Das Verhältnis zu den geistlichen Gewalten

Parallel zu und im engen Zusammenhang mit der Institutionalisierung der Kirchenpflegschaft zeichnet sich eine zunehmende Konsolidierung der Rechte in der pfarrkirchlichen Verwaltung ab, zunächst in der Innenstadt, in der Folge aber auch in den restlichen Kirchspielen Kölns.[1349] Zum Teil war sie jedoch verschieden ausbalanciert und noch keineswegs gegen weitere Verschiebungen geschützt. Zwar waren die Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Geistlichkeit im Verlauf des 15. Jahrhunderts nicht mehr von der grundsätzlichen Natur vor allem des 13. Jahrhunderts. Doch ist noch bis zum Jahrhundertende in keiner der Dom- und Rheinvorstadtpfarreien eine unumstrittene Einsetzung eines Pfarrers überliefert. Im Gegensatz zum 13. und 14. Jahrhundert konnten sich die Parochianen mit ihren Ansprüchen auf der Grundlage der erlassenen Papstbullen aber nun weitgehend durchsetzen. Darüber kam es bis zum Beginn des 16. Jahrhunderts zum vorläufigen Abschluss der Neuverfassung der Kirchenpflegschaft in der Innenstadt in den hier thematisierten Bereichen.

a) Weitere Reservationen:

Auf dem Konzil von Konstanz war zwar viel über Reformen gesprochen und die ‚sieben Töchter der Simonie‘ angeprangert worden: die Vermehrung der Pfründen, der Niedergang des Gottesdienstes, die Aneignung von Pfarreien und Kirchen, der Missbrauch von Dispensen, die illegale Exemtion und die Vermehrung der Appellationen.[1350] Die von Martin V. mit den einzelnen Ländern ausgehandelten konkreten Vereinbarungen blieben aber im Einzelnen hinter den Forderungen zurück. Unter anderem kam es zur Wiedereinführung von Wahlen, wobei Bischöfe und Äbte mit einem Einkommen von mehr als 200 Pfund der Bestätigung durch den Papst bedurften. Die Reservationen wurden auf die im Corpus Iuris Canonici vorgesehenen Fälle beschränkt. Für die Pfründenvergabe kehrte man zu dem Prinzip der alternierenden Vergabe, wie sie 1339 aufgekommen war, zurück. Die Expektanzen blieben erhalten, die Annaten wurden weitergezahlt, die zur Appellation nach Rom zugelassenen Fälle wurden eingeschränkt.[1351] Zu einer grundlegenden Verbesserung kam es damit vorerst nicht – zumal sich zwar auf dem Konzil von Basel (1431–1449) ein großer Reformeifer entfaltete,[1352] einem entsprechenden Dekret jedoch von Martins V. Nachfolger Eugen IV. (1431–1447) nicht zugestimmt wurde. Dieser hatte sich zwischenzeitlich (1433) den Forderungen unterworfen, dann aber seine Position wieder gefestigt und sich gegen den daraufhin vom Konzil gewählten Gegenpapst durchsetzen können. Letzterer dankte 1449 schließlich ab, nachdem bereits 1447 das Konzil aus Basel vertrieben und alle seine Beschlüsse für aufgehoben erklärt worden waren.

Auch die Kölner Pfarreien hatten daher weiterhin, zum Teil mit massivem Aufwand, gegen auswärtige Reservationen zu kämpfen, die die gerade erlangten Mitwirkungsrechte samt Residenzpflicht erneut infrage stellten. Besonders betroffen war St. Kolumba. Der von den Pfarrgenossen 1476 präsentierte ehemalige Kaplan Horst[1353] musste sich in einem jahrelangen Prozess gegen den Altaristen an St. Nikolai, Johann Schwertfeger/Harnischmacher aus Meinertshagen, sowie den ehemaligen Cornelianaregenten und päpstlichen Auditor Nikolaus Loy von Edam wehren.[1354] Obwohl schon 1477, 1478 und 1481 auf der Grundlage des Papstprivilegs von 1425/1429 Entscheidungen zugunsten der Pfarrgenossen ergangen waren, absolvierte noch 1503 Papst Julius II. (1503–1513) die im Rahmen des Prozesses exkommunizierten Pfarrgenossen.[1355] Zu dieser Zeit war bereits ein weiterer Streit anhängig zwischen Horsts von den Parochianen 1496 nominiertem Nachfolger Harderwijk[1356] und Wessel Sommerhus, einem Kleriker aus Münster, der die Stelle auf Betreiben eines römischen Kardinals erhalten haben wollte.[1357] Noch der 1503 eingestellte Dammone[1358] musste – trotz der ausdrücklichen Bestätigung des Privilegs anlässlich des damaligen Besetzungsverfahrens –[1359] zunächst einen langen Prozess gegen den Trierer Kleriker Arnold Dronkeler um die Pfarrstelle führen, in dessen Rahmen er die finanzielle Unterstützung der Kirchmeister (1000 Gulden) in Anspruch nahm.[1360] Hier wird deutlich, welch erheblichen Aufwand die Parochianen zu erbringen hatten, um die Durchsetzung der Mitwirkungsrechte bei der Besetzung der Pfarrstelle weiterzuverfolgen. Schon in den Jahrzehnten zuvor waren mehr als 10000 Gulden in die Erweiterung der Kirche investiert worden – unter anderem, um sich von dem Bann zu lösen.[1361]

Letztlich erreichten aber alle Kirchspiele im Rahmen dieses Prozesses wie St. Kolumba 1503 eine päpstliche Bestätigung ihrer Privilegien, so bereits 13 Jahre zuvor Klein St. Martin. Hier musste schon 1436 Heinrich Jude[1362] sein Amt gegen den späteren Protonotar der Stadt, Johann Vrunt, verteidigen, der es auf dem Basler Konzil vom Patriarchen von Aquileja zugesichert bekommen hatte.[1363] Noch einige Jahre wurden Annaten nach Rom abgeführt.[1364] Der Anlass für die Bestätigung war aber vermutlich, dass sich auch sein Nachfolger Breda im Anschluss an seine Einsetzung 1472 erst durchsetzen musste.[1365] Sie wurde 1490 von Papst Innozenz VIII. auf der Grundlage der hergebrachten Praxis des 13. Jahrhunderts samt Verpflichtung zur Residenz und Qualifikationsvoraussetzungen für den präsentierten Kandidaten (er musste nicht nur geweiht sein, sondern auch akademische Titel in der Theologie erworben haben) gewährt.[1366] Dagegen ging die Äbtissin noch einmal gerichtlich vor, unterlag aber 1497 vor dem Offizial.[1367] Ein Jahr später verlief die folgende Besetzung der Pfarrstelle problemlos.[1368]

b) Konflikte mit den Patronen:

Trotz dieses Vorfalls waren die Konflikte mit den Patronen – oder besser: generell den geistlichen Gewalten in Köln – zu dieser Zeit nicht mehr von jener grundsätzlichen Natur wie noch in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts. So wird die Auseinandersetzung von Klein St. Martin mit St. Maria im Kapitol, nachdem weit über hundert Jahre nichts mehr in dieser Hinsicht vorgefallen war, auch auf eine persönliche Animosität des Stifts gegenüber Breda zurückzuführen sein, der versuchte, die Pfarrrechte des pastor familiae einzuschränken, dabei aber mehrfach gerichtlich unterlag.[1369] Hier verschmelzen die Faktoren zunehmend mitein-ander – auch innerhalb der Pfarrgemeinde.[1370] Ebenso geht die Intervention des Erzbischofs Hermann IV. von Hessen (1480–1508) zugunsten seines Kanzlers Johann Mengin[1371] wegen der Pfarrstelle von St. Alban 1493 auf eine kaiserliche Reservation für denselben aus dem Jahr 1491 zurück.[1372] Dieser hatte den von den Parochianen nominierten Johann Tute von der Stelle verdrängt,[1373] woraufhin Tute in Rom ein päpstliches Mandat erwirkte, mit dem er seinerseits gegen Mengin vorging.[1374] Die Stadt verhielt sich angesichts dieser äußerst delikaten Interessenlage abwägend. Doch deutet ihre letztlich abweisende Haltung gegenüber dem Ansinnen des Erzbischofs darauf hin, dass sie zwar 1491 der kaiserlichen Bitte Folge geleistet hatte, die Reise Tutes nach Rom aber vermutlich mit Unterstützung zumindest der Pfarrgenossen erfolgt war. Dieser konnte sich anschließend in der Pfarrei halten.[1375]

