, in der die Sache des Saliers wieder stärker wurde, »der prominenteste und wohl auch mächtigste Repräsentant des heinrizianischen Episkopats in Deutschland«.[56] Seine Stellung darf – im Gegensatz zu manch anderem hochrangigen Kirchenvertreter – als vergleichsweise unangefochten bezeichnet werden. Auch von der römischen Kirche war er nun anerkannt, wenngleich nur vom Gegenpapst Clemens III. Zwar widerrief Gregor VII. in Reaktion auf die von Sigewin ausgeübte Position als Reichsverweser die von Leo IX. an die Kölner Kirche verliehenen Privilegien, doch in der Praxis betraf das den Erzbischof wenig, der in seinem Sprengel auf großen Rückhalt vertrauen konnte, wie im Folgenden zu zeigen sein wird.

[1] Hanna Vollrath: Erzbischof Hildolf von Köln (1075–1078): »Häßlich anzusehen und von erbärmlicher Gestalt«. Eine Fallstudie zum Konzept von kanonischer Wahl und Reformfeindschaft im lnvestiturstreit, in: Dies./Stefan Weinfurter (Hg.): Köln. Stadt und Bistum in Kirche und Reich des Mittelalters. Festschrift für Odilo Engels zum 65. Geburtstag, Köln/Weimar/Wien 1993, S. 259–281.

[2] Hierzu ist vorab zu bemerken, dass in diese Zeit der Verlust des Kölner Urkundenarchivs fällt, wodurch »der Umfang ihrer Privilegien durch die Herrscher im Ungewissen bleibt.« (Rudolf Schieffer: Erzbischöfe und Bischofskirche von Köln, in: Stefan Weinfurter (Hg.): Die Reichskirche in der Salierzeit, Sigmaringen 1991 S. 1–23, S. 2). Aus der für diese Arbeit relevanten Zeit Heinrichs IV.sind nur isolierte Stücke erhalten (vgl. Friedrich Wilhelm Oediger (Bearb.): Die Regesten der Erzbischöfe von Köln, Bd. 1: 313–1099 (im Folgenden: REK I), S. 3ff.).

[3] Schieffer: Reichskirche (Anm. 2), S. 3.

[4] Ebd., S. 7.

[5] Vgl. Odilo Engels: Der Reichsbischof, in: Peter Berglar/Odilo Engels (Hg.): Der Bischof in seiner Zeit. Bischofstypus und. Bischofsideal im Spiegel der Kölner Kirche. Festgabe für Joseph Kardinal Höffner, Erzbischof von Köln, Köln 1986, S. 41–94, S. 60f. Die stärkere Betonung des aktiven Moments der Politik Annos ist besonders in den Annalen Lamperts von Hersfeld (vgl. Lamperti Annales, MGH SS 5, S. 134–263) und dem Annolied (vgl. Eberhard Neumann (Hg.): Das Annolied. Mittelhochdeutsch und neuhochdeutsch, Stuttgart 1975) zu finden, weniger in der zweiten Vita des Erzbischofs (vgl. Vita Annonis archiepiscopi Coloniensis, MGH SS 11, S. 462–518).

[6] Vgl. Engels: Reichsbischof (Anm. 5), S. 59f. und bes. S. 84.

[7] Seine Wahl fand auf dem Goslarer Weihnachtshoftag 1075/76 statt (vgl. REK 1 (Anm. 2), Nr. 1112). In jenen Tagen hatte der König den eindringlichen Mahnbrief Gregors VII. erhalten, auf den der Bruch mit dem Papst folgte. Wenig später kam es zur feierlichen Absage des Königs und weiter Teile des Episkopats an Gregor VII. sowie dessen Reaktion in Form der berühmten Bannung Heinrichs IV. Hildolf gehörte dann 1076 zu den letzten Getreuen, die der Salier auf Druck der Opposition aus seinem Lager wegschickte (vgl. Lamperti Annales, MGH SS 5, S. 254, und REK I (Anm. 2), Nr. 1119).

[8] Vgl. Lamperti Annales, MGH SS 5, S. 243. Nach Lampert gehörte er zudem schon seit 1076 zu den Exkommunizierten, und er verstarb (am 21. Juli 1078), ohne das Pallium erhalten zu haben: Obiit Hildolfo sepiscopus sine pallio (Annales Brunwilarenses, MGH SS 16, S. 725).