In ähnlicher Weise verschwimmen an allen Orten die Interessen der beteiligten Parteien. Wie in Klein St. Martin 1490/1497 stießen die erneuerten Privilegien auch in St. Kolumba und St. Laurenz keinesfalls auf die unbedingte Gegenliebe des Dompropstes als Kollator der Stellen, der in beiden Fällen die Investitur der von den Pfarrgenossen gewählten Kandidaten bei der ersten Besetzung der Pfarrstelle nach dem Erlass der Bullen verweigerte. Beide Einsprüche gehen allerdings zurück auf den erzbischöflichen Siegler Heribert von Recklinghausen,[1376] der 1440 gemeinsam mit den Prokuratoren Bernhard von Lippe und Peter von Ypelar gegen die Einsetzung Stommelns als Pastor von St. Kolumba intervenierte[1377] und 1456 als Gegenkandidat des Paul Wilhelmi von Gerresheim in St. Laurenz auftrat.[1378] Während die Entscheidung zugunsten Stommelns auf der Grundlage des Privilegs von 1425/1429 in nur kurzer Zeit vor dem Scholaster von St. Gereon als Kommissar des Offizials erfolgte, der Stommel anschließend in sein Amt einsetzte,[1379] mussten die Pfarrgenossen von St. Laurenz sieben Jahre in Rom um ihr Recht streiten.[1380] Hier wurde der Widerstand wesentlich nachdrücklicher verfolgt. Auch bei der anschließenden Stellenbesetzung fand Heinrich Steinweg von Recklinghausen 1470 die Unterstützung des Patrons, der ihn gegen den Willen der Parochianen investierte,[1381] die Johann Peregrin präsentiert hatten.[1382] Wieder lassen sich hier die Interessen nicht klar trennen. Denn einerseits handelte es sich bei dem späteren Offizial und Generalvikar sicher um einen Vertrauten des Erzbischofs.[1383] Andererseits waren ihm unabhängig davon schon die Annaten Hyndals für das Kanonikat an St. Gereon zugefallen.[1384] Auch mit der Pfarrstelle selbst ließ er sich schließlich in Rom providieren.[1385] Zwar setzten sich die Pfarrgenossen 1475 mit ihrem Kandidaten durch und erreichten die Bestätigung ihrer Privilegien durch eine Bulle Papst Sixtus’ IV.[1386] Doch handelte es sich um einen Kompromiss – an dem erneut die vielen beteiligten Interessen abzulesen sind. Denn erstens wurde als Konzession an den Dompropst der Wahlmodus geändert. Fortan hatten die Pfarrgenossen (a) zwei Kandidaten zu präsentieren, bei denen es sich (b) um geistliche Doktoren handeln musste, die (c) von zwölf ‚Deputierten‘, ergänzt um neun weitere Beigeordnete, gewählt werden sollten.[1387] Zweitens musste Peregrin einen Teil seiner Einkünfte an Steinweg abführen,[1388] der zudem nach dessen Tod 1490[1389] doch noch die Pfarrstelle bekam.[1390]

Während in St. Kolumba seit 1503 der ehemalige Kaplan Dammone die Pfarrstelle bis zu seinem Tod 1542 versah[1391] und anschließend, wie in Klein St. Martin, keine weiteren Auseinandersetzungen mehr belegt werden können, ergibt sich damit für St. Laurenz nach wie vor die instabilste rechtliche Grundlage in der Innenstadt –[1392] natürlich mit Ausnahme von St. Brigida. Dort ähnelt die Situation am Beginn des 15. Jahrhunderts den benachbarten Kirchspielen. Die Pfarrstelle wurde nach dem Tod des Hermann von Roermondt 1403, also in der Hochphase des Schismas, von gleich drei Bewerbern beansprucht: dem schon im Zusammenhang mit St. Laurenz aufgetretenen Heinrich Hokelin aus Goch sowie Bado Bussen und Matthias Menekin. Sie konnten sich aber an der Kurie nicht durchsetzen, und so erging das Urteil zugunsten von Hermann de Arcka.[1393] Dieser wird als Mitglied eines ortsansässigen Patriziergeschlechts den Rückhalt maßgeblicher Kreise der Pfarrei genossen haben.[1394]

Ob Arcka sogar auf Betreiben der Parochianen ins Amt gelangte, muss allerdings offen bleiben. Sein damals noch junges Alter lässt lässt auf eine Protektion schließen.[1395] Eine Verbindung zur Abtei ist nicht zu beweisen. In einiger Hinsicht kann er als vergleichbar gelten zu den patrizischen Pfarrern des anderen Rheinvorstadtkirchspiels Klein St. Martin im 14. Jahrhundert,[1396] ohne dass es in St. Brigida Hinweise auf eine entsprechende Praxis in den Jahren zuvor gäbe.[1397] Wie jene kümmerte er sich zunächst weiter um seine geistliche Karriere und erstritt sich unter anderem eine Pfründe an St. Cassius in Bonn. Erst anschließend wird er wieder in St. Brigida fassbar.[1398] Vermutlich hatte er sich dort 1403 noch nicht endgültig durchgesetzt.[1399] Die Chancen darauf werden sich aber durch einen Kandidaten erhöht haben, der über gute Kontakte in Rom verfügte.[1400] Dass er erst spät vom Abt anerkannt wurde, mag zudem als ein weiterer Hinweis dafür gelten, dass es sich bei Arcka nicht um die Wahl des Klosters handelte – zumal er sich in den folgenden Jahren als renitent gegenüber der Abtei erwies.[1401] Insbesondere datiert just aus dem Jahr 1415, seit dem er auch in den Quellen als Pfarrer nachzuweisen ist, eine Vereinbarung mit den Parochianen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. Diese deutet zwar auf unterschiedliche Auffassungen hin, wurde aber nicht gerichtlich erstritten, sondern unter Vorsitz eines vom Rat ernannten ‚Obermanns‘ ausgehandelt und fiel recht günstig für die Pfarrgenossen aus. Ihnen stand die Verwaltung aller kirchlichen Renten und Gefälle zu. Zur Rechnungslegung konnte der Pastor mit Zustimmung des Kirchspiels hinzugerufen werden. Ferner vergaben die Kirchmeister die Stühle und Gräber in der Kirche. Dem Pastor verblieben die persönlichen Memorien und sein condum.[1402]

Auch in St. Brigida hatten sich damit die Standards des 15. Jahrhunderts als Arbeitsgrundlage des in der Vereinbarung erstmals genannten Kirchmeistergremiums als Verwaltungsorgan der Pfarrei etabliert.[1403] Zusammen mit der langen und im Folgenden unangefochtenen Amtszeit des Hermann de Arcka ergab sich so in diesem Kirchspiel eine für diese Zeit vergleichsweise ruhige Periode.[1404] Nicht zuletzt zeigte sich auch die weltliche Leitung der Pfarrei im Gegensatz zu ihren Nachbarn in Klein St. Martin, St. Kolumba und St. Laurenz wenig aktiv.[1405] Da es aber an über die Vereinbarung von 1415 hinausreichenden Rechtstiteln mangelte, geriet diese Balance im Dreieck zwischen Pfarrer, Abtei und Parochianen durch die Inkorporation aus dem Gleichgewicht.

Auch nach dem verlorenen Prozess in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts hatten die Parochianen nämlich ihre Rechtsauffassung beibehalten, dass ihnen die Auswahl des Pfarrers zustehe.[1406] Möglicherweise kam ihnen ein informelles – unverbrieftes – Mitbestimmungsrecht zu, oder sie hatten sich zumindest gelegentlich mit ihren Vorstellungen durchgesetzt. Hermann de Arcka mag dafür ein Beispiel sein. Es kam aber nie zu einer Klärung, aus der sich irgendwelche formalen Ansprüche ableiten ließen. In den 1450er-Jahren befanden sich die Pfarrgenossen damit in einer unbequemen Lage, da die Abtei Groß St. Martin, die kurz zuvor, 1448, die Bursfelder Reform angenommen hatte,[1407] die Unterstützung des Papstes fand.[1408] Die Inkorporation erfolgte pleno iure,[1409] das heißt, die Stelle wurde fortan von Mönchen des Klosters bedient, ohne dass die Parochianen noch irgendeine Einflussmöglichkeit hatten.[1410] Für Hermann de Arcka wurde eine jährliche Rente bestimmt[1411] und 1452 Ludolph Eschard zum neuen Pfarrer investiert,[1412] dessen Einsetzung 1459 auch in Rom gegen den Kandidaten der Pfarrgenossen, Johann Sudendorp, bestätigt wurde.[1413] 1461 erfolgte ad tollendum penutis et omnio omne dubium et scrupulum die nochmalige Bestätigung der Inkorporation durch eine Littera secunda incorporationis ecclesiae s. Brigidae cum illa s. Martini.[1414] Inzwischen war mit Johann Jakob vom Steeg (Streich) aus Königsbach bereits der zweite Mönch des Klosters als Pfarrer von St. Brigida angestellt worden.[1415]

Bei der Bewertung dieser Vorgänge im Vergleich mit der Entwicklung der laikalen pfarrkirchlichen Verwaltung inklusive des Mitbestimmungsrechts bei der Besetzung der Pfarrstellen in den anderen Kirchspielen der Innenstadt müssen immer die sehr spezifischen Aspekte der Situation in St. Brigida berücksichtigt werden. Dazu zählen nicht nur die allein topographisch wesentlich engeren Verbindungen und der verlorene Prozess des 13. Jahrhunderts. Dies wäre für sich weniger ein Hinderungsgrund gewesen, wie das Beispiel St. Alban vermuten lässt und die Tatsache, dass auch die beiden anderen Dompfarreien ihre Privilegien zwischenzeitlich im Wesentlichen eingebüßt hatten. Vor allem ist es die Verbindung mit einer Benediktinerabtei, durch die St. Brigida als singulär erscheint (abgesehen von St. Mauritius, das ebenfalls inkorporiert wurde). Das hat die Ausgangslage für die Parochianen zusätzlich erschwert. Es sollte allerdings auch an dieser Stelle nicht schematisch von einem Grundkonflikt zwischen Geistlichkeit und Bürgern ausgegangen werden. Vielmehr ist zunächst die Reformbestrebung – in geistlicher wie wirtschaftlicher Hinsicht – des Abtes Adam Meyer zu betonen, der als herausragende Persönlichkeit seiner Zeit gelten kann.[1416] Die Inkorporation ist in erster Linie in den Zusammenhang seines Wirkens einzuordnen und nicht primär gegen vermeintliche Emanzipationsbestrebungen der Pfarrei gerichtet gewesen. Ausdrücklich wurde im Rahmen der Bemühungen die prekäre ökonomische Lage des Klosters betont.[1417] Hinzu kommt, dass zunächst keinerlei Widerstand seitens der Pfarrgenossen belegt werden kann. Dies mag auch mit der zu dieser Zeit wenig ausgebildeten politischen Prägung des Kirchmeistergremiums in Zusammenhang stehen.[1418] Dass einer der drei damals belegbaren Kirchmeister, Conrad Hunt, sein Grab in Groß St. Martin fand,[1419] deutet zudem auf ein gutes Verhältnis hin. Einzig das fast rituelle Festhalten an dem Anspruch auf Mitbestimmung bei der Besetzung der Pfarrstelle durch die Nomination eines eigenen Kandidaten gegen den von Meyer eingesetzten Eschart spricht gegen diese Vermutung. Doch haben die Pfarrgenossen in den folgenden Jahrhunderten immer wieder versucht, eigene Kandidaten durchzusetzen – ohne sich jemals durchsetzen zu können.[1420] So gesehen handelte es sich eher um eine Frage des Prinzips (der Aufrechterhaltung ihres Anspruchs) denn um eine grundsätzliche Ablehnung beispielsweise der monastischen Seelsorge.[1421] Nicht zuletzt gewann die Stelle innerhalb des Klosters eine große Bedeutung für die ‚Ämterlaufbahn‘ und wurde daher meist von exponierten Mitgliedern des Konvents versehen,[1422] darunter viele spätere Äbte.[1423] Doch ebendiese Persönlichkeiten waren umso weniger bereit, sich in der Verwaltung der Pfarrei marginalisieren zu lassen, und so entzündeten sich die viel entscheidenderen Konflikte in der Folge vor allem an den Kompetenzen, die seit dem 14. Jahrhundert in der Innenstadt zunehmend in die Zuständigkeit der Parochianen fielen. Zudem begann sich in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts in St. Brigida eine Reihe von politisch ambitionierten Persönlichkeiten in der pfarrkirchlichen Verwaltung zu engagieren, allen voran der spätere Bürgermeister Johann von Rheidt [936].

Treffendstes und erstes Beispiel für das dadurch entstehende Konfliktpotenzial ist der Bau einer neuen Schule nur drei Jahre nach der Inkorporation,[1424] der die Parochianen dazu veranlasste, selbst über die Einstellung des Lehrers entscheiden zu wollen.[1425] Ihren Höhepunkt erreichten die Auseinandersetzungen seit dem Ende des Jahrhunderts, als sich innerhalb der Pfarrei eine Partei um den im Zusammenhang mit den Unruhen von 1513 hingerichteten Rheidt durchsetzte,[1426] die schon zuvor auf Konfrontationskurs zum damaligen Pfarrer und späteren Abt Heinrich Smysinck de Lippia gegangen war.[1427] Dabei war noch in den 1480er-Jahren die umfängliche Erweiterung der baulich eng mit dem Kloster verbundenen Kirche in wiederholt ausdrücklich betonter Eintracht mit der Abtei betrieben worden – vermutlich auch mit Smysinck, der ein enger Vertrauter des Abtes Adam Meyer war.[1428] Es wurde sogar eine fruntliche Stuyre dazugegeben.[1429] Auch fachlich wird gegen den ehemaligen Weltpriester und berühmten Prediger wenig einzuwenden gewesen sein.[1430] Doch schon damals kam es zum Konflikt des Pfarrers und der Kirchmeister mit dem Offermann, der sich auf die Unterstützung der ‚Gemeinde‘ berief. Diese wurde neben Rheidt durch den späteren Bürgermeister (1505–1521) Konrad Schurenfelds [1013] und die Ratsherren Konrad von Gemont (1480–1505), Johann zur Heggen (1481–1487), Johann (1480–1496) und Engelbrecht Moll (1488–1503) sowie Dietrich Teschenmecher vertreten.[1431] 1494 ließen Rheidt und Schurenfelds, damals bereits se pro provisoribus ecclesie paroch. supredicte gerentium, Smysinck durch den Rat den Fortbau am Pastorat untersagen.[1432] Der beanspruchte im Gegenzug für sich das Recht, nicht nur die Schulmeister, sondern auch die Küster und Kapläne anzustellen, und setzte sich mit dieser Forderung zweimal in Rom durch.[1433] Ein weiters Konfliktfeld tat sich auf, als er nach seiner Resignation auf das Pfarramt 1499 zum Abt gewählt wurde[1434] und die Kirchmeister gegen den zu seinem Nachfolger bestimmten Prior Heinrich von Wachtendonk –[1435] taktisch nicht ungeschickt – den Offizial des Dompropstes Heinrich Irlen als Kandidaten vorschlugen.[1436]