[9] Vgl. Bertholdi Annales, MGH SS 5, S. 313. Ähnlich negative Bewertungen auch in der Vita Wolfhelmi, MGH SS 12, S. 187–189. Berthold war jedoch der königlichen Partei – wie Lampert – ohnehin abgeneigt, und die Abtei in Brauweiler befand sich mit den Kölner Erzbischöfen schon seit langem im Streit um das Moselgut Klotten.

[10] Zur Hofkapelle vgl. Josef Fleckenstein: Hofkapelle und Reichsepiskopat unter Heinrich IV., in: Ders.(Hg.): Investiturstreit und Reichsverfassung, Sigmaringen 1973, S. 117–140, und Ders.: Die Hofkapelle der deutschen Könige, 2 Bde., Stuttgart 1959–1966.

[11] Vollrath: Hildolf (Anm. 1), S. 259.

[12] Vgl. Hans Foerster: Die Kölner Bischofswahlen von der Zugehörigkeit Kölns zum Deutschen Reiche ab bis zur Ausbildung des ausschließlichen Wahlrechts des Domkapitels, in: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins 54 (1923), S. 52–4, S. 72. Gerade in Köln scheint es Heinrich IV nach den Erfahrungen mit Anno darauf angekommen zu sein, einen ihm willfährigen Mann einzusetzen (vgl. Lamperti Annales, MGH SS 5, S. 241).

[13] Lamperti Annales, MGH SS 5. S. 241: Illi contra summa ope nitebatur, obicientes, quod homo statura pusillus, vultu despicabilis, genere obscurus, nec animi nec corporis virtutibus quicquam tanto sacerdotio dignum pretenderet. Das Urteil Lamperts sollte jedoch – eingedenk seiner feindseligen Haltung gegenüber dem König – mit Vorsicht genossen werden (vgl. Vollrath: Hildolf (Anm. 1), S. 272–278).

[14] Dazu Josef Fleckenstein: Heinrich VI. Und der deutsche Episkopat in den Anfängen des lnvestiturstreits, in: Ders./Karl Schmid (Hg.): Adel und Kirche. Festschrift für G. Tellenbach, Freiburg/Basel/Wien 1968, S. 221–236.

[15] Fleckenstein: Hofkapelle und Reichsepiskopat (Anm. 10), S. 129.

[16] Vgl. Herbert Zielinski: Der Reichsepiskopat in spätottonischer und frühsalischer Zeit (1002–1125), Bd. 1, Stuttgart 1989, S. 152, zum Kölner Domkapitel in salischer Zeit. Dort auch eine Liste der Bischofsbesetzungen Heinrichs IV.: ebd., S. 273, Liste 11.

[17] Vita Annonis archiepiscopi Coloniensis, MGH SS 11, S. 486: de […] Sigewino comminus veniente dixisse fertur: Ecce vere Israhelita in quo dolus non est.

[18] Vgl. REK 1 (Anm. 2), Nr. 1011; zur Datierung auch REK 1 (Anm. 2), Nr. 1070.

[19] Vgl. Vita Annonis archiepiscopi Coloniensis, MGH SS 11, S. 486: archidecano suo Sigewino; vgl. auch Bertholdi Annales, MGH SS 5, S. 315: eiusdem loci decanum.

[20] Vgl. Friedrich Wilhelm Oediger (Hg.): Das älteste Totenbuch des Stiftes Xanten, Kevelaer 1958, S.43: 0[biit] Sigeuuinus Coloniensis archiep[iscopu]s I fr[ater] n[oste]r. Vgl. auch Stefan Weinfurter/Odilo Engels: Series episcoporum ecclesiae catholicae occidentalis, Series V (Germania), Tomus I (archiepiscopatus Coloniensis), Stuttgart 1982, S. 28.

[21] Schieffer: Reichskirche (Anm. 2), S. 17, bezeichnet diese Tatsache sogar als ausschlaggebend.

[22] Nach REK 1 (Anm. 2), Nr. 132.