Der Streit zog sich über weitere sechs Jahre hin und wurde erst nach dem Ableben sowohl Heinrich Smysinks in der Kirchendienerfrage als auch Heinrich Irlens in der Pfarrerfrage im Jahr 1505 durch einen umfassenden Kompromiss entschieden.[1437] Nach Irlens Tod war Wachtendonk an der Kurie als Pfarrer anerkannt worden. Dagegen protestierten die Kirchmeister erneut, akzeptierten jedoch schließlich den surrogirten Pfarrer – allerdings nicht, ohne notariell ausdrücklich festzuhalten, dass ihnen das Recht zustehe, den Pfarrer zu kiesen, präsentiren oder nominiren.[1438] Im Gegenzug erhielten sie von Abt, Konvent und dem Pfarrer Rechte in der pfarrkirchlichen Verwaltung zugebilligt. So konnten sie fortan (a) selbst die Kapläne ein- und abzusetzen. Die Abstimmung erfolgte mit dem Pastor zusammen. Wenn dieser im unterlegenen Stimmenteil war, besetzte er einen und die Kirchmeister den anderen. Die zwei Vikarien bzw. Offizien der Altäre zum Hl. Kreuz und des Hl. Kunibert und alle anderen Offizien der Kirche sollten die Kirchmeister vergeben. (b) Die Ein- und Absetzung des Offermanns stand ausschließlich dem Kirchspiel bzw. den Kirchmeistern zu, baußen den Pastoir, wie das auch von alters ist gewohnlich gewesen. (c) Bei der Schulmeisteranstellung wurde der Pfarrer ebenfalls außen vor gelassen. Ein Einspruchsrecht wurde ausdrücklich ausgeschlossen.[1439] Noch im selben Jahr (3. September) wurden Wachtendonk feierlich in den Besitz der Kirche gesetzt[1440] und der Vergleich 1506 in Rom bestätigt.[1441] Damit verfestigte sich in St. Brigida um die Jahrhundertwende eine Regelung, die in den wesentlichen Punkten über die folgenden Jahrhunderte Bestand haben sollte.[1442] Gleichwohl waren die Pfarrgenossen weiterhin nicht bereit, ihren Anspruch auf Mitwirkung bei der Besetzung der Pfarrstelle aufzugeben. Noch bei der nächsten Gelegenheit ließen sie – mit Genehmigung des Rates – die Glocken zur Wahl läuten[1443] und zogen erneut gegen die Abtei vor Gericht, die sich aber den Vertrag von 1505, wie bei jeder weiteren Bestellung eines Pfarrers bis ins 18. Jahrhundert, bestätigen ließ.[1444] Anschließende Auseinandersetzungen sind zwar nicht überliefert, doch bezeichneten die Kirchmeister noch Ende des 16. Jahrhunderts ihren amtierenden Seelsorger nur als ‚eingesetzten (gesatzten) Pfarrer‘.[1445]

[1349] S. dazu im Einzelnen Kap. 2.4.

[1350] Vgl. dazu allgemein Brandmüller, Konzil; jetzt auch Müller/Helmrath, Konzilien.

[1351] Vgl. Brandmüller, Konzil II, S. 388 ff., zu den Beschlüssen im Einzelnen; auch Hübler, Reformation, bes. S. 230.

[1352] Vgl. dazu umfassend Helmrath, Konzil; jetzt auch Sudmann, Konzil; Müller/Helmrath, Konzilien.

[1353] Nominiert am 25. Juli 1476; vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 96 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 96.

[1354] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 97 ff. = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 97 ff.; Schmid, Stifter, S. 92 f.; Tewes, Bursen, S. 445. Zu den Gegenkandidaten Keussen, Matrikel, Rekt. 240,16, 277,31; Tewes, Bursen, S. 445 f., 448; Militzer, Protokolle, S. 623.

[1355] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 152 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 152.

[1356] Präsentiert und investiert am 1. Juni 1496; vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 127 f. = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 127 f.

[1357] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 149 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 149. Vgl. auch das Testament Harderwijks mit Bestimmungen über den bei seinem Tod noch anhängigen Prozess bei Keussen, Regesten, S. 314 ff., Nr. 2372 f.

[1358] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 151 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 151 (Nomination, 24. August 1503).

[1359] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 152 f. = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 152 f. (26. November 1503).

[1360] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 156, 160 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 156, 160, zu 1504 und 1506.

[1361] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 152 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 152. S. auch unten zum finanziellen Aufwand eines Prozesses in Rom anhand des Beispiels St. Laurenz. S. zur Bautätigkeit allgemein in dieser Zeit Kap. 3.2.1.

[1362] S. Kap. 2.3.2. Gewählt und vereidigt am 22. Februar 1431; vgl. AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 15 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 16; HAStK, HUA 2/10757a = Knipping, Papierurkunden, S. 287. Nominiert am 29. Februar; vgl. Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 17 (Original nicht erhalten).

[1363] Vgl. Keussen, Regesten, S. 82 f., Nr. 566 f. S. auch Kap. 2.2.4, bes. Anm. 1158, zu weiteren Überlegungen bzgl. der Hintergründe.

[1364] 18 Mark per privationem an den Kölner Weihbischof Johann Schlechter de Tremonia (22. März 1441); vgl. Hayn, Päpste, S. 138, Nr. 340. Zu diesem Keussen, Matrikel, Rekt. 283,6.

[1365] S. zu der umstrittenen Besetzung auch Kap. 2.2.4; vgl. AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 16 (zwei Urkunden) = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 26 f.; Groten/Huiskes, Beschlüsse I, S. 483, Nr. 62. Zu den späteren Anfeindungen Keussen, Regesten, S. 205, Nr. 1549, S. 208, Nr. 1568; auch Groten/Huiskes, Beschlüsse I, S. 491, Nr. 22. Zudem ist die Rede davon, dass Breda seine Stelle bald nach Amtsantritt verteidigen musste; vgl. Keussen, Regesten, S. 204, Nr. 1544. Schon damals setzte sich die Stadt für ihn beim Papst ein.

[1366] Vgl. AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 18 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 31 (20. November).

[1367] Vgl. AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 19 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 33.

[1368] Vgl. AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 21 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 34 (Bevollmächtigung des Wahlgremiums, 20. Oktober 1498); AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 20 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 35 (Aufforderung zur Wahl, 28. Oktober); AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 21 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 34 (Aufforderung zur Nomination, 29. Oktober); AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 22 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 36 (Präsentation vor der Äbtissin, 30. Oktober); AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 23 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, B 1 37 (Investitur durch den Offizial, 4. November).

[1369] Vgl. AEK, PfA St. Maria im Kapitol, Best. Pfarrei Klein St. Martin B I 17, zu 1483; AEK, Erzbistum Köln U 44 (Regest bei Schäfer, Pfarrarchiv S. Maria im Kapitol, A I 136), zu 1486. Auch Tewes, Bursen, S. 462, vermutet, dass schon die in Kap. 2.2.4 genannten Anfeindungen von Personen im Umkreis der Äbtissin von St. Maria im Kapitol ausgegangen waren.

[1370] S. dazu neben Kap. 2.2.4 vertiefend für das 16. Jahrhundert auch Kap. 3.4.

[1371] 1480–1504 Rat, Kanzler, Offizial und Zehntkollektor des Kölner Erzbischofs. Studium in Erfurt (1460) und Bologna (1479 Dr. decr.), 1470–1504 Rat des Landgrafen von Hessen, 1477–1484 Kaplan des Erzbischofs von Mainz. 1460–1504 Kanoniker, 1478–1504 Scholaster und 1484–1504 Propst von St. Peter in Fritzlar, 1466–1473 Kanoniker in Wetter, 1483–1504 Kanoniker und 1487–1504 Scholaster von St. Cassius in Bonn, 1487–1504 Kanoniker und 1495–1504 Propst von Xanten, 1488–1500 Propst von St. Severin in Köln, 1493–1504 Priesterkanoniker am Dom, 1495 Propst in Xanten, 1496 Kandidat für die Dekanie von St. Maria ad Gradus, die er aber an Erzbischof Hermann IV. von Hessen abtrat, 1500–1504 Propst von St. Stephan in Mainz. Er starb am 15. Februar 1504; vgl. Schmidt-Bleibtreu, Stift, S. 232; Militzer, Protokolle, S. 661 f.; Ennen, Geschichte III, S. 799.

[1372] Auch der Kaiser beanspruchte das Recht der ersten Bitte; vgl. Ennen, Pfarrsystem, S. 28.

[1373] So Ennen, Geschichte III, S. 799. Auch Löcherbach, Geschichte, S. 39 f., geht davon aus, dass Tute 1490 eingestellt worden war, und nimmt als Indiz dafür, dass er am 19. Oktober 1490 seine Vikarie an St. Aposteln niederlegte. Seine Annahmen können jedoch (unter Verweis auf Anm. 1262) als fragwürdig bezeichnet werden. Militzer, Geistliche I, S. 664 f., und Ders., Protokolle, S. 695, verzeichnet Tute 1483–1512 als Kanoniker von St. Aposteln. Vmtl. bezieht sich die Angabe bei Löcherbach aber auch auf eine Domvikarie, auf die Tute nach Militzer, Protokolle, S. 414, Nr. 1724, tatsächlich zu diesem Datum resignierte.

[1374] Dieser Ablauf geht hervor aus der recht dünnen Quellenlage, besonders aus einem Antwortschreiben der Stadt an den Erzbischof vom Oktober 1493, das auch eine Abschrift des erzbischöflichen Schriebs enthält; vgl. HAStK, VuV N 1446,2. Das Schreiben Kaiser Friedrichs III. für Mengin stammte nach einer unbelegten Angabe von Ennen, Geschichte III, S. 799, vom 8. September 1491. Das päpstliche Mandat vom 3. Juli 1493 ist erhalten unter HAStK, HUANA 2/303 = von den Brincken, Haupturkundenarchiv, S. 75. Wieso Löcherbach, Geschichte, S. 39 f., davon ausgeht, dass Tute seit dem 3. November 1491 unbestritten als Pfarrer amtierte, wird hieraus allerdings nicht ersichtlich.

[1375] Löcherbach, Geschichte, S. 40 f., hat ihn noch 1501 auf der Stelle. Ein Nachfolger ist erst für 1521 zu belegen; vgl. Tücking, Geschichte, S. 347. Er hat allerdings keine nachhaltigen Spuren in der Verwaltung der Pfarrei hinterlassen, war zudem 1501 in Rom (vgl. Keussen, Regesten, S. 308, Nr. 2324) und kann 1483–1520/1530 mit diversen Pfründen in Köln belegt werden: 1483–1512 an St. Aposteln (vgl. Militzer, Geistliche I, S. 664 f.; Keussen, Matrikel, Rekt. 244,6), 1501 und 1520 am Dom (vgl. ebd.; Militzer, Geistliche I, S. 664 f.; Keussen, Prozess-Akten, S. 64, Nr. 99; nach HAStK, Slg. Alfter 73, f. 62IV, 62VII, dort schon 1484–1490 Vikar), 1512–1530 an St. Severin (vgl. Schmidt-Bleibtreu, Stift, S. 277); 1520 auch Dekan von St. Viktor in Xanten (vgl. Keussen, Prozess-Akten, S. 64, Nr. 99).

[1376] Vgl. zu diesem Keussen, Matrikel, Rekt. 185,53.

[1377] Vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 62 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 62. Dazu auch Tewes, Bursen, S. 440, der davon ausgeht, dass „bestimmte Kräfte“ im Domkapitel die Einsetzung des Pariser Realisten Stommeln hintertrieben, die er jedoch nicht näher benennt.

[1378] Vgl. Keussen, Regesten, S. 143, Nr. 1131.

[1379] Sowohl der Tod des Vorgängers Creyt (s. Kap. 2.3.1), als auch das genannte Urteil sind für das Jahr 1440 belegt; vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 62 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 62. Stommeln resignierte allerdings bereits nach nur zwei Jahren wieder auf sein Amt, dass er – möglicherweise unter dem Einfluss von Erzbischof Dietrich II. von Moers, der ob ihrer gemeinsamen prokonziliaren Haltung als Förderer Hulshouts vermutet werden kann – gegen dessen Rektorat der Kapelle St. Apern eintauschte; vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 63 = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 63. Der von Kulenkampff, Stifter, S. 444 ff., angedeutete Widerstand seitens der Parochianen findet in den Quellen keine Entsprechung und muss auch aufgrund der von Tewes, Bursen, S. 440, herausgearbeiteten albertistischen Prägung beider Kandidaten und einiger 1440 wählender Pfarrgenossen (vor allem von dem Busches) sowie der auch anschließenden festen Bindung an die Laurentianaburse, die Hulshout mitbegründet hatte, skeptisch betrachtet werden. Jost, Sancta Colonia, S. 431 (ohne Beleg), behauptet gar, Hulshout habe schon während der Amtszeit Stommelns die Pfarrgeschäfte geführt.

[1380] Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D I 18–26 (19. Januar–28. Oktober 1456, 4. August 1458, 16. September 1463). Vgl. auch die Rechnung der Auslagen in dem Prozess der Pfarrkirche St. Laurenz, um dem Kirchspiel das Recht der Mitbestimmung bei der Besetzung der Pfarrstelle zu erhalten (1453–1463): ebd. D II 172; unter ebd. D II 173, f. 1v–2r, auch eine Rechnung über die Kosten für einen Prozess um eine Reise nach Rom zum Erhalt der Pfarrkirche (1457). Verschiedene Urkunden und Bittschriften (nach Rom) zur Erlangung des Präsentationsrechts für die Pfarrgenossen von St. Laurenz nebst Empfehlungsschreiben der Herzögin von Berg (Sophia von Sachsen-Lauenburg), des Kölner Rates und des Propstes von St. Maria ad Gradus unter ebd. D II 13. Am 16. Juni 1463 bestätigte Papst Pius II. (1458–1464) die Bullen seiner Vorgänger; vgl. ebd. D I 27; ebd. D II 11, f. 1v (Inhaltsverzeichnis eines Sammelbandes, die Abschrift der Bulle selbst ist nicht erhalten). Die Angabe bei Keussen, Matrikel, Rekt. 135,62, Gerresheim – der seit 1451 Pfarrer von St. Alban war (s. Kap. 2.3.2) – sei 1456 zum Pfarrer von St. Paul bestimmt worden, ist ein Irrtum: Auch das dieser Aussage zugrunde liegende Original (HAStK, Brb. 23a, f. 31r) hat St. Laurenz.

[1381] Vgl. series pastorum (Beilage zu AEK, Slg. Roth 27), f. 9v.

[1382] Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 15, f. 4r f. (Kandidatenkür, 28. Oktober 1470); ebd., f. 5r (Präsentation, 7. November). Zu dieser Angelegenheit vmtl. auch Militzer, Protokolle, S. 148, Nr. 604, S. 149, Anm. 499, S. 171, Nr. 698. Am 21. Oktober 1473 beauftragte Papst Sixtus IV. seinen Kommissar mit der Untersuchung und Entscheidung; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D I 33.

[1383] Steinweg war ein Verwandter des Professors an der Kölner Juristischen Fakultät Johann Bongard de Pomerio de Colonia, wurde 1452/1453 in Köln immatrikuliert (Dr. decr.), war 1470–1498 Professor an der Juristischen Fakultät in Köln, 1480–1498 Offizial und 1490–1495 Generalvikar (zusammen mit Ulrich Kreidweiß); vgl. Keussen, Matrikel, Rekt. 246,12, Rekt. 256,20; Ders., Universität, S. 456, Nr. 118; Güttsches, Generalvikare, S. 40 f., Nr. 14; Militzer, Protokolle, S. 692. Außerdem hatte er diverse Pfründe inne: 1469 Propst des Liebfrauenstifts in Hofgeismar, 1470 Kanoniker, 1474–1499 Propst von St. Georg, 1470–1498 Kanoniker von St. Gereon, 1472–1498 Priesterkanoniker am Kölner Dom, 1478 Propst von St. Patroklus in Soest, 1497–1498 Kanoniker von St. Andreas; vgl. Corsten, Geschichte, S. 121 f.; Nattermann, Geschichte, S. 281 f.; Militzer, Protokolle, S. 600, 692; Ders., Geistliche I, S. 635 f.; Kisky, Domkapitel, S. 98, Nr. 69 (z. T. mit irrigen Angaben); Hayn, Päpste, S. 171, Nr. 548. Vgl. auch Tewes, Bursen, S. 271 f., 667.