[23] Manfred Groten: Priorenkolleg und Domkapitel. Zur Geschichte des Kölnischen Erzstifts und Herzogtums, Bonn 1980, S. 58f. Vgl. auch das Memorienbuch des Domstifts: Obedientiarius de Erpe dat pro convivalibus (nach REK 1 (Anm. 2), Nr. 1193); vgl. Groten: Priorenkolleg, S. 58, Anm. 128 (Anm. 23) zur Ortsangabe »de Erpe«.

[24] Friedrich Wilhelm Oediger: Steinfeld. Zur Gründung des ersten Klosters und zur Verwandtschaft der Grafen von Are und Limburg, in: Max Braubach u. a. (Hg.): Aus Geschichte und Landeskunde. Franz Steinbach zum 65. Geburtstag, Bonn 1960, S. 37–49, S. 44. Zu den Grafen von Are: vgl. Georg Droege: Pfalzgrafschaft, Grafschaften und allodiale Herrschaften zwischen Maas und Rhein, in: RhVjBll 26 (1961), S. 1–21.

[25] Vgl. Wilhelm Pelster: Stand und Herkunft der Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz im Mittelalter, Weimar 1909, S. 8.

[26] Vgl. Series episcoporum (Anm. 20), S. 28.

[27] Bertholdi Annales, MGH SS 5, S. 315.

[28] Annales Wirziburgenses, MGH SS 2, S. 245. Im gleichen Wortlaut auch die Annales Hildesheimenses, MGH SS 3, S. 105, ebenfalls zu 1078. Weitere Angaben finden sich in den Annales Brunwilarenses, MGH SS 16, S. 725 (zu 1078), den Catalogi Archiepiscoporum Coloniensium, MGHSS 24, S. 340 (zu 1079) und den Annales Leodienses, MGH SS 4, S. 29 (wohl irrtümlich zu 1077).

[29] Vgl. Monika Storm: Die Metropolitangewalt der Kölner Erzbischöfe im Mittelalter bis zu Dietrich von Moers, Siegburg 1995, S. 107.

[30] Schieffer: Reichskirche (Anm. 2), S. 17.

[31] Bertholdi Annales, MGH SS 5, S. 315: Coloniensi aecclesiae rex contra decretum apostolicum Sigwinum […] non canonice per ostium intrantem praefecit episcopum. Für eine differenzierte Analyse der Meinung Bertholds bzw. der zeitgenössischen Auslegung des kanonischen (Wahl-)Rechts vgl. Vollrath: Hildolf (Anm. 1), S. 264ff. Sie arbeitet heraus, dass das Urteil der »Unrechtmäßigkeit« streng juristisch gesehen keineswegs auf einer einwandfreien Grundlage stand, sondern eher der jeweils subjektiven Sichtweise über den Kandidaten entsprang.

[32] Conrad Albrecht Ley: Kölnische Kirchengeschichte von der Einführung des Christentums bis zur Gegenwart, Essen 1917, S. 164.

[33] Leonard Ennen: Geschichte der Stadt Köln, Bd. 1, Köln 1863, S. 346.

[34] Gerold Meyer von Knonau: Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Heinrich IV. und Heinrich V.,Dritter Band: 1077 (Schluß) bis 1084, Leipzig 1900, S. 155.

[35] Vgl. Bertholdi Annales, MGH SS 5, S. 315.

[36] 19. November 1078 (Römische Herbstsynode): Ordinationes […] quae non communi consensu cleri et populi secundum canonicas sanctiones fiunt et ab his, ad quos consecratio pertinet non comprobantur, irritasesse diiudicamus (Gregorii VII Registrum, MGH Epist. sel. 2, S. 403f.).

[37] Gemeint waren damit neben Sigewin Egilbert von Trier (Investitur: 6. Januar 1079) und Siegfiied II. von Augsburg, dessen Investitur zwar schon im September 1077 – also noch vor dem Verbot der Novembersynode – stattgefunden hatte, dem Papst aber wegen des kanonisch gewählten Gegenbischofs Wigolt suspekt gewesen sein dürfte. Die übrigen Investituren Heinrichs IV. während der Jahre 1078/79 Menigward von Freising, Thiebald von Straßburg, Norbert von Chur – sind Gregor Vll. offenbar nicht bekannt geworden, jedenfalls von ihm unbeanstandet geblieben (vgl. Rudolf Schieffer: Die Entstehung des päpstlichen Investiturverbots für den deutschen König, Stuttgart1981, S. 174, Anm. 310).