[1384] Vgl. Hayn, Päpste, S. 158, Nr. 472, zum 18. November 1470.

[1385] Vgl. Hayn, Päpste, S. 182, Nr. 621 (21. Oktober 1473). Er war 1464–1476 Prokurator in Rom; vgl. Militzer, Protokolle, S. 692; vgl. auch Keussen, Matrikel, Rekt. 256,20, und Ders., Regesten, S. 209, Nr. 1579, zu einem Streitfall 1473 und 1476.

[1386] Vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 15, f. 7r (Transsumpt); ebd., f. 9r ff. (Abschrift). Die Stelle ist noch am 6. März 1476 in Rom als vakant genannt, dann wurde auch dort Johann Peregrin de Berka offiziell eingesetzt; vgl. Hayn, Päpste, S. 166, Nr. 521.

[1387] S. die Angaben in Anm. 1386. Der Wahlmodus wurde erstmals 1499 angewandt; vgl. series pastorum (Beilage zu AEK, Slg. Roth 27), f. 10r; AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 15, f. 21r. Diese Regelung bewegte sich allerdings im Rahmen des damals Üblichen, wie es auch in St. Kolumba und Klein St. Martin praktiziert wurde (s. Kap. 2.3.1).

[1388] Hayn, Päpste, S. 166, Nr. 521 (8. August 1477): 100 Florin per silentium impostitum Henrico Steynwech (assignation pension 40 flor. super fructtibus ecclesie s. Laurentii).

[1389] Vgl. Keussen, Matrikel, Rekt. 280,13.

[1390] So die series pastorum (Beilage zu AEK, Slg. Roth 27), f. 10r. Angesichts seiner vielfältigen weiteren Ämter wird er kaum residiert haben, entsprechend ist er auch sonst nicht in der Verwaltung der Pfarre zu belegen, doch ist für diesen Zeitraum kein anderer Seelsorger in dem Kirchspiel nachweisbar, außerdem wurde nur zwei Wochen nach Steinwegs Tod am 5. (vgl. Schäfer, Stiftsherrenbildern, S. 96, Anm. 4) oder 3. März 1499 (vgl. Keussen, Matrikel, Rekt. 256,20) ein neuer Pfarrer bestimmt; vgl. AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 15, f. 21r.

[1391] Als Kaplan belegt vom 26. Juni bis 4. August 1503; vgl. Keussen, Regesten, S. 320, Nr. 2394. Er starb kurz vor dem 18. August 1542 und wurde in St. Kolumba begraben; vgl. AEK, PfA St. Kolumba A I 232 f. = Schäfer, Pfarrarchiv S. Kolumba, A 232 f.; Ferrier, St. Kolumba-Pfarre, S. 51; von Mering/Reischert, Bischöfe I, S. 439.

[1392] Die Einsetzung des Johann Blankbiel nach dem neuen Modus 1499 war unumstritten; vgl. series pastorum (Beilage zu AEK, Slg. Roth 27), f. 10r; AEK, Domarchiv, Best. Pfarrei St. Laurentius D II 15, f. 21r. Anschließend kam es aber noch im gesamten 16. Jahrhundert zu tief greifenden Verwerfungen, die u. a. auch mit dieser ungeklärten Situation zu tun gehabt haben dürfen; s. dazu ausführlich Kap. 3.4.1.

[1393] Vgl. Sauerland, Urkunden VII, S. 152 f., Nr. 382 (5. Juni 1403); auch Tellenbach, Repertorium II, Sp. 495.

[1394] Es handelte sich allerdings nicht – wie von Militzer, Geistliche I, S. 68, und Keussen, Matrikel, Rekt. 154,36, angegeben – um den Sohn des mehrfachen Kölner Bürgermeisters Johann de Arcka (vgl. Herborn, Führungsschicht, S. 517; Ders., Rekonstruktion, S. 127 f.), der 1427 immatrikuliert wurde, seit 1449 als Kanoniker des Andreasstifts (vgl. HAStK, HUA 2/12232 = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. V, S. 89) und 1462–1466 als Dekan von St. Kastor in Koblenz (vgl. Schmidt, Quellen II, S. 228, Nr. 2112 f., S. 414 f., Nr. 1, S. 421, Nr. 6, S. 425 f., Nr. 10, S. 426 ff., Nr. 12, S. 432 f., Nr. 13, S. 441 ff., Nr. 16, S. 446 f., Nr. 17, S. 508, Nr. 73 f.) belegt und noch bis 1474 bzw. 1482 in Köln im Schrein nachgewiesen werden kann; vgl. Militzer, Geistliche I, S. 68; vgl. auch Schäfer, Pfarrarchiv S. Ursula, B 1 39 (Original nicht erhalten), zu einer Stiftung an St. Maria Ablass vom 22. Juni 1489 (damals als Pleban von St. Maria in Koblenz bezeichnet). Denn der Pfarrer von St. Brigida war 1451 bereits über 70 Jahre alt (vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 11 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 11; Hammer, Reform, S. 35) und ist zudem schon 1400 (vgl. Sauerland, Urkunden VII, S. 29, Nr. 79; auch Tellenbach, Repertorium II, Sp. 495) und von da an recht durchgängig (vgl. Kürten, Stift I, S. 350, mit Belegen bis 1443; nach ebd. II, S. 275, bis 1452) auf dem Kanonikat an St. Kunibert zu belegen, das Militzer, Geistliche I, S. 68, ihm erst seit 1440 und Keussen, Matrikel, Rekt. 154,36, ihm ab 1443 zuschreiben. Dass es sich dabei schon um den gemeinten Pfarrer von St. Brigida und nicht um einen weiteren Hermann de Arcka handelt, wie es die Angabe von Hammer, Reform, S. 35, nahelegt, die nach HAStK, Makkabäer RuH 1, f. 21r (‚ehemaliger Pastor von St. Brigida, nun Kanoniker von St. Kunibert‘), davon ausgeht, dass der Betreffende die Pfründe erst nach seiner Resignation erhalten habe, belegt HAStK, Kunibert U 1/492, wo zu 1434 bereits beide Titel geführt sind. Der Brigidenpfarrer und Stiftsherr von St. Kunibert, wahrscheinlich ein Cousin des genannten Bürgermeisters, dürfte demnach auch identisch sein mit dem für 1413–1415 geführten Kanoniker von St. Cassius in Bonn (vgl. Höroldt, Stift, S. 252), während unter dem für 1438 belegten Siegler der Kölner Kurie dieses Namens (vgl. HAStK, Makkabäer RuH 1, f. 34r, 179r) der o. g. Kanoniker von St. Andreas zu vermuten ist.

[1395] Die Familie hatte ihren Sitz in St. Brigida am Altermarkt (vgl. Militzer, Kölner, S. 1 f., Nr. 3; Keussen, Topographie I, S. 102a, Nr. 5), sodass eine entsprechende Einflussnahme nicht auszuschließen ist.

[1396] Erinnert sei vor allem an Johann Schwartze vom Hirtz (ab 1359); s. Kap. 1.2.3.

[1397] Die Quellenlage für mögliche Amtsinhaber ist – wie allerdings in Klein St. Martin auch – für die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts sehr dünn. Insgesamt muss die Lage hier nach dem verlorenen Prozess am Ende des 13. Jahrhunderts als ungeklärt gelten; s. dazu die Überlegungen in Kap. 1.2.3.

[1398] Erlangung des Kanonikats 1413; vgl. Sauerland, Urkunden VII, S. 385, Nr. 952. Nach Höroldt, Stift, S. 252, bis 1415 in Bonn. Aus diesem Jahr stammt auch der erste Quellenbeleg als Pastor; vgl. HAStK, Brb. 5, f. 112r = Höhlbaum/Keussen, Kopienbücher III, S. 102. Dass es dabei um die (bauliche) Verwahrlosung der Kirche geht, deutet stark darauf hin, dass sich Arcka bis dahin kaum gekümmert hatte.

[1399] Opladen, Groß St. Martin, S. 200, hat ihn ohne Angabe von Gründen erst ab 1406. Der Kaplan Forst gibt in seinen ‚Materialien zur Pfarrgeschichte von St. Brigida‘ (in HAStK, GA 69b, eingebundener mehrteiliger Beitrag als Beiblatt der ‚Kölnischen Zeitung‘ von 1816 f., hier S. 11) an, er sei um 1410 vom Abt angestellt worden. Diese Aussagen sind aber allesamt wenig glaubwürdig. Forst selbst hat in der Korrektur seiner Aufzeichnungen unter HAStK, GA 69a, S. 9, ebenfalls schon einen Beleg für 1406 (danach wohl auch Opladen).

[1400] Schon 1400 heißt es, er sei vom Papst providit de pluribus beneficiis; Sauerland, Urkunden VII, S. 29, Nr. 79. Er erlangte anschließend nicht nur die Pfarrstelle von St. Brigida und das Kanonikat an St. Kastor, sondern verteidigte auch seine Pfründe an St. Kunibert; vgl. HAStK, Kunibert U 1/492.

[1401] Er führte 1422 eine Auseinandersetzung mit dem Kloster um Opfergefälle, die Heinrich von Neuss vermacht hatte; vgl. Kessel, Antiquitates, S. 339, Nr. 53.

[1402] Vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 1 ff.; das Zitat ebd., S. 7. Vgl. auch Opladen, Groß St. Martin, S. 209. Anschließend, besonders zu Beginn der 1420er-Jahre, ist Arcka wesentlich regelmäßiger in der Pfarrei nachzuweisen; vgl. HAStK, HUA 3/9529 = Keussen, Urkunden-Archiv Inv. III, S. 109 (Kauf einer Erbrente für eine Memorie, 1. Juli 1420); Kessel, Antiquitates, S. 339 ff., Nr. 53 (Auseinandersetzung mit dem Kloster, 1422; s. o.); AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 9 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 9 (Prozess gegen den Kaplan von St. Michael, 1423); auch Kessel, Antiquitates, S. 342 ff., Nr. 54. In der Folge scheint er sich dagegen hauptsächlich um sein Kanonikat an St. Kunibert gekümmert zu haben; vgl. die Einzelbelege bei Kürten, Stift I, S. 350 f. Seit 1427 zudem an der Universität; vgl. Keussen, Matrikel, Rekt. 154,36.

[1403] S. dazu Kap. 2.2.3. Zwei der drei genannten Kirchmeister waren zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vmtl. nicht mehr am Leben. Die Einigung berichtet nur rückblickend von bestimmten umstrittenen Aktivitäten in den vergangenen Jahren.

[1404] Unter Verweis auf Anm. 1394 wird deutlich, dass es sich nicht – wie Opladen, Groß St. Martin, S. 200, angibt – um zwei verschiedene Pfarrer aus diesem Geschlecht, Hermann (für 1406 und 1437) und Heinrich (bis 1451), handelte, zumal es sich bei dem 1451/1452 resignierten den Quellen zufolge noch um Hermann de Arcka handelte; vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 11 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 11; Kessel, Antiquitates, S. 363 ff., Nr. 63, S. 364. In den gesamten vier Jahrzehnten taucht nur einmal, 1423, in einer römischen Urkunde und wohl irrig der Name Heinrich de Arcka auf; vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 9 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 9.

[1405] S. Kap. 2.2 zu den prosopographischen Hintergründen.

[1406] S. dazu Kap. 1.2.3. Vgl. Opladen, Groß St. Martin, S. 135.

[1407] Vgl. dazu Hammer, Reform, bes. S. 25 ff.

[1408] Vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 10 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 10, zu einem Schreiben von Papst Nikolaus V. (1447–1455) an den Dekan von St. Kastor, die Inkorporation der Pfarrei St. Brigida nach Groß St. Martin zu überprüfen, da die verarmten Verhältnisse das Festhalten an der Reform erschwerten (4. Februar 1449).

[1409] Der Beschluss des Dekans von St. Kastor (12. November 1450) unter HAStK, HUA 1/12297a = Knipping, Papierurkunden, S. 315. Abschrift der Bulle Papst Nikolaus’ V. (4. Februar 1452) unter AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 242; auch HAStK, Kirchensachen 19-5 (St. Brigida); gedr. bei Kessel, Antiquitates, S. 362 ff., Nr. 63.

[1410] Offiziell war der Abt pastor primarius der Pfarrei. Er schlug dem Dompropst als Archidiakon einen seiner Mönche zur Investitur vor; vgl. Opladen, Groß St. Martin, S. 192. Die Parochianen behielten aber die Kontrolle über das Fabrikgut wohl in dem 1415 vereinbarten Sinne, vermögensrechtlich betroffen war nur das Benefizialgut bzw. die Pfarrpfründe; vgl. zu den Rechten der Laienvertreter in inkorporierten Pfarreien auch Schröcker, Kirchenpflegschaft, S. 135 ff., bes. 137.

[1411] Vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 11 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 11.

[1412] Am 19. September 1452 vom Offizial des Dompropstes; vgl. Kessel, Antiquitates, S. 369 f., Nr. 65; auch Hammer, Reform, S. 36.

[1413] Vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 240. Vgl. auch Kessel, Antiquitates, S. 370, Anm. 1. Bei Sudendorp handelte es sich um den späteren Dekan von St. Maria ad Gradus (1460–1478) und Kanoniker von St. Aposteln (1464–1471); vgl. Keussen, Matrikel, Rekt. 261,2 (1454 immatrikuliert, Bacc. decr., Dr. decr.); Militzer, Protokolle, S. 704; von den Brincken, Stift St. Mariengraden, S. 719; Hardegen, Kanonikerstift, S. 228 f., Nr. 26.

[1414] Vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 253.

[1415] Am 24. April 1459 investiert; vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Abtei Groß St. Martin A I 178 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, A I 88.

[1416] Dazu ausführlich Hammer, Reform.

[1417] Vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 10 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 10, zu einem Schreiben von Papst Nikolaus V. an den Dekan von St. Kastor, die Inkorporation der Pfarrei St. Brigida nach Groß St. Martin zu überprüfen, da die verarmten Verhältnisse das Festhalten an der Reform erschwerten (4. Februar 1449).

[1418] S. dazu oben, Kap. 2.2.3.

[1419] Vgl. Kuske, Quellen III, S. 295, Nr. 190; HAStK, Test. P 3/127.

[1420] S. einige weitere Beispiele unten.

[1421] Dies mag sich später geändert haben; s. dazu Kap. 3.4.2.

[1422] Vgl. Hammer, Reform, S. 36.

[1423] Der auf Eschard folgende Johann Jakob vom Steeg (Streich) aus Königsbach (investiert am 24. April 1459; vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Abtei Groß St. Martin A I 178 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, A I 88) wurde 1473 als Gegenkandidat des Abtes von St. Pantaleon eingesetzt, konnte sich allerdings nicht behaupten; vgl. Hilliger, Urbare, S. XXII. Er war 1478 Administrator des Klosters Seligenstatt, 1486 des Kapitels der Bursfelder Kongregation und starb 1494 als Abt von St. Paul in Utrecht an der Pest; vgl. Opladen, Groß St. Martin, S. 201; Hilliger, Urbare, S. XXII.; Militzer, Protokolle, S. 692. Marsilius von Venlo (1473–1480) war nach seiner Zeit als Pfarrer Abt von St. Katharina bei Groningen (Siloe); vgl. Opladen, Groß St. Martin, S. 177, 201. Sein Nachfolger Heinrich Smysing de Lippia (22. Dezember 1480 vom Abt präsentiert; vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 12 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 12) wurde nach seiner Resignation 1499 Abt von Groß St. Martin; vgl. Opladen, Groß St. Martin, S. 173, 201.