[38] Voluntus autem ut de causa regum vel regni sive etiam de Trevirensi vel Coloniensi et Augustensi electis, vel de omnibus istis qui investituram per manum laicam acceperunt, nullum praesumatis exercere iudicium […]. Interim vero sic vos utrique parti communes […] ut […] nullo modo partibus faveatis (Chronicon Hugonis, MGH SS 8, S. 450).

[39] Vgl. Vita Bennonis, MGH SS 3012, S. 883.

[40] REK I (Anm. 2), Nr. 1139.

[41] REK I (Anm. 2), Nr. 1145; vgl. auch Series episcoporum (Anm. 20), S. 28, und REK I (Anm. 2), Nr. 1133.

[42] Vgl. MGH Dipl. reg. imp. Germ. 6, Nr. 325; vgl. dazu Manfred Groten: Von der Gebetsverbrüderung zum Königskanonat. Zur Vorgeschichte und Entwicklung der Königskanonate an den Dom- und Stiftskirchen des deutschen Reiches, in: HJB 103 (1983), S. 1–34, S. 21f.

[43] Vgl. Brunonis liber de bello saxonico, MGH SS 5, S. 381. Die Schilderung der Schlacht findet sich in c. 121–124, S. 380f.

[44] Vgl. ebd., S. 382. Dieselben auch in den Briefen Gebhards von Salzburg: vgl. Gebehardi Salisburgensis Archiepiscopi epistola ad Herimannum Mettensem episcopum data, MGH L. d. L. 1, S. 264.

[45] Vgl. Brunonis liber de bello saxonico, MGH SS 5, S. 382.

[46] Vgl. ebd., c. 126–128, 382f.

[47] Engels: Reichsbischof (Anm. 5), S. 52.

[48] Da der Salier eine neuerliche Buße nach dem Vorbild Canossas ablehnte, auf der der Papst aber beharrte, kam ein Ausgleich auf dem Verhandlungsweg nicht zustande.

[49] Unter diesem Datum als bereits geschehen beschrieben: et qui ab illius partis papa pallium accperant, Mogontinus, Coloniensis, Treverensis (Annalista Saxo, MGH SS 6, S. 721 ; im selben Wortlaut in den Annales Magdeburgenses, MGH SS 16, S. 176). Vgl. auch REK 1 (Anm. 2), Nr. 1164, und Series episcoporum (Anm. 20), S. 28.

[50] Vgl. Schieffer: Reichskirche (Anm. 2), S. 19.

[51] Zur Bedeutung des Palliums im Allgemeinen bzw. den damit verbundenen Rechten für den Kölner Erzbischof vgl. Storm: Metropolitangewalt (Anm. 29), S. 76f.

[52] Vgl. Jörgen Vogel: Zur Kirchenpolitik Heinrichs IV. nach seiner Kaiserkrönung und zur Wirksamkeit der Legaten Gregors VII. und Clemens’ (III.) im deutschen Reich 1084/85, in: Frühmittelalterliche Studien 16, Berlin/New York 1982, S. 161–192, S. 188. Vogel nimmt an, dass für Clemens III.einer der Beweggründe darin bestand, »sich die erstrebte Oboedienz zu verschaffen.« (ebd., S. 189).

[53] Vgl. Series episcoporum (Anm. 20), S. 28, und REK 1 (Anm. 2), Nr. 1136.

[54] Vgl. MGH Dipl. reg. imp. Germ. 6, Nr. 312; vgl. auch Meyer von Knonau: Jahrbücher lII (Anm.34), S. 212.

[55] Vgl. Meyer von Knonau: Jahrbücher III (Anm. 34), S. 296, Anm. 110.

[56] Schieffer: Reichskirche (Anm. 2), S. 18.

Der Beitrag wurde zuerst veröffentlicht in Geschichte in Geschichte in Köln 50 (2003), S. 9–35.

Teil 2


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Tobias Wulf (2. Mai 2016). Erzbischof Sigewin von Köln. Ein Beitrag zur Geschichte des Erzbistums Köln im 11. Jahrhundert (Teil 1). Colonia Praemoderna. Abgerufen am 23. März 2025 von https://doi.org/10.58079/mb2w


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