[1424] Vgl. Kessel, Antiquitates, S. 373 f., Nr. 68, zur Einigung mit der Abtei über die Baumaßnahmen unter Ungehung des Pfarrers (11. Oktober 1455).

[1425] Am 21. April 1457 legte der Pfarrer notariell Verwahrung ein gegen die damaligen Kirchmeister, die gegen das seit unvordenklicher Zeit dem Pfarrer zustehende Recht, den Leiter der Pfarrschule von St. Brigida zu prüfen, zu ernennen und nach Gutbefinden abzusetzen, den schon o. g. Johann Sudendorp zum Schulleiter eingesetzt hatten; vgl. Kessel, Antiquitates, S. 377 f., Nr. 71. Demnach hatte das Recht bis dahin dem Pfarrer zugestanden. Ein Schulmeister ist in St. Brigida erstmals 1365 erwähnt; vgl. HAStK, Groß St. Martin U 2/77; Frenken, Schulwesen, S. 785b; Opladen, Groß St. Martin, S. 222; s. auch Kap. 2.1.2. Über den Ausgang der Auseinandersetzung ist nichts bekannt, doch 1505 wurde die Verantwortung den Kirchmeistern zugesprochen; s. dazu unten.

[1426] Ratsherr seit 1470, Bürgermeister seit 1500; vgl. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 472, Nr. 3046; Herborn, Rekonstruktion, S. 130 f. S. Kap. 3.2.2 ausführlicher zu den Hintergründen.

[1427] Am 22. Dezember 1480 als Pfarrer präsentiert; vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 12 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 12.

[1428] Vgl. Kessel, Antiquitates, S. 410 f., Nr. 90, S. 412 f., Nr. 93; AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 158; Opladen, Groß St. Martin, S. 216. S. zum Bau ausführlicher Kap. 3.2.1. Ohne dass dies in den Quellen ausdrücklich betont wird, ist doch anhand der anderen Bauvorhaben in dieser Zeit davon auszugehen, dass es in einer solchen Situation eine enge Zusammenarbeit zwischen den Parochianen und dem Pfarrer gab. Als Kirchmeister zu dieser Zeit sind belegt: Gerhard von Gerresheim (Ratsherr 1459–1479; vgl. Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 226, Nr. 1353), Wilhelm Inkuss (Ratsherr 1464–1491; vgl. ebd., S. 309, Nr. 1903), Jakob Schryll (Ratsherr 1477–1487; vgl. ebd., S. 542, Nr. 3542) und Johann Ort (Ratsherr 1493–1499; vgl. ebd., S. 464, Nr. 2979); vgl. Kessel, Antiquitates, S. 410, Nr. 90 (1480), S. 412, Nr. 93 (1481).

[1429] KDM Köln 2.III EB, S. 31; Opladen, Groß St. Martin, S. 216.

[1430] Vgl. Opladen, Groß St. Martin, S. 173, 201.

[1431] Vgl. mehrere lose Blätter unter HAStK, Kirchensachen 19-4 (St. Brigida), zu den Jahren 1482 und 1490; auch HAStK, HUA 2/14406 = Kuphal, Urkunden-Archiv Inv. VII, S. 85. S. zu den Spannungen innerhalb der Pfarrei ausführlich Kap. 3.2.2. Bei den Genannten handelte es sich um eine nachrückende Generation von Ratsherren, die in den 1480er-Jahren auch in das Führungsgremium der Stadt aufrückten; vgl. Herborn, Rekonstruktion, S. 130 ff.; Schleicher, Ratsherrenverzeichnis, S. 556, Nr. 3662, S. 225, S. 265, Nr. 1625, Nr. 1343, S. 429, Nr. 2725, S. 429, Nr. 2724.

[1432] Kessel, Antiquitates, S. 421, Nr. 100. Smysinck erwirkte dagegen ein Urteil des Offizials, der den Weiterbau unter Androhung der Exkommunikation anordnete.

[1433] Vgl. Kessel, Antiquitates, S. 159, Anm. 64. Opladen, Groß St. Martin, S. 173, wohl irrig mit der Behauptung, der Streit habe erst 1504 begonnen.

[1434] Resignation am 23. Februar 1499; vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 13 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 13. Am 4. Februar 1499 war sein Vorgänger, Abt Adam Meyer, verstorben; vgl. Opladen, Groß St. Martin, S. 173.

[1435] Am 28. Februar 1499 präsentiert; vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 14 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 14; Kessel, Antiquitates, S. 424 f., Nr. 103.

[1436] Vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 15. Die Angaben bzgl. Person und Datum im Regest bei Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C I 15, sind irrig: Es handelte sich schon 1499 um Heinrich Irlen, nicht um Heinrich Juden. Zu ihm auch Keussen, Matrikel, Rekt. 459,37.

[1437] Smyssink starb am 8. Januar 1505; vgl. Hartzheim, Bibliotheca, S. 124a; Opladen, Groß St. Martin, S. 173. Das genaue Todesdatum von Irlen ist nicht bekannt.

[1438] AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 13 ff. (5. April 1505)

[1439] Vgl. das Instrumentum concordiae des Vergleichs zwischen Abt und Konvent einerseits und Provisoren und Kirchmeistern andererseits vom 19. April 1505 unter AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 12h; ebd. C II 32 (Abschrift); ebd. C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 16 ff. (Abschrift).

[1440] Vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 12i; AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 23 ff. (Abschrift).

[1441] Vgl. HAStK, Kirchensachen 19-5 (St. Brigida). Vgl. auch Kessel, Antiquitates, S. 425, Anm. 1.

[1442] Vgl. auch das Instrument über die Nomination und Präsentation der neuen sacellane vom 19. Mai 1509 unter AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 31 ff. (Abschrift). Bestätigung dieser Vereinbarung 1604 und 1762; vgl. ebd. C II 33 = Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C II 12; auch ebd., S. 203. Die Wahl des Offermanns bot allerdings noch im 18. Jahrhundert Anlass zu Auseinandersetzungen; vgl. ebd., S. 207. Der Schulmeister wurde später von den Kirchmeistern und dem Pfarrer gemeinsam gewählt; vgl. ebd., S. 223.

[1443] Vgl. Groten/Huiskes, Beschlüsse IV, S. 45, Nr. 389, zum 3. Juli 1531.

[1444] Vgl. AEK, PfA Groß St. Martin, Best. Pfarrei St. Brigida C I 23a; ebd. C II 3 (Liber instrumentorum iura et parochianorum concernentium), S. 36 f., zum 9. August 1531; ebd., S. 50 ff., zum 19. Dezember 1553; ebd., S. 57 ff., zum 5. Dezember 1564; ebd., S. 63 ff., zum 10. April 1571; ebd., S. 66 ff., zum 30. Juni 1607 (alles Abschriften). Das Instruktionsinstrument des Pfarrers ist nur noch vom 17. August 1531 in Abschrift überliefert; vgl. ebd., S. 38 ff. Die entsprechenden Akten bei Schäfer, Pfarrarchiv Groß S. Martin, C II 8 (bis 1621), sind heute nicht mehr erhalten.

[1445] HAStK, Rpr. 46, f. 218v, 220v (24. und 31. Juli 1596).

 

Bei dem Text handelt es sich um einen Auszug meiner Dissertation Die Pfarrgemeinden der Stadt Köln. Entwicklung und Bedeutung vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 42), Siegburg 2012, die ich an dieser Stelle sukzessive online zur Verfügung stelle.

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Diesen Blogbeitrag zitieren
Tobias Wulf (2017, 22. Mai). Das Verhältnis zu den geistlichen Gewalten. Colonia Praemoderna. Abgerufen am 16. April 2024, von https://doi.org/10.58079/mb3n

